Väter fühlen sich h...
 
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Väter fühlen sich häufig «entrechtet

 
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wer im Internet sucht, wird schnell fündig: Auf Dutzenden von Seiten schreiben Väter von ihren Schwierigkeiten, nach der Scheidung ihre Kinder weiterhin zu sehen. Es fallen Ausdrücke wie «entrechtete Väter», «Umgangsvereitelung» oder sogar «ausgedachte Missbrauchsvorwürfe». Einige Männer beschreiben, wie sie jahrelang darum kämpften, ihre Kinder sehen zu dürfen – und sogar daran zerbrachen. Haben Väter tatsächlich so wenig Rechte?

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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.08.2009 12:49
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ey boa, mords Ding!

Ist doch schön, wenn richtige Experten die Sache angehen - z.B. die Nürnberger Zeitung mit dieser Glosse (als Reportage oder Bericht mag ich das nicht bezeichnen), und da konkret der ortsansässige Rechtsanwalt Krueger, der z.B. folgende Weisheiten aus seinem reichhaltigen Erfahrungsschatz ausplaudert:

«Ich habe nicht den Eindruck, dass Mütter vor Gericht bevorzugt werden. Mittlerweile finden die Gerichte meist eine gute Regelung», sagt der Nürnberger Rechtsanwalt, der schon viele Scheidungen und Sorgerechtsfälle bearbeitete. Vor einigen Jahren sei die Lage für Väter noch schwieriger gewesen – mittlerweile ist aber das gemeinsame Sorgerecht Standard.

Voll krass: Gemeinsames Sorgerecht! Ist das nicht fan-tas-tisch?

Okay, wenn die Kindesbesitzerin blockiert, dann nützt einem Mann das gemeinsame Sorgerecht natürlich für alle praktischen Belange rein gar nichts, und kein deutsches Familiengericht schreitet mit der gebotenen Eile gegen Umgangsboykott ein. Aber wer wird schon so kleinlich sein, hieraus statt einer nur gefühlten Entrechtung - eine tatsächliche Entrechtung von Vätern abzuleiten!

Nee, nee, das lässt die Nürnberger Zeitung mal fein unter den Tisch fallen, denn sonst müsste sich die arme Frau Siebert ja gleich eine neue Überschrift für ihr Machwerk ausdenken. Dabei passt dieses Väter fühlen sich häufig «entrechtet» doch so wunderbar in eine hinterfotzig-femifaschistische Ideologie - man beachte die subversive Wortwahl sich fühlen sowie die Tüttelchen um das Wort entrechtet ...

Und gleich noch einen draufgesetzt:

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt in der Regel die Mutter, solange das Kind jünger als drei Jahre ist. «In dem Alter ist die Bindung zur Mutter einfach stärker», erklärt Krueger. Ist das Kind älter, hätten aber auch Väter gute Chancen.

Ach so. Im Gegensatz zu den früheren düsteren Zeiten ist die Lage für Väter also überhaupt nicht mehr so schwierig. Allerdings kommen die Kinder trotzdem grundsätzlich zur Mutter, jedenfalls wenn sie drei Jahre oder jünger sind. Immerhin darf Mann sich anschließend mit einer gewissen Chance darum bemühen, eine Änderung herbeizuführen.

Wenn wir hier in einer Schule wären, wie es sie in den früheren düsteren Zeiten gab, dann würde ich den Herrn Rechtsanwalt jetzt fünfhundertmal das Wort "Kontinuitätsprinzip" an die Tafel schreiben lassen ...

Und wie üblich, das Beste zum Schluss:

Das alleinige Sorgerecht bekommt ein Elternteil nur dann, wenn es gute Gründe dafür gibt, dem anderen dieses Recht zu entziehen – das kann eine große räumliche Entfernung sein

Aha. Die düsteren Zeiten sind vorbei; aber wenn Frau Mama mit den Kindern ans andere Ende der Republik zieht und damit die besagte "große räumliche Entfernung" selbst herstellt, dann kann sie mit einiger Aussicht auf Erfolg das alleinige Sorgerecht beantragen?!?

Bevor ich es vergesse: Ich habe Onkel Google nach einem Nürnberger Rechtsanwalt namens Gerd Krueger gefragt. Laut seiner Homepage ist der Mann Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht (!) im DAV, und nennt als seine Tätigkeitsschwerpunkte: Ehe- und Familienrecht, Allgemeines Vertragsrecht, Verkehrsrecht, Erbrecht und Betreuungsrecht. Ich bin echt voll krass begeistert - ein Universalgenie!

Nix für ungut,

Malachit,
der nach der Lektüre dieses NZ-Artikels die Neigung verspürt, sein Abendessen auf dem kürzesten Weg in Richtung Kläranlage zu schicken.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2009 01:44