Mißbrauch des Famil...
 
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Mißbrauch des Familiennamens

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(@unbeschrieben)

Hallo zunächst an alle!

Mein schweigen zurzeit liegt nicht in meiner Sprachlosigkeit sondern an  Zeitmangel.
Werde mich jedoch noch äußern!

Bis dahin
unbeschrieben 


AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2008 12:27
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Da aber eine Nennung des Namens in Verbindung mit Familie Denen gegen die Rechte des Vaters verstösst, darf der Familienname der Tochter/des Vaters gar nicht genannt werden.

Damit wäre ja alles in bester Ordnung und eine Klage völlig unnötig, da der Name ja nicht genannt wurde.... oder kann man das so rumdrehen das der Name genannt werden muß, auf Verlangen des KV?

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2008 12:29
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

oder kann man das so rumdrehen das der Name genannt werden muß, auf Verlangen des KV?

ja, eigentlich sollte man hier als "durch namentliche Nichterwähnung Geschädigter" eine >>>Gegendarstellung<<< gegen das publizierende Medium durchsetzen können; am besten mit Hilfe einer presserechtlich international renommierten Anwaltskanzlei...

Just my 2 cents
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2008 12:49
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

:puzz:

Aber ansonsten ist mit Euch alles in Ordnung?

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2008 13:35
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

:puzz:

Aber ansonsten ist mit Euch alles in Ordnung?

jo. Wir haben nur vielleicht den einen oder anderen Smilie vergessen - aber ist das ein Wunder bei so einem ernsten und weltbewegenden Thema? 😉

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2008 13:42
(@achhja)
Nicht wegzudenken Registriert

oder kann man das so rumdrehen das der Name genannt werden muß, auf Verlangen des KV?

Das war sein ursprünglich Begehr - so weit ich das verstanden habe: ganz oder garnicht.


AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2008 13:56
(@nichtplatt)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

ääh

http://vatersein.de/Forum-topic-11249-start-msg114623.html#msg114623

Was denn nun?

Ex soll den Namen ablegen, Kinder aber behalten.

So kann es aber auch gehen:

VG Koblenz
22.06.1999
Aktenzeichen: 2 K 3353/98

Namensänderung der Kinder nach Scheidung
Kinder aus einer geschiedenen Ehe, die mit dem sorgeberechtigten Elternteil in einer neuen Familie leben, haben Anspruch auf einen neuen Familiennamen.

Nach einem Urteil des Verwaltungsgericht Koblenz gilt dies auch dann, wenn sie zum leiblichen Vater weiterhin intakte Beziehungen pflegen. Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage von Kindern statt, deren sorgeberechtigte Mutter nach der Scheidung wieder geheiratet und den Familiennamen des neuen Ehemannes angenommen hatte. Für die gleichmäßige Integration aller Kinder in die neue Familie sei es erforderlich, dass unter den Kindern Namensgleichheit beim Familiennamen bestehe. Es sei auch nicht anzunehmen, dass die Beziehung der Kinder zu ihrem leiblichen Vater unter der Namensänderung leide.

Nach einer Scheidung stellt sich häufig die Frage, welchen Familiennamen die gemeinsamen Kinder künftig tragen sollen. Ganz kompliziert wird es, wenn die Mutter wieder geheiratet und einen neuen Familiennamen angenommen hat. So lag dem Koblenzer Oberlandesgericht (OLG) der Fall eines zehnjährigen Mädchens vor, das in der Schule und bei Freunden nur unter dem neuen Familiennamen der Mutter bekannt war. Tatsächlich trug das Mädchen aber noch den Namen des leiblichen Vaters. Das Kind hatte Glück, denn die OLG-Richter befanden, ihm sei es nicht zuzumuten, in Zukunft seinen tatsächlichen Familiennamen weiterzuführen. Daher ersetzten die Richter kurzerhand die fehlende Zustimmung des leiblichen Vaters (Az.: 13 UF 414/99).

Mach einmal ein Fass auf und warte ab, ob nicht Deine Ex und Deine Tochter den neuen Familiennamen annimmt.

Bevor ich es vergesse, natürlich gibt es auch anderslautende Entscheidungen.

nichtplatt, der es viel schlimmer findet, wenn seine Ex ihn vor den Kindern nicht mit euer Vater sondern mit seinem Namen betitelt.


AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2008 13:58
(@Wolkenhimmel)

:rofl2: Ihr rettet gerade meinen Tag!!

Wenn ich also noch mal auf das Thema mit den Grabsteinen zurück kommen dürfte....  :angel2:

:rofl2: Wolkenhimmel, die dem Unbschriebenen wünscht, dass seine Probleme nie größer werden sollen!  😉


AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2008 14:05
 Uli
(@Uli)

Ich bin immer wieder erstaunt, was für zeitliche Freiräume zur besten Arbeitszeit doch bestehen!  😉

Wobei ich gestehen muss, dass das Thema durchaus stimulierend wirkt.  :rofl2:

Uli


AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2008 14:43
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Uli,

Wobei ich gestehen muss, dass das Thema durchaus stimulierend wirkt.  :rofl2:

Nun ja, wenn "Missbrauch" (üblicherweise eine aktive Handlung) jetzt schon im blossen Unterlassen einer banalen, gleichwohl von aussenstehenden Dritten gewünschten Handlung bestehen kann, stimuliert das die Phantasie doch ganz gewaltig!

Das ist schliesslich sowas Ähnliches wie "Autounfall ohne Auto" oder "Usertreffen ohne User"... :rofl2: :rofl2: :rofl2:

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2008 15:10




(@unbeschrieben)

Hallo an alle die es betrifft !

Bin doch sehr erstaunt über die hier gemachten Äußerungen einiger Mitglieder. Scheinbar funktioniert es immer noch wenn sich nur einer zu verbalen „Unterstellungen“ hinreißen lässt, dass einige auf diesen Zug aufspringen- sozusagen kollektiv und sich daraus eine gewisse Gruppendynamik ergibt… schade!! - unsachlich (persönlich) und das Thema verfehlt!

Ich finde es durchaus nicht als Luxus einen  Nachnamen zu besitzen. Ich stehe zu dem was ich sage und brauche mich daher nicht hinter einem Vornamen zu verstecken und außerdem gehört es  zur allgemeinen Höflichkeit – sind schließlich nicht am Stammtisch. Aber all diejenigen die darauf verzichten möchten, können sich ja mittels einer Nummer identifizieren - z.B.  mit  08 15.
Könnte ein Elternteil den Namen des Kindes ohne Zustimmung des anderen Elternteils, die ja wohl in der Regel gebraucht wird, ändern, so wäre das Entsetzen in diesem Forum aus verständlicher Weise groß gewesen. Die Besorgtheit des Vaters (in diesem Fall ich) und den Wunsch auch nach außen hin zu dokumentieren das es sich um sein Kind handelt, wird von einigen im Forum mittels Ansammlung von Smilis beantwortet. Auch handelt es sich nicht um den Garten des Nachbarn und zu behaupten meine Tochter wäre ja wohl ganz gut in der neuen Familie aufgehoben entbehrt jeder weiteren Stellungnahme. Überlesen wurde wohl (Brille wäre vielleicht angebracht), dass der neue ein Umgangsverbot mit seinen Kindern bekommen hat.

Ich hoffe, dass dieses Forum seine Sachlichkeit behält und einige wenige auf populistischen Sätzen verzichten mögen.

Bis dahin,
unbeschrieben


AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2008 23:09
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo unbeschrieben,

Die Besorgtheit des Vaters (in diesem Fall ich) und den Wunsch auch nach außen hin zu dokumentieren das es sich um sein Kind handelt, wird von einigen im Forum mittels Ansammlung von Smilis beantwortet.

So wie ich verstanden habe handelte es sich um eine Todesanzeige. Wie stellst du dir diese denn vor?

Ich personlich stelle mir diese so vor, dass dort z.B. in einer Zeile steht:

"Herr Müller-Lüdenscheid und Frau unbeschrieben-Müller-Lüdenscheid mit Max, Moritz und Gretel" (Namen sind frei erfunden).

Wie hättest du es denn gerne, z.B. so:

"Herr Müller-Lüdenscheid und Frau unbeschrieben-Müller-Lüdenscheid mit Max, Moritz und Gretel unbeschrieben, Tochter von Frau unbeschrieben-Müller-Lüdenscheid und Herrn unbeschrieben, wohnhaft in PLZ xxxxx, Wohnort YYY, ZZZ-Straße Nr. 08/15"

Überlesen wurde wohl (Brille wäre vielleicht angebracht), dass der neue ein Umgangsverbot mit seinen Kindern bekommen hat.

Sorry, wir kennen die Hintergründe dieses Umgangsverbotes nicht. Soll das etwa auch noch in einer Todesanzeige erwähnt werden? Was hat das Kontaktverbot mit der Todesanzeige oder einem "Mißbrauch des Familiennamens" (der ja übrigens in der Todesanzeige garnicht auftaucht!) zu tun?

Gruß

Martin

- Ratlos und verwirrt -


AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2008 23:30
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ unbeschrieben,

und einige wenige auf populistischen Sätzen verzichten mögen.

"Populismus" (wahlweise auch die Überlegung, mit Kanonen auf Spatzen zu schiessen, die nicht einmal anwesend sind) gab es in diesem Thread eigentlich nur von Deiner Seite. Unter anderem in Form der Erwartung, dass andere das zu tun hätten, was Dir persönlich wichtig und richtig erscheint - und der Überlegung, einer anderslautenden Ansicht juristisch begegnen zu müssen. Angesichts des massiven Gegenwindes, den Du hier von mehreren usern bekommen hast, fällt mir schlagartig die Geschichte von dem Autofahrer ein, der im Radio die Warnung vor einem Geisterfahrer hört und entsetzt ruft: "Einer? Hunderte!!!"

Ich finde es durchaus nicht als Luxus einen  Nachnamen zu besitzen. Ich stehe zu dem was ich sage und brauche mich daher nicht hinter einem Vornamen zu verstecken und außerdem gehört es  zur allgemeinen Höflichkeit

hab ich irgendwas übersehen? Wer macht DIR Deinen Nachnamen streitig? Wer versteckt sich hinter Vornamen oder Zahlencodes? Und wie selbstbewusst ist der Auftritt unter dem selbstgewählten Nick "unbeschrieben"? 😉

Überlesen wurde wohl (Brille wäre vielleicht angebracht), dass der neue ein Umgangsverbot mit seinen Kindern bekommen hat.

Und was genau sagt das jetzt über diesen Menschen aus? Woher kennst ausgerechnet DU den Wortlaut eines Gerichtsurteils über ein Umgangsverbot des neuen Ehemannes Deiner Ex-Frau mit seinen Kindern? Doch sicher höchstens vom Hörensagen! Abgesehen davon: Sind alle User dieses Forums, deren Umgang mit ihren Kindern durch irgendwelche frei erfundenen Behauptungen vereitelt wird, damit nach Deiner Ansicht automatisch rechtmässig als Verbrecher verurteilt? Dieser Mann lebt immerhin täglich mit Eurer Tochter zusammen; Du solltest ihm mit Respekt begegnen.

Zusammenfassend: Es gibt hier immer wieder Fälle, in denen ich zu begreifen glaube, warum Beziehungen und Ehen gescheitert sind...

Just my 2 cents
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2008 23:34
(@schmusepapa)
Registriert

@unbeschrieben,

an deiner Stelle würde es mich nachdenklich stimmen, dass du in keinem(!) Beitrag irgendeine positive Rückmeldung bzgl. deiner Ansichten und deines Vorgehens erhalten hast .

Klar, deine Meinung ist, einer hat gewagt etwas gegen dein Vorgehen zu sagen und alle anderen waren Trittbrettfahrer:

Scheinbar funktioniert es immer noch wenn sich nur einer zu verbalen „Unterstellungen“ hinreißen lässt, dass einige auf diesen Zug aufspringen- sozusagen kollektiv und sich daraus eine gewisse Gruppendynamik ergibt… schade!! - unsachlich (persönlich) und das Thema verfehlt!

Also deiner Meinung nach traut sich hier keiner, seine Meinung zu sagen?

Der einzige, der das Thema verfehlt hat bist du selbst - du machst nämlich aus einer Todesanzeige einen "Mißbrauch des Familiennamens".

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2008 00:27
(@unbeschrieben)

Hab keine Lust mich hier mit einigen Mitgliedern weiter im Kreis zu drehen um dem besagten weiteren Vorschub zu gewähren.

:dankeschoen:

So long!
Unbeschrieben


AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2008 11:17
(@polly)

Hallo unbeschrieben,

leider hast Du auf verschiedene Fragen keine Antwort gegeben.
Wie sollte denn Deiner Meinung nach Deine Tochter namentlich in einer Traueranzeige erscheinen?

Ich verstehe nämlich nicht, was Du eigentlich möchtest. Es geht mir auch nicht um das Verhältnis zum LG der Mutter, deren Lebensverhältnisse etc., sondern nur um die Frage, ob man es eigentlich hätte "richtig" machen können.

LG Polly


AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2008 11:22
(@nichtplatt)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

ich versuche einmal die Geschichte von einer anderen Seite zu beleuchten. Mir ist sehr bewusst, dass ein fehlender Name in einer Todesanzeige nicht diskussionswürdig ist. Ich persönlich glaube nicht, dass es den Opener nur um den Nachnamen geht.

Ich unterstelle dem Opener ganz andere Ängste und Befürchtungen.

Ich kann nicht beurteilen warum diese Beziehung auseinander gegangen ist. Auch kann ich nicht beurteilen, wer die Hauptschuld daran hat.

Oberflächlich gesehen kann man dieses als Luxusproblem betrachten, insbesondere dann, wenn man viele Geschichten (Tragödien) liest, in denen der KV nicht einmal Umgang mit seinen Kindern hat.

Die Beziehung ist nun gescheitert und die KM hat wieder neu geheiratet. Mit diesem Akt hat die Tochter einen neuen Vater (Stiefvater). Dieser Mann hat somit nicht nur die Möglichkeit, im Gegensatz zum „biologischen“ Vater, die Tochter den ganzen Monat zu sehen, sondern ist de jure auch in den Kreis der „Erziehungsberechtigten“ aufgestiegen. Nicht nur der neue Mann hat ein „neue“ Tochter, sondern auch die dazu gehörige Familie hat nun mehr oder weniger eine neue Enkeltochter, Nichte, Cousine usw. dazu bekommen. Zumal dieser Mann bei seinen Kindern angeblich ein Umgangsverbot hat.

Natürlich kann es für die Tochter ein Gewinn sein, für alle anderen außer dem Opener ist es definitiv ein Gewinn. Der Opener muss sich letztendlich mit der Situation abfinden, dass er außer KU – Zahlungen und einem sehr reduzierten Umgang nun gar keine Aktien mehr an seinem Kind hat. Früher oder später ist alles andere viel wichtiger als die Belange des Openers.

Wenn dann so eine Todesanzeige auftaucht in dem nur der Vorname seines Kindes auftaucht, dann kann ich die Ängste des KV schon verstehen.

Mein Bruder ist auch der neue Mann einer Frau mit einer Tochter und sie haben auch ein gemeinsames Kind. Bei meiner Schwägerin ist vor 2,5 Jahren die Mutter verstorben und somit gab es auch eine Todesanzeige. Meine Schwägerin hat den Namen meines Bruders angenommen und mein Neffe hat auch den Namen meines Bruders. Bei dieser Todesanzeige wurde aber der Nachnahme der Tochter genannt. Sie gehört zwar zum Haushalt meines Bruders und meiner Schwägerin, hat aber ihren eigenen Familiennamen. Für mich ist es nur eine Frage der Höflichkeit, bzw. des Respekts gegenüber dem leiblichen Vater und der Tochter.

Das einzige was den Opener bleibt ist halt der Name. Dieser Name ist das letzte nach außen sichtbare Bindeglied zwischen ihm und seiner Tochter. Wie viel Einfluss der neue Mann und wie viel Einfluss der Opener in Zukunft auf die Tochter hat, brauche ich wohl nicht weiter aus zuführen.

LG
nichtplatt


AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2008 15:55
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin nichtplatt,

nur nochmal zur Klarstellung: Es ging in diesem Thread nicht primär um die "identitätsstiftende" Bedeutung eines Nachnamens (schon gar nicht aus der Sicht des betroffenen Kindes), sondern um die Frage, ob und wie man jemand anderen - ggf. unter Einsatz juristischer Mittel - dazu zwingen kann, bei privaten Familienanzeigen die Eitelkeiten aussenstehender Dritter zu berücksichtigen bzw. nachträglich "richtigzustellen". Hier hat der Opener - zu Recht - Gegenwind bekommen, denn seine persönlichen Eitelkeiten stehen in diesem Kontext nicht zur Debatte. Was ihn natürlich nicht hindert, diese auch als solche zu benennen, anstatt das "Kindeswohl" vorzuschieben, das durch irgendwelches Nachbargeschwätz in Gefahr sein soll. Wenn jemand wegen einer (im Kontext einer Familienanzeige sowieso nicht vorgesehenen) Nicht-Nachnamensnennung eines Kindes gleich "Missbrauch" schreit, drängt sich jedenfalls der Eindruck auf, dass es ausser dem Nachnamen nicht viele andere Werte gibt, die vermittelt werden könnten.

Die Beziehung ist nun gescheitert und die KM hat wieder neu geheiratet. Mit diesem Akt hat die Tochter einen neuen Vater (Stiefvater). Dieser Mann hat somit nicht nur die Möglichkeit, im Gegensatz zum „biologischen“ Vater, die Tochter den ganzen Monat zu sehen, sondern ist de jure auch in den Kreis der „Erziehungsberechtigten“ aufgestiegen. Nicht nur der neue Mann hat ein „neue“ Tochter, sondern auch die dazu gehörige Familie hat nun mehr oder weniger eine neue Enkeltochter, Nichte, Cousine usw. dazu bekommen.

Diese pauschale Aussage, dass die Betreuung eines Stiefkindes grundsätzlich ein "Gewinn" für den Stiefelternteil (zu Lasten des leiblichen Elternteils) sei, mag ich so ebenfalls nicht stehenlassen: Diesen "Kollateral-Nutzen" hat man sich als Stiefelternteil so ja nicht ausgesucht; er hat sich eben ergeben. Bei einem "netten" Kind macht Patchwork sicherlich Spass, aber auch das hat irgendwann seine "Bockphasen", kommt in die Pubertät und ist nicht jeden Tag ein Quell reiner Freude. Das wissen aber eher Leute, die sich schon Sätze wie "du hast mir gar nichts zu sagen..." angehört haben. Von den finanziellen und sonstigen Transferleistungen, die Stiefeltern für diese "fremden" Kinder erbringen, noch gar nicht zu reden. Man sollte einem solchen Stiefelternteil daher zunächst und vor allem mit Respekt begegnen für das, was er täglich für diese Kinder tut, die nicht seine eigenen sind - und ihn/sie nicht vorrangig als jemanden betrachten, der einem etwas weggenommen hat.

Ich kann nicht beurteilen warum diese Beziehung auseinander gegangen ist. Auch kann ich nicht beurteilen, wer die Hauptschuld daran hat.

Schuldfragen für das Scheitern einer Ehe spielen ja auch keinerlei Rolle bei der Frage der nachehelichen Kinderbetreuung, auch wenn diese vermeintliche Analogie ("...der Nicht-Schuldige kriegt die Kinder...") in vielen Köpfen noch immer weit verbreitet ist und durch fortwährende unreflektierte Wiederholung auch immer wieder Futter kriegt.

Just my 2 cents
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2008 17:04
 luca
(@luca)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

ich will ja diese rege Diskussion nicht verharmlosen, aber vielleicht haben sich ja die Ex des Openers und deren LG einfach gar keine Gedanken gemacht über die Nennung des Nachnamens der Tochter.

Ich kann mir vorstellen, dass wenn man eine Todesanzeige aufgibt (was ja meistens in Trauer geschieht), man ohnehin nicht groß darüber nachdenkt, sondern sich bei der Zeitung Muster vorlegen läßt, und sich dann halt für eins entscheidet. Und die meisten sehen nun mal so aus, dass die Kinder nur beim Vornamen genannt werden.

Ich vermute mal fast, dass ein offenes Gespräch mit der Ex dazu führen würde, dass diese dies nicht mit Absicht gemacht hat. Warum auch. Von der Seite her stolpere ich auch über das Wort "Mißbrauch".

lg Nadine


AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2008 17:22
(@einfachich07)
Nicht wegzudenken Registriert

Also ich kann den TE verstehen...
und ihr seids grad e bissl gmein  :exclam:

wie schon einer meiner Vorposter, glaube ich nicht unbedingt das es dem TE um Mißbrauch geht, evtl. falsch ausgedrückt?
Ich finde meinen Nachnamen auch Klasse und bin Stolz das mein Kind meinen Nachnamen hat.
Es ist nunmal "das letzte überbleibsel" wenn man kaum oder keinen Kontakt hat.
Ich lasse sogar schreiben von Behörden zurückgehen und bitte um Korrektur, wenn da steht Frau Hinsel Binsel und Kind Hansel
Dann schreibe ich den Ämtern "sry aber ein Kind Hansel Binsel kenne ich nicht, sollte es sich um Hansel Mensel handeln bin ich gerne bereit die Unterlagen
auszufüllen, schicken sie sie mir bitte entsprechend zu"
Und ja, eine Anzeige in der Zeitung, egal ob Tod, Hochzeit oder Geburtstag ohne Verbindung zum leiblichen Vater tut weh... ich würde das als seelischen Mißbrauch bezeichen, am Vater.
Das Kind darf man natürlich nicht ausgrenzen, aber von beiden Seiten nicht.
aber evtl. wurds auch wirklich einfach vergessen und die Anzeigenersteller haben sich nichts dabei gedacht.

grüße
e-ich


Veni
Vidi
Vici

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2008 18:58




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