Antrag bei Gericht eingereicht: "Jo, das dauert dann aber."
Obwohl es eilt etc. muss ich mit vier Wochen Verzögerung rechnen. Im besten Fall.
Wieso ist da kein Antrag auf einstweilige Anordnung machbar?
Das JA kann ja auch zur eA-Verhandlung geladen werden. Oder geht das nur zur Hauptverhandlung?
nee, der KV MUSS dazu Stellung nehmen können.
Kann er doch auch: Zum einen wird er zur mündlichen Verhandlung geladen, und zum anderen kann er schon vorab einen Schriftsatz einreichen.
Zwischen den Beantragungen "meiner" eA und den Verhandlungsterminen lagen keine 10 Tage.
Das ist doch auch der Sinn einer einstweiligen Anordnung, dass nicht soviel Zeit ins Land geht wie bei einer Hauptverhandlung.
Ist dem Vater denn
Das arme Kind. Natürlich versuche ich, dass es sich in der Zwischenzeit nichts antut. [...] Der Arzt behandelt nicht ohne zweite Einwilligung, psychische Geschichte.
vollkommen gleichgültig?
Hallo gardo,
dem Vater ist eigentlich alles gleichgültig.
Alle halbe Jahr, maximal, schlägt er irgendwo auf und beantragt Wohngeldverlängerung oder Fortbildungskostenbefreiung, weil er doch so total viel Stress mit den Kindern hat. In dem Moment sind sie ihm nach eigenen Angaben nicht egal. Ansonsten kommt nicht viel. Sprich: Umgang: dieses Jahr nicht, die letzten Jahre max. 5x/anno. Obwohl er auf einer 14-tg Regelung besteht.
Worte und Taten. Mehr brauche ich nicht zu sagen.
Wie sieht es inzwischen bei euch aus? 🙂
LG - Life´s good, meistens! 😉
