Guten Tag liebe Gemeinde,
ich bin im Januar geschieden worden, das Thema Unterhalt als auch Sorgerecht waren kein Thema, da wir es außergerichtlich gut hinbekommen.
Die Tochter wird im Mai 3 jahre und besucht ab dann den Kindergarten.
Meine Ex hat mich gebeten, mir schon mal bezüglich der hälftigen Kinderbetreuung Gedanken zu machen, wenn der Kindergarten zu hat.
Fragen:
Besteht die Verpflichtung meinerseits, die Kinderbetreuung während der Ferien im kindergarten hälftig zu übernehmen ?
Muss ich dazu meinen Jahresurlaub betrieblich auf die Ferienzeiten des Kindergartens abstimmen (was schon schwierig genug ist) ?
Danke für einige Rückmeldungen..
Gruß
Andi
Hey
das Thema Unterhalt als auch Sorgerecht waren kein Thema, da wir es außergerichtlich gut hinbekommen.
Das doch super...aber wenn man so weiterließt, habt ihr es scheinbar doch nciht 100%tig hinbekommen...
Meine Ex hat mich gebeten, mir schon mal bezüglich der hälftigen Kinderbetreuung Gedanken zu machen, wenn der Kindergarten zu hat.
Is doch ein guter Anfang, warum soltest du dir da auch nciht Gedanken drüber machen, ich gehe jetzt zumindest dann davon aus das sie demnach dann auch berufstätig ist!
Letztendlich sagt man ja auch bei den Ferien hälfig auch beim Umganselternteil....
Besteht die Verpflichtung meinerseits, die Kinderbetreuung während der Ferien im kindergarten hälftig zu übernehmen ?
Jein...es gibt kein Gesetz das das entsprechend regelt...aber ihr seit Eltern, eben mit Rechten u Pflichten, u dazu gehört da auch eben die Betreuung während der Ferienzeit...denn auch für den anderen Elternteil bei dem das Kind lebt, ist es grad dann später während der Schule/Schulferien nicht grad einfach, besonders, weil kein Arbeitnehmer mal eben so viel Ferien im Jahr hat wie es Schulferien gibt..
(was schon schwierig genug ist) ?
Wie gesagt, für den betreuenden Elternteil ist es ebenfalls ja nicht einfach, u warum sollen sich da die Eltern nicht gegenseitig unterstützen..es sind ja schließlich beider Kinder..u beide müssen/sollte da nunmal ihren Teil zu beisteuern..
Wobei ich hier schon davon ausgehe das die KM ebenfalls berufstätig ist.
Wenn die KM nicht berufstätig ist, naja muß es ja nicht unbedingt beim KV sein, wenn es nicht geht, aber auch da kann es ja einrichtbar gemacht werden.,..
Allerdings, eine wirkliche Verpflichtung gibt es nicht dazu..
Allerdings, ihr seit beide Eltern, u da gehören eben nunmal alle Pflichten auch mit dazu...
Gruß
Jens
Hallo andi,
es besteht ein Umgangsrecht und eine -pflicht. Allerdings gibt es keine gesetzlichen Vorgaben, wann wie oft und wie lange der Umgang zu dauern hat.
Allerdings würden dich hier viele darum beneiden ihre Kinder die hälftigen Ferien nehmen zu dürfen.
Ist denn deine Ex berufstätig? Wenn ja wäre es nur fair, wenn ihr beide euch die Ferien aufteilt, damit ihr beide arbeiten könnt.
Tina
*edit* Jens war schneller
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
..danke für die Antworten.
Warum Jens Dinge interepretiert die nicht vorhanden sind weiß ich nicht. Es scheint mir hier oft so zu sein, daß Probleme in Fälle hineingelegt werden die es gar nicht gibt. Oft auch mit Fragestellungen vom Thema abgewichen wird und die Sache unnötig kompliziert gemacht wird. Wenn ich schreibe daß wir es privat gut hinbekommen verstehe ich nicht warum daß dann in Frage gestellt wird. Meine Ex hatte nur das Thema aufgeworfen , mehr nicht.
Hey
@ Andi0123
Warum Jens Dinge interepretiert die nicht vorhanden sind weiß ich nicht.
Wo bitte tue ich das denn jetzt???
Oft auch mit Fragestellungen vom Thema abgewichen wird
Wo wird oder wurde denn hier vom Thema abgewichen???
und die Sache unnötig kompliziert gemacht wird.
Und was wurde unnötig kompliziert gemacht??
Wenn ich schreibe daß wir es privat gut hinbekommen verstehe ich nicht warum daß dann in Frage gestellt wird.
Wer hat das in Frage gestellt??
Ausser das scheinbar die Ferienregelung nicht ganz geklärt ist..
Meine Ex hatte nur das Thema aufgeworfen , mehr nicht.
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Und darauf wurde geantwortet...
Und welche Laus is dir über die Leber gelaufen???
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kopfschüttelnde Grüße
Jens
