brikada: Svea Kuschel: Mit der Scheidung noch bis zum 1. September 2009 warten!
Zum 1. September 2009 tritt die Neuregelung des Versorgungsausgleichs ein. Jetzt lohnt die Scheidung – meinen die Finanzdienstleistungsexpertinnen von Svea Kuschel + Kolleginnen, München.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Es lohnt auch der Blick auf die Seite Svea Kuschel.
Dort z.B. der Hinweis auf das Buch: "Geld steht jeder Frau"
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Lohnen dürfte sich die Regelung vor allem für die Rentenkasse und mithin für den Staat, denn jetzt werden die Ansprüche ja sofort verteilt und nicht erst bei Inanspruchnahme.
D.h. verstirbt einer der Ex-Partner vor Rentenbezug sind seine Ansprüche futsch. Bis jetzt kamen sie in vollem Umfang demjenigen zugute, der sie sie durch eigene Erwerbsarbeit erworben hatte.
Uli
Es lohnt auch der Blick auf die Seite Svea Kuschel.
Dort z.B. der Hinweis auf das Buch: "Geld steht jeder Frau"
Dort steht z.B.:
Schließlich haben Frauen eine etwas andere Beziehung zu Geld.
Irgendwie hatte ich das schon immer geahnt! :exclam:
D.h. verstirbt einer der Ex-Partner vor Rentenbezug sind seine Ansprüche futsch. Bis jetzt kamen sie in vollem Umfang demjenigen zugute, der sie sie durch eigene Erwerbsarbeit erworben hatte.
Hallo,
bislang gilt doch, dass man die in solcchen Fällen rückübertragen kann. Wird das abgeschafft? Und wie werden Altfälle behandelt?
/elwu
Und wie werden Altfälle behandelt?
Das gilt (bisher) nur für Neufälle.
Also alles ab Scheidungsantrag 1.9.2009
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Schließlich haben Frauen eine etwas andere Beziehung zu Geld.
Wie sagte schon die Schriftstellerin Gaby Hauptmann vor Jahren im "Stern": "Wenn frau nach der dritten Scheidung immer noch keinen Porsche fährt, hat sie etwas falsch gemacht."
Wie schön, dass der deutsche Staat die Damen dem Ziel der "Vollversorgung durch Ehe" wieder ein Stückchen näherbringt...
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo allerseits,
Naja, das hier:
Herzstück der neuen Regelung ist: Jede Rentenanwartschaft wird für sich betrachtet und zwischen den Ehepartnern geteilt. Und zwar sofort am Ende der Ehe. Bisher konnten etwa Betriebsrenten häufig erst zum Rentenbeginn real aufgeteilt werden. Doch zu diesem Zeitpunkt, mitunter Jahrzehnte nach der Trennung, haben viele Geschiedene den Kontakt zueinander längst verloren. Nur selten wurde der Versorgungsausgleich dann noch eingefordert. "Die emotionale Hürde war oftmals zu hoch, nach so langer Zeit einen Anteil von der Betriebsrente des Ex zu fordern" weiß Constanze Hintze aus den Gesprächen mit Frauen.
ist ja nicht ganz richtig. Betriebsrenten wurden auch bisher schon geteilt. Nur eben statt eines eigenen Vertrages gab es für den oder die Berechtige(n) eben Rentenpunkte aus der gesetzl. Rente.
Vom Sinn und Unsinn der gesetzl. Rentenpunkte mal abgesehen, stimmt die Aussage deshalb schlichtweg nicht. Derjenige der die Betriebsrente hat, hat dann wegen der Abgabe von Rentenpunkten erheblich weniger Punkte...somit braucht er doch nicht nochmal die Betriebsrente zu teilen - außer beppos Frau (siehe seine Signatur)
auch das hier
Üblicherweise gab es eine Ausgleichszahlung für die Frau, und die Police lief bis zum Rentenbeginn weiter komplett auf den Ehemann. Constanze Hintze fand das immer schon unfair: "Die Frau trug die kostenträchtige Anlaufphase mit, wurde aber von der ertragreichen Endphase der Rentenpolice ausgeschlossen". Denn die Ausgleichszahlung bemaß sich nach dem Zeitwert zur Scheidung. Lebte das Paar in Gütertrennung, konnte es sogar sein, dass die Frau komplett leer ausging, obwohl es hier schon immer einen Versorgungsausgleich gab.
ist ja nicht so ganz fair, denn warum soll die Ehefrau nicht die kostenträchtige Anlaufphase mittragen, wenn sie in die Ehezeit fällt?
Und warum wird hier Gütertrennung mit VA vermischt, wenn die Verträge damals wegen Gütertrennung nicht unter den VA gefallen sind, dann auch jetzt nicht.
der beste Rat zum Schluss - an alle abhängigen Weibchen...erst im Sept. die Scheidung einzureichen..Hallo??? Das Trennungsjahr ist doch auch noch da???
Davon abgesehen, dass das mal wieder typisch feministisch ist, den Kerl loswerden wollen, aber der soll dann auch noch kräftig dafür bezahlen...wo leben wir denn? (ja ja ich weiß, traurige Realität)
Ich hoffe die Männer die derzeit im Trennungsjahr sind, sind schneller, und zögern nicht selbst den Antrag einzureichen! Das können nämlich nicht nur Frauen.
ligr ginnie
die für ihre Freiheit (=Trennung) wirklich allein ihre Zeche gezahlt hat und das auch immer noch völlig normal findet
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
ginnie rückt diese kleine Werbebroschüre mit ihren Fragen ins richtige Licht. Eigentlich ist daran nichts aufregendes. Auch diesen Satz
Viele private Rentenmodelle wurden bisher dem Zugewinnausgleich zugeordnet, obwohl die Eheleute diese zur Alterssicherung aufgebaut hatten.
kann ich überhaupt nicht verstehen. Alles was Rente war (Riester, VBL) wurde bei mir umgepunktet und fertig. Und Kapitalanlagen sind nun mal Kapitalanlagen und Zugewinne daraus werden auch weiterhin in den Zugewinn gehen, daran dürfte auch für dieses Finanzdienstleisterinunternehmen nichts umzukuscheln sein
FinanzdienstleisterInnen brillieren per se schon oft mit wundersamer Logik. Ich hake das Pamphlet unter wundersamer FinanzdienstleisterInnen-Logik extra für Frauen ab.
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Herzstück der neuen Regelung ist: Jede Rentenanwartschaft wird für sich betrachtet und zwischen den Ehepartnern geteilt. Und zwar sofort am Ende der Ehe. Bisher konnten etwa Betriebsrenten häufig erst zum Rentenbeginn real aufgeteilt werden. Doch zu diesem Zeitpunkt, mitunter Jahrzehnte nach der Trennung, haben viele Geschiedene den Kontakt zueinander längst verloren. Nur selten wurde der Versorgungsausgleich dann noch eingefordert. "Die emotionale Hürde war oftmals zu hoch, nach so langer Zeit einen Anteil von der Betriebsrente des Ex zu fordern" weiß Constanze Hintze aus den Gesprächen mit Frauen.
ist ja nicht ganz richtig. Betriebsrenten wurden auch bisher schon geteilt. Nur eben statt eines eigenen Vertrages gab es für den oder die Berechtige(n) eben Rentenpunkte aus der gesetzl. Rente.
Hallo,
das ist völlig richtig, allerdings war (und anzunehmenderweise: ist und bleibt) gar nicht so selten nicht ganz richtig, wie die Richterlein die Betriebsrente in Rentenpunkte umrechnen. Gerüchteweise *räusper* sollen sich dabei in extrem seltenen Einzelfällen auch schon ab und an von der Extremstraffgier der Frauen genervte Richter zugunsten der ausgleichspflichtigen Zahlemänner vertan haben. Hab' ich jedenfalls mal gehört *hüstel*
Davon ab finde ich, dass nicht mal Frauen solche 'Fiananzberater' wie diese Svea Kuschel verdient haben. Aber wie so oft, ist der reissendste Wolf an Frauen eine Frau.
/elwu
*hüstel* ach ja, das ist ja schön zu hören...
Ich glaube wenn ich zu so einer Beratung gehen würde, bekäme ich Bluthochdruck und gleich darauf Hausverbot :rofl2:
Sagt mal, wenn der VA ausgesetzt ist, dann wird der doch nach dem Recht bei Scheidung berechnet oder? ich habe nämlich einen ausgesetzten VA, und weil Richterlein zu faul war zu rechnen, noch nicht mal die Punkteverteilung ausgeurteilt. Ich weiß also gar nicht wieviel Punkte fließen werden (ich weiß nur aus eigener Berechnung dass ein paar meiner Punkte fließen, in Richtung Ex).
Irgendwann muss dat ja noch gemacht werden. Nicht dass ich dann die Verträge alle teilen muss, und er auch, das wird ein großes Durcheinander. Lieber die paar Punkte, das ist klarer und übersichtlicher, glaube ich.
Mein LG hat einen ausgesetzten VA, aber wenigstens wurden die Punkte schon berechnet - hoffentlich nach elwus Methode :puzz:
Da ist ja dann klar wieviel Punkte fließen. Und egal wann... oder kann hier noch die Neuberechnung nach neuem Recht gefordert werden?
PS: die Aussetzung erfolgte wegen Ost/Westpunkten, falls das wichtig ist
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
