suche Paragraph zu ...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

suche Paragraph zu Erbkrankheit

 
(@elternunterhalt)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
bin nicht direkt selbst betroffen aber am Stammtisch tauchte das Thema heftig auf.

- Mutter alleinerziehend mit 3 Kundern
- Vater sehr weit auf Distanz
- Vater seit Jahren krank geschrieben wegen Knochenbruch
- der Knochenbruch ist sehr seltsam. Wie kann die Mutter hierzu mehr erafhren ? Sollte es sich um eine Erbkrankheit oder Stoffwechselsache handeln, so könnten auch die 3 Kinder gefährdet sein. Um hier im Sinne des Kindeswohls nun rechtzeitig therapeutisch etwas machen zu können, müsste der Vater solide Angaben zur >Erkrankung machen.
- welcher Paragraf kann angewendet werden, damit die minderjährigen Kinder mehr erfahren ??


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.02.2015 13:35
(@mimamause)

hi,

kann mann mmn vergessen. Da kannst du niemanden zwingen. Und auhc der Vater hat ja ein Recht auf "Nichtwissen", er könnte also selber sagen: nö, ich will nichts über meine Diagnose wissen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_auf_Nichtwissen

Die einzige Möglichkeit wäre im Falle eines gezielten Verdachts auf eine bestimmte Störung die Kinder selber untersuchen zu lassen.

mmm


AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2015 14:13
(@sebgerol)
Zeigt sich öfters Registriert

Hier auch eine ganz guter Artikel zu dem Thema: http://www.faz.net/aktuell/wissen/mensch-gene/erbkrankheiten-mehr-als-nur-ein-familiengeheimnis-1623128.html

Aber ist denke ich, ein schwieriges Thema, v.a. wenn sich der Vater so zurückzieht und die Krankheit vielleicht selbst gar nicht einsehen will.


BVB 09 - Echte Liebe!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2015 16:29
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Variante 1) KV anschreiben und erklären, dass man sich Sorgen macht, ob vielleicht eine Stoffwechselkrankheit oder Erbkrankheit vorliegt und man deshalb vom eine Antwort haben möchte, ggf. vom behandelnden Arzt die Aussage nichts dergleichen liegt vor.

Variante 2) An das JA wenden und um Vermittlung bitten.

Trotzdem glaube ich, dass hier nicht um solche Sorgen geht sondern darum herauszufinden was der KV denn hat, das ist aber unzulässig.

Nachtrag, wenn es Krankheit wäre, die Kinder betreffen könnte, so sollte jeder verantwortungsvolle Arzt darauf hinweisen und ich denke, dass das auch gemacht wird.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2015 16:59