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Enfremdung: gibt es dazu rechtiche Beschlusse?

 
(@leo3049)
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Hallo,

ich habe das Gefuehl dass meine Ex gar nicht so begeistert ist, wenn ich das Kind abhole bzw. mit ihr telefoniere. Irgendwann sagte sie dass das Kind es nicht will, bei mir zu uebernachten (spaeter wird herausgefunden, dass es doch gewollt wird), wenn ich anrufe, zeigt sie dass die Tochter z.B. essen soll ("Mama sagt dass ich schnell sein muss"..), usw. Ausserdem diskutiert sie ihre Gefuehle ggb. mir zwar nicht direkt mit Kind (nehme ich an), dafuer kann die Tochter alle Telefonate mithoeren (wo auch ueber mich geredet wird, und nicht sehr gut: "Papa liebt mich nicht so da er nicht in diese Stadt ziehen will", usw.). Da ich ziemlich weit von ihnen wohne und nur 1 mal pro Monat hinfliegen kann, sehe ich die Gefahr der Entfremdung kommen.

Was kann man der KM sagen? Sie argumentiert, dass sie sie so wirklich denkt, und ihre natuerliche Gefuehle nicht vom Kind verheimlichen kann. Dass es nicht ihre Aufgabe sei, das Kind fuer mich zu stimmen.  Usw.

Gibt es rechtliche Beschlusse, welche der KM eigentlich verbieten, ihre Missbilligung der Kontakte mit KV zu aeussern, bzw. sie dazu bewegen sollen, diese Kontakte zu fordern?

Ich weiss schon aus diesem Forum, dass die Entfremdung eine grosse Gefahr fuer Vater/Kind-Kontakt ist. Aber gibt es Gruende warum eine KM sie nicht wirklich betreiben kann/soll? Oder bleibt die Entscheidung bei ihr, ob sie mich ins Leben der Tochter lassen will, oder lieber fern haelt?

Reinhard


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2008 17:04
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Leo,

es wird sich niemand auf die Bettkante oder an den Tisch Deiner Ex setzen und ihr sagen, was sie erzählen darf und was nicht. Das ist auch gut so. Allerdings schliesst das auch juristische Einflussmöglichkeiten weitgehend aus. Wenn Deine Ex das Programm fährt, sich gegenüber Eurer Tochter negativ über Dich zu äussern, kannst Du dem - vielleicht - menschlich beikommen, aber nicht mit Hilfe der Juristerei. Wie will man ihr vorschreiben oder verbieten, was sie unter 4 Augen zu Eurer Tochter sagt oder nicht sagt? Wer soll da was (und vor allem: Wie) "beweisen" und wie sollte man es nach Deiner Meinung sanktionieren und anschliessend kontrollieren? Wünschst Du Dir wirklich Staatsanwälte und Richter in privaten Lebensbereichen? Nicht wirklich, oder?

Das Beste in solchen Fällen ist, einfach gar nicht darauf zu reagieren, nicht wie ein kleiner Hund über jeden Stock zu springen, den Deine Ex Dir hinhält. Dann werden solche Spiele von allein langweilig. Sorge für einen regelmässigen, verlässlichen und fröhlichen Umgang mit Eurer Tochter und beachte alles andere einfach nicht.

Just my 2 cents
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2008 17:39
(@leo3049)
Zeigt sich öfters Registriert

Danke, Martin.
Nein, mir ging es nicht um "Staatsanwälte und Richter in privaten Lebensbereichen.", also, nicht um praktische Realisierung von PAS-Praeventionsmassnanmen. Mir ging es darum, ob es ueberhaupt irgendwelche Standarten existieren, welche die Entfremdung explizit verurteilen.Es ist klar, dass jeder Beschluss in diesem Bereich kaum realisierbar ist, aber existieren solche Beschlusse trotzdem? Bis jetzt habe ich mehrere Buecher, einige wissenschaftlichen Artikel usw gefunden. Aber keine bindenden Entscheidungen. Sieht es so aus dass der Staat in der Frage der Entfemdung zwischen den entfremdenden und entfremdeten Personen neutral ist?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2008 18:42
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi leo

das einzige was mir spontan einfällt ist §1684 BGB Abs.2,3 und 4. Nicht dolle, aber immerhin etwas.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2008 18:55
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Sieht es so aus dass der Staat in der Frage der Entfemdung zwischen den entfremdenden und entfremdeten Personen neutral ist?

Nein. Das deutsche Familienrecht wird von feigen und blinden Unrechtsprechern geprägt. Dem voran ging der Gesetzgeber mit einer Luschigkeit voran, die jedes Wirtschaftsunternehmen, hätte er derlei als AGB, in den Ruin getrieben hätten. Die interessiert es schlicht nicht. PAS ist ohnehin nicht existent.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2008 18:58