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GSR wie Klotz am Bein

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(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

Ihr Lieben,
für eine ärztliche Untersuchung benötige ich die zweite Unterschrift. Der KV ist seit einiger Zeit wieder verschollen.
Es ist wirklich ärgerlich, dass in einem solchen Fall nicht darauf verzichtet werden kann.
Die Praxis setzt nach der Anamnese die Behandlung nicht fort, wenn die Unterschrift nicht kommt.
Ich zweifele die Wichtigkeit einer Unterschrift eines desinteressierten, nicht erreichbaren Elternteils an.

Es steht darüberhinaus momentan eine Überprüfung bei der Beistandschaft an, bereits seit etlichen Wochen ist die Frist verstrichen. Vermutlich werden deswegen beim KV keine amtlichen Briefe mehr geöffnet und Einschreiben entgegen genommen. Er handelt nach dem Mottot: was ich nicht weiß, gilt in meiner Welt nicht.

Umgang findet seit einem halben Jahr gar nicht mehr statt, davor nur sporadisch.

Anfragen per Mail oder Telefon werden nicht beantwortet.

Dennoch liegt die Beweislast bei mir, ich muss als anwesender Elternteil schon wieder (in unserem Fall) liefern. Vielleicht unterschreibt der KV noch in allerletzter Sekunde. Ich schätze so ein Prozedere allerdings zunehmend weniger.

Theoretisch kann er natürlich die Behandlung verweigern. Dann hätte die Praxis gegebenenfalls ein Problem. Aber wie sinnvoll und wirklich relevant ist eine solche Zustimmung von jemanden, der so gut wie keinen Kontakt zu seinen Kindern hat?
Würde nicht zuerst sowieso ich sein Ansprechpartner sein, würde ich gegen seinen Willen eine Behandlung beginnen?

Genervte Grüße, mahjoko


LG - Life´s good, meistens!  😉

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.04.2015 18:13
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus mahjoko,
hast schon mal darüber nachgedacht, die elterliche alleinige Gesundheitssorge zu beantragen?
Damit wäre KV nicht ganz aussen vor (obwohl er es in meine Augen mehr als verdient hätte).

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2015 18:19
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mir fällt nur ein die Gesundheitsfürsorge abzutrennen.

Vielleicht kannst du den Arzt ja überzeugen, dass er versucht den KV telefonische zu erreichen und ihn um die Unterschrift bitten. In einem nachbarforum hat ein Arzt das wohl versucht, damit ein Kind operiert werden kann.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2015 18:25
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin mahjoko,

anstelle gleich mit einer Teilübertragung des Sorgerechts zu wedeln, würde ich evtl. mal üben, wie man - ohne Anwalt - einen "Antrag auf Übertragung der Entscheidungsbefugnis" ans Familiengericht stellt.

Frag mal den Gockel, für Berlin-Pankow schmeißt der ein nicht sehr kompliziertes Formular raus.

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2015 18:30
(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke!
Ich werde vermutlich die Unterschrift "ersetzen" lassen müssen, sprich: die Genehmigung der Behandlung beim Amtsgericht/Familiengericht einholen.
Und in dem Zug gleich beantragen, dass ...
Es ist egal, um was es geht: der KV spielt sich bei seinen seltenen Auftritten auf, aber greifbar ist er nie und selbstinivitativ handelt er auch nicht. Im Grunde bräuchte ich das ASR, um nicht ständig halbillegal zu handeln oder ein elendes Gerenne und Gebettel zu praktizieren.
Taktisch gleich alles beantragen, oder erst eine Teilsorge?
"Hiermit beantrage ich die Zustimmung zu ... ersatzweise die Übertragung des xy-Sorgerechts"


LG - Life´s good, meistens!  😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.04.2015 18:50
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

"Hiermit beantrage ich die Zustimmung zu ... ersatzweise die Übertragung des xy-Sorgerechts"

Andersrum.
Du beantragst in erster Linie das größere Packet um dich notfalls auf das kleinere runter handeln zu lassen.
Und dann würde ich trotzdem nur die Teilsorge für die Gesundheit beantragen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2015 18:55
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Mahjoko,

sorry, aber Du bedienst gerade das typische "GSR ist so böse und ich arme, arme KM leide darunter"-Schiene.

Jede Kindsbesitzerin schafft diese Probleme locker flockig. Oftmals wahrscheinlich einfach durch einen Arztwechsel.
Beantrage die Teilsorge für die Gesundheit und gut ist.

Mal ehrlich: Die gemeinsam zu regelnden Punkte kann man an einer Hand abzählen. Das GSR ist sinnvoll, auch wenn der KV
sich wie in Deinem Fall als "Totalausfall" präsentiert. Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2015 21:12
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

nun offensichtlich kommen ärztliche Behandlungen bei Kindern durchaus mehrmals jährlich vor. Der "Sieg" der Väterlobby hat eben auch seine Nachteile, KV kann jederzeit durch Nichtstun alles blockieren, natürlich nur im Interesse des Kindes. Das, was vor Jahren noch lockig flockig ging, geht heute nicht mehr. Es gibt ein Rechtsbewußtsein bei Ärzten, Krankenhäusern, Schulen, Meldestellen, .... das der sorgeberichtigte Vater sein Einverständnis geben muss.
Was bei verheiratete Eltern schon mal locker flockig alleine entschieden wird, geht hier nicht.

Genau für solche Fälle gibt es jetzt eine neue Spezialität, den Antrag auf alleinige Entscheidungsbefugnis, sprich einer entscheidet alles, aber wir haben GSR!
Das löst das Problem schon, nur ist die Frage wie lange das so noch möglich ist, schliesslich müsste der sorgeberechtigte Vater dem zustimmen -- oder?

Ich halte des GSR auch für sinnvoll, aber nur, wenn es Eltern gibt, die daran ein Interesse haben und es sinnvoll leben. Alles andere funktioniert nicht.

Majoko lass Dich nicht unerkriegen, Beppo hat aus meiner Sicht recht.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2015 21:44
(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

Mal ehrlich: Die gemeinsam zu regelnden Punkte kann man an einer Hand abzählen. Das GSR ist sinnvoll, auch wenn der KV
sich wie in Deinem Fall als "Totalausfall" präsentiert.

In unserem Fall ist es nicht sinnvoll.  


LG - Life´s good, meistens!  😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.04.2015 22:45
(@Inselreif)

Hi,

ich würde hier keinen Antrag und Hilfsantrag stellen sondern die "Pakete" sauber trennen:

Zunächst die Übertragung der Entscheidungsbefugnis in dieser Sache, um durch die Nichterreichbarkeit nicht blockiert zu sein und schnell ein Ergebnis zu haben.

Dann, falls der Schuss immer noch ungehört verhallt (und eine Nichtreaktion im ersten Verfahren wäre die Begründung für einen solchen Antrag schlechthin), über das Grundsätzliche, Alleinsorge nachdenken. Da würde ich dann aber eher in die Vollen beantragen, selbst wenn es eigentlich gar nicht gewollt ist. Auf Teilbereiche beschränken kann man sich später oder in der Verhandlung immer noch. Ausserdem musst Du damit rechnen, dass im Sorgerechtsstreit ein Verfahrensbeistand bestellt wird und der kostet. Alle halbe Jahr ein Scheibchen wäre recht teuer.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2015 22:58




(@herrderringe1976)
Schon was gesagt Registriert

Hallo erstmal.....

Mhhh Ich bin eigendlich nur ein stiller Mitleser weil wir unser damaliges Problem in den Griff bekommen haben und somit wieder alles im Lot ist.

Was Ich mich allerdings frage ist warum der KV so ist wie ist die Vorgeschichte?


AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2015 11:29
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Was Ich mich allerdings frage ist warum der KV so ist wie ist die Vorgeschichte?

Für einen stillen Mitleser mag es in der Tat verwunderlich sein, wieso eine Mutter in einem Forum wie diesem durchaus Unterstützung gegen einen Vater erfährt ...

Die Antwort fängt <hier> an.

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2015 11:53
(@herrderringe1976)
Schon was gesagt Registriert

Danke United aber ganz ehrlich mich wundert garnixmehr 😉


AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2015 13:43
(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

ich würde hier keinen Antrag und Hilfsantrag stellen sondern die "Pakete" sauber trennen:

Zunächst die Übertragung der Entscheidungsbefugnis in dieser Sache, um durch die Nichterreichbarkeit nicht blockiert zu sein und schnell ein Ergebnis zu haben.

Dann, falls der Schuss immer noch ungehört verhallt (und eine Nichtreaktion im ersten Verfahren wäre die Begründung für einen solchen Antrag schlechthin), über das Grundsätzliche, Alleinsorge nachdenken. Da würde ich dann aber eher in die Vollen beantragen, selbst wenn es eigentlich gar nicht gewollt ist. Auf Teilbereiche beschränken kann man sich später oder in der Verhandlung immer noch. Ausserdem musst Du damit rechnen, dass im Sorgerechtsstreit ein Verfahrensbeistand bestellt wird und der kostet. Alle halbe Jahr ein Scheibchen wäre recht teuer.

Hallo ins Rund,

habe ich beantragt, wie zitiert. Dauert aber vier Wochen. Nunja. Vielleicht bekommen wir noch im Juni einen nächsten Termin in der Praxis. *träum*

Den Vater habe ich erneut schriftlich auf alle anliegenden Themen hingewiesen. Reaktion: Beschimpfungen. Sonst nichts.
Hatte zudem einen Termin bei der Beistandschaft, dort hat er sich auch seit Monaten nicht gemeldet, obwohl da Fristen überschritten sind. Und jetzt der ganze Rattenschwanz losgetreten wird. (Gerichtsvollzieher, Zwangsvollstreckung, Haftandrohung usw., laut Beistandschaft.) Alles vermeidbar, wenn man(n) einfach mal ein Tönchen von sich geben würde.


LG - Life´s good, meistens!  😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.05.2015 13:52
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Lehne Dich zurück und lass ihn sich selbst demontieren. Die Früchte erntest Du, auch wenn es etwas Zeit braucht, bis es soweit ist.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2015 21:07
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo mahjoko,

hast Du prüfen können, ob nicht doch ein eA-Antrag machbar ist?

Gruss,
gardo


AntwortZitat
Geschrieben : 18.05.2015 00:27
(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin gardo,
das ist der EA.

:O

LG, mahjoko


LG - Life´s good, meistens!  😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.05.2015 10:13
(@Inselreif)

hast Du prüfen können, ob nicht doch ein eA-Antrag machbar ist?

Der bringt meist nur Nachteile - und schon gar keinen Zeitgewinn.
eA ohne Anhörung gibt es am Familiengericht nur ganz selten. Und für die normalen Verfahren greift das Beschleunigungsgebot. Regionale Ausnahmen gibt es - aber in der Regel steht so oder so ein Termin nach vier Wochen an.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 20.05.2015 11:30
(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin zusammen,

genau.
Eben per Anruf ganz klippundklarundeinfürallemal 😉  mit dem Gericht geklärt und abgesichert.

Dabei brennt die Hütte, verflixte Kiste.

Edit: natürlich habe ich den Vater erneut auf die Dringlichkeit per Mail hingewiesen. Er formulierte sogar eine Antwort, ging aber erneut überhaupt nicht auf den Inhalt ein. Was ich dem ganzen mit viel Raterei und goodwill entnehmen kann, ist lediglich, dass er sich ausgenutzt fühlt, es mich nichts angeht, wo er sich aufhält und was er tut.
Kein Wort über die kindrelevanten Themen.
Wie immer, wenn er mal schriftlich wird. Editende

LG, m.


LG - Life´s good, meistens!  😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.05.2015 11:42
(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen,
inzwischen waren wir bei Gericht.
KV kam zu spät und hatte natürlich gar keine Ahnung, worum es ging. Mein Einschreiben konnte er nicht in Empfang nehmen, Grund wurde nicht erörtert, und sonstige Infos habe er nicht bekommen. (Lüge)
Der Richter bat ihn, einfach an Ort und Stelle zu unterschreiben und so geschah es.
Keine Frage, was das Kind überhaupt hat/braucht.

Ansonsten stellte der Richter fest, dass die elterliche Kommunikation ja wohl gar nicht funktioniere. Zu dem Eindruck kam er, da der KV in einem fort betonte, wie wichtig er für die Kinder sei, wie unmöglich ich sei und dass ich ihm den Umgang verwehre und dass ihm das ja wohl zustehe. (Darum ging es gar nicht!)
Anm.: unmöglich kann er mich gerne finden, aber gelogen hat er, dass er mir maile und nie Antwort bekomme, und dass er zu Umgangsterminen erschienen sei und ich ihn mit beleidigenden Worten weggeschickt hätte. (Aber es ging beim Gerichtstermin ja nicht um Umgang.)

Der KV will nun Maßnahmen ergreifen, um mich dazu zwingen, dass er Umgangsrecht "bekommt". Well, er müsste sich ja nur an die Einigung in seiner Tasche, gerichtlich abgestempelt, halten. Dann hätte er welchen.

Hauptsache, das Kind kann endlich behandelt werden.


LG - Life´s good, meistens!  😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.06.2015 14:28




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