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2. Unterschrift benötigt

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(@gardo)
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Antrag bei Gericht eingereicht: "Jo, das dauert dann aber."
Obwohl es eilt etc. muss ich mit vier Wochen Verzögerung rechnen. Im besten Fall.

Wieso ist da kein Antrag auf einstweilige Anordnung machbar?


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Themenstarter Geschrieben : 08.05.2015 15:32
(@gardo)
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Das JA kann ja auch zur eA-Verhandlung geladen werden. Oder geht das nur zur Hauptverhandlung?


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Themenstarter Geschrieben : 08.05.2015 15:37
(@mahjoko)
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Wieso ist da kein Antrag auf einstweilige Anordnung machbar?

Vielleicht wurde ich ungünstig beraten. Habe dort angerufen, den Fall geschildert und gesagt, dass es brandeilig ist. Antwort: nee, der KV MUSS dazu Stellung nehmen können.


LG - Life´s good, meistens!  😉

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Geschrieben : 08.05.2015 15:50
(@gardo)
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nee, der KV MUSS dazu Stellung nehmen können.

Kann er doch auch: Zum einen wird er zur mündlichen Verhandlung geladen, und zum anderen kann er schon vorab einen Schriftsatz einreichen.


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Themenstarter Geschrieben : 08.05.2015 15:58
(@mahjoko)
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Eben, und das dauert. Vier Wochen, tatsächlich.


LG - Life´s good, meistens!  😉

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Geschrieben : 08.05.2015 16:16
(@gardo)
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Zwischen den Beantragungen "meiner" eA und den Verhandlungsterminen lagen keine 10 Tage.
Das ist doch auch der Sinn einer einstweiligen Anordnung, dass nicht soviel Zeit ins Land geht wie bei einer Hauptverhandlung.


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Themenstarter Geschrieben : 08.05.2015 17:07
(@gardo)
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Ist dem Vater denn

Das arme Kind. Natürlich versuche ich, dass es sich in der Zwischenzeit nichts antut. [...] Der Arzt behandelt nicht ohne zweite Einwilligung, psychische Geschichte.

vollkommen gleichgültig?


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Themenstarter Geschrieben : 08.05.2015 17:51
(@mahjoko)
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Hallo gardo,

dem Vater ist eigentlich alles gleichgültig.
Alle halbe Jahr, maximal, schlägt er irgendwo auf und beantragt Wohngeldverlängerung oder Fortbildungskostenbefreiung, weil er doch so total viel Stress mit den Kindern hat. In dem Moment sind sie ihm nach eigenen Angaben nicht egal. Ansonsten kommt nicht viel. Sprich: Umgang: dieses Jahr nicht, die letzten Jahre max. 5x/anno. Obwohl er auf einer 14-tg Regelung besteht.
Worte und Taten. Mehr brauche ich nicht zu sagen.

Wie sieht es inzwischen bei euch aus? 🙂


LG - Life´s good, meistens!  😉

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Geschrieben : 17.05.2015 13:45
(@gardo)
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Hallo mahjoko,

schade, dass der Vater Eurer Kinder so wenig Interesse zeigt, und wenn doch dann vor allem aus eigennützigen Motiven.
Wir haben heute die erforderliche Unterschrift der Mutter erhalten - ohne Zuhilfenahme von JA, RA, etc.

Gruss,
gardo


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Themenstarter Geschrieben : 18.05.2015 00:07
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