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Auskunftspflicht der KM und andere Fragen zum Sorgerecht

 
(@first-base)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und hoffe ein paar Ratschläge bzw. Meinungen zu einigen Themen rund um das Sorgerecht zu hören.

Als Vorabinformation möchte ich erwähnen das meine Ex-Frau und ich das gemeinsame Sorgerecht für unsere Tochter haben.Die Tochter wohnt bei der KM.
Meine Ex und ich wohnen ca. 3Km voneinander entfernt.

Nun zu meinen Fragen bzw. Problemen:

Infomationen, z.B. über die Schule,  erhalte ich nur wenn ich explizit danach Frage. Die KM gibt von sich aus keine Informationen. Wer ist eigentlich für den Informationsaustausch verantwortlich. Muss ich jede Woche anrufen um z.B zu erfagen ob ein Elternabend ansteht oder liegt die Informationspflicht bei der KM?
Wie ist der Informationsaustausch unter Umständen geregelt?

Unsere Tochter besucht die 5. Klasse in einer Förderstufe. Zum Halbjahreswechsel stand nun die Kurseinteilung an. Über die geplante Kurseinteilung wurden die Eltern infomiert und die Eltern konnten sich damit Einverstanden erklären oder Einspruch einlegen. Diese Infomation wurde mir vorenthalten. Da es sich dabei, meiner Meinung nach, nicht um eine Entscheidung des alltäglichen Lebens handelt, hätte meine Ex mich informieren müssen. Ich habe meiner Ex schon mehrmals mittgeteilt das sie solche Entscheidungen nicht ohne mich treffen darf. Nur scheint sie das nicht zu interessieren. Gibt es Möglichkeiten meiner Ex das mal eindeutig klar zu machen?

Aufgrund der nicht weitergegeben Information der Kurseinteilung, habe ich mich um ein Treffen mit der Klassenlehrerin bemüht. Dies findet die nächsten Tage statt. Bevor die Klassenlehrerin den Termin vereinbart hat, hat sie meine Ex gefragt, ob sie sich mit mir Treffen darf. Darf meine Ex der Klassenlehrerin überhaupt verbieten sich mit mir zu treffen? Kann ich von der Klassenlehrerin verlangen mich mit den wichtigen Infomationen (Klassentreffen,Kurseinteilung,etc.) zu versogen?

Inwieweit kann ich Einspruch einlegen bei Entscheidungen die meine Ex ohne mich getroffen hat?

So das was ersteinmal. Bin auf die Antworten und Meinungen hier im Forum gespannt.

An alle, die sich mit meinen Problemen beschäftigen, schonmal im voraus vielen Dank

MfG

FB   


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.02.2008 19:30
(@PhoeniX)

Moin

Das ist so eine Sache......

Wenn z.B. eine OP ansteht, muß deine Ex dich informieren und auch dein Einverständnis dem Arzt vorlegen.
Aber über jede "Kleinigkeit" muß Sie dich nicht informieren.

Die Ex darf der Lehrerin nicht verbieten dir Infos zu geben. Damit würde die Lehrerin sich sogar strafbar machen. Die Lehrerin hat sich (so denk ich) bei der KM informiert, ob sie evtl ASR hat und ob sie somit Infos herausgeben darf.

Soweit die Theorie......

In der Praxis sieht das m.E. ganz anders aus, da sich viele über die Gesetzlage nicht im klaren sind. Erkläre der Lehrerin wie der Hase läuft und bitte sie darum dir die Infos nicht über die KM mitteilen läßt, sondern die Schule dich zu informieren hat.

Inwieweit kann ich Einspruch einlegen bei Entscheidungen die meine Ex ohne mich getroffen hat?

Größtenteils gar nicht.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2008 20:48
(@flyaway)
Nicht wegzudenken Registriert

Kann ich von der Klassenlehrerin verlangen mich mit den wichtigen Infomationen (Klassentreffen,Kurseinteilung,etc.) zu versogen?

Grundsätzlich kannst Du das schon verlangen, aber wenn sie es nicht macht, hilft es Dir auch nicht weiter. In meinem Fall habe Ich der Klassenlehrerin frankierte und an mich andressierte Rückumschläge gegeben, damit sie mir Einladungen, Zeugniskopien usw zuschickt. Außerdem hat sie ihre email-Adr. an die Eltern rausgegeben zur Terminabsprache und Mitteilung sonstiger Sachen, funktioniert ganz gut so.

Bitte die Lehrerin einfach, Dich mit Informationen zu versorgen weil es Dir und Eurer Tochter wichtig ist, dass auch Du über die schulischen Dinge im Bilde bist. Ich gehe einfach mal davon aus, dass Du und Eure Tochter regelmäßigen Umgangskontakt habt und bei diesen Gelegenheiten auch über die Schule sprecht, so daß Du von ihrer Seite aus gesehen bereits Inofs hast.

Sag der Ex, das Du mit ihr gemeinsam zur nächsten Schulsprechstunde/ Elternabend o.ä. gehen willst und sie Dich (und Deine Terminvorschläge) berücksichtigen soll.

Grüße

flyaway


Es ist besser beizeiten Dämme zu bauen, als darauf zu hoffen, dass die Flut Vernunft annimmt (E. Kästner)

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2008 10:11
(@first-base)
Schon was gesagt Registriert

Hallo PhoeniX,

erstmal danke für die Antwort.

Das mich meine Ex nicht über jede "Kleinigkeit" informieren muss, ist schon klar. Mir geht es um Entscheidungen, die nicht das alltägliche Leben betreffen, wie
z.B. weiterführende Schule oder halt jetzt die Kurseinteilung. Gibt es da eine Möglichtkeit, z.B. JA,  meine Ex darauf hinzuweisen,das da eine Informationspflicht besteht und falls das danach immer noch nicht funktioniert sie mit weiteren "Konsequenzen" rechnen muss?

Gruß

FB


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.02.2008 11:32
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo first base,

ist denn die Kurseinteilung nicht Sache der Lehrer? Die müssen doch entscheiden auf welchem Niveau das Kind leistungsfähig ist.

Es gibt einen § der regelt, das die Elternteile bezgl. der Kinder sich gegenseitig zu Auskunft verpflichtet sind § 1686 BGB. Der ist eigentlich auch einklagbar. Allerdings wird, wenn Umgang besteht, damit argumentiert, das der Umgangselternteil sich in dieser Zeit über die Belange des Kindes, seine Entwicklung u.s.w selbst überzeugen kann.

Wenn die KM nicht bereit ist dir Informationen zu geben wird das kaum Konsequenzen haben.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2008 11:37
(@first-base)
Schon was gesagt Registriert

Hallo midnightwish,

die Schule gibt eine Empfehlung ab. In der Regel wird mit sich als Eltern an die Empfehlung halten. Aber es soll auch Eltern geben die ihr Kind mit aller Macht auf einem Gymnasium haben wollen. Keine Angst ich gehöre nicht dazu -). Mir wäre es wichtig gewesen die Meinung der Klassenlehrerin und ihre Sicht der Dinge zu hören. Es gab einen Elterntag zum Thema Kurseinteilung. Aber wenn man keine Infomationen erhält, wann dieser stattfindet kann man sich auch nicht mit der Lehrerin austauschen. Ich habe jetzt die Tage ein Treffen mit der Lehrerin. Ich hoffe das ich mit der Lehrerin auf einen gemeinsamen Nenner, bzg. Infomationen, komme.
Der Umgang mit meiner Tochter läuft zur Zeit, leider auch nicht so wie es sein sollte. Da habe ich allerdings noch die Hoffnung das wir ( meine Tochter, meine Ex und ich) das regeln können. Falls nicht nicht gibt es dann den nächsten Problemfall zu lösen.

FB


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.02.2008 17:07
(@papi74)
Registriert

Hallo,

also wenn ich das richtig verstanden habe, wohnt Deine Kind wenige Kilometer von Dir entfernt...richtig?

Ich stand damals vor der gleichen Problematik und die KM war auch der Meinung "Ich Chefe du Nix" und das wars.

Damals habe ich dann einen Termin mit der Klassenlehrerin gemacht und habe mich ls Vater vorgestellt.

Des Weiteren habe ich kurz die Kommunikationsprobleme angerissen und höflich aber bestimmt darum gebeten...immer eine Nachricht zu bekommen, falls "wichtige" Entscheidungen anstehen.

Auch bekomme ich jetzt im Vorfeld immer die Mitteilung wann ein Elternabend ist usw.

Zudem nutze ich ausserhalb der Zeit 2 mal im Jahr die Möglichkeit, mich mit der Klasserlehrerin zu treffen um so auf dem laufenden zu sein.

Konsequenzen gegenüber der KM kannst du vergessen...da passiert in der Regel nix.

Mfg

papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2008 17:09
(@first-base)
Schon was gesagt Registriert

Hallo papi74,

das was Du erreicht hast, ist auch mein Ziel. Hoffe die Lehrerin hat für meine Situation Verständnis und unterstützt mich. Werde mal sehen was das Treffen bringt.

FB


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Themenstarter Geschrieben : 11.02.2008 17:21
(@papi74)
Registriert

Hallo,

ich denke mal, wenn du Spass charmant verpackst und sehr höfflich bist, dann klappts bestimmt.

Viel Glück

papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2008 17:30
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moinsen,

ich denke mal, wenn du Spass charmant verpackst und sehr höfflich bist, dann klappts bestimmt.

Ein ganz grunsätzlicher Tipp für solche Fragestellungen: Manche Trennungsväter neigen - vor allem nach jahrelangen juristischen Auseinandersetzungen - dazu, die Welt nur noch durch einen Paragraphenzaun von Rechten und Pflichten zu sehen und auch entsprechend zu argumentieren. Aber ganz ehrlich: Wenn ich Lehrer wäre und mich jemand über meine "Pflichten" aufklären wollte, würde ich auch auf Gegenwehr schalten und sagen "Das müssen Sie schon mit der Mutter klären".

Viel eher funktioniert eine Schachtel Pralinen, ehrliches Interesse und Verständnis ("...ich weiss, dass Sie viel um die Ohren haben, aber Sie würden mir sehr helfen, wenn..."). Trennungs- und Scheidungskinder und die damit verbundenen (nicht immer kommunikativen) Familienverhältnisse sind heute auch für Lehrer nichts Exotisches mehr.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2008 17:57