Zahlen bis das der ...
 
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Zahlen bis das der Tod uns scheidet ?

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82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@flugg

Und wie finde ich einen guten männlichen Anwalt der wirklich familienrechtlich fit ist und das nicht nur nebenbei macht....

In dem Du uns sagst, in welcher Gegend Du Dich befindest... 😉 bzw. welches Gericht (OLG) für Dich zuständig wäre.


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2008 17:38
(@babbedeckel)
Registriert

Hi flugg01,

aha du hast Ängste ... haben wir alle ... mußt du sportlich sehen ... bist du doch gewohnt als Pilot  😉
Neuer RA:
das ist ein Thema für sich; Mach´dich hier (und im WEB) schlau, suche dir
einen RA (männlich! ... die verstehen uns besser  😉 ), und konfrontiere
diesen mit Deinem Wissen. Dann kannst du das imho schon einschätzen.
Hör´dich auch mal um, suche im Netz, telefoniere vielleicht auch mal.
Ein User hier, kommt aus Mitteldeutschland, und hat einen RA aus München.
Also, auch Entfernungen sind kein Problem. M.E. hast du nun erstmal genügend Zeit, dir einen
zu suchen.
...und es gilt vorm Richter und auf hoher See sind wir in Gottes Hand....da haste schon recht.  :puzz:
ABER nach einem AG-Urteil bleibt immernoch die nächsthöhere Instanz.

Gruß
babbedeckel

PS: Zieh´den Kampfanzug an  😉


Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2008 17:44
(@grapfruit)
Rege dabei Registriert

Hallo flugg01,

Und wie finde ich einen guten männlichen Anwalt der wirklich familienrechtlich fit ist und das nicht nur nebenbei macht.........

Wenn Du mal eine ungefähre Standortbestimmung abgibst kann Dir der eine oder andere User auch hierzu einen Tipp geben.

Generell würde ich, da nun wirklich nichts handfestes vorliegt auf dessen Basis den EU pfänden könnte, "Babbe" und Marco zustimmen - den EU zahlst Du im Moment freiwillig - und bist Du nicht mehr willig oder frei - dann lass es einfach.

Informiere Exchen und schick ihr ein paar Stellenangebote. In dieser Situation würde ich persönlich den Unterhalt sofort einstellen wie schon erwähnt mit Verweis auf das neue Unterhaltsrecht - Stichwort gestärkter Grundsatz der Eigenverantwortung nach der Ehe – nachehelicher Unterhalt ist da nicht die Regel sondern die Ausnahme die genaustes begründet werden muss – nicht von Dir sondern von Exchen.

Eine schrittweise Reduzierung oder eine Weiterzahlung würde eventuell EX in die Karten spielen da Du somit, trotz veränderter gesetzlicher Rahmenbedingungen, die Bereitschaft zeigst EU zahlen zu wollen.

Für die KU Berechnung ist Dein jetziges Einkommen relevant. da Du freiberuflich tätig bist ist hier das monatliche Duoschnittseinkommen der letzten 3 Jahre anzusetzen. Stell einfach ein paar Zahlen ein wenn Du Dir hier unsicher bist.

Und sei nicht so pessimistisch - das sieht alles nicht so schlecht aus für Dich.

LG

Grapfruit


AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2008 17:50
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin flugg,

auch mir scheint, dass Du lieber aus vorauseilender Resignation bezahlst als Dich an den heutigen Lebensumständen zu orientieren. Aber da ist nicht mehr viel mit Hängematte für Deine Ex. Und dass Du bisher netterweise Kohle an sie abgedrückt hast, muss ja kein Dauerzustand sein, auch wenn sie sich sicher gerne daran gewöhnt hat - wer von uns würde sich sträuben, wenn ihm jemand anderes verlässlich jeden Monat einen Tausender auf's Konto packt?

Dein Vorteil ist tatsächlich, dass dieser nacheheliche Unterhalt nirgends tituliert ist - Du kannst ihn also bezahlen oder es ab morgen einfach bleibenlassen. Dann muss Madame aktiv werden und ihrerseits darlegen, dass und warum sie bedürftig ist. Und warum sie ausserstande sein sollte, für sich selbst zu sorgen. Das neue, seit 1.1.2008 geltende Unterhaltsrecht soll die "nacheheliche Eigenverantwortung" der Ex-Partner stärken. Zahlreiche Deiner Leidensgenossen haben daraufhin ihre Zahlungen eingestellt oder zumindest reduziert.

Du darfst allerdings keine juristischen Fehler machen: Bislang ist das Unterhaltsthema in einem Betrag abgefrühstückt worden, und niemand hatte was dagegen. Jetzt ist das Ganze dreigeteilt:

1. EU an Deine Ex - entfällt
2. KU an Deine Tochter - von Dir zu bezahlen nach Düsseldorfer Tabelle, gemessen an Deinem heutigen (!) Einkommen
3. KU an Sohn - zu zahlen von Deiner Ex, gemessen an ihrem heutigen Einkommen; ggf. sind hier auch fiktive Beträge anrechenbar. Da Dein Sohn volljährig ist, muss er selbst seine Mutter zur Offenlegung ihrer Einkünfte auffordern.

Das sind drei eigenständige Unterhalts-Sachverhalte, die NICHT miteinander vermischt werden dürfen, denn wenn Deine Ex die juristische Keule auspackt (und das wird sie, weil sie glaubt, unendlich lange Anspruch auf Deine netten Zahlungen zu haben), werden diese auch juristisch beurteilt. Da ist es vorteilhaft für Dich, sie vorab glasklar voneinander getrennt und Deine Verpflichtungen in Sachen KU bedient zu haben. Eine Aufrechnung von KU ist im Familienrecht nämlich NICHT vorgesehen.

Dein erster Schritt ist jetzt jedoch die Suche nach dem richtigen Anwalt. Der muss auch nicht bei Dir um die Ecke wohnen, sondern vor allem gut sein. Schreib mal, in welchem Bereich Du lebst; dann kann man Dir sicher weiterhelfen.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2008 17:51
(@flugg01)
Schon was gesagt Registriert

@marco

Oberpfalz ! und das OLG ist München.... :phantom:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2008 18:02
(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

Imho hat sich der Gang zum Rechtsanwalt schon für Dich gelohnt, wenn Du hinterher nur 200,00 Euro monatlich sparst (= 2.400,00 Euro im Jahr).

Eines ist aber absolut sicher: Wenn Du der KM freie Hand lässt, so wird sie dich wie bisher als reine Melkkuh betrachten. Und sie wird all ihren Freundinnen bereits vor längerem erzählt haben, wie toll sie DICH ("Kampfpilot der Bundeswehr") im Griff hat.

Von Mann zu Mann: Du hast weiter oben eine hervorragende und kindgerechte Lebensplanung beschrieben (KV bleibt zu Hause, KM geht arbeiten), auf die manch einer hier im Forum sehr neidisch ist. Ein bischen mehr Kampfgeist wäre nachvollziehbar...


Ich ziehe nicht aus.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2008 18:04
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus flugg!
Mein Anwalt sitzt in Eggenfelden (bei Deggendorf) und hat auch öfters zu tun in München!
Wir haben ca. 250 km zwischen uns, stellt aber kein Problem dar dank ISDN und eMail.

Willst mal seine Adresse?? Er ist übrigens "gelernter" Familienrechtler...
Grüße
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2008 18:08
(@flugg01)
Schon was gesagt Registriert

Für die KU Berechnung ist Dein jetziges Einkommen relevant. da Du freiberuflich tätig bist ist hier das monatliche Durchschnittseinkommen der letzten 3 Jahre anzusetzen. Stell einfach ein paar Zahlen ein wenn Du Dir hier unsicher bist.

Genau das ist der springende Punkt sie will an meine neue Kohle ran, Pension plus Verdienst aus meinem neuem Job......da reibt die sich die Hände !!!!!!!!! warum  :gunman: :crash: :rofl2: 😡 hat die Anspruch auf mein Geld aus meiner weit nach der Trennung aufgenommenen Tätigkeit ?????


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2008 18:09
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@flugg!
Lass Dich nicht verrückt machen, auf das nach der Ehe mehr erwirtschaftete hat sie keinen Anspruch!
Sie kann gern die Hand aufhalten, aber sie wird lange warten müssen,bis da was reinfällt. 😉


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2008 18:14
(@flugg01)
Schon was gesagt Registriert

also Leute,

ich wohne ca. 70 KM nördlich von Regensburg, um Empfehlungen für gute Anwälte bin ich dankbar, ich glaub langsam fahren die Fangzähne wieder aus...... 😡


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2008 18:25




(@grapfruit)
Rege dabei Registriert

Hallo Flugg01,

immer schön die ruuuhig bleiben und gaaanz genau lesen - ich rede hier vom KU oder Kindesunterhalt - und JA Deine Tochter hat Anspruch darauf sich etwas von Deinem neuen Einkommen unter den Nagel zu reißen  :wink:.

In der Oberpfalz  kenne ich mich leider nicht aus würde es im Zweifel aber mal in Regensburg versuchen - haben die an der UNI nicht auch einen Jura Studiengang.

Bin beim googlen mal auf diese Kanzlei gestoßen - http://www.famr.eu/
Vielleicht kann ja ein anderer User was über Klein & Klein sagen - gut finde ich das sie publizieren sich also schon tiefergehend mit dem neuen UHR auseinandergesetzt haben müssen.

LG

Grapfruit


AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2008 18:26
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@flugg
Du hast eine PN (Private Nachricht)!

Grüße
Marco


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AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2008 18:31
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin flugg,

Du musst klar unterscheiden zwischen nachehelichem Unterhalt für Deine Ex und Kindesunterhalt für Deine Tochter. Bislang habt Ihr das alles miteinander verwurstet, un Deine Ex hatte gute Gründe, in dieser Frage die Füsse still zu halten (vermutlich hat ihr ein Anwalt gesagt, dass Sie täglich eine Kerze für diesen zahlenden Deppen anzünden und ihm ein langes Leben wünschen soll).

Wie ich Dir aber schrieb: Es gilt jetzt, drei verschiedene Unterhalts-Sachverhalte zu betrachten und auseinanderzufieseln. Und für den KU zählt nun mal Dein heutiges Einkommen; nicht Dein früheres. Du kannst den KU aber selbst errechnen (oder Deinen Anwalt errechnen lassen), ohne dass Deine Ex Einkommensunterlagen zu sehen bekommt und Deiner Ex mitteilen, dass Du für Töchting künftig diesen Betrag überweisen wirst. Nur wenn es zu einer gerichtlichen Entscheidung kommt, musst Du die Hosen über Dein aktuelles Einkommen runterlassen, aber auch dann geht es nur um KU.

Als guter Anwalt wird immer wieder RA Josef Mohr aus München genannt. Ist wohl nicht ganz billig, aber gut. Und da wir hier nicht von peanuts reden, sollte sich auch ein teurerer (aber guter!) Anwalt sehr schnell "amortisieren".

Nur Du selbst und Du allein musst in die Hufe kommen; Deine Ex hat keine Veranlassung, irgendwas zu ändern. Und ja: Absolute Sicherheit gibt es nicht; schon gar nicht im Familienrecht. Aber der absolute worst case wäre, dass Du weiterhin noch etwas EU bezahlen musst (auf wjeden Fall weniger als heute) - wo also ist das Problem?

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2008 18:45
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo *,
jetzt macht den Newbee nicht meschugge.

Flieger, du besorgst Dir nen gescheiten RA für Familienrecht. Meiner Meinung nach möglichst in einer Kanzlei.

Dann kannst Du Deine Zahlen hier einstellen und wir sagen Dir, was Du an KU zu zahlen hast. Das mit dem Ehegattenunterhalt würde ich auch direkt nach Beratung und Schreiben eines RA einstellen. (denke an Brille's Dreiteilung! Die beiden KUs und der EU haben nix miteinander zu tun und sollten auch nicht verrechnet werden!)

Ich würde mich aber nicht stante pede darauf verlassen, dass dein neues Gehalt nicht angerechnet wird, zumal Du sicher Abzüge durch die Verrentung hattest. On the Job hattest Du doch wahrscheinlich mehr als jetzt. Das muss sich aber ein gescheiter RA ansehen.

Falls der sich dann nicht sicher ist, können wir die bestimmt auch helfen, dein Einkommen so dazustellen, dass es nicht hoch ist.

Auch gibt es noch ein paar Tricks bzgl. der Überweisung, ... aber mache erst einmal einen Schritt nach dem anderen.

Jetzt musste Dir nen RA suchen und mit dem einen zeitnahen Termin machen. Dann kann der gleich nächsten Monat anfangen, sein Geld zu verdienen.

Ob sich dein Sohn mit in das Boot setzt sollte er, meiner Meinung nach, selbst und unmanipuliert entscheiden. Sprich mit ihm.

Gruß,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2008 18:49
(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

Als guter Anwalt wird immer wieder RA Josef Mohr aus München genannt. Ist wohl nicht ganz billig, aber gut. Und da wir hier nicht von peanuts reden, sollte sich auch ein teurerer (aber guter!) Anwalt sehr schnell "amortisieren".

siehe unter  http://www.ra-josef-a-mohr.de


Ich ziehe nicht aus.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2008 18:52
(@nuwanda)
Schon was gesagt Registriert

Hi flugg01,

ich komme aus Regensburg.

Die Anwaltskanzlei aus Grapefruits Link hat einen sehr guten Ruf. Ich habe mich in meinen Trennungsangelegenheiten dort beraten lassen und die machten auf mich einen sehr kompetenten, an der Sache interessierten Eindruck. Hab mich gut vertreten und aufgehoben gefühlt. Ein Freund von mir ebenso.

Also ich kanns empfehlen.

Viel Erfolg,
nuwanda


AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2008 18:53
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin flugg & Weisnich

Ob sich dein Sohn mit in das Boot setzt sollte er, meiner Meinung nach, selbst und unmanipuliert entscheiden. Sprich mit ihm.

das sollte man nach Möglichkeit nicht tun, denn die Gegenseite kann daraus durchaus einen Interessenkonflikt konstruieren und der Anwalt dadurch in den Ruch des "Mandantenverrats" kommen. Hintergrund: Sohnemann hat einen Unterhaltsanspruch gegen seine Mutter UND Dich (auch wenn Du den derzeit in Naturalien wie Kost und Logis erbringst); also kann er Euch laut anwaltlicher Berufsordnung nicht beide vertreten.

Aber natürlich kann er Dir sagen, was in einem Brief stehen müsste, mit dem Sohnemann seine Mutter zur Auskunft auffordert.

Grüssles
Martin


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AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2008 19:05
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ Brille
Ich meinte damit, ob der Junge überhaupt KU fordern will.

Als Kind hat man persönlich einen Interessenskonflikt, da man schließlich seine Mutter verklagt. Das sollte einfach geklärt sein. Vielleicht kann man davon ausgehen, dass die Mutter den notwendigen Selbstbehalt nicht erreicht, damit keinen KU zahlen muss und man daher direkt von einer Klage absehen kann.

Es sollte in Fluggs Haushalt einfach nur Klarheit darüber herrschen.

Gruß,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2008 19:11
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Michael,

Ich meinte damit, ob der Junge überhaupt KU fordern will.

Als Kind hat man persönlich einen Interessenskonflikt, da man schließlich seine Mutter verklagt.

Deshalb schrub ich ja: Sohnemann soll Muttern einen Brief schreiben und sie zur Auskunft auffordern - das muss tatsächlich nicht gleich über einen Anwalt laufen (wie auch alles andere erst mal brieflich-privat gemacht werden kann, ohne dass es gleich auf Anwaltspapier steht). Aber es sollte eben seine Ordnung haben - wenn Mutters Einkommensauskunft ergibt, dass sie tatsächlich nicht leistungsfähig ist, kann man weitersehen. Es verbessert zumindest die eigene Verhandlungsposition. Übrigens auch, wenn sie sich weigert, diese Auskunft überhaupt zu erteilen.

Die Dame war sich bislang nicht zu fein, Unterhalt für sich selbst zu kassieren. Dann sollte sie auch kein Problem damit haben, einen Auskunftsanspruch ihres Sohnes zu bedienen, der ebenfalls unterhaltsberechtigt ist.

Grüssles
Martin


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AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2008 19:34
(@flugg01)
Schon was gesagt Registriert

So Männer !  😉

Habe heute morgen mit Rae Klein in Rgb. via E-Mail Kontakt aufgenommen und hoffe das er sich hier im Forum meine erste mail mal anschaut um zu sehen um was es geht und wie ich die Ex loswerde.

Möge Exchen einen neuen Sponsor finden der alte hat keinen Bock mehr ! :gunman:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.02.2008 09:56




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