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GSR wie Klotz am Bein

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(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich denke, dass der Richter auch verstanden hat wie die Sache läuft und Du hast die Unterschrift.
Ansonsten bleibt alles beim alten -- Leider.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2015 14:36
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Du hast die Unterschrift.
Ansonsten bleibt alles beim alten -- Leider.

Genau - und deshalb der wiederholte Rat an Mahjoko, sich nicht über die Lügen und Geschichten des KV aufzuregen. Lass ihn doch erzählen, die "Maßnahmen" ird er doch wahrscheinlich eh nicht ergreifen und noch viel weniger durchsetzen.

Nicht alles gut, aber ok...  😉

Gruß, toto


AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2015 15:25
(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

Alles beim alten, leider.
Für diese Geschichte rege ich mich nicht mehr auf. Sein Aufspielen im Gerichtssaal wirkte in meinen Augen sehr deplatziert, but so what?
Hauptsache, es geht endlich weiter.


LG - Life´s good, meistens!  😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.06.2015 15:59
(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Inselreif,
gilt das auch für bsp. Konfirmation o.ä., die bsp. in einigen Jahren ansteht?
Den Termin an sich könnte der TO ja auch öffentlich erfahren, wenn die Mutter so schweigsam bleibt.

LG, mahjoko

Ich ziehe das obige mal hierher um.  🙂

Ja, hier steht bald die erste Konfirmation an.
Vom KV keine so gut wie keine Spur, aber er ließ mich wissen, dass er den Konfirmations-Termin wissen wolle. (Den erfährt er bei Kirchens auch, kein Problem.)
Niemand hier hätte ihn gerne bei der Feier.
Er hat sich nicht eingebracht bislang, er hat keinen Pieps zur Anmeldung zum Unterricht gesagt, er wird sich den Erfahrungen nach auch nicht mehr einbringen.
Er pflegt zu solchen Feiern zu erscheinen, bis zu maximal drei Stunden den großen Hecht zu geben (wie toll er das doch alles hingekriegt hat und wie gerührt er ist über sein Kind) und dann zu verschwinden.

Auf seine eventuellen bis zu 15 Euro freiwilligen "Anteil" kann ich großzügig verzichten, mit denen er sich vermutlich einkaufen will. (Da er die Feier damit finanziert, ist ja wohl klar, dass er eingeladen werden muss.)

Mir fällt es schwer, ihm mit der Terminbekanntgabe gleichzeitig zu sagen, dass er nicht erwünscht ist.
Und nach mehreren Veranstaltungen mit, für mich schrecklichen, Erlebnissen oben angeführter Art kann ich mit ihm nicht nicht mehr "gemeinsam" eine Feier für die Kinder ausrichten.

Wieder viel zu viel Inhalt in einer Frage, und viel zu viel Emotion.


LG - Life´s good, meistens!  😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.06.2015 19:33
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mahjoko,

das ist zwar ne blöde Zwickmühle, aber ganz ohne Info wirst du nicht "wegkommen"

Ich würde ihm einfach mitteilen "der Vostellungsgottesdienst findet am xx.xx.xxxx um xx Uhr statt, der Konfirmationsgottesdienst am xx.xx.xxxx um xx Uhr. Eine anschließende gemeinsame Feier wird es nicht geben, du kannst aber gerne am darauf folgenden WE eine Feier mit dem Konfiramtionskind und deiner Familie nachholen"


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2015 19:39
(@Inselreif)

Hi,

davon abgesehen dass man nicht unbedingt öffentlich vorher erfahren kann, dass sein Kind zur Konfirmation geht (das kommt sehr auf die örtlichen Gepflogenheiten an), sollte ein solche Mitteilung eher eine Frage des Anstands und guten Willens sein. Auch dass der KV sich nicht völlig abgeschoben vorkommt. In dem Sinne gefällt mir der Vorschlag von mnw gut.

Im Sinne des Ursprungsfadens: der § 1686 errichtet ein Informationsrecht, keine präemptive Informationspflicht !!
Ein Zwang zur Mitteilung wäre nur dann gegeben, wenn GSR besteht und das Kind noch nicht religionsmündig ist oder regelmässige Berichte über die Entwicklung des Kindes angefordert sind.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2015 19:47
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Exakt wie mnw!  :thumbup:


AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2015 19:56
(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

Liebe Midnightwish,
danke! So werde ich es machen!

Eines der letzten Ereignisse war zB eine Einschulung, bei der er alles besorgen wollte, vom Ranzen über die Bücher bis zur Schultüte und erst am Vorabend spät, nach langen Wochen Zeit, rausrückte, er habe nicht geschafft. Feier sollte ich ausrichten.
Er kam dermaßen zu spät, dass das Kind mit nichts als seinen Klamotten am Leib bei der Einschulungsfeier stand. Und ohne Material seine ersten Wochen verbringen musste (Bücher waren tw. ausverkauft, mussten tatsächlich warten).
Es hat niemanden interessiert, wie das passiert war. Das Kind hatte gleich den Stempel: "keiner kümmert sich".

Zur Feier kam er kurz mit und verschwand nach gefühlten fünf Minuten.

Bei einer anderen Feier kam er, telefonierte praktisch die ganze Stunde seiner Anwesenheit und ging dann wieder.
Das damals kleinere Kind war hin- und hergerissen zwischen der Ehre seines Erscheinens und der Frustration, dass der Vater sich nicht mit ihm befasste.

Die Größeren bevorzugen inzwischen einen ruhigen Ablauf ihrer Veranstaltungen ohne väterliche Mätzchen.

Nochmal zur Konfirmation: er weiß von Anmeldung etc. bislang, und hat mich bereits ein Jahr später wissen lassen, dass er den Termin der Feier wissen will. Edit: Er ist nicht allzuschnell mit seinen Reaktionen. Edit Ende
Die Taufurkunde für die Anmeldung, die er hat, konnte er allerdings leider nicht herausgeben. Und mehr als der Termin interessiert ihn nicht. Da §1686 ein Recht ist, nämlich seines, nutzt er es.

LG, mahjoko


LG - Life´s good, meistens!  😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.06.2015 20:06
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

moin mahjoko.

Aber das ist doch genau das Thema, das immer wieder auftaucht: Du solltest Dich auf nichts verlassen bei diesem KV  😡
Dann kannst Du auch nicht enttäuscht werden und Kind bleibt dabei nicht auf der Strecke. Das hast Du vermutlich im Rahmen der Einschulung so gelernt. Und ob und wie er sich positioniert - so what. "Deine" Familie und Freunde werden es schon einzuschätzen wissen.

Das Konfi-Datum würde ich ihm mitteilen. Beiläufig, ohne ihm das Gefühl zu geben, weil es sein Recht ist. Sondern vielmehr weil Du es für selbstverständlich erachtest (und es letztlich kindisch ist, da er diesen Termin auch ohne diese Info herausfindet - ist ja kein Geheimnis, die Kirche  ist ja auch offen für alle).

Das schöne für Dich ist: Du brauchst ihn nicht bei der Familienfeier anschließend dabei zu haben. Dies zu kommunizieren gg KV (und auch ggü. Kind) ist allerdings Deine Sache - da musst Du durch! Und solltest Du feststellen, dass es ein inniger Wunsch des Kindes ist, den Vater dabei zu haben, dann würde ich an Deiner Stelle positiv noch mal drüber nachdenken... auch wenn es ein langer Schatten ist, über den Du springen musst. Aber vielleicht kommt er ja gar nicht. Oder verschwindet nach wenigen Minuten...

Gruß. toto 


AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2015 20:41
(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

Aber das ist doch genau das Thema, das immer wieder auftaucht: Du solltest Dich auf nichts verlassen bei diesem KV  😡
Dann kannst Du auch nicht enttäuscht werden und Kind bleibt dabei nicht auf der Strecke. Das hast Du vermutlich im Rahmen der Einschulung so gelernt.

Hallo Toto,
ja, auch damals, schon ein paar Jährchen her, soo eng ist der Kontakt mit ihm ja nicht 😉 ... wusste ich das.
Aber er hatte es versprochen und bis dahin behauptet, er würde alles mitbringen.
Ich konnte einfach nicht alles vorsichtshalber doppelt anschaffen.

Es ist immer ein Eiertanz. Nicht außen vor halten, sondern bestmöglich beteiligen. Aber eben auch auf nichts verlassen.

LG, mahjoko


LG - Life´s good, meistens!  😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.06.2015 20:56




(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich konnte einfach nicht alles vorsichtshalber doppelt anschaffen.

Aber  heute würdest Du es tun, oder?  😉

Es ist immer ein Eiertanz. Nicht außen vor halten, sondern bestmöglich beteiligen. Aber eben auch auf nichts verlassen.

Es ist nur solange ein Eiertanz, solange Du die Tanzbärin am Führspiel spielst. (Sorry, das Wortspiel musste sein...)
am Bsp Konfi:
- Du hälst KV nicht außen vor, indem Du ihm den Termin wie selbstverständlich mitteilst
- Aber beteiligen, indem Du irgendwas von ihm erwartest (weder materiell noch ideell), solltest Du ihn nicht
- und schon musst Du Dich nicht auf ihn verlassen und kannst auch nicht verlassen (= enttäuscht) werden.

Gruß, Toto


AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2015 22:02
(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin! 🙂
Zuerst darf er mal mich direkt fragen. Dann wird er alles (ggf. auch zum x-ten mal) erfahren.

Einbinden werde ich ihn nicht, sicher ist sicher. 😉 

Seine Geschwister sind aber bsp. als Paten involviert, das wird noch lustig. Kontaktabbruch bislang/seit der Trennung.

Aufgaben übertrage ich dem Vater generell nicht mehr. Ich glaube, eine dezente Erinnerung an die Einschulung sollte reichen. (War natürlich nicht sein Fehler, blablupp ...) 😉  Er würde sich ja soooo gerne einbringen, aber wenn ich das nicht erlaube ...

Merci an euch erstmal!
mahjoko


LG - Life´s good, meistens!  😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2015 11:33
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Zuerst darf er mal mich direkt fragen.

Kannst du natürlich so halten - löst aber das Prob nicht, sondern baut eins auf...

Toto


AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2015 11:51
(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

Kannst du natürlich so halten - löst aber das Prob nicht, sondern baut eins auf...

Ah, nein, er kann auch andere fragen. Mir egal.
Aber mir nicht etwa bekritzelte Zettelchen vor die Füße werfen und erwarten, dass darauf eine Reaktion folgt. In der Art versucht er es immer wieder, aber ich bücke mich nicht und hebe das nicht auf.


LG - Life´s good, meistens!  😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2015 11:57
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich würde ihm das trotz allem mitteilen an welchem Tag die Konfirmation geplant ist. Auch das im Regelfall von xx.xx Uhr bis xx.xx Uhr Gottesdienst ist.

Gerne auch auf einer Postkarte, auch an seine Geschwister.

Das heisst aber nicht, dass du sie zur anschließenden Feier einladen musst.

Aber so haben sie den schwarzen Peter. Entweder melden sie sich oder nicht. Und wer sich nicht meldet kann nicht erwarten zur anschließenden Feier eingeladen zu werden. Und wer sich meldet, da entscheidet der Konfrimand an wen eine Einladung geht.

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2015 12:21
(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

ich würde ihm das trotz allem mitteilen an welchem Tag die Konfirmation geplant ist. Auch das im Regelfall von xx.xx Uhr bis xx.xx Uhr Gottesdienst ist.

Gerne auch auf einer Postkarte, auch an seine Geschwister.

Das heisst aber nicht, dass du sie zur anschließenden Feier einladen musst.

Aber so haben sie den schwarzen Peter. Entweder melden sie sich oder nicht. Und wer sich nicht meldet kann nicht erwarten zur anschließenden Feier eingeladen zu werden. Und wer sich meldet, da entscheidet der Konfrimand an wen eine Einladung geht.

Danke dir für den Input! 🙂
"Traditionell sollten" ja durchaus Eltern, Paten und bsp. Großeltern dabei sein. Aber irgendwie muss auch das Verhältnis stimmen.
Meinst du, sie sollten ihr Interesse auf die Mitteilung hin hier anmelden?
Von der Patin haben wir seit fünf, sechs Jahren nichts mehr gehört, vom Vater nichts mehr seit Herbst. ("Kritzelzettelchen auf den Boden geschmissen" sind keine Kommunikation in meinen Augen.)

Das generelle Interesse ist da nicht so da.

Man muss jetzt drüber nachdenken, weil ggf. ein Raum zum Feiern angemietet werden muss, unsere kleine Wohnung gibt das nicht her. Aber dafür muss man sich im Klaren sein, wieviele Menschen etwa kommen sollen/wollen.

LG, mahjoko


LG - Life´s good, meistens!  😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2015 12:31
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus mahjoko!

Man muss jetzt drüber nachdenken, weil ggf. ein Raum zum Feiern angemietet werden muss, unsere kleine Wohnung gibt das nicht her. Aber dafür muss man sich im Klaren sein, wieviele Menschen etwa kommen sollen/wollen.

Ich denke, der Konfirmand wird wohl wissen, mit wem er gerne feiern würde und mit wem nicht...insofern reicht im letzten Fall Bekanntgabe des Datums und Uhrzeit der Kirchenfeier: damit ist m.E. auch signalisiert, dass für eventuelle anschließende Feier der Betroffene persona non grata ist. Die Teilnehmeranzahl ist somit  m.E. auch "berechenbar".

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2015 12:43
 Loge
(@loge)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Majhoko,

ich weiß nicht wer wen an der Nase rumführt.

ich würde den Umgangselternteil immer über alles ins Bild setzen. Das Recht hätte mein UmgangET und diese Pflicht hätte ich als BetreuungsET in meinem Weltbild. Und zwar immer und ohne Gegenleistung. Wenn ich feststellen würde, dass der UmgangsET unzuverlässig ist würde ich mich nur auf mich selbst verlassen; nichts anderes. Und schon hätte ich keine Probleme mehr. Das wäre ich mir schuldig.

Von deinen Posts bekomme ich den Eindruck, dass du keine Möglichkeit auslässt deinen Ex schlecht zu machen.

Schade


AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2015 14:33
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Loge!

Von deinen Posts bekomme ich den Eindruck, dass du keine Möglichkeit auslässt deinen Ex schlecht zu machen.

Ich antworte mal kurz anstelle mahjoco: dieser KV ist schon ein spezielles Früchtchen, der es m.E. verdient hat, nicht weiter beachtet zu werden.
Dennoch hielte ich es für anständig, wenn mahjoco oder der Konfirmand dem KV die entsprechende Info zukommen liessen...wäre auch ein Zeichen von Größe, so gesehen.

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2015 14:45
(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

Wenn ich feststellen würde, dass der UmgangsET unzuverlässig ist würde ich mich nur auf mich selbst verlassen; nichts anderes. Und schon hätte ich keine Probleme mehr. Das wäre ich mir schuldig.

Hallo Loge,

er ist schon ein bisschen unzuverlässig.
Umgang, den er dringend will, in den letzten Jahren max. 5x/anno. (Er wohnt um die Ecke, abgemacht ist 14-tägig).
Kontakt zu den Kindern: null. Trotz verschiedener Pläne in den letzten Jahren, von JA und Gericht abgesegnet.
Nachkommen der Sorgepflicht (zB. Anlass für diesen Faden): mit gerichtlicher Ermunterung.
Unterhalt: in den letzten sechs Jahren "leider gerade nicht möglich".

Aber er nimmt seine Rechte wahr. Recht auf Infos, Anrecht auf Umgang nach Gusto, Recht auf Sozialleistungen als UET (oder evtl. sogar als angeblicher AE, werde ich nicht abschließend herausfinden).

In den Fällen, wo ich ihn einbinden muss, zB. eine Unterschrift etc. erbetteln muss, stößt das einfach nicht mehr auf emotional neutralen Boden hier.

Fakten. Nur Fakten. Ich beschreibe nur.

LG, mahjoko


LG - Life´s good, meistens!  😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2015 15:44




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