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Brief Inhaltlich falsch

 
(@anfree72)
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Könnte am liebsten heulen!

Ich bin seit gut 2 Jahren mit meinem LG zusammen und im Bezug auf Umgang, Unterhalt und Kindsmutter schon so manches durch. Man versucht das beste daraus zu machen oft hat man hat das Gefühl es hört nie auf . Gerade das mit dem Umgang ist sehr Schwierig da seine Frau die Kinder 380 Km (ent)zogen hat und seine finanziellen Mittel nur sehr begrenzt1200€ Netto – UH 2 Kinder bleiben 720€ um den Rest zu bestreiten Umgangskosten pro Umgang 110€ Benzin dann noch Autoraten ect. . Abänderungsklage hat wie man ja im Forum so liest bestimmt keinen Erfolg haben also nie darüber nachgedacht. Er holt seine Kinder 1 mal im Monat zu seiner Mutter die in der Nähe der Kids wohnt da er sich das hin und her nicht leisten kann. Des weiteren hat er sie noch 3 -4 Wochen (Ferien ) im Jahr. Er hat seine Frau gebeten in dann zumindest die Kinder halbe zu bringen und holen sie hat sie 2 mal gebracht zur Hälfte  aber nicht wieder geholt da aber die 4 fache Strecke zuviel Zeit und Geld in Anspruch nimmt hat er die letzten Ferien 1 Woche mit ihnen bei seiner Mutter verbracht. Das ist aber kein Dauerzustand. Jetzt steht die Scheidung an auch war er beim Anwalt um das mit dem Umgang zu regeln das man die Kindsmutter dazu bringt(rechtlich) das sie sich zukünftig daran beteiligen muss. Am Donnerstag hat er alles mit seinem AW besprochen der wollte die AW der KM anschreiben und sie aufordern die Kinder wieder hälftig zu bringen und 1 Woche Ferien im Oktober einzuplanen falls sie das nicht macht hätte man einen Aufhänger um eine Klage zu machen. Wir waren guter Dinge das endlich etwas gemacht wird.

Heute kamen wir vom Umgang mit den Kindern von seiner Mutter zurück im Briefkasten die Abschrift des Briefes seines AW an die AW der KM. Ich könnte heulen sein AW hat so einen Mist geschrieben….. Sie möchte es doch überdenken die Kinder wieder bis … zu bringen um es den Vater zu ermöglichen die Kinder zu sehen das hier eine Regelmäßigkeit stattfinden kann und das er eine Woche Umgang in den Ferien möchte, selbstverständlich wird KV die Kinder am Wohnort abholen  und bringen.
So war das nicht besprochen, besprochen war weiterhin die Kinder bei seiner Mutter zu sehen da es sich wegen 2 Tagen nicht lohnt diese 8 Stunden auf der Autobahn zu verbringen und die des weiteren die KM dazu zu bringen sich an den Ferienumgängen hälftig zu beteiligen. Wir haben gleich auf den AB in der Kanzlei gesprochen den Brief zurückzuhalten falls er noch nicht weg ist. Der AW hat den größten Mist geschrieben was macht man denn jetzt ?  Man denkt es geht voran und jetzt das bin total frustriert es zermürbt einen mit der Zeit. Kann ein AW einen Brief beim generischen AW zurücknehmen, umschreiben , irgentwas? Bin etwas ausgeschweift aber auch sehr frustriert. SORRY!

Andrea


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.09.2009 20:58
 elwu
(@elwu)

Hallo,

ja sicher, er kann fix noch einen Brief senden, in dem er die vorher gemachten Ausführungen als irrtümlich und basierend auf Übermittlungsfehlern oder Versehen bei der Abschrift etc. deklariert und eine korrekte Version nachliefert. Übrigens hat nach meiner Erfahrung fast jeder Anwalt bzw. sein Sekretariat in seinen Schreiben mehr oder weniger krasse Abweichungen (Wortlaut, Sinn, Absicht...) zu dem, was mit dem Mandanten vorher ausdrücklich abgesprochen war. Daher habe ich in allen Fällen, in denen von mir Anwälte involviert wurden als Voraussetzung zur Beauftragung schriftlich festgemacht, dass ausnahmslos jedes Schriftstück erst mir zum gegenlesen vorgelegt wird und asudrücklich freigegeben werden muss, bevor es an die Gegenseite oder das Gericht geht. Wenn ein Anwalt darauf nicht eingehen will, kein  Problem, es gibt beliebig viele andere, die das tun.

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 13.09.2009 21:12
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo elwu,
vielen Dank für deine Antwort. Wir weden morgen gleich beim AW anrufen und ihn fragen was er sich dabei gedacht hat . Vielleicht bezweckt er ja etwas wie das die KM ein monatliches entgegenkommen ablehnt und man ihr dann anbietet wenigstens 3-4 mal im Jahr in den Ferien entgegenzukommen wenn sie dannn wieder ablehnt zu klagen. Man weiß halt nicht und kann nur spekulieren. Seid 2 Jahren geht das nun so hat ihre mithilfe zugesagt ,2 mal gemacht dann zurückgezogen. Vielen hier wird der Umgang verweigert und ich fühle mit ihnen , mein LG könnte seine Kinder bestimmt so oft sehn wie er wollte kanns sich aber einfach nicht leisten auch habe ich nur begrenzt finanzelle Mittel und komme für unseren Lebensunterhalt auf dazu noch 2 eigene Kinder und kann ihn finanzell nur bedingt understützen. Ist natürlich sehr frustrierent und man möchte irgentwann Ruhe reinbringen bzw. sich dann auch einmal damit abzufinden wie es ist.

An alle,
seit dem Wochenende ist aber wieder mal ein anderes Thema aktuell. Was muß bzw sollte die KM in Bezug auf die Kinder dem Vater mitteilen. WAs für ein Recht hat er darauf.Konkret geht es darum das sein große Läuse hatte sie nichts gesagt in der Tasche der Kinder war eiene Flasche Schampoo die er erst am Samstag Abend entdeckt hat mit der bitte der großen die Haare nochmal zu behandeln 2 mal 30 min einwirkzeit dann noch kämmen als wir ferdig waren wars 21.30 Uhr. Hätte sie bei der übergabe etwas gesagt hätten wir früher damit angefangen auch hätten wir die Kinder nicht alle zusammen schlafen lassen(ihre Schwester,mein Sohn). Das Problem hatten wir schon ofter das sie entweder gar nichts sagt und wir von den Kindern hören sie wären krank oder in Behandlung und wenn er dann nachfragt bekommt er eine schnippische Antwort die große hatte im ersten Schuljahr 36 fehl Tage. Oder sie sagt X hat husten und muß Hustensaft nehmen hat aber keinen eingepackt noch sagt sie welchen.Sie kann ihn sich ja umsonst verschreiben lassen. War jetzt nicht das problem habe dann telefonisch für meinen kleinen einen verschreiben lassen doch häufen sich diese Dinge. Hat sie nicht eine gewisse Mitteilungspflicht?Was kann er rechtlich verlangen ?(was sie dann tut ist natürlich eine andere Sache)

Grüße
Andrea


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.09.2009 23:03