Hallo mal wieder,
ich wollte Euch noch berichten, wie es weiter ging / geht:
Nach einem erfolglosen Schlichtungsgespräch beim JuAmt, war gestern Verhandlung vorm FamG. Die Richterin hat als allererstes die Vereinbarung von 2011 über das gemeinsame schulische Sorgerecht "kassiert",
weil es irgendwie einen Formfehler gab damals. Wenn ich es richtig verstanden habe, wurde von der damaligen Richterin versäumt, die "gerichtlich gebilligte Vereinbarung" in den "Stand eines Beschlusses zu erheben".
Somit gab es bisher gar keine Sorgerechtsvereinbarung und ich hätte auch nicht Elternvertreter in der Schule werden dürfen. Aber wo es keine gültige Vereinbarung gibt, kann der § 1696 BGB nicht greifen und
es wird nach aktueller Rechtslage entschieden, das heißt negative Kindeswohlprüfung. Die KM hat nicht wirklich Argumente dagegen, aber bleibt bei der Verweigerung. Richterin und JuAmt plädieren für gemeinsames Sorgerecht. Weil die KM jetzt Beschwerde beim OLG angedroht hat, muss nächste Woche noch die Tochter vor Gericht befragt werden, darauf wollte die Richterin wohl verzichten, das sei aber notwendig, damit das OLG den Beschluss nicht gleich kippen kann.
Ich kann mir (bisher jedenfalls) nicht vorstellen, dass die KM die Tochter soweit bearbeitet, das die dann die Richterin anlügt. Von daher gehe ich jetzt erstmal davon aus, das der Kampf zwar noch nicht gewonnen ist, aber die KM schon mal angezählt ist. 🙂
