Gemeinsames Sorgere...
 
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Gemeinsames Sorgerecht und KM entscheidet alles alleine

 
 Egal
(@egal)
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Hallo zusammen,

da denke man, dass ganze hat ein Ende und es wird nun alles gut...nix da.
Ich benöte mal wieder Eure Hilfe.

Sachlage: Kind (7) wonht bei KM, gemeinsames Sorgerecht ist geregelt.
Nun ergab es sich eines Tages, dass die KM günstig zu einem TV gekommen ist, welchen Sie promt ins Zimmer unserer Tochter gehangen hat. Eine Abstimmung mit mir als KV fand nicht statt. Nachdem ich das Thema adressiert habe, kamen von der KM nur doofe Sprüche und Worte wie: " das ist doch mein Ding, was ich in das Kinderzimmer hänge". Dies sehe ich leider in Sachen TV nicht so, da dies meiner Meinung nach ein weiteres Erziehungsthema eröffnet, was wir lösen sollten und zwar gemeinsam.

Beispiel 2: KM sagte, das unsere Tochter zum 7ten Geburtstag ein Handy geschenkt bekommen würde. Ich sagte ihr, dass ich das noch zufrüh fände und ich immerhin auch hier ein Mitspracherecht habe. Es kam der 7te Geburtstag und zack, Handy war da ohne das ich mein Einverständnis dazu erteilt habe. Dies gab auch prompt Ärger in der Schule.

Meine Fragen sind nun:
Ich kann mich natürlich immer wieder über deartige Dinge aufregen und Ärger erzeugen, aber habe ich auch Hebel bzw. Möglichkeiten derartige Dinge zu unterbinden?
Was bedeutet denn gemeinsames Sorgerecht? Der Eine macht und der Andere muss es akzeptieren? Ein Handy und die Tatsache, dass die Kleine ein TV im Kinderzimmer hat finde ich im Alter von 7 Jahren eindeutig zu früh...."ich brauche mal meine ruhe, dann spiel Du mal mit Deinem Handy oder geh in Kinderzimmer und siehe Fernsehen"!
Wenn die KM der Meinung ist, die Kleine sollte ein Tattoo mit 8 bekommen oder ein Biercing muss ich das dann auch dulden? Das ist zwar ein wenig übertrieben aber wo sind die Grenzen gesetzt?

Gibt es hierzu in irgend einer Form einen Rat oder gar Hilfe bzw. eine Regel?
Jeder kann sagen: Mensch redet miteinander und klärt das! Ja das habe ich getan. Ich habe mit ihr geredet und sie sagte stets: " wie Du das machst ist mir egal, sie bekommt ein Handy"...so war es auch!

Danke vorab für die Ratschläge und Hilfe.

EGAL


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.02.2015 15:52
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Egal,

GSR heisst in der Praxis, dass es nur in wenigen Dingen wirkliche "Mitsprache" gibt. Etwa bei der Wahl des Kindergartens, der Schule, geplanten Operationen oder auch Informationsrechte beim Kinderarzt. Die "Angst" mancher KMs vor dem GSR ist also absoluter Schwachsinn. Der Rest ist Alltagssorge und den kann jeder Elternteil alleine ausgestalten.

Ganz einfach: Diese Dinge gehen Dich formal nichts an. Natürlich würden vernünftige Elternteile ein Gespräch über diese Punkte führen. Wenn der eine aber eine andere Meinung dazu hast, kannst Du nichts daran ändern.

Genauso kann die KM aber auch nichts dagegen sagen, wenn Du das Handy Eurer Tochter bei Euch zu Hause einkassierst (mit kindgerechter Begründung natürlich). Persönlich halte ich diesen Medienkonsum auch für zu früh, dass aber nur nebenbei.

Also, gestalte Deine Umgangszeit so, dass Eure Tochter lernt, dass man auch ohne Medienkonsum Spaß haben kann. Das Handy kommt für die Zeit in den Schrank. Ist ausserdem ein guter Schutz vor den beliebten Kontrollanrufen mancher KMs bzw. dem "ich ruf jetzt Mama an, weil Du blöd bist, die holt mich dann ab"-Geschichten. Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2015 16:15
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Egal,

prinzipiell verstehe ich, dass Du den eigenen Fernseher und das eigene Handy für Eure siebenjährige Tochter kritisch siehst.
Ein Mitsprache- oder gar Vetorecht verschafft Dir das gemeinsame Sorgerecht diesbezüglich aber nicht.
Bei dem angeführten Beispiel mit der Tätowierung käme das vermutlich schon eher in Betracht.

Gruss,
gardo


AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2015 16:16
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Egal,

mir wären Fernseher im Zimmer des Kindes und ein Handy mit 7 auch nicht Recht.
Leider hast du keine Chance, daran etwas zu ändern.

Erziehungstechnisch ist das in meinen Augen ganz großer Müll, aber das mit den Handys, Fernsehern und Computern wird mit immer früherem Alter bei den Kindern eingeführt.

Genauso wenig wie du dir von KM in dein Leben Einmischung wünschst, wenn dir auf einmal einfallen würde deiner Tochter ein Go-Cart oder so kaufen zu wollen, macht deine Ex das genauso. Nach meinem Emfpinden sogar aus Trotz, da sie dich damit "ärgern" kann.

Was GSR wirklich heisst?
Das GSR greift so selten im Leben, wie zum Beispiel bei gemeinsamen Entscheidungen der Schulwahl, Operationen, Umzug, usw.
Siehe auch <a href="" http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=66882.html">hier</a&gt ;" ...

Ich kann nur raten, darüber hinweg zu sehen und bei dir den Fernsehkonsum vernünftig handzuhaben und das Handy wird bei dir im Haushalt eben nicht erwünscht sein. Punkt! Ende!

LG

Daniel


"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2015 16:18
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sachlage: Kind (7) wonht bei KM, gemeinsames Sorgerecht ist geregelt.
Nun ergab es sich eines Tages, dass die KM günstig zu einem TV gekommen ist, welchen Sie promt ins Zimmer unserer Tochter gehangen hat. Eine Abstimmung mit mir als KV fand nicht statt. Nachdem ich das Thema adressiert habe, kamen von der KM nur doofe Sprüche und Worte wie: " das ist doch mein Ding, was ich in das Kinderzimmer hänge". Dies sehe ich leider in Sachen TV nicht so, da dies meiner Meinung nach ein weiteres Erziehungsthema eröffnet, was wir lösen sollten und zwar gemeinsam.

Da hat sie Recht. Auch bei GSR hast du kein Mitsprachrecht was und wie sie in ihren eigenen 4 Wänden mit dem Kind lebt

Meine Fragen sind nun:
Ich kann mich natürlich immer wieder über deartige Dinge aufregen und Ärger erzeugen, aber habe ich auch Hebel bzw. Möglichkeiten derartige Dinge zu unterbinden?

Du kannst dich darüber aufregen. Ändern kannst du es nicht und unterbinden schon gar nicht. Du kannst nur in deinem Haushalt dafür sorgen dass es eben anders ist.

Was bedeutet denn gemeinsames Sorgerecht?

Das ihr wichtige Dingem wie Schulwahl, Operationen (außer Notfall-OP´S), Konfession u.ä. gemeinsame entscheidet. Die Alltagsentscheidungen trifft jeder Elternteil für seinen Haushalt und seine Zeit mit dem Kind selbst

Der Eine macht und der Andere muss es akzeptieren?

Wen nes um alltägliche Dinge geht ja. Oder wilslt du dir z.B: vorschreiben lassen, dass euer Kind in der Zeit mit dir nur Gemüse vom Bauen x. Obst vom  Bauern y und kein Fleisch zu bekommen hat?

Ein Handy und die Tatsache, dass die Kleine ein TV im Kinderzimmer hat finde ich im Alter von 7 Jahren eindeutig zu früh...."ich brauche mal meine ruhe, dann spiel Du mal mit Deinem Handy oder geh in Kinderzimmer und siehe Fernsehen"!

Sicher pädagogisch nicht gut, aber du kansnt es nicht ändern

Wenn die KM der Meinung ist, die Kleine sollte ein Tattoo mit 8 bekommen oder ein Biercing muss ich das dann auch dulden? Das ist zwar ein wenig übertrieben aber wo sind die Grenzen gesetzt?

Nein, denn das wäre eine Entscheidung von erhablicher Tragweite und dadurch gemeisam zu entscheiden. Hintergrund ist, dass beides als Körperverletzung gewertet wird.

Gibt es hierzu in irgend einer Form einen Rat oder gar Hilfe bzw. eine Regel?
Jeder kann sagen: Mensch redet miteinander und klärt das! Ja das habe ich getan. Ich habe mit ihr geredet und sie sagte stets: " wie Du das machst ist mir egal, sie bekommt ein Handy"...so war es auch!

Der einzige Rat. Es bei dir anders machen, dem Kind immer mal wieder den Anstoß geben ,dass zuviel 4eck-Dinger nicht gut sind, mit gutem Beispiel vorangehen und sich einfach nicht allzusehr darüber aufregen, dass du und deine Ex unterschiedliche Auffassungen von Erziehung habt

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2015 16:27
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Egal,

das mit dem Fernseher sehe ich wie du.

Aber was das Handy angeht; unsere Kinder hatten auch früh ein Handy, damals ein einfaches Nokia. Hatte den Hintergrund, dass sie Buskinder waren und irgendwann auch selbständig vom Hort nach Hause kamen bzw. allein zu ihren anderen Aktivitäten gingen und ich sie nur abgeholt habe, weil ich ja arbeiten war.
Da kamen dann so Gespräche wie: kann ich heute mit zu xy gehen; kann xy zu mir kommen, Schule fällt aus, ich fahr nach Hause
von mir aus waren das so Gespräche wie: denk dran du musst gleich nach der Schule zum Kieferorthopäden; heute ist Training früher etc.

Klar, wäre das alles auch ohne Handy gegangen, aber es wäre für mich mit wesentlich mehr Aufwand verbunden gewesen, evtl. hätte ich dann auch die Arbeitszeit reduzieren müssen.

Sophie


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Geschrieben : 11.02.2015 16:28
 Egal
(@egal)
Zeigt sich öfters Registriert

Wow...ich hätte nicht mit soviel und vor allem schnellen Antworten gerechnet...dafür vielen Dank.

Ich werde mich wohl auch damit abfinden müssen und wie empfohlen in meinen 4 Wänden mit den 4-Eckigen Kisten einschliessen.
Schade nur, dass man als KV an der Stelle nur "quasi" 50% Mitspracherecht hat.

EGAL


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.02.2015 16:33
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hat keiner gesagt, dass du dich mit den viereckdingern einschließen sollst.

Du sollst in deinen 4 Wänden gemeinsam mit dem Kind einfach anders damit umgehen.

Schade nur, dass man als KV an der Stelle nur "quasi" 50% Mitspracherecht hat.

Das magst du so empfinden. Aber wie würde es aussehen, wenn die KM bei dir 50% Mitspracherecht fordern würde und mitbestimmen, was euer Kind bei dir spielen, essen, anziehen darf?


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2015 16:45
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Schade nur, dass man als KV an der Stelle nur "quasi" 50% Mitspracherecht hat.

Nee, eben nicht. Du hast nicht "quasi 50%" Mitspracherecht, sondern genau 0 Mitspracherecht. Du musst versuchen, zwischen "Alltagsdingen" und Dingen der erheblichen Bedeutung, die die gemeinsame Sorge betreffen, zu unterscheiden. Diese sind Dir weiter oben schon benannt werden. Darunter fällt aber nicht:

- wann das Kind im anderen Haushalt zu Bett geht
- ob es im April noch eine Mütze aufsetzen muss
- ob es die vegetarische Ernährung der anderen Familie mitmachen muss
- oder beim anderen Elternteil dann mit Fleisch versorgt wird
- 2 oder 5x die Woche duscht
- nur Sandmännchen gucken darf oder am eigenen TV bestimmt, was läuft
- mit der besten Freundin auf ein Konzert gehen darf
- mit dem Partner des anderen Elternteils alleine zu Hause bleiben darf
- alleine mit dem Bus zur Freundin fahren darf
- der erste Freund zu Hause übernachten darf

naja, usw., usf.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2015 18:59