Hallo zusammen !
Meine ex ist wieder verheiratet und trägt jetzt einen Doppelnamen. (meinen und den neuen)
Unsere miederjährige Tochter wohnt mit denen zusammen. Es besteht ein gemeinsames
Sorgerecht und ich habe ein relativ entspanntes Verhältnis zu meiner Tochter.
Jetzt ist eine Familienanzeige in der Zeitung erschienen die den neuen Partner betrifft! Hierbei wurde
nur dessen Familienname (kein Doppelnamen) aufgeführt sowie weitere Mitglieder aus dieser Familie-
allerdings wurde auch meine Tochter nur mit ihrem Vornamen dazugesetzt, so dass der Eindruck erweckt
wird sie habe ihren eigentlichen Familienname abgelegt.
Ex und der neue machen einen auf neue Familie. Mit seinen eigenen Kindern besteht ein Umgangsverbot.
Frage: Muss ich dies so hinnehmen- oder was könnt ihr mir raten.
Danke allen für eine Antwort.
Gruß
unbeschrieben
Hallo unbeschrieben,
ich persönlich finde das nicht schlimm, mMn sind Namen was für Grabsteine. :redhead:
Ändern kannst Du eine bereits erschienene Anzeige auch nicht mehr.
Wie die rechtliche Lage ist, kann ich Dir leider nicht sagen. Sprich doch einfach darüber mit Deiner Ex. Sag' ihr, dass Dich das verletzt.
Wie gesagt, ich würde dafür kein Fass aufmachen, wenn der Umgang ansonsten entspannt ist.
LG Wolkenhimmel, die trotz Ehe noch nie denselben Nachnamen wie ihr Kind hatte
was könnt ihr mir raten
Hallo,
ich kann dir raten: es gibt Dinge, die es gar nicht wert sind, sich darüber aufzuregen. Dass der Familienname deiner Tochter nicht genannt wurde, ist IMO so ein Ding. Von 'Mißbrauch' des Familiennamens, wie von dir recht reißerisch formuliert, kann schon gar keine Rede sein.
/elwu
Hallo unbeschrieben,
freu dich, dass Unterhalt für die Ex für dich nie wieder ein Thema sein wird und gönne ihnen den Tag.
Liebe Grüße
Andrea
Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama
Hallo zusammen,
ich finde es schon sehr anmaßend den Familiennamen des Kindes zu missachten!
Hierdurch wird auch nach Außen ein negatives Bild meiner Person und meiner
Familie erzeugt. Nicht alle die diese Anzeige lesen belächeln sie- einige könnten
darüber hinweg sehen wie z.B. Schulen etc. und das kann man doch nicht gut heißen.
Gruß unbeschrieben
@ unbeschrieben,
ich finde es schon sehr anmaßend den Familiennamen des Kindes zu missachten!
Hierdurch wird auch nach Außen ein negatives Bild meiner Person und meiner
Familie erzeugt. Nicht alle die diese Anzeige lesen belächeln sie- einige könnten
darüber hinweg sehen wie z.B. Schulen etc. und das kann man doch nicht gut heißen.
Kann es sein, dass Du ein absolutes Luxusproblem beschreibst? Oder Deine eigene Denkweise, andere Menschen nach irgendwelchen banalen Äusserlichkeiten zu beurteilen?
Welchen "Eindruck" es - bei wem auch immer - hinterlässt, wenn ein Kind in einer Familienanzeige nur mit dem Vornamen genannt wird, ist doch vollkommen Banane; es mag auch Leute geben, die daraus den Schluss ziehen, dass es sich um ein Findelkind ohne Nachnamen handelt. Oder um den Familienhund. Wer hätte wohl was gedacht, wenn das Kind überhaupt nicht genannt worden wäre?
Wenn Du für solche Banalitäten schon das Wort "Missbrauch" verwenden musst - wie nennst Du dann ein richtiges Problem?
Just my 2 cents
Martin
(der sich immer wieder wundert, worüber andere Leute sich aufregen können)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo unbeschrieben,
schau mal in die Todesanzeigen. Da stehen die Kinder einer Familie auch fast immer nur mit Vornamen.
Liebe Grüße
Andrea
Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama
Hallo unbeschrieben,
darüber solltest du am wenigsten laut nachdenken. Es ist die Sache nicht wert.
Mein Ex hat sogar Visitenkarten für sich und seine neue Frau drucken lassen. Darunter stehen auch unsere Kinder und ihre Tochter aus erster Ehe mit Vornamen. Finde ich nicht besonders gut, da es sich so liest als wäre seine Frau die Mutter der Kinder und nicht ich. Aber was solls; er würde so etwas eh nicht einsehen; es sei denn ich würde das tun.
Schwamm drüber und gut ist..
Sophie
Moin,
das ist ja auch ne Kostenfrage, denn so eine Anzeige berechnet sich ja nach Zeilen/Zeichen, je nachdem... Ich würde da auch keine böse Absicht hinter vermuten. Ehrlich gesagt wäre ich auch nicht auf die Idee gekommen, meinen Sohn mit Nachnamen zu nennen, wenn ich so eine Anzeige schalten würde. Eher "als frisch getraute Eheleute grüßen Peter Müller und Paula Müller-Meier mit Max, Moritz und Lieselotte". Und da würde ich auch nicht deine-meine-unsere Kinder auseinander klamüsern.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Brille 007,
bei den meisten Menschen sagen die Namen auch etwas über die Herkunft eines Menschen und dessen Vergangenheit aus. Ich kann mir den „Luxus“ leisten und brauch mir dessen nicht zu schämen! Damit meine Tochter dieses Ansehen behält und auch weiter tragen kann, ist ihre Herkunft (Namen) nicht zu verleugnen und das hat für mich auch etwas mit Menschenwürde zu tun !!!
Hallo Andrea,
du hast ganz richtig bemerkt – einer Familie! Mit der in der Anzeige aufgeführten Familie hat meine Tochter aber keine Verwandtschaftliche Bindung.
Hallo Anna Sophie,
ja- so ist das wohl. Werde aber trotzdem die rechtlichen Möglichkeiten prüfen- auch wenn es Geld kostet. Wer soll es denn sonst für meine Tochter machen
wenn nicht ich ?!
Hallo Lausebackesmama,
bei dieser Anzeige handelt es sich nicht um eine Heiratsanzeige sondern um eine Todesanzeige. Vielleicht ist es von mir
am Anfang des Forums falsch rüber gekommen.
Gruß
unbeschrieben
Hi unbeschrieben
bei den meisten Menschen sagen die Namen auch etwas über die Herkunft eines Menschen und dessen Vergangenheit aus. Ich kann mir den „Luxus“ leisten und brauch mir dessen nicht zu schämen! Damit meine Tochter dieses Ansehen behält und auch weiter tragen kann, ist ihre Herkunft (Namen) nicht zu verleugnen und das hat für mich auch etwas mit Menschenwürde zu tun !!!
*kopfschüttel*
Weisst'e, wende Dich doch an den Europäischen Menschengerichtshof, wenn in der Bundesrepublik die Menschenwürde mit Füssen getreten wird.
Da ja Deine Tochter betroffen ist, versuch' es lieber gleich mit der UNICEF - wer weiss, ob den Menschen im Abendland überhaupt bewusst ist, was Menschenwürde ist?
Dein Statement hört sich für mich wie ein Egotripp an.
Grüssle oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
@ unbeschrieben,
Werde aber trotzdem die rechtlichen Möglichkeiten prüfen- auch wenn es Geld kostet. Wer soll es denn sonst für meine Tochter machen
wenn nicht ich ?!
Aus sehr ähnlichen Motiven - nämlich "Recht haben" um jeden Preis - beharken sich in Deutschland täglich haufenweise Nachbarn vor Gericht um so sensationelle Fragen wie "von Nachbars Baum wehen Blätter in meinen Garten" oder "der Zaun des Nachbarn ist 7,2 cm zu hoch".
Halten wir fest, dass nicht Deine Tochter hier ein Problem hat, sondern Du bzw. Deine gekränkte Eitelkeit. Wenn Du deshalb Anwälte und Gerichte bemühen willst, solltest Du wenigstens so ehrlich sein, zuzugeben, dass es bei dieser Korinthenkackerei ausschliesslich um Dich selbst und keineswegs um das Kindeswohl geht, das in der weniger kleinkarierten Patchwork-Familie Deiner Ex wohl ganz gut aufgehoben ist.
Just my 2 cents
Martin
(immer noch kopfschüttelnd)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
also ob nun Heirats- oder Todesanzeige ist doch völlig egal. Auch bei einer Todesanzeige schreibt man doch Peter Müller mit Paula Müller-Meier mit x, y, z.
Und bei einer Todesanzeige geht es ja nicht darum, das gesellschaftliche Prestige der Unterzeichnenden zu vergrößern, sondern anzukündigen, dass jemand gestorben ist und beerdigt wird.
Deine Tochter ist durch die Beziehung der beiden nun mit dieser Familie des Neuen verbunden und es gehört wohl zum guten Ton (und der ist DIR scheinbar ja wichtig!!!), dass auch sie dann namentlich erwähnt wird, wenn auch nur mit dem Vornamen.
Momentan wirkt Deine Argumentation so wie die meines Sohnes, wenn er mit dem Fuß aufstampft, weil ein anderes Kind gerade mit seinem Spielzeug spielt und er es doch haben will. Denk mal darüber nach, ob Deine Argumentation sich für die Zukunft betrachtet konstruktiv auf euer Elternsein auswirkt.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
auch die Tochter meines LG wächst in zwei Patchwork-Familien auf und in beiden ist es üblich, bei Geburts-, Hochzeitsanzeigen etc. die Kinder nur mit Vornamen zu erwähnen. So ist es auch in allen anderen ("normalen") Familien, die ich kenne.
Daher meine Frage an unbeschrieben: Wir hätte es denn Deiner Meinung nach ausschauen sollen?
LG Polly
bei den meisten Menschen sagen die Namen auch etwas über die Herkunft eines Menschen und dessen Vergangenheit aus. Ich kann mir den „Luxus“ leisten und brauch mir dessen nicht zu schämen! Damit meine Tochter dieses Ansehen behält und auch weiter tragen kann, ist ihre Herkunft (Namen) nicht zu verleugnen
Wer sich über seinen "ach-so-angesehenen" Namen definieren muß muß ein ziemlich armes Würstchen sein das sonst nicht vorzuweisen hat. Ich hoffe der Aufwand lohnt sich für dich und es handelt sich wenigistens um einen "von", den du für deine Tochter erstreiten willst.
Was hättest du denn getan, wenn deine Ex beschlossen hätte ihrem Neuen deinen Hochgelobten Nachnamen zu geben (denn auch das wäre ja bei ihrer Hochzeit möglich gewesen).
Tina *die noch nie verstanden hat warum Menschen sich über Dinge definieren, die ihnen duch Geburt und nicht duch Leistung zugefallen sind*
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Anderer Vorschlag: ich würde gerichtlich erzwingen, dass die Tochter gar nicht mehr in solchen familiären Anzeigen genannt wird. Schliesslich hat sie mit "denen" doch gar nichts zu tun.
💡
Sie würde sich zwar ausgeschlossen und übergangen fühlen, aber zumindest ist das Recht des Vaters gewahrt, dass "sein" Name nicht missbraucht wird.
Hallo unbeschrieben,
bei Todesanzeigen ist es mittlerweile üblich, dass z.b. auch unverheiratete Paare auf der Trauerliste stehen. Kinder werden normalerweise mit dem Vornamen genannt.
Dies ist heutzutage (im 21. Jahrhundert) so üblich. Was regst du dich eigentlich auf?
Eine "Befleckung des Namens" ist ein Relikt aus dem 19. Jahrhundert. Gedanklich bist du also 150 Jahre zurück.
Du hast ein gemeinsames Kind mit deiner "Ex". Ihr beide werdet euer ganzes Leben lang Vater und Mutter bleiben.
Akzeptiere das oder wandere in ein Land aus, welches deinen "Moralvorstellungen" entspricht.
Gruß
Martin
- Verständnislos, wieviel Zeit manche Menschen haben, sich mit derartigen Luxusproblemen zu beschäftigen -
Ich frage mich grade was passieren wird, wenn das Mädel groß ist und eines Tages kommt: Papa ich werde heiraten und dann Meier-Müller-Schmidt heißen und meinen bisherigen namen ablegen...
Wobei ich immer noch nicht weiß wo hier ein Mißbrauch liegt, da der Name ja gar nicht genannt wurde, keine Rechtsgeschäfte mit diesem Namen getätigt wurden oder ähnliches damit angestellt wurde.
Verständnislos, wieviel Zeit manche Menschen haben, sich mit derartigen Luxusproblemen zu beschäftigen
@ schmusepapa: Naja, vielleicht von Beruf Sohn und daher zuviel Zeit und Geld und langeweile 😉
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
dein Vorschlag, achja, geht mir persönlich nicht weit genug. Juristisch wäre eine starfbewehrte Unterlassungsklage für den Wiederholungsfall opportun. Um das erlittene Unbill zu entschädigen, wäre eine Schadensersatzklage ein probates Mittel und stützt die Bereitschaft, die strafbewehrte Unterlassungserklärung auch ohne Unterlassungsklage durchzudrücken.
Das Kind wird sich freuen, da es zwar im Kontext mit seiner Mutter irgendwie mit der Familie zu tun hat, dieses aber nun ja nicht mehr muss.
Es ist selbstverständlich, dass wegen der grds. Bedeutung dieses Rechtsfalles die Meinung des BVerfG eingeholt werden muss - schließlich geht es um den >Art. 1 Abs. 1 GG<, weswegen ich schon heute für den Fall der PKH-Gewährung meine Bereitschaft bekunde, meinen Anteil an den Prozesskosten durch Zahlung von Steuern zu tragen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Stimmt, ja! Den Art. 1 Abs. 1 GG! Den hatte ich völlig verdrängt. Ich bin mir nicht sicher, ob nicht auch Art. 2, Abs. 1 GG greift: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html .
Zur Entfaltung der Persönlichkeit der Tochter gehört ultimativ der Name!
Da aber eine Nennung des Namens in Verbindung mit Familie Denen gegen die Rechte des Vaters verstösst, darf der Familienname der Tochter/des Vaters gar nicht genannt werden.
