Hallo liebes Forum,
Meine Geschichte:
Ich möchte die wichtigsten Daten in kurzen Sätzen zusammenfassen. Das ist übersichtlicher und
langweilt niemenaden.
- Ich, 40, Berufstätig, ledig.
- Sie - 35, Hausfrau, Spanierin, geschieden.
- Mein Sohn 15 Monate, mein ganzer Stolz
- Ihr Sohn aus erster Ehe, 6 Jahre. Fast wie mein eigener Sohn.
- Wir sind nicht verheiratet. Gemeinsames Sorgerecht ist eingetragen.
- Wir leben gemeinsam in (m)einer Eigentumswohnung.
- guter bürgerlicher Mittelstand. Keine Drogen, keine Gewalt (Falls das in zukünftigen Posts von Interesse sein sollte)
Die Beziehung läuft nicht gut und wird eher früher als später scheitern.
Ich möchte mich so gut wie möglich, auf das was in den kommenden Monaten auf mich zukommen wird,
vorbereiten, deshalb habe ich mich bei diesem Forum angemeldet.
Hi,
willkommen hier im "richtigen" Forum!
* baue ein unsichtbares Sparkonto auf
Ich ziehe nicht aus.
Hallo Forum
Meine Geschichte: http://www.vatersein.de/Forum-topic-12253.html .
Unsere Beziehung steht vor dem Ende und mein wichtigstes Anliegen ist mein sohn (15Monate) alt.
Davon ausgehend, dass der kleine bei Ihr bleibt:
- wie oft kann ich ihn sehen
- Kann ich Ihn alleine treffen oder nur in Ihrem Beisein.
- ab welchem Alter darf er bei mir übernachten
- Gibt es Schablonen wie ein Umgangsrecht im Regelfall gestaltet sein kann.
Geht davon aus dass sie Massiv Widerstand leisten wird.
Nach Ihrer Erziehung und kulturellem Hintergrund sind für die Kinder alleine die Frauen zuständig.
Eine Frau, die Ihr Kind (zeitweise) anderen (und sei es dem Vater) überlässt ist eine SchlaX@pe.
Sie hat mehrmals gedroht, dass ich nicht vesuchen solle auf gerichtlichem Weg ein Umgangsrfecht zu erzwingen.
Das würde mir nichts bringen. Indirekt ist das eine Drohung, mit dem Kleinen in eine andere Stadt oder gar
ins Ausland zu gehen, wenn es sein muss sogar unter zu tauchen.
Das sind sicher Drohungen, weil das Kind ihre einzige Waffe ist. Ihr dürft den Stolz einer Andalusierin aber nicht
unterschätzen.
Kann sie so einfach ins Ausland gehen?
Wie kann ich verhindern, dass sie einfach abhaut (Ferienwohnung in Spanien ist vorhanden)?. Einstweilige Verfügung erzwingen ?
Schöne Grüsse
Moin go4it,
erst einmal herzlich willkommen hier. Zu Deinen Fragen schildere ich Dir einmal mögliche "Nach-Trennungs-Szenarien" (ohne Anspruch auf Vollständigkeit).
Euer Sohn ist 15 Monate alt; Deine Partnerin bekommt daher Betreuungsunterhalt von Dir, bis er (mindestens) 3 Jahre alt ist. Danach muss sie (wieder) für sich selbst sorgen. Hat sie eine Ausbildung? War sie vor der Geburt berufstätig? Ihr anderer Sohn ist "ihr" Sohn; Du hast ihm gegenüber nach einer Trennung keine Pflichten, aber auch keine Rechte. Wenn sie also sagt "Den siehst Du nicht mehr", ist das erst einmal so.
Problematisch ist die Nationalität Deiner Partnerin: Wenn sie nach einer Trennung und Wegfall des Sponsors "go4it" hier keine Perspektive mehr für sich sieht, wird sie möglicherweise samt Kindern in ihr Heimatland in den Schoss der Familie zurückkehren. Du wirst das - trotz gemeinsamen Sorgerechts - auch nicht wirklich verhindern können: Dein Umgangsrecht ist juristisch davon ja nicht berührt; Du musst es dann eben in Spanien ausüben. Ggf. klagt sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht ein, das sie vorhersehbar auch bekommen wird. Damit kann sie umziehen, wohin sie will. Aber selbst wenn sie ohne ABR einfach Fakten schafft, wird kein Staatsanwalt Euer gemeinsames Kind nach Deutschland zurückholen.
Der Passus "keine Drogen, keine Gewalt" kann von Bedeutung sein, falls Eure Trennung streitig wird: Deine Partnerin kann passende Vorwürfe erfinden, wenn sie sich davon einen Vorteil verspricht. Ob sie dazu neigt, kannst Du am besten beurteilen. Im Zweifelsfall kommst Du dadurch in eine Verteidigungsposition und musst das Gegenteil beweisen; die Mär vom gewalttätigen oder dauernd besoffenen Mann wird auch heute noch gerne geglaubt.
Wenn Du Dich vorbereiten und deeskalierend gegen unangenehme Trennungsfolgen vorbeugen willst, wäre es sinnvoll, ihr einen Verbleib in Deutschland schmackhaft zu machen; beispielsweise dadurch, dass Du Dich stark in die Betreuung Eures gemeinsamen Kindes (und wenn sie zustimmt, auch des anderen) einbringst. In jedem Fall solltest Du wichtige Dokumente auslagern und Deine Konten sichern. In Trennungssituationen werden viele Sachverhalte (zum Beispiel ein leergeräumtes Konto) nämlich als "Familienstreitigkeit" abgetan und nicht weiter verfolgt.
Deine Wohnung ist von diesen Fragestellungen nicht tangiert; da Ihr nicht verheiratet seid, gibt es auch keine Gütergemeinschaft. Aber natürlich wirst Du ihr über Deine Unterhaltszahlungen erst einmal die Miete für eine Wohnung finanzieren müssen; die nächsten knapp zwei Jahre wird sie auf keinen Fall arbeiten müssen.
Das mal für's erste; bei weiteren konkreten Fragen wirst Du auch weitere konkrete Antworten kriegen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo go4it,
willkommen hier auf vatersein.de
Als hoffnungvoller Mensch würde ich es begrüßen, das du und deine Partnerin euch des Kindes zuliebe NICHT streitet.
In der Realität sieht das leider anders aus.
:note: Mein Tip an dich : Positionier dich, versuche klar zu denken und nutze die ( wenn auch wenigen ) Rechte, die dir als Vater zu stehen.
Alles gute
Detlef
@ go4it,
ich habe Deine beiden Themen mal zusammengeführt; viele Sachverhalte berühren sich, daher macht es keinen Sinn, das Ganze in 2 Threads zu diskutieren.
Grüssles
martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Servus go4it!
Zusätzlich zu den beisherigen Ratschlägen/Tips noch folgende (rein vorsorgliche):
- Habt ihr seinerseits mit dem GSR auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) geregelt? Falls gemeinsames ABR besteht,
beim Einwohnermeldeamt Bescheid geben, dass ohne Deine Einwilligung ein Abmelden des Kindes nicht möglich ist,
- Urkunden, Verträge, wichtige Dokumente, Wertsachen, etc. in einem sicheren Ort (Deine Eltern, Freund) aufbewahren,
- trotz allem versuchen, fair und respektvoll miteinander umzugehen und
- der stolzen Andalusierin gleich zeigen wo der Hammer hängt (sprich klare und unverrückbare Position beziehen).
Lass Dich durch ihre Sprüche wie
Sie hat mehrmals gedroht, dass ich nicht vesuchen solle auf gerichtlichem Weg ein Umgangsrfecht zu erzwingen.
nicht aus der Ruhe bringen, sondern baue vor und versuche immer, ihr mindestens einen Schritt voraus zu sein. Wende Dich ans Forum, stell konkrete Fragen...hier wirst Du geholfen!
Zu Deiner Umgangsfrage:
es gibt keine gesetzlichen Regelungen für Umgang, ausser:
BEIDE Elternteile sind verpflichtet, diesen zu ermöglichen und das Kind hat ein Recht auf Umgang (§1684 BGB).
Alles andere ist Auslegungssache bzw. hat sich hier "etabliert" wie z.B. ein WE alle 14 Tage oder je jünger das Kind dest häufigere, kürzere Umgänge.
Da die Trennung offensichtlich nicht abwendbar ist, müsst ihr BEIDE lernen, zukünftig auf Elternebene zu kommunizieren...
P.S.
- Kann ich Ihn alleine treffen oder nur in Ihrem Beisein.
Um zu verhindern, dass Dir evtl. ein begleiteter Umgang auferlegt (weil KV sich gar nicht oder zu wenig um die Kids kümmert) wird: sei einfach für Eure Söhne so oft und so lange es geht da und unternimm was mit ihnen. Zeige, dass Du durchaus in der Lage bist, Dich vollümfängkich um beide zu kümmern.
Je stärker die Vater-Kind-Bindung ist (wird), desto schwieriger wird es werden, daran zu "rütteln".
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Also- wie es aussieht, kann ich Sie praktisch nicht zwingen im näheren Umfeld zu bleiben.
Es mag zünisch klingen, aber dann ist mein nicht leiblicher Sohn meine beste Karte.
Er hat bereits eine Scheidung hinter sich, und einen Vater, der Ihn auf der Sraße nicht einmal Grüßt.
(Sie hat gesagt, weil er kein Interesse hat, aber langsam beginne ich zu verstehen ....)
Wenn ihr eine einzige, klar denkende Gehirnzelle verblieben ist, dann muss ihr klar sein, dass sie mich
auch zukünftig dringend braucht. Selbst wenn der Kleine nicht viel mitbekommt, der Große braucht eine väterliche Bezugsperson.
und wenn sie mir den Kleinen verweigert, wird vor allem der Große darunter leiden wird.
Man ist das ein dreckiges Geschäft. Mir wird übel, wenn ich nur daran denke mit Kinder Schicksalen zu handeln.
Servus go4it!
Wenn ihr eine einzige, klar denkende Gehirnzelle verblieben ist, dann muss ihr klar sein, dass sie mich
auch zukünftig dringend braucht.
Warts nur ab, ich denke sie weiß es bereits (aus Erfahrung) und wird Dich schon zeitnah damit konfrontieren, vor allem in finanzieller Hinsicht.
Man ist das ein dreckiges Geschäft. Mir wird übel, wenn ich nur daran denke mit Kinder Schicksalen zu handeln.
Das könnte evtl. eintreten, aber Du kannst dafür sorgen, dass dies nur einseitig bis gar nicht geschieht. Solange das Kindeswohl im Auge behalten wird und ihr Euch auf die Stirn tackert, dass Eure Kinder nicht als Mittel zum Zweck missbraucht werden, habt ihr den Umfang des "Handels" im Griff.
By the way:
Lade Dir hier im Forum die "20 Wünsche von Scheidungs-/Trennungskinder" runter, druck diese aus und platziere diese gut sichtbar für Dich und KM in Eurer Wohnung. Die Wünsche sollten ab sofort Euer Credo und Leitfaden für Euer Handeln werden...
Grüße ausm Süden
Marco
***edit: kleine inhaltliche Korrektur auf Wunsch von marco82
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin go4it,
der Sohn Deiner Partnerin ist für Dich alles andere als eine "beste Karte". So wie Du sie beschreibst, wirst Du demnächst feststellen, dass es nur eine einzige Richtschnur für ihr Handeln gibt: Sie selbst. Die Frage, ob Du eine wichtige Bezugsperson für ihn (bzw. natürlich für beide Kinder) bist, wird sie daher ganz allein entscheiden (und mit "Nein" beantworten). Wie sie mit dem Älteren im vergleichbaren Fall verfahren ist, hast Du ja gesehen (und trotzdem geglaubt, Dir könne das niemals passieren). Mein Spruch in solchen Fällen ist: Die Frau, von der Du Dich trennst, hat nichts mehr zu tun mit der, in die Du Dich mal verliebt hast - sie sieht nur so ähnlich aus. Vielleicht solltest Du mit dem "anderen Vater" mal ein Bier trinken gehen, natürlich heimlich. Du wirst erfahren, was Dich erwartet.
Die Annahme, dass Deine Partnerin Deine Ansichten darüber teilen wird, was "vernünftig" oder "gut" für die Kinder ist, solltest Du Dir abschminken; spätestens am Tag der Trennung wird sie Dir jede Kompetenz absprechen, hierüber urteilen zu können. Auch dass sie mit den Kindern nicht umziehen wird, weil sie es nicht "darf", wäre ein Trugschluss: Wenn sie es für richtig hält, wird sie es tun. Sie allein trifft die Entscheidungen, mit deren Folgen Du künftig zu leben hast.
Was Du versuchen kannst (natürlich ohne Garantie für den Erfolg): Du kannst sie ködern. Ihr also beispielsweise anbieten, auf den gesetzlichen Unterhalt etwas draufzulegen. Ihr eine Aus- oder Weiterbildung finanzieren. Ihr anbieten, dass Ihr Euch die Betreuung teilt. Nenn es meinetwegen "Umgang kaufen". Sie kann darauf eingehen - oder eben nicht.
Wie gesagt: Sie kann vernünftig sein - aber sie muss es nicht. Ihre persönlichen Ziele erreicht sie auch mit purem Egoismus. Wenn Du glaubst, sie vom Gegenteil überzeugen zu können: Versuche es.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo zusammen,
Ich denke es ist in Ordnung, wenn es beim Pseudony bleibt, man kann schließlich nie wissen, wo der Fein ließt.
Ich lebe seit 5 Jahren mit einer geschiedenen Frau zusammen, die ein Kind (heute neun) mit in die Beziehung gebracht hat und bin seit knapp 3 jahren stolzer Vater eines kleinen Bengels.
Um es kurz zu machen, und ohne schmutzige Wäsche zu waschen - Die Beziehung ist am Ende. Wir haben uns völlig auseinandergelebt.
Ich arbeite und verdiene gut, muß aber eine Immobilie finanzieren. Sie ist im Mutterschaftsurlaub und arbeitet derzeit geringfügig im Schichtbetrieb.
Wenn Sie arbeitet und wenn Sie, wie seit ca. 9 Monaten ihren Vergnügungen nachgeht (ca. 1-2mal die Woche meißt die ganze Nacht) betreue ich die Kinder.
Ich unterstelle Ihr erhebliche psychische Probleme. So hat sie z.B. einen Suizitversuch und diverse terapeutische Behandlungen hinter sich. Allerding vor unserer Zeit. Erst am Wochenende hat sie mir per SMS mit Selbstmord gedroht was ich jedoch nicht weiter ernst nehme. Auch ihr Sohn ist sozial auffällig, was ich auf Ihren Umgang mit mit Ihm schiebe - Meine Meinung.
Für mich geht es im wesentlichen darum möglichst engen Kontakt zu meinem leiblichen Sohn zu halten, notfalls bin ich bereit auf Ganze zu gehen. Natürlich auch zu seinem Bruder, aber da sind mir die Hände gebunden. Gemeinsames Sorgerecht ist eingetragen. Ich gehe davon aus, daß sie mir erhebliche Steine in den Weg legt und mir allenfalls ein Besuchsrecht einräumen will. Wenn ich nicht klug vorgehe sehe ich die Gefahr, daß sie sich aus dem Staub macht und so einen Umgang völlig unterbindet. Die Trennung ist seit wenigen Tagen besiegelt und sie hält die Kinder bereits von mir fern. Dazu gibt es jedoch absolut keinen Grund, es ist nur der Beginn eines vermutlich unvermeidlichen Rosenkrieges.
Weiterhin muß ich natürlich wissen, was finanziell auf mich zukommt. Das neue Unterhaltsrecht scheint ja ein deutlilcher Fortschritt zu sein, jedoch wird es wohl auf eine Einzelfallentscheidung hinauslaufen.
Konkrete Fragen habe ich heute noch nicht, jedoch würde ich mich über einige Kommentare, solche die Mut machen und auch Warnungen vor häufig begangenen Fehlern, sehr freuen.
Viele Grüße
Ihr werdet von mir hören.
*zusammengeführt*
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Nun ich sehe gerade, Das System hat mich mit mit meinem alten Thread verheitatet. ja wir haben schon lange Probleme. Vor einigen Monaten hat sie nocheinmal eingelenkt, aber nun ist kein land mehr in Sicht.
Evtl. werde ich mir ein neues Pseudonym zulegen um die Übersicht zu wahren.
Nun ich sehe gerade, Das System hat mich mit mit meinem alten Thread verheitatet. ja wir haben schon lange Probleme. Vor einigen Monaten hat sie nocheinmal eingelenkt, aber nun ist kein land mehr in Sicht.
Evtl. werde ich mir ein neues Pseudonym zulegen um die Übersicht zu wahren.
Das würde ich dir nicht raten.
Doppelreg. sind hier nicht erlaubt. Und zum anderen ist es für deine Fragestellung doch durchaus nützlich, wenn die Vorgeschichte bekannt ist.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
hallo go4it,
ich erkenne da einige parallelen - auch meine ex hat schwere psychische probleme. sie war auch über ostern wieder in der "geschlossenen" abteilung, aber ich hab trotz allem nur geringe chancen meinen sohn zu mir zu bekommen
- sie arbeitet derzeit nicht und hat alle zeit der welt für die betreuung, ich hingegen einen (mittlerweile) 45 stunden-job, um meine verpflichtungen zu erfüllen
- laut jugendamt ist das kindeswohl akut nicht gefährdet, denn sie geht ja zur therapie und nimmt ihre "drogen"
- mir bleibt nix anderes als auf einen rückfall zu warten und dann den zwerg mit nem eilantrag zu mir zu holen.....
klingt hart, ist es auch 🙁
du solltest auch bedenken, dass jeder streit, jedes verfahren auf dem rücken der kinder ausgetragen wird. probier ne vernünftige umgangsregelung zu finden, dann kannst du weiter sehen und die entwicklung beobachten.....
viel erfolg!
egal was passiert... ich geb´ nicht auf!
