GSR Schlussverhandl...
 
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GSR Schlussverhandlung steht bevor

 
(@einfachich07)
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Auch hier noch einmal ein "HALLO" 🙂

Meine Schlussverhandlung zum GSR steht bevor (2 Termine waren)
nach dem 1. Termin wurde eine Gutachterin beauftragt: Diese meinte das es dem Kind nicht schade, jedoch die Eltern, vorallem die KM, nicht kommunikationsfähig sind.
Beim 2. Termin wollte mir das Gericht ein Informationsrecht, jedoch kein Sorgerecht geben. Darauf lies ich mich nicht ein. Das Gericht hat dann eine Paartherapie vorgeschlagen. Ich nahm das an.
Geplant waren 10 Gespräche. Stattgefunden haben 8. Alle am Wohnort der KM (bin jedesmal 1100 KM hin und zurück gefahren für 45min. Gespräch)
Die letzten 2 Gespräche konnte auf Grund einer Burnouterkrankung mit Panikattacken nicht durchgeführt werden.
Der Abschlussbericht der Psychologin ist da, auch sie schreibt, das ich Kommunikationsbereit bin, jedoch die KM sich verschließt. Das wir beide für unser Kind nur das Beste wollen und eine enge Bindung zwischen Vater und Kind besteht.
Leider ist meine Anwältin eine NULL!!! Sie ist zu keinem der vorherigen Verhandlungen gekommen und hat immer eine sehr sehr junge Anwältin beauftragt sie zu vertreten. Diese Vertretungsanwältin ist auch eine NULL und gar nicht im Fall drin. Vor Gericht sagte sie KEIN WORT! Sie meinte ich solle reden, da sie nicht genau Bescheid wüsste.

Jetzt ist am  02.06.2015 die entscheidende Verhandlung. Meine Hauptanwältin befindet sich "angeblich" auf einer Fortbildung und kommt erst am 29.05.2015 zurück. Zu den Gutachten hat sie sich, trotz mehrmaliger Aufforderung per Email und über ihre Sekretärin, nicht geäußert. Einzig zu meiner Mail, das ich gerne die Anwältin wechseln möchte hat sie sich geäußert "Sie können sich gerne einen neuen Anwalt suchen, jedoch rechne ich die Prozesskosten dann ab, einen neuen Anwalt müssen sie selbst bezahlen"

Gibt es noch irgendetwas das ich machen kann, um meine Chancen zu erhöhen?

Grüße
einfachich


Veni
Vidi
Vici

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.05.2015 14:29
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi einfachich,

ich sehe jetzt erst, dass der Prozess kurz bevorsteht.

Leider ist meine Anwältin eine NULL!!! Sie ist zu keinem der vorherigen Verhandlungen gekommen und hat immer eine sehr sehr junge Anwältin beauftragt sie zu vertreten. Diese Vertretungsanwältin ist auch eine NULL und gar nicht im Fall drin. Vor Gericht sagte sie KEIN WORT! Sie meinte ich solle reden, da sie nicht genau Bescheid wüsste.

Warum hast Du an der "Null" festgehalten? Der Prozess läuft doch schon seit 2011? Zu der Verhandlung kannst Du übrigens auch ohne Anwalt gehen. Allerdings würde ich Dir das nicht empfehlen, wenn Du nicht absolut fit im Familienrecht bist. Es ist natürlich ungüngstig, jetzt der Anwältin das Mandat zu entziehen, und einen neuen zu beauftragen. Die Anwort Deiner Anwältin ließe mich aber vermutlich diesen Schritt gehen.
Es ist immerhin noch eine Monat Zeit, das sollte ausreichen, damit sich ein engagierter Anwalt einarbeitet. Richtig ist allerdings, dass Deine Anwältin bisherig erbrachte Leistungen abrechnen kann und Du den neuen Anwalt auch bezahlen musst, weswegen es immer günstiger ist, nach einem Verfahren einen Anwaltswechsel vorzunehmen.

LG,
Mux


AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2015 18:00
(@einfachich07)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Mux,

danke für die Antwort. Kurze Ergänzung: Ich bekomme PKH, weil ich einen Anwalt mir gar nicht leisten kann. Deswegen habe ich bisher nicht gewechselt.
Ich werde mal die Anwälte vor Ort im Internet suchen und fragen was die dafür verlangen würden, dass an sich zu nehmen. Danke.
Nichts gemacht, wegen einem Anwalt habe ich im übrigen, weil in den Gesprächen mit der Psychologin vereinbart wurde, keine Anwälte mehr einzuschalten...


Veni
Vidi
Vici

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.05.2015 18:07
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also das GSR Verfahren kannst du abschreiben.
Mit dieser Anwältin und diesem Richter wird das nix.
Der bisherige Verlauf des Verfahrens zeigt ganz deutlich, dass der Richter das nicht will und dich nur hinhält.
Ob das mit einem neuen Anwalt jetzt noch zu drehen wäre wage ich zu bezweifeln.
Wenn, dann nur über eine Berufung.
Und mit neuem VKH Anwalt.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2015 18:18
(@einfachich07)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi beppo,

noch ein user den ich noch kenne 🙂 auch schön.
Ja das habe ich auch fast vermutet. Durchrattern lassen und dann in Berufung gehen. Jedoch meinte meine Anwältin, dass eine Berufung zu 99,9% kein Erfolg hat, von der PKH gedeckt zu werden. Ist das nur Panikmache?
Grüße


Veni
Vidi
Vici

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.05.2015 18:38
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

noch ein user den ich noch kenne 🙂 auch schön.

Ja, ich erinnere mich auch an dich und dass du kein ganz einfacher Fall warst. 🙂

Jedoch meinte meine Anwältin, dass eine Berufung zu 99,9% kein Erfolg hat, von der PKH gedeckt zu werden. Ist das nur Panikmache?

Das scheint ohne Zweifel ihre ganz persönliche Misserfolgsstatistik sein. Auch deswegen solltest du ihr auch nach dem laufenden Verfahren das Mandat entziehen.

Du solltest dafür aber deine Umgangsthematik wieder auf die Beine bringen, damit du an der Front Erfolge vorweisen kannst, bevor es zum OLG geht.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2015 19:43
(@bester-papa)
Registriert

Hallo einfachich07.

Ich gebe Beppo recht, dass es sehr schwer werden dürfte, jetzt noch das GSR Verfahren zu Deinen Gunsten zu drehen. Die Elterngespräche waren ein Fehler und nur verschwendete Zeit.
Der Richter nutzt die Kommunikationsverweigerung der KM als Totschlagargument, Dir das GSR zu verweigern. Und da ist es egal, wie kooperativ und kommunikativ DU bist.

Was Du brauchst, ist ein fähiger RA. Ich würde dem jetzigen umgehend das Mandat entziehen und nicht auf das OLG setzen. Wenn ich Dein Avatar richtig deute, ist Dein zuständiges OLG das OLG Stuttgart? Die sind nicht gerade dafür bekannt, väterfreundlich zu sein. Zudem kann der neue RA eine Terminverschiebung beantragen, wenn die Zeit nicht ausreicht.

Auch ich habe einen Monat vor der Verhandlung den RA gewechselt. Der Streitwert in GSR-Verfahren beläuft sich auf 3.000 Euro, d.h. da kommen RA-Kosten von ca. 600-800 Euro auf Dich zu.

Der neue RA sollte vor allem auf die Gesetzesbegründung des 1626a BGB verweisen, in dem es heisst, dass die KM nicht mehr einfach behaupten kann, mit Dir nicht reden zu können. Vielmehr müssen die Kommunikationsprobleme manifestiert sein und darauf schließen lassen, dass zukünftige gemeinsame Entscheidungen nicht zu erwarten sind.

Daher meine Frage: Gab es in der Vergangenheit schon mal Entscheidungen, die ihr gemeinsam getroffen habt? Darauf musst Du verweisen. Ebenso auf den Umstand, dass die Kommunikationsprobleme nur vorgeschoben sind.

Das ist mal wieder der beste Beweis dafür, dass es ein Fehler ist, sich vor Gericht auf Elterngespräche einzulassen, die als Voraussetzung für einen Übertragung des GSR dienen sollen.
Man kann nur jedem Vater raten, auf einem Beschluss zu bestehen und Elterngesprächen zuzustimmen, aber nur für die Zeit DANACH.

Viel Glück.
BP

P.S.: Und Dien Avatar kannst aber schon mal ändern...macht ja blind. Gibt doch Vereine mit echter Liebe und so... 😉


AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2015 11:21
(@einfachich07)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

zuständig ist ein Gericht in Thüringen.
Beim 1. Gutachten wurde festgestellt, das aus der Sicht der Mutter keine Kommunkationsfähigkeit besteht, aus Gründen, die aus der Beziehung stammen (Beziehung ging 1,5 Jahre). Deswegen meinte das Gericht bei der 2. Verhandlung: Informationsrecht JA, GSR Nein, ausser: Sie machen eine Paartherapie.
Die KM lehnte das ab, ich stimmte dem zu. Das Gericht ordnete somit gegen den Willen der KM diese Gespräche an.

Wir haben während der kurzen Beziehung viele gemeinsame Entscheidungen getroffen: Wohnungskauf, Nachname des Kindes ist meiner, Termin für Hochzeit.
Nach der Trennung hat die KM jedwege Entscheidung alleine getroffen. Sie hat sich immer nur an etwas gehalten (Umgang) wenn ich es per Gericht gemacht habe. Sonst war es ihr einfach egal.

PS: nene der Avatar bleibt 😉 ewige Treue dem SCF 🙂


Veni
Vidi
Vici

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.05.2015 19:25
(@einfachich07)
Nicht wegzudenken Registriert

Jetzt verstehe ich die Welt nimmer,

ich habe bereits mit allen Anwälten am Wohnort der KM + Umgebung für Familienrecht telefoniert.

Keiner will diesen Fall übernehmen. Lediglich 2 waren bereit, allerdings wollten die einen Vorschuss von sage und schreibe 3000 Euro.
Die anderen haben direkt gesagt, das sie keinen Mann vertreten in Sachen Sorgerecht.

Kann das wirklich sein? Was mache ich denn dann? immerhin rege ich mich gerade mehr über die Anwälte, wie über die KM auf....


Veni
Vidi
Vici

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.05.2015 20:10
(@nico101)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

echt bitter. Leider habe ich keinen guten Ratschlag für dich aber lese hier mit und wünsche alles gute für das GSR.

VG Nico


AntwortZitat
Geschrieben : 11.05.2015 10:49




(@einfachich07)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke Nico.

Heute Morgen nochmal 2 Anwälte angerufen (bin schon bei 70km vom Wohnort der KM entfernt) wegen Übernahme des Verfahrens, wenn es in der 1. Instanz scheitert. Beide Anwälte wollten das nicht machen. Der eine hat immerhin gute 15 Minuten mit mir telefoniert und mir erklärt wieso das keinen Sinn macht und er mir diese Kosten ersparen möchte, da es eh nichts bringt bei dem Gericht.

Ist doch nicht normal 🙁

Weiter bitte ich seit dem 30.03.2015 meine bisherige Anwältin um einen Telefontermin. Alle 14 Tage schreibe ich ihr erneut, so auch wieder heute Morgen. (Fortbildung war bis 29.04 - nicht 29.05 wie in meinem 1. Thread)
Keine Reaktion. Die Assistentin die ich immer am Telefon habe verspricht mir einen Rückruf, der kommt aber nie.

Wie sieht es eigentl. aus, muss ich für diese Verhandlung zum Gericht fahren? Ihr seid ja der Meinung, da sich, so wie die Situation im Moment aussieht, eh kein GSR erhalte. Kann ich dann fern bleiben ohne weitere Konsequenzen? Ich will mir die Belastung und die Kosten nicht für Nichts geben.


Veni
Vidi
Vici

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.05.2015 13:15
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ihr seid ja der Meinung, da sich, so wie die Situation im Moment aussieht, eh kein GSR erhalte. Kann ich dann fern bleiben ohne weitere Konsequenzen? Ich will mir die Belastung und die Kosten nicht für Nichts geben.

Antrag zurücknehmen?

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.05.2015 14:03
(@einfachich07)
Nicht wegzudenken Registriert

Was genau heißt das?


Veni
Vidi
Vici

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.05.2015 14:53
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Was genau heißt das?

Du oder dein RA schreibt dem Gericht, dass der gestellte Antrag zurück genommen wird.

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.05.2015 15:01
(@einfachich07)
Nicht wegzudenken Registriert

Das lief über PKH,

kommt da dann etwas auf mich zu?
Habe ich dann überhaupt die Möglichkeit irgendwann erneut zu klagen mit Hilfe von PKH?


Veni
Vidi
Vici

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.05.2015 15:02
(@einfachich07)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich habe das 1,5 seitige Gutachten oder was es ist für die gestellte Aufgabe des Gerichts erhalten.

Hier mal der Text (Namen gestrichen)

Sehr geehrte Richterin,

in der Verhandlung vom 10.05.2013 wurde den Eltern des o.g. Kindes nahe gelegt, externe Beratung in unserer Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche wahrzunehmen. Die Eltern sind dieser Empfehlung gefolgt und haben das Angebot der Elternberatung im Zeitraum von Juli 2013 bis August 2014 genutzt. Im Beratungsverlauf haben 5 gemeinsame Elterngespräche jeweils in Verbindung mit den Umgängen stattgefunden. Zwei weitere Beratungsgespräche waren während des Herbstumganges 2014 geplant, mussten aber krankheitsbedingt vom Kindesvater abgesagt werden. Da es zu diesem Zeitpunkt KV nicht möglich war, sich terminlich für fortführende Gespräche festzulegen **, wurde die Elternberatung beendet.

Folgende zu klärende Themenwünsche  wurden von den Eltern geäußert:

 Erarbeitung einer gemeinsamen Kommunikationsbasis
 Wertschätzung der Erziehungskompetenz
 Umgangsplanung
 Voraussetzungen für ein gemeinsames Sorgerecht
 Wie ist ein altersgerechter Umgang zu gestalten?

Nach den bisher erfolgten Beratungen kann resümiert werden, dass

 es beiden Elternteilen möglich war, sich gegenseitig die Elternrolle zuzugestehen und sie sich bereit erklärten, gemeinsam Wege zu suchen, was Kind braucht, um sich als Kind bei ihnen wohl zu fühlen.
 sie sich mit der Kinderrolle in der Trennungssituation auseinandergesetzt haben.
 sich beide Elternteile mit dem Grundvorgang der zwischenmenschlichen Kommunikation befasst haben.
 sie eine terminliche Einigung für die Umgangsplanung 2014 erzielen konnten.

Von dem Zeitpunkt an, als es dem Kindesvater auf Grund seiner gesundheitlichen Verfassung nicht mehr möglich war, zum Umgang in Wohnort KM abzuholen, kam es zu einem abrupten Umgangsabbruch für Kind. Sowohl für die Gewährleistung des Herbst- als auch des Weihnachtsumgangs fanden die Eltern trotz beratender Unterstützung keine für beide Seiten tragfähigen Lösungen. Dieser Konflikt führte dazu, dass die zwischenzeitlich erzielten positiven Entwicklungen hinsichtlich der elterlichen Kommunikation wieder verloren gingen und somit für Kind der für ihre Entwicklung wichtige persönliche Kontakt zu ihrem Vater nicht mehr gegeben ist.
-----------------------------
** = Ich bin am Überlastungssyndrom (Burnout) erkrankt, hatte dies auch mitgeteilt und konnte deswegen nicht sagen, wann ich wieder fahren kann - aber kein Wort davon steht da - hört sich für mich so an, wie wenn ich kein Bock mehr gehabt hätte.

*** Ergänzung von mir (da es bestimmt gefragt wird):
-KM Bestand darauf, das ich Kind persönlich abhole.
Meine Vorschläge:
- Betreutes Fahren mit der Bahn (von mir bezahlt)
- Betreutes Fliegen mit der Lufthansa (von mir bezahlt)
- Abholung durch die Oma
- Abholung durch meine LG

Ich finde, so wie das da steht, hört es sich so an wie "jo der KV war halt krank und hat das Kind deswegen nicht geholt und war auch zu keinerlei Kompromissen bereit"...

Oder verstehe ich den Brief vor lauter Enttäuschung falsch?

naja ärgerlich--- die ganze Fahrerei für nichts...

Mit freundlichen Grüßen
______________________
Edit : Name gelöscht


Veni
Vidi
Vici

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.05.2015 23:29
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

also ich lese den Brief etwas anders. Als erstes ist eine Stiuationsbeschreibung. Klar war der Auslöser die Krankheit, aber es wird ja realistischer Weise auch gerade nicht gesagt "der Vater hat nicht geholt" sondern "die Eltern konnten keine tragfähigen Lösungen finden".
Hier stehen beide da und letzlich müssen die Eltern sich immer einigen, wenn Umgang stattfinden soll.

Der Schlussatz ist eigenlich der wichtigste, dass was während der Elternberatung gelungen ist, ist leider wieder kaputt gegangen. Die Schlussfolgerung daraus sollte sein, dass die Elternberatung wieder stattfindet.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 22.05.2015 00:10
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Du wirst selten einen Bericht zu lesen bekommen, in dem sich irgendeine Institution tatsächlich klar positioniert, und dann u.u. sogar noch für den Vater. Soweit sind wir hier noch nicht, oder ex muss echt die Kacke am Dampfen sein.
Die Klarlegungen würde ich dennoch in einem Drei Zeiler klarstellen. Konntest nicht fahren, KM wollte (aus welchen Gründen auch immer) das Du persönlich das Kind abholst (naja, warum wohl). Damit wurde der Umgang schlichtweg unmöglich.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.05.2015 10:13