Hallo,
Der Anwalt meines Demnächst-Ex schreibt gern unter seine Post folgenden Satz, gern auch in Abwandlung:
"Es scheint so, dass, wenn es hier zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, auch in den anderen Folgesachen die streitige Auseinandersetzung unausweichlich ist."
Dazu sei gesagt, daß gemeinsames Sorgerecht besteht, unsere Tochter beim Vater wohnt und unser Sohn bei mir (auf Wunsch des Vaters) und die materielle Seite durch Notarvertrag geregelt ist. Folgesachen sind nicht anhängig, jedenfalls nicht daß ich wüßte.
Bei der Sache geht es um Unterhaltsrückstände seitens es KV.
Mich würde mal interessieren, wie Ihr diesen Satz verstehen würdet.
Liebe Grüße
Frieda
Glaub nicht alles was Du denkst.
Hi Frieda!
Für mich klingt das nach Erpressung. Wenn Du in der Sache nicht Ruhe gibst, gibt es auch noch andere hübsche Spielplätze, auf denen man Streit anfangen kann.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
"Es scheint so, dass, wenn es hier zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, auch in den anderen Folgesachen die streitige Auseinandersetzung unausweichlich ist."
Hallo,
zum einen ist das mal wieder einer der typischen Schwurbelsätze der Juristen. Die können kein vernünftiges, klares Deutsch. Oder sie wollen die Parteien mit ihrem grotesken Gefasel beeindrucken. Der hier will dir offenbar drohen. Aber das ist auch typisch für Juristen. Meiner durchaus umfangreichen Erfahrung nach drohen Anwälte oft, wenn sie nichts handfestes haben. Denn haben sie harte Fakten zugunsten ihres Mandanten, können sie sich diesen infantilen Unfug sparen. Inhaltlich: da keine "anderen Folgesachen" im Raum stehen, produziert der Typ nichts als lauwarme Luft. Ich würde den Satz ignorieren und mein Ding bzgl. der Unterhaltsrückstände völlig unbeeindruckt durchziehen. Hast du denn einen Anwalt oder bearbeitest du die Sache selbst?
/elwu
Hi
so wie LBM und elwu richtig bemerkt haben: es ist eine Drohung, verpackt in einen Schachtelsatz, der eines Juristen fast unwürdig scheint. Habe jedenfalls schon schönere juristische Schachtelsätze gelesen, die deutscher klangen und grammatikalisch richtiger und sogar voll gemein daherkamen.
Die Drohung heißt übersetzt (in meinen Augen), hörst du nicht auf mit deinen Forderungen, hättest du seitens der Gegenpartei liebend gern wegen anderer Dinge Ärger an der Backe, da es aber keine anderen Dinge gibt, "scheint es" wenigstens "so" :rofl2:
Andere Folgesachen könnten alle familienrechtl. Dinge sein: KU für eure bei ihm lebende Tochter, Zugewinn...
Ich würde nichts auf diesen Satz geben, nur müde lächeln, und weiter machen.
Wenn du keinen Anwalt hast sondern selbst antwortest, basteln wir gern mit dir einen Antwortsatz...der muss dann aber mit "es scheint so" beginnen. *läster*
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Hallo,
na da bin ich ja froh, das Ihr diesen Satz genauso lest wie ich. Ich hatte schon befürchtet, daß ich langsam übersensibel werde. Die Schriftsätze dieses Anwalts sind durch die Bank in schlechter Grammatik geschrieben und gespickt mit solchen Drohungen. Das Schriftstück, aus dem dieses Zitat stammt, erreichte die Kanzlei meiner Anwältin übrigens genau eine Woche nach dem letzten Fristablauf mit einer lapidaren Floskel als "Entschuldigung" für die Verspätung. In meinen Augen auch Absicht.
Er führt Argumente an, die mit der Sache an sich nicht im entferntesten zu tun haben, liest anscheinend die Schriftsätze meiner Anwältin nicht richtig, um dann darüber zu nörgeln, daß sie es doch angeblich im vorigen Schriftsatz ganz anders geschrieben hätte (was nicht stimmt, ich kenne alle ihre Schreiben in dieser Sache). Er hat tatsächlich nichts in der Hand, und mit der Eröffnung von Nebenschauplätzen würde sich der KV ganz gewaltig selbst ans Bein pinkeln, aber da dieser meiner Meinung nach unter eingeschränkter bzw. verzerrter Wahrnehmung der Realität leidet :wink:, ist er ein Schäfchen in der Herde des auf Gewinn ausgerichteten Anwalts.
Nachdem ich erst selbst in der Sache geschreiben habe, dann den Weg übers Jugendamt ging, beides ohne Erfolg, überlasse ich es jetzt meiner Anwältin, sich mit ihm rumzuärgern. Ich kriege halt sämtliche Schreiben zugeschickt und stolperte nun zum wiederholten Male über solche Floskeln wie oben zitiert.
Die Schreiben meiner Anwältin sind klar, sachlich und knapp gehalten, was mich beruhigt, habe ich doch den Eindruck, daß sie weiß was sie tut.
Danke für Eure Beiträge!
Liebe Grüße
Frieda
Glaub nicht alles was Du denkst.
Hallo Frieda,
das ist taktik: Je mehr er schreibt; je mehr EINZELNE stretigkeiten produziert werden,
desto mehr kann er abrechnen !!
Je ruhiger und einvernehmlicher die Trennung abläuft,
desto weniger verdienen die Anwälte.
Gruß Vic
Hallo Frieda,
mir kam so spontan die Idee, mal einen Thread mit Stilblüten der Anwälte zu eröffnen.
Ich bin auch jemand, der anhand von Fakten mit Belegen agiert. Und der letzte Brief an meinen Göttergatten des gegnerischen RAs war sowas von daneben, dass er fast einen Lachkrampf verursacht hätte. Man könnte meinen, dass der RA beim Verfassen volltrunken war.
Exkurs: Er schickt den Ausbildungsvertrag des Volljährigen, aus dem hervor geht, dass die Ausbildung vom August 08 bis Juli 2011 andauert. Mein Mann fordert Abrechnungen und ihm wird geantwortet:
Würden Sie unsere Schreiben aufmerksam lesen, so würden manche Fragen von Ihnen, bzw. Hinweise erübrigen. Wir haben Ihnen mit Schreiben vom x. August... mitgeteilt - unter Beifügung einer Kopie des Ausbildungsvertrages - dass Kind ab dem 1. August 09 eine Ausbildung absolviert und ab dem Zeitpunkt auch eine Ausbildungsvergütung erhält.
Insofern wird Kind kaum Abrechnungen der letzten zwölf Monate vorlegen können.
http://www.hier-ist-dein-schild.de/
eskima
Hi,
@ eskima
mir kam so spontan die Idee, mal einen Thread mit Stilblüten der Anwälte zu eröffnen.
das möchtest du nicht alles lesen.... 😉
Wenn ich alleine nur an das Bild der Anwältin meiner (H)exe denke..... :gehbuegeln: - Ein BILD von der auf meinem Pfeiffenkopf und ich könnte vor lachen nicht rauchen! :rofl2:
Das schlimme ist ja, das Anwälte manchmal so einen Käse schreiben und damit zusätzlich die Fronten verhärten. Der Gegner schreibt 2 Seiten, Du schreibst 3 zurück usw....
Es würde sicherlich manchmal viel weniger Mißverständnisse geben, wenn manche einfach mal überlegen würden, bevor ein Schriftsatz losgelassen wird.
LG
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Es würde sicherlich manchmal viel weniger Mißverständnisse geben, wenn
manche einfach mal überlegen würden, bevor ein Schriftsatz losgelassen wird.
" (...) man die Dinge wie vernünftige Menschen unter sich regeln würde und den RAtten gar nicht erst einen Spielplatz baut!"
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
neues von meinem "Lieblings"anwalt, dem der Gegenseite:
Ich hatte Klage eingereicht wegen rückständigen Unterhalts für die Monate März, April und Mai dieses Jahres, zu dieser Zeit lebten beide Kinder bei mir, waren bei mir gemeldet und ich leistete die überwiegende Betreuung und sämtliche finanziellen Dinge.
In seiner Stellungnahme zum PKH-Antrag berief sich der Gute nun auf § 1629 BGB mit dem Einwand, daß ich für meine Tochter nicht legitimiert bin aufgrund der Tatsache, daß sie seit Juni 09 beim Vater gemeldet ist. Meine Forderung ist allerdings befristet bis Mai.
Wie seht Ihr die Sachlage?
Liebe Grüße
Frieda
Glaub nicht alles was Du denkst.
Wie seht Ihr die Sachlage?
Hallo,
Antwort auf diesen Abschnitt
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Insoweit die Gegenseite einwendet, dass ich für meine Tochter seit ihrem Umzug zu Herrn Name Vorname im Juni 2009 nicht legitimiert sei wird entgegnet, dass dieserseits nur die Monate März, April und Mai 2009 strittig gemacht sind.
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/elwu
Hallo Frieda,
es ist absurd, deswegen ist es so!
Im Unterhaltsrecht gibt es nur absurde Dinge.
Ich habe hier mal gelernt, dass nur derjenge KU im Namen des Kindes fordern kann, bei dem es lebt.
Da es nun beim Vater lebt, kann nur er Forderungen aufstellen. Du nicht. Auch nicht für die Vergangenheit.
Gruss Beppo
P.S. Was dich natürlich nicht abhalten sollte, einen Schrieb in elwus Sinne zu schicken.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi
Ich stimme Beppo zu. Einziger Ausweg wäre vielleicht, der KU wurde bereits im angemahnten Zeitraum eingefordert - und zwar gerichtlich. Damit wäre er gültig rechtsanhängig per Zeitstempel.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
danke für Eure Antworten. Im zuge dessen fallen mir da noch Ungereimtheiten auf: Der Anwalt beantragt, den Antrag auf PKH abzuweisen, weil ich für meine Tochter nicht legitimiert wäre. Soweit, so gut, allerdings habe ich für BEIDE Kinder Klage erhoben, und für meinen Sohn bin ich nach wie vor legitimiert. Hieße also, daß ich für ihn weiterhin rückständigen Unterhalt einfordern kann. Auf diese Möglichkeit ging Herr Anwalt natürlich nicht ein.
Gefordert wurde in besagtem Zeitraum nur persönlich und durch meine Anwältin, bzw. Jugendamt (Berechnung nach Einkommensauskunft und Aufforderung zur Zahlung sowie Betitelung, beidem wurde nicht nachgekommen).
Der Anwalt kündigt übrigens für seinen Mandanten Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen mir gegenüber an, sollte es trotz seiner Stellungnahme zum Prozeß kommen.
Weiterhin behauptet er, die Ummeldung meiner Tochter wäre im Mai erfolgt, tatsächlich wurde sie aber erst im Juni umgemeldet.
Essenz des ganzen Spielchens ist für mich folgende: KV merkt, daß KM nicht nach seiner Pfeife tanzt, ist empört über KU-Forderungen, zahlt nicht und beugt einer Rechtsverfolgung vor, indem er seine Tochter so instrumentalisiert, daß das JA , um dem Kind den Druck zu nehmen, einen Umzug empfiehlt, und schon kann der KV sich zurücklehnen und der KM eine lange Nase zeigen.
Und weil er merkt, daß man da zu Geld kommen kann, beginnt er jetzt ansatzweise auch schon den Kleinen zu bearbeiten.
Naja, harren wir der Dinge, die da noch kommen.
Liebe Grüße
Frieda
Glaub nicht alles was Du denkst.

