Hi @ all!
Ich habe mal ne Frage was die 10 Tage Kindkrank angeht.
Wir haben eine 3 Jährige Tochter und beide das GSR. Seit über nen Jahr sind wir getrennt und sie hat nen neuen Partner und ich nicht. Die Kleine lebt bei ihr wurde aber nur privat zwischen uns entschieden. (also nichts schriftliches über ABR)
Ich gehe in Schichten und sie naja sagen wir mal so sie ist Hartz4-Empfängerin aber macht ne einjährige Ausbildung in Richtung Versicherungmarkler also sowas wie Selbstständigkeit. So etwa müßte das stimmen. Ja nun meinte sie das ich auch mal die 10 Krankentage nehmen soll, wenn die kleine krank ist. Mit der Begründung ich habe auch das Sorgerecht. Ich möchte das aber nicht da mir sonst die Schichtzuschläge fehlen die ich dringend brauche. Ja Ich bin auch der Meinung das ich ihr so ein gefallen nicht tue. Sie sagt nämlich das "wenn" sie mal Selbstständig ist ihr die Tage wo sie unsere Tochter hat wo sie krank ist nicht Arbeiten kann und dann garkein Geld bekommt.
Nun zur Frage. Sie will das ich Ihr meine 10 Tage überschreibe das Sie wenigstens 20 Tage hat die sie bezahlt bekommt wenn die Kleine krank ist?
Bin ich verpflichtet die 10 Tage zu nutzen wenn ich das Sorgerecht habe und die Kleine wärend einer Krankheit betreut werden muß?
Sie will das ich ein Teilsorgerecht an ihr abgebe ( genau habe ich ihre logik nicht verstanden) und sie es dann ihren Partner geben damit der mehr Entscheidungskraft hat. Sie hat da das Beispiel gegeben das wenn ich mal im Urlaub bin und sie in Regensburg auf Schulung also so 400km weg und dann der Kleinen etwas passiert kann er die kleine nicht ins Krankenhaus bringen weil er ja nicht hmm na ihr wisst schon. Ja und das die Kleine dann nicht im Krankenhaus angenommen wird. Da würde ich gerne mal eure Meinung zu wissen und ob ihr vielleicht wisst was sie vor hat.
Ja ich weiß viel Text aber kürzer gings nicht Danke und Bye
Hallifax83
Moin,
na das ist dann ja mal viel Meinungsbildung auf einem Haufen (damit meine ich NICHT Dich).
meinte sie das ich auch mal die 10 Krankentage nehmen soll,
Die gibt es tatsächlich, ABER nur wenn man das Kind auch wirklich betreut. Weiterhin gibt es für diese Tage nur Krankengeld, so das nicht nur die Schichtzulage wegfällt, sondern noch ein wenig mehr.
Wie Ihr das regelt, bleibt Euer Bier ... theoretisch also durchaus möglich.
Sie will das ich Ihr meine 10 Tage überschreibe das Sie wenigstens 20 Tage hat die sie bezahlt bekommt wenn die Kleine krank ist?
Ist absoluter Blödsinn, sind nicht übertragbar. Allerdings würde dann obige Forderung ja keinen Sinn mehr machen.
Sie will das ich ein Teilsorgerecht an ihr abgebe ( genau habe ich ihre logik nicht verstanden) und sie es dann ihren Partner geben damit der mehr Entscheidungskraft hat.
Aus mehreren Gründen: NEIN!
1) Du kannst Dein Sorgerecht abgeben, aber dann stehst Du ziemlich Rechtlos da und musst um alles betteln. Einmal abgegebenes Sorgerecht wiederzuerlangen ist nahezu unmöglich, wenn die liebe KM nicht will. Nicht einmal in Teilbereichen.
2) Der neue Partner hat nichts mit dem Kind zu tun. Gar nichts. Wenn es sich um einen Notfall handelt, wird das Kind von jedem Arzt behandelt, dazu ist eine Vollmacht nicht nötig. Im übrigen kann dieser Partner auch mit einer Einzelvollmacht, die für den Notfall hinterlegt wird, zum Arzt gehen.
ob ihr vielleicht wisst was sie vor hat.
Kurz und Knapp: sie versucht Dich Rechtlos zu stellen und Dich aus dem Leben Eures Kidnes zu schubsen ... oder, will arbeiten und möchte nicht, das Du Ihr den KU streitig machst, weil Du plötzlich eine bessere Betreuung hinlegen kannst.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo Hallifax,
ein bißchen wirr ist Deine Geschichte schon....
Solange Deine Ex Hartz4-Empfängerin ist, hat sie doch die Möglichkeit auf das kranke Kind aufzupassen.
Es sei denn, die Ausbildung ist genauso zeitintensiv wie eine Vollzeitstelle. Davon abgesehen:
Wie sieht denn die Betreuung jetzt aus, wenn das Kind nicht krank ist? Ist die Kleine ganztags im Kindergarten?
Vielleicht könntet Ihr Euch ja in solchen Ausnahmesituationen (die bestimmt nicht allzu oft vorkommen) auch
zeitlich arrangieren, gerade im Schichtdienst wäre es doch vielleicht möglich, ein paar Stunden zusätzlich auf
die Kleine zu schauen.
Und Du tust Deiner Tochter ja auch einen Gefallen damit.
Aufpassen würde ich allerdings bei der "Abgabe" des Sorgerechtes!
Ich weiß zwar nicht, ob das teilweise überhaupt möglich ist....aber wenn Du das Sorgerecht
freiwillig abgibst, dann verlierst Du damit viele andere Rechte auch!
Dazu musst Du nur mal ein paar Fälle hier lesen....
Ins Krankenhaus bringen kann der LG Deiner Ex die Kleine durchaus....sie dürfen Notfälle gar nicht ablehnen,
das wär unterlassene Hilfeleistung! Allerdings hätte er kein Anrecht darauf, Informationen zu erhalten oder
Einfluß auf die Behandlung zu nehmen.
Soweit ich weiß, hat man als Alleinerziehende bei Erkrankung des Kindes unter 12 Jahren sowieso 20 Tage Freistellung im Jahr. Aber das wissen andere hier sicherlich besser.
LG
Smilla
Hi, Halifax
Vorausschicken möchte ich, dass viele jede Chance nutzen würden, soviel wie möglich Zeit mit ihren Kindern zu verbringen. So schlimm kommt vielen der monetäre Ausfall nicht vor, wenn sie mal eine etwas längere Zeit mit Töchterchen zusammen sein können - zumal auch das Signal: Liebe Tochter - du bist krank - ich bin natürlich für dich da!" bei deinem Kind sicher ankommt und eure Verbindung stärken kann.
Zu deinen Fragen:
Zunächst mal, die 10 Tage kann man nicht einfach so "nehmen". (Und schon gar nicht "übertragen".
Der Gesetzgeber hat einfach nur festgelegt, dass ein arbeitender Elternteil ohne großen Aufwand bis zu 10 Tagen Kinderkrankengeld erhalten kann. Darüber hinausgehende Notwendigkeit ist möglich, aber mit hohen Risiken verbunden (bis hin zum Jobverlust). BTW: Der Arbeitgeber spart sich für diese Tage den Lohn. Du bekämst von der KK etwas Geld, wovon die Soz.vers. abgezogen wird. Es ist also etwas weniger, als wenn du arbeiten gingst.
Die entsprechende Bescheinigung bekommt man vom (Kinder)-arzt.
Aber auch nur, wenn es keine andere Betreuungsmöglichkeit gibt.
Also in deinem Fall: Tochter hat LMittelp. bei KM, welche offenbar nicht arbeitet. Damit bist du eigentlich gar nicht berechtig Kinderkrankengeld in Anspruch zu nehmen.Sollte sie doch arbeiten, bzw. zeitl. Verpflichtungen haben und "ihre" 10 "problemlosen" Kinderkrankheitstage schon genommen haben, so wäre es eigentlich fair, dann auch mal zur Verfügung zu stehen. Es müssen ja nicht die ganzen 10 Tage am Stück sein.
Aber zwingen kann dich niemand.
Auch lass dich nicht auf Spielchen ein , wie auf Teile des SR zu verzichten.
Das ist Quatsch und geht gar nicht. Deine Ex ist schlecht informiert!
Der Freund braucht das SR nicht! Es steht ihm auch nicht zu! Wenn er eure Tochter als Notfall in die Klinik bringt, und es eine Wahl gibt, wird genug Zeit da sein, dass ihr Eltern die Entscheidung fällen könnt. Wenn diese Zeit nicht da ist, dann gibt es auch keine Wahl - und die Ärzte tun was sie tun müssen - egal wer "den Notfall" brachte.
Entweder man hat das gemeinsame SR (Regelfall), das alleinige SR (wenn, dann meistens bei der KM) oder man hat eben kein SR.
Ich würde warten, bis sie konkret was von dir will (Unterschrift oder so)
Meine Antw. ist auch etwas lang, und inzwischen bin ich sicher überholt worden, aber vielleicht bringt´s dir doch Erhellung.
Gruß
Haddock
Hey
Kurz u bündig...........
Die KM ist alleinerziehend, somit stehen ihr 20 Tage von der KK zu, bei Erkrankung des Kindes zu....(da gibt es also keine Tage zu vo dir zu übertragen)
SR abgeben?! Warum u wozu?!..gibt es keinerlei Grund zu!! Ausser das du alle Rechte was das SR betreffed verlierst..
SR für den neuen Partner?! Davon mal abgesehen, es geht nicht, er ist kein leiblicher Elternteil, wenn dann müßte er das Kind adoptieren um SR zu erlangen, dazu müßtest du aber zustimmen, was du nicht tun solltest bzw. wirst. warum auch..
Also was soll er mit dem SR, das er eh nicht bekommen kann.
Entscheidungskraft? Hat er keine wird er auch nei welche bekommen..weil, kein leiblicher Elternteil..
Wenn der kleinen was pasiert das sie ins KH muß? Na dann bringt man sie ins Kh u gut ist, die Ärzte entscheiden dann schon was zu tun ist, u notfalls holen sie sich die Einwilligung von einem Elternteil u gut is, in Notfällen wird dann so oder so von den Ärzten gehandelt..
Also alles Blödsinn was deine Ex da von sich gibt.
Da muß nix geregetl oder geändert werden, lass es beim GSR u alles ist gut...
Lass dich nicht veralbern.
Gruß
Jens
Hi das ist ja eine große Flut an Informationen.
Ich danke euch. Ich habe mir das schon gedacht das es sowas wie ein Teilsorgerecht nicht gibt. Ich weiß, dass man die 10 tage bei einem verheirateten Paar übertragen kann warum sollte es dann nicht gehen wenn beide das Sorgerecht habe. Ja ich freue mich das ER keine Möglichkeit hat irgendwie eine Entscheidungskraft über meine Tochter zu bekommen. Meiner Ex helfe ich sehr sehr ungerne. Ich werde die 10 Tage behalten weil ich mir jetzt denke wer weiß was später ist. Solange meine Ex keine richtig Arbeit hat muß sie eben selber aufpassen. Sie hat ja noch ihren Partner der Geld verdient warum sollte ich dann zurückstrecken. Sie hat aber eine Arbeit wo sie aber unter 400€ verdient habe ich ja geschrieben deshalb bekommt sie noch Hartz4. Was für mich aber kein Unterschied macht ob Hartz4-Empfänger oder nicht. Was die Sache mit dem Krankenhaus angeht da muß ich meiner Ex etwas recht geben. Es gibt wirklich Ärzte oder Schwester die einen in der Notaufnahme nach Hause schickenm, wäre in unseren Krankenhaus nichts neues. Wobei mir persönlich ist das noch nie passiert. Meiner Ex anscheinen schon. Im Fernsehen sieht man ja auch manchmal sowas und wenn man dann nichtmal was zu sagen hat, dann hat man ja garkeine Chance.
Noch ne Frage an Kasper!
Kurz und Knapp: sie versucht Dich Rechtlos zu stellen und Dich aus dem Leben Eures Kidnes zu schubsen ... oder, will arbeiten und möchte nicht, das Du Ihr den KU streitig machst, weil Du plötzlich eine bessere Betreuung hinlegen kannst.
Geht das denn das ich ihr das Unterhalt strittig machen kann und wie? Ja natürlich erst wenn sie richtig Geld verdienen sollte.
So na dann bye und danke.
Hallifax83
Hi hallifax,
Was die Sache mit dem Krankenhaus angeht da muß ich meiner Ex etwas recht geben. Es gibt wirklich Ärzte oder Schwester die einen in der Notaufnahme nach Hause schickenm, wäre in unseren Krankenhaus nichts neues. Wobei mir persönlich ist das noch nie passiert.
Ich gebe deiner Ex da absolut nicht recht. Wenn ein Notfall vorliegt muß behandelt werden, da ist noch nicht mal eine fehlende KK ein Grund jemanden abzuweisen. Zur Not kann sie ja eine Vollmacht aufsetzen, in der sie xy gestattet in die Notaufnahme mit dem Kind zu fahren.
Ich danke euch. Ich habe mir das schon gedacht das es sowas wie ein Teilsorgerecht nicht gibt
Stimmt so nicht ganz. natürlich können Teile des SR an einen Elternteil übertragen werden. So z.B. ist das ABR Teil des SR und wird häufig dem Elternteil übertragen bei dem das Kind lebt. Andere Teiel wären die Gesunheitsfürsorge, die Vermögenssorge, der Bereich Ausbildung. Aber für eine Übertragung gibt es da keinerlei Gründe. Zudem sie sowieso nichts auf ihren LG übertragen kann.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Hallifax,
nochmal: Du kannst keine 10 Tage "behalten"! Deine Ex gilt als alleinerziehend und hat daher eh schon den Anspruch auf die gesamten 20 Tage.
LG Polly
Hey!
Lies dir mal durch was @polly geschrieben hat!!
Du hast keine 10 Tage, sondern die KM 20 !!
Da gibt es nichts abzugeben oder auf zu sparen...
Was die Sache mit dem Krankenhaus angeht da muß ich meiner Ex etwas recht geben. Es gibt wirklich Ärzte oder Schwester die einen in der Notaufnahme nach Hause schickenm
Du glaubst aber doch nicht mehr an den Weihnachtsmann oder?!
Warum glaubst du denn dann alles Gefassel deiner Ex??
Die Ärzte oder soagr Schwestern möchte ich sehen die ein Kind nach Hause schicken, wenn es Schmerzen hat, oder z.B. eine offene blutende Wunde, die das Kind dann nach Hause schicken, wenn da jemand mit dme Kind erscheint, der zwar nicht leiblicher Elternteil des Kindes ist, sonder sich nur als LG der Mutter ausgibt.
Die möchte ich wirklich mal sehen..das würden sie sicherlich nur einmal machen, weil danach würden sie an dem KH nicht merh praktizieren..
Sie müssen das Kind behandeln, egal wer da mit dem kind kommt, alles andere, würde schon fast automatisch zu einer Strafanzeige führen..mal ehrlich findest die Aussage deiner Ex nicht selber etwas merkwürdig..
Nocvh anders gesagt, was würde denn passieren wenn euer Kind einen Unfall in der Schule hätte u das Kind ins KH muß, wird es dann da auch abgewiesen, weil kein Elternteil dabei is, oder muß dann die Schule das SR haben??
Also völliger Blödsinn den dir deine Ex da erzählt...
Meiner Ex anscheinen schon.
Jaja is klar, ihr is das schon passiert..grad ihr!!! Ihr die das SR hat u die Mutter ist, die wird im KH mit ihrme kind abgewiesen..naaa..fällt dir was auf????
Im Fernsehen sieht man ja auch manchmal sowas und wenn man dann nichtmal was zu sagen hat, dann hat man ja garkeine Chance.
Fernsehen?! Na gut das das nicht das Reallife ist..was es da so alles gibt, was es im Reallife eben nicht gibt...
Geht das denn das ich ihr das Unterhalt strittig machen kann und wie?
Ich glaub da hast du etwas falsch verstanden.. U KU steht dem Kind zu, so oder so, da kann man nichts groß strittig machen, auser du wärst nicht leistungsfähig im Moment ..
Gruß
Jens
Hi einige von euch verstehe ich nicht. Ich habe doch geschrieben das wir das GSR haben wie könnt ihr dann schreiben das sie das alleinige Sorgerecht hat. Völliger Quatsch. Hier haben doch einige geschrieben wie es ist und so sehe ich es auch. In erster Linie muß der jenige das Kind betreuen wo es gemeldet ist und wenn derjenige keine 10 Tage mehr hat und arbeitsmäßig verhindert ist dann sollte der andere Erziehungsberechtigte auf das Kind aufpassen und pflegen. Ich habe auch 10 Tage denn sonst würde sie nicht so ein Aufstand machen wenn das so wäre wie ihr sagt. Ich werde aber zur Sicherheit nochmal meine Krankenkasse fragen. Ich bin mir da aber ganz sicher.
Ihr habt recht das könnten wirklich Tricks sein. Ich kann mir auch nicht wirklich vorstellen das Kinder mit Verletztungen nach Hause geschickt werden. Vielleicht hat sie da was falsch verstanden. Sie sagt ja sie hat da ihren Arzt gefragt wie das ist wenn der Partner mit dem Kind in Krankenhaus geht. Ich habe ja den selben Arzt da kann ich ja mal fragen was er davon hält was sie mir sagt.
Ich werde da auf jedenfall nicht nachgeben und mein Sorgerecht behalten. Eher würde ich das ABR bekommen als sie mein Sorgerecht. Das will ich am liebsten haben und dann würde ich auch im kauf nehmen zu Hause zu bleiben wenn die Kleine krank ist.
Bye Hallifax83
Hallo hallifax,
du darfst das Sorgerecht nicht mit dem Status des Alleinerziehenden verwechslen.
Ich habt das GSR, aber trotzdem gilt deien Exals Alleinerziehend, da das Kind bei ihr lebt und somit stehen ihr die 20 Tage zu, nurwenn ihr zusammenleben würdet oder ein WM vollziehen würdet, hätte jeder von euch 10 Tage, die dann übertragen werden könnten.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hey
Hi einige von euch verstehe ich nicht. Ich habe doch geschrieben das wir das GSR haben wie könnt ihr dann schreiben das sie das alleinige Sorgerecht hat. Völliger Quatsch.
Vielleicht verstehst du uns eher nicht, denn keiner hat etwas davon geschrieben das sie das ASR hat...Sie ist alleinerziehend u das ist was anderes..alleinerziehend u nicht alleinsorgeberechtigt !!
U daher stehen ihr die 20 Tage zu..frag einfahc notfalsl selber bei der KK nach...
Naja u alles andere, wegen KH u abweisen..eindeutig dummes Geschwätz deiner Ex.. u du glaubst es auch noch!
Gruß
Jens
Hallo zusammen,
meiner Meinung ist die Info falsch, dass AE automatisch 20 Tage haben. Bei GSR haben m. M. beide je 10 und übertragen werden können die nicht so einfach, weil die eine KK dann mehr Unkosten hätte, als die Andere. Die KK haben schon ihr eigenes Interesse, dass jeder nur die 10 Tage hat.
Aber Himmel, da fragt ne KM schon mal, ob sich der KV um das kranke Kind kümmert und der sagt NEIN :puzz:
Sorry, hätte ich als KM auch kein Verständnis für.
LG LBM, deren KV auch immer sagt "seinem AG" sei sowas nicht zuzumuten.... (klar, aber dem der Mütter *augenroll*)
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
So, ich hab mir jetzt mal den Gesetzestext rausgesucht:
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/05/index.php?norm_ID=0504500
Da steht unter anderem drin:
Anspruch auf Krankengeld nach Absatz 1 besteht in jedem Kalenderjahr für jedes Kind längstens für 10 Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte längstens für 20 Arbeitstage. Der Anspruch nach Satz 1 besteht für Versicherte für nicht mehr als 25 Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte für nicht mehr als 50 Arbeitstage je Kalenderjahr.
LG
Smilla
Die 25 bzw. 50 Tage beziehen sich auf mehrere Kinder. Für ein Kind gibt es 10 Tage, bzw. bei Alleinerziehenden 20. Setzt natürlich voraus dass man in der gesetzlichen Krankenversicherung auch versichert ist 😉
Für die Übertragung auf das andere Elternteil muss man beachten, dass erstens der eine Elternteil 10 Tage schon (fast) aufgebraucht hat, und zweitens der Arbeitgeber von dem zustimmt, der die 10 Tage mehr bekommt (denn der Arbeitgeber muss ja 20 Tage unbezahlte Freistellung statt 10 Tage gewähren, wenn die Übertragung stattfindet).
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Hey
Ohje...nu machen wir es aber völlig kompliziert...
Sie is doch alleinerziehend die KM, also stehen ihr doch 20 Tage zu!
Für die Übertragung auf das andere Elternteil muss man beachten, dass erstens der eine Elternteil 10 Tage schon (fast) aufgebraucht hat, und zweitens der Arbeitgeber von dem zustimmt, der die 10 Tage mehr bekommt (denn der Arbeitgeber muss ja 20 Tage unbezahlte Freistellung statt 10 Tage gewähren, wenn die Übertragung stattfindet).
U danach kann es DAS was du da jetzt beschreibst nicht geben...entweder ist sie AE u bekommt 20 Tage pro Kind oder eben nur 10 da is doch nichts mit übertragen drin..
(m.E. nach heißt es auch bei Eheleuten das es nur 10 Tage pro Kind gibt, nicht pro Elternteil 10 Tage..mag mich da jetzt vielleicht irren, aber letztendlich ist sie AE u bekommt 20 Tage..da kann nix übertragen werden m.E. ..)
Gruß
Jens
Ok da es immernoch Unklarheiten untereinander gib ob meine Ex jetzt alleinerziehend ist oder nicht kann ich sagen das sie nicht alleinerziehend ist da das Aufenthaltbestimmungsrecht ABR nicht entschieden wurde und nur wir beide eine Umgangsregelung haben in der ich die Kleine so oft es meine Arbeit zulässt habe.
Das kann ich sagen weil meine Ex mir heute über das Amtsgericht einen Brief zukommen ließ in dem sie um die Übertragung des ABR klagt. Nun ich hätte damit nicht gerechtnet. Ich denke mal nun ist es so wenn es Gerichtlich entschieden wurde wo das Kind lebt ist es wohl so das diese Person als alleinerziehend gilt und dann die 20 Tage bekommt.
Bei uns ist es so das die Kleine bei beiden im wechsel lebt aber bei ihr gemeldet ist, weil irgendwo muß das Kind ja gemeldet sein. So haben wir beide eine gleichgewichtige Entscheiungsbefugnis (so steht es in der Begründung in der Anklage) die in meinen Augen dann auch aussagt das wir beide die 10 Tage nuzten können. Das mit der Übertragung hat sich daher nun erledigt und muß nicht unbedingt mehr hier diskutiert werden.
Übrigens meiner Krankenkasse ist es auch nicht anderes bekannt als das wenn beide Sorgeberechtigt sind auch beide 10 Tage haben.
Gut danke euch allen
Hallifax83
*mich nochmal einmisch*
Alleinerziehend hat weder mit dem SR noch mit dem ABR etwas zu tun.
Für den Status alleinerziehnd reicht einzig und allein die Tatsachedas das Kind mit einem Elternteil zusammenlebt und dort gemeldet ist.
Zäumen wir es von der anderen Seite auf. Nach deiner Logik wäre die KM alleinerziehend, wenn sie das ABR hat und mit einem anderen Mann verheiratet ist. Das das nicht stimmt eschließt sich allein aus der Tatsache das der Unterhaltsvorschuß (falls der Vater nicht zahlen kann) nurgezahlt wird, wenn die KM nicht neu verheiratet ist. Unterhaltsvorschuß steht nur AE zu dn das ist defintiv nicht der Fall sobald eine neue Ehe besteht und das hat dann nix mit SR oder ABR zu tun.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Hallifax,
so ganz verstehe ich Dein Problem nicht.
Wenn das Kind bei Ihr gemeldet ist und Du Kindsunterhalt zahlst kann man nicht vom Wechselmodell ausgehen. Dann ist die KM alleinerziehend.
Das Wechselmodell bedeutet, dass das Kind zu gleichen Teilen bei beiden Elternteilen ist und daher bekommt auch keiner vom anderen Unterhalt für das Kind. Das Kind so oft zu nehmen, wie es die Arbeit zulässt ist für mich nicht das Praktizieren des Wechselmodells. Aber andere hier können Dir sicher die genauen rechtlichen Hintergründe darlegen.
Alleinerziehend hat nichts mit dem Sorgerecht und dem Umgangsrecht zu tun.
Wenn ihr aber tatsächlich noch in einer Klärungsphase seid und tatsächlich euch beiden die 10 Tage zustehen, verstehe ich nicht, warum Du nicht bereit bist diese auch zu nehmen, wenn Dein Kind krank ist und Betreuung braucht.
Du sagst, Du wirst Deine Ex nie unterstützen. Und was passiert, wenn sie die 10 Tage aufgebraucht hat und Euer Kind wird krank?
Grüße Polly
