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Aufenthaltsbestimmungsrecht

 
(@i_am_a_father)
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Hallo,
ich möchte hier meinen Fall darstellen und um Rat bitten.
Vor zwei Jahren habe ich Aufenthaltsbestimmungsrecht für meine jetzt vier jährige Tochter bekommen. Als meine Exfrau davon erfahren hat (wir haben damals noch in der gemeinsamen Wohnung gewohnt), hat sie meine Tochter für sechs Monate entführt. Sie hat die Adressesperre gemacht und ich konnte über ihren Aufenthalt sogar über die Polizei nicht erfahren. Als ich die Anzeige wegen der Kindesentführung gemacht habe, wurde mir bei der Polizei gesagt, dass man gegen die leibliche Mutter des Kindes solche Anzeige nicht machen kann.
Nach sechs Monaten wurde meine Exfrau vom Gericht aufgefordert ihre Adresse bekannt zu geben. Das Gericht hat beschlossen, dass sich meine Tochter an mich wieder gewöhnen sollte um die gewöhnliche Aufenthalt bei mir anzunehmen. Kurz davor als meine Tochter zu mir wieder umziehen sollte, hat mir meine Exfrau den sexuellen Missbrauch meiner Tochter vorgeworfen, damit unser Kind zu mir nicht zurückzieht. Ein Jahr lang habe ich den kontrollierten Umgang mit meiner Tochter gehabt (eine Stunde pro Woche) um meine Unschuld zu beweisen. Nachdem meine Unschuld im Gericht bewiesen wurde, konnte ich wieder unkontrollierten Umgang haben.
Es hat paar Monate gedauert. Als Jugendamt die Elterngespräche angeordnet hat, hat mir meine Exfrau wieder sexuellen Missbrauch des Kindes vorgeworfen um die Elterngespräche zu boykottieren und damit ich meine Tochter nicht mehr sehe, weil meine Tochter mehr Bindung zu mir hat als zu ihrer Mutter und es hat meiner Exfrau gar nicht gepasst, dass das Kind lieber bei mir bleiben wollte und weinte als sie Tochter abholen wollte. Das schlimmste ist auch, dass meine Exfrau der Tochter selbst der körperliche Schaden hingefügt hat und das auf mich bezog.
Seit vier Monaten habe ich deswegen meine Tochter nicht gesehen, weil das Jugendamt den neuen kontrollierten Umgang bis jetzt noch nicht organisiert hat. Ende Februar wurde mein Fall bei der Staatsanwaltschaft eingestellt, weil  man beweisen konnte, dass der Vorwurf meiner Exfrau wieder eine Verleumdung war. Der Richter wartet jetzt auf die Beurteilung vom Jugendamt um die Entscheidung über Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umgangsregeln zu treffen.
Das Problem dabei ist, dass die regionale Dienstleiterin von Jugendamt keine neutrale Position hat. In dem Gespräch mit ihr konnte ich feststellen, dass sie zu meiner Exfrau hält und sich für das Wohl des Kindes gar nicht interessiert. Das Problem ist, dass meine Tochter schon zwei Jahre mit ihrer Mutter verbringt und psychisch und physisch leidet. Jugendamt kann aber in diesen „Momentaufnahmen“ wenn meine Exfrau mit dem Kind vielleicht eine halbe Stunde beim Jugendamt ist keine richtige Meinung dazu bilden wie es meinem Kind geht. Die regionale Dienstleiterin hat mir gesagt: „Ihr Kind ist gut versorgt- sie bekommt von Ihrer Exfrau gute Erziehung: das Kind ist ernährt, gut angezogen, geht in Kindergarten“. Über den psychischen Zustand des Kindes hat sie sich gar nicht informiert und lässt das komplett aus der Acht, sowie alle Hintergründe über meine Exfrau, die dazu geführt haben, dass  ich Aufenthaltsbestimmungsrecht für meine Tochter bekommen habe.
Die Gründe für die Bestimmung der Aufenthalt meiner Tochter bei mir und nicht bei meiner Exfrau waren: sie hat sich um Tochter nie gekümmert, das Kind selbst hat sie nicht interessiert, ich war für alles zuständig, weil sie sich mit nichts was Kind betraf beschäftigen wollte, sie ist in eine religiöse Gemeinschaft eingetreten, die sie schädlich beeinflusst hat (man sollte dort das Geld bezahlen. Diese religiöse Gemeinschaft hat immer mehr Geld verlangt und meine Exfrau hat sogar die Gegenstände aus unserer Wohnung geklaut um dorthin zu bringen. In dieser Zeit wollte meine Exfrau sogar keine Medikamente unserer Tochter geben als sie sehr krank war. Sie meinte, dass sie zum Gott beten wird und der Gott würde unsere Tochter heilen. Ihrer Meinung nach man brauchte keine andere Medizin für das Kind. Sie hat auch viel Zeit bei dieser religiösen Gemeinschaft verbracht und war oft bis Mitternacht nicht Zuhause). Sie wollte meine Tochter auch zu dieser „Kirche“ bringen. Ich weiß nicht, ob meine Exfrau immer noch bei dieser „Kirche“ ist, da sie bei Gericht behauptete sie wäre aus der Kirche ausgetreten, damit sie das Kind nicht verliert.
Ich möchte fragen was ich tun könnte um:
- Aufenthaltsbestimmungsrecht wieder bei mir zu bekommen (Jugendamt argumentiert, dass es meinem Kind bei der Mutter gut geht was gar nicht der Fall ist. Ich weiß aber nicht wie ich es noch mal beweisen könnte, da ich das Gefühl habe, dass es Jugendamt gar nicht interessiert).
- Die Beschuldigungen wegen des sexuellen Missbrauchs des Kindes zu stoppen (ich habe das Gefühl, dass meine Exfrau das nach ihrer Lust und Laune immer wieder wiederholen könnte)
- Meine Exfrau hat schon viele Gesetze gebrochen. Es wurde sogar im Gericht nachgewiesen (Verstoß gegen die Gerichtsentscheidung, dass das Kind Aufenthalt bei mir haben sollte, Verleumdung gegen mich). Gibt es Möglichkeiten sie wegen dieses gesetzlich zu bestrafen, damit sie es nicht immer wieder wiederholt?
- Meine Exfrau versucht immer wieder meinen Kontakt zum Kind zu verhindern. Welche Möglichkeiten gibt es den Kontakt zum Kind zu erhalten ohne auf die Bestimmung der Mutter angewiesen zu sein?

Vielen Dank im Voraus. Ich würde mich auf jeden Ratschlag freuen.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.04.2008 23:27
(@danimpott)
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Hallo!

Traurig, was mit dir und das Kind passiert!
Hast du immernoch das ABR? oder wurde es vom Gericht an die KM übertragen??


ich kann alles außer deutsch! sorry für mein Akzent.... 🙂

AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2008 23:44
(@i_am_a_father)
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leider nicht mehr. Nach dem Vorwurf wegen dem sexuellen Missbrauch des Kindes wurde es eingestellt.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.04.2008 23:47
(@danimpott)
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leider nicht mehr. Nach dem Vorwurf wegen dem sexuellen Missbrauch des Kindes wurde es eingestellt.

Ist der Vorwurf aus der welt? wurde es eingestellt?


ich kann alles außer deutsch! sorry für mein Akzent.... 🙂

AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2008 23:48
(@i_am_a_father)
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beim ersten Vorwurf wurde ich frei gesprochen, der zweite Vorwurf wurde eingestellt.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.04.2008 00:25