Zahlen bis das der ...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Zahlen bis das der Tod uns scheidet ?

Seite 1 / 3
 
(@flugg01)
Schon was gesagt Registriert

Fakten zu meinem Weg :

17 Jahre verheiratet.

06.02..2000 sagt mir meine Ex Sie könne nicht mehr mit mir zusammenleben, kurz darauf werde ich aus dem Haus gebeten.

Kein Dritter je verwickelt.

Natürlich gab es Anzeichen das etwas nicht in Ordnung ist, aber Sie sagte immer es sei schon Alles in Ordnung.

Sämtliche Versuche meinerseits etwas zu unternehmen hat Sie immer strikt abgelehnt. ( z.B. Partnerberatung, kann bewiesen werden interessiert ja aber null  )

Im Jahr 2001 werde ich früh pensioniert (Pilot der Bundeswehr, Laufbahn bedingt ), der eigentliche Plan war ich bleibe dann daheim bei den Kindern und Sie geht als Buchhalter arbeiten. Alle Karrierepläne hatte ich aufgegeben da Sie wieder in die Heimat wollte in die Nähe der Eltern ( wir waren lange im Ausland )

Nach dem Trennungsjahr erfolgt Einreichung der Scheidung, einen Termin bekommen wir jedoch erst am 08.2002, da werden wir geschieden.

Da mir durch die monatlichen Unterhaltszahlungen langsam die Luft ausging habe ich wieder begonnen zu arbeiten, als Freiberufler bekomme ich Fälle zugewiesen, je nach Fall kann ich dann abrechnen. Im Juli 2002 bekomme ich meinen ersten Fall und verdiene ab da Schritt für Schritt mehr, je mehr Fälle desto mehr Geld

Meinen ersten Fall bekomme ich zwei Monate vor Scheidung. (Wichtig, denn Ihr Anwalt wollte an dieses Einkommen zusätzlich zu meiner Pension mit ran und dieses Geld mit zur Berechnung Unterhalt nehmen)

Meine Tochter ( heute 15 und Schüler) lebt bei Ihr, mein Sohn ( heute 20 und Schüler ) lebt bei mir.

Unser Haus haben wir vor der Scheidung verkauft, sie kam 100.000 DM in die Hand gedrückt, Zinserträge in die Unterhaltsberechnung einbezogen.

Mein Exchen:

Also, ich habe meine Ex arbeitslos kennengelernt - Ausbildung zum Buchhalter erfolgreich abgeschlossen - , während der Ehe hat Sie nie gearbeitet, wegen der Kinder.

Gegen Ende meiner Pensionierung hat sie dann begonnen recht erfolgreich als Buchhalter zu arbeiten ( so war der Plan ich bleibe daheim als Hausmann und sie geht arbeiten ), den Job hat sie dann geschmissen da ihr der Chef nicht passte, seitdem hat sie sich nie um eine Anstellung als Buchhalter bemüht, momentan arbeitet sie als Postzusteller und gibt Nachhilfe, versucht - so ihre Aussage - sich eine neue Existenz aufzubauen.

Die Kinder manipuliert sie prima indem sie ihnen erzählt wie gestresst sie ist wie viel sie arbeiten muss etc....( „Papa du musst mir was zum Anziehen kaufen mir passt Nichts mehr und wir haben kein Geld…“ )

Ihre Aussage ist eben "..Du könntest noch viel mehr zahlen...", dabei sind 1000 € doch schon ganz ordentlich oder ?

Meine Ex rückt nicht raus mit der Höhe Ihres Verdienstes, sie bearbeitet die Kinder um immer die Botschaft zu überbringen, man könne von mir noch mehr holen, sie habe es ja so schwer ( dabei "verdient" Sie durch Ihr Sein und Nichtstun mit Kindergeld garantiert so viel wie meine Freundin die für soviel Geld den ganzen Monat arbeiten muss ) . Sie wohnt in einer Vierzimmerwohnung in der besten Wohngegend der Stadt, entsprechend hoch ist auch Ihre Miete.

Ihren Beruf als Buchhalter (Ihr erinnert Euch Sie wollte arbeiten gehen ich sollte bei den Kindern bleiben ) will Sie nicht mehr ausüben, den hat Sie 2002 hingeschmissen, der Chef habe Ihr nicht gepasst und Sie wurde entlassen. Sie hatte eine tolle Position mit Zuarbeitern arbeitete für eine große Firma, kümmerte sich um Export und Import.

Unsere Vereinbarung :

Es gab 2002 (?) in der Zeitschrift für Familienrecht ( FamRZ ? ) ein Urteil eines OLG da wurde mein Fall nahezu identisch behandelt und beschlossen bei den Unterhaltszahlungen nach Scheidung nach Pensionierung das letzte Bruttogehalt als "mein" Gehalt zu nehmen. Streitfrage bei unserem Vergleich war damals schon meine neuen Zuverdienste durch meine freiberufliche Tätigkeit.

Wir haben über unsere Rae  einem Vergleich beschlossen das jeder für das bei Ihm lebende Kind aufkommt, die Zahlungen für die Kinder "heben" sich gegenseitig auf.

Momentan zahle ich an die Frau und Kind 1000 € , unsere Anwälte haben die Zahlungen an dem oben erwähnten  Urteil festgemacht nachdem geschiedene Piloten Bw nach Ihren letzten Bruttogehalt gemessen werden, mein "neuer" Verdienst wurde zur Berechnung nicht herangezogen.
Wenn man nun 2300 im Monat verdient, davon noch Privat – Krankenversicherung ( in die gesetzliche komme ich nicht ) , Miete und Unterhalt abzieht läßt sich leicht ausrechnen da bleibt nicht viel über, daher musste ich ja auch wieder arbeiten.

Nun will ich irgendwann auch wieder mal ein normales Leben führen und insbesondere meine Kinder bei Ihrer Ausbildung ( beide werden wohl studieren ) unterstützen, ans wieder heiraten wage ich kaum zu denken, wer heiratet denn schon einen Mann dem das Fell über die Ohren gezogen wird.

Meine Anwältin:

Nun hat mir meine Anwältin geraten Ihr einen Vergleich über 50.000 € anzubieten mit dem alle Unterhaltszahlungen erledigt gelten, jeder solle für das bei Ihm lebende Kind aufkommen, sollte sie das nicht können oder nicht zustimmen dann solle ich für die Tochter 20.000 € abziehen und nur 30.000 € anbieten.

Sie meint wenn der finanzielle Druck bei Frauen groß sei dann gingen die gerne auf solche Sachen ein, das Geld würde mir meine Bank vorstrecken.

Natürlich sieht meine Anwältin eine minimale Chance darin den Unterhalt vor Gericht zu begrenzen und in ein paar Jahren vielleicht mal zu beenden, aber es läge ja Alles im Ermessen des jeweiligen Richters was er für Billig hält, und da gibt Sie mir kaum Chancen, sagt auch es könne durchaus passieren dass ich sogar noch zahlen muss wenn meine Ex in Rente geht, dann bekäme Sie evtl. zum Versorgungsausgleich noch mal Unterhalt.

Unter diesen Umständen geistern nur tiefschwarze Gedanken in mir und ich frage mich werde ich zahlen bis das der Tod uns scheidet ?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2008 09:48
(@babbedeckel)
Registriert

Hi Pilot  😉 ...und herzlich willkommen, bei den EU-Zahlenden AEs, und überhaupt bei vs,

also ich weiß nicht, ich wäre nicht einverstanden was da die Anwältin so vorschlägt.
Deine EX hat einen Beruf gelernt, und jobbt, kann diesen Job erweitern  😉

Nur mal kurz ...für mich:
Du weißt nicht was deine EX im Moment verdient ?
Zahlt deine EX für Deinen Sohn,der bei dir lebt ? ... naja, da müßte der Sohn den KU einfordern ...
Hat EX einen Lover ? ...Vielleicht wird dieser verheimlicht  😉

Dann das neue UR:
Es besteht grundsätlich eine Stärkung der nachehelichen Eigenverantwortung. Das heißt in absehbarer
Zeit sollte EXelchen für sich sorgen.
ABER EXelchen hatte ehebedingte Nachteile, da sie ja leider nicht arbeiten konnte und die Kids erziehen mußte.
Darauf wird die Gegenseite rumreiten. Diese Nachteile sind wahrscheinlich Billigkeitsgründe die der Richer
aufführen könnte.
Da EX aber jetzt arbeitet, könnte sie ja den Job ruhig erweitern, um ihrer Eigenverantwortung nachzukommen.
Wenn es zur gerichtl. Auseinandersetzung kommt wird die Gegenseite dein jetziges Gehalt zur Pension addieren.
Dies ist aber nicht ehebedingt ... so könnte man das abwehren.

FAZIT:
Für die EX würde ich eine Abänderungsklage riskieren, und wenn´s nur für eine Herabsetzung des EU langt.

Gruß erstmal
babbedeckel, der jetzt Geld für seine EX verdienen muß  :puzz:


Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2008 11:14
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus flugg01!
Erst mal willkommen in diesem Forum, hier werden sie geholfen. Ein kleiner (Höflichkeits-)Hinweis am Rande: wir verwenden hier die üblichen Gruß- und Abschiedsformeln! 😉

Wir haben über unsere Rae  einem Vergleich beschlossen das jeder für das bei Ihm lebende Kind aufkommt, die Zahlungen für die Kinder "heben" sich gegenseitig auf.

Dieser Vergleich war evtl. gut und schön, solange Sohni NICHT volljährig war.
Nun ist es aber so, dass Sohni von BEIDEN Elternteilen KU bekommt: in Deinem Fall Barunterhalt (Kost und Logie) von Dir, vom KM Kohle. Hierzu müsste Sohni KM sein Begehren aufzeigen, die Bedürftigkeit nachweisen und KM wiederum muss Sohni (oder seinem Bevollmächtigten) ihre Einkommensverhältnisse offenlegen,damit beurteilt werden kann
a) ist sie leistungsfähig und
b) wenn ja, in welcher Höhe.

Nun hat mir meine Anwältin geraten Ihr einen Vergleich über 50.000 € anzubieten mit dem alle Unterhaltszahlungen erledigt gelten, jeder solle für das bei Ihm lebende Kind aufkommen, sollte sie das nicht können oder nicht zustimmen dann solle ich für die Tochter 20.000 € abziehen und nur 30.000 € anbieten.

Das würde ich auf keinen Fall machen,denn sollte das Geld erst mal verprasst sein und KM weiterhin nicht arbeitet, rate mal, wer dann erneut und weiter zahlen darf ! :exclam:

Ich würde die Unterhaltszahlungen mit Ankündigung einstellen (wenn ich richtig gelesen habe, gibt es kein Urteil dazu sondern lediglich eine Vereinbarung) und bietest KM an, selbst für ihren Bedarf zu sorgen, in dem sie einer bezahlten Tätigkeit nachgeht. Eure Tochter ist 13 Jahre, daher ist dieser Vorschlag KM ohne Weiteres zuzumuten.

Hier im Forum gibts ein paar Füchse, die sicherlich noch a bisserl was zu fiktivem Einkommen und damit verbunden Reduzierung des Unterhaltanspruches sagen können....bei Deiner Selbstständigkeit darf der SB bei EU und die ganzen betriebsbedingten Aufwendungen (Darlehenszinsen, Leasing, Beiträge KV und BU, priv. Altersvorsorge, etc.) auch nicht vergessen werden!

Grüße ausm Süden
Marco

*edit: Korrekturen


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2008 11:22
(@flugg01)
Schon was gesagt Registriert

Hallo erstmal und Danke an 82Marco und babbedekcel !

Zuerst einmal Danke für EureAntwort, es tut schon gut wenn man weiß man ist nicht alleine und es gibt noch andere die nicht schlafen können.... :gunman:

Aufgrund der Steuerklärung 2006 weiß ich nur dass Exchen da auf der faulen haut gelegen hat......was Sie momentan verdient kann ich erst sagen wenn Sie mir Ihre Steuer 2007 zur Bezahlung vorlegt ( du weißt ja, auch da muss ich löhnen ) ;(

Ob Sie einen Kerl ( das wäre so schön, eine Arzt hat Sie schon zurückgewiesen, war zu der Zeit jeden Tag in der Kirche und Kerzen anzünden ) hat weiß ich nicht, nachts ist Sie zumindest daheim aber auffällig oft abends arbeiten, angeblich um die Post bei den Kunden abzuholen.........

Ich suche nach einer Strategie die Zahlerei zu beenden damit das geld freiwird zur Untersützung meiner Kidner bei Studium.

P.S. Tochter wird im August 16 Jahre, die hat wenigstens einen Kerl die Ex nicht  ;(

so far so good schau ma mal was da noch an Ideen kommt..... :yltype:

Danke und bis bald hoffentlich !


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2008 11:30
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus flugg!

Ich suche nach einer Strategie die Zahlerei zu beenden damit das geld freiwird zur Untersützung meiner Kidner bei Studium.

Strategie: Keine Vergleiche mehr, sondern Zähne zeigen ... und EX in den Allerwertesten treten, dass sie ihr Leben, mit allem was dazugehört, selbst in die Hand nimmt!


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2008 11:40
(@flugg01)
Schon was gesagt Registriert

Servus marco,

was meinst wie ich mich fürchte dass mein momentanes Gehalt mit einbezogen wird, dann kann ich echt in eine Zweizimmerwohnung mit meinem Jungen  ziehen.....

So bleibt mir wenigstens etwas zum Leben, ich kann eh kaum schlafen.... ;(


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2008 11:43
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus flugg!
Das ist ja das was ich meine ... aufgrund des Alters Eurer Kinder könnte Richter KM ein fiktives Einkommen auferlegen, welches ihren Unterhaltsanspruch (sofern vorhanden) nach unten drückt.
Dafür musst Du Dich aber einsetzen, sonst wirds nix!

Du stellst Deinem Umsatz erst mal allen betreibsbedingten Kosten, Kindesunterhaltszahlungen, Steuern und ansonsten wie oben beschrieben entgegen, dann schauen was rauskommt! Bedienst Du evtl. noch Darlehen aus der Ehezeit, etc.?


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2008 12:13
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Flugg,
dein derzeitiges Gehalt kriegt man bestimmt klein. Sag mal, was Du in 2007 damit verdient hast und mache mal Vorschläge, was abzuziehen ist.
Hast Du eigentlich einen Steuerberater? Manchmal stimmen nämlich die Stoßrichtungen von Steuerrecht und Unterhaltsrecht überein.

Da Du Flieger warst, gehe ich davon aus, dass Du aus Norddeutschland kommst. Hast Du nen gescheiten RA?

Und was bekommst du als Pension ausgezahlt? Gegenüber deiner Ex hast Du einen SB con 1000€ und bitte vergiß nicht, dass sie im 2. Rang ist. Du zahlst also erst deinen Sohn und dann die Ex.

Und bezogen auf eine neue Beziehung. Also ich würde den Kopf nicht in den Sand stecken. Ich würde sogar über ein neues Kind nachdenken, falls die Richtige dafür gefunden ist. Ab dann bleibt nämlich mehr als die Hälfte dessen, was du derzeit zahlst bei Dir.

Gruß,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2008 12:28
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

die Strategie, die du haben mußt ist

1. Achte auf Deine Gesundheit, wenn du da nicht schlafen kannst halte ich das für bedenklich.
2. Kämpfen, und -wie Marco schon schrieb- KEIN VERGLEICH mehr (meines Erachtens ist mind. eine Herabsetzung drin)
3. ehebdingte Nachteile kannst du abfedern, weil du auch ein Kind betreust

Stell mal Zahlen  rein, und die ursprüngliche Berechnung !!!


Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2008 12:37
(@flugg01)
Schon was gesagt Registriert

Uff, da kommt schön viel Info....

Wohne nun im Süden war nur lange im Norden / Wittmund stationiert und dachte bislang ich habe einen guten Anwalt, der in Pension ging und an seine Nachfolgerin übergeben hat und die kam mit dem Vergleichsvorschlag...... 😡

Habe da viel verdrängt und versuche Euch mal Zahlen zu präsentieren, die muss ich erst holen :yltype:

Danke Leute Ihr macht mir Mut :redhead:

P.S. Das mit dem Kinderkriegen geht nicht mehr, habe für Exchen die Familienplanung übernommen, Sie hatte immer Angst schwanger zu werden ,daher kein....den Rest könnt Ihr Euch denken....


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2008 12:50




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin flugg,

auch ich kann mich meinen Vorschreibern nur anschliessen. Nach einer gewissen Zeit mit Gerichten und Rechtsanwälten neigt mancher dazu, den Kopf in den Sand zu stecken. Dazu kann auch gehören, Forderungen der Gegenseite einfach deshalb für "berechtigt" zu halten, weil sie gestellt werden. Oder eine Anwaltsrat für "gut" zu halten, weil er vom eigenen Anwalt kommt (der nicht nach der Qualität seiner Ratschläge, sondern nach Streitwert bezahlt wird, nur mal so als Anmerkung...). Insofern bist Du in diesem Forum goldrichtig: Unsere Ratschläge sind zum einen kompetent (da aus vielen Köpfen kommend und auf grosser Erfahrung basierend) und zum anderen altruistisch: Niemand hier will an Dir Geld verdienen.

Fakt ist: Ihr seid schon lange geschieden. Eure Kinder brauchen keine "Betreuung" mehr; zumindest keine, die eine Berufstätigkeit irgendwie einschränken würde. Das war sogar schon beim alten Unterhaltsrecht so. Wenn Deine Ex meint, nicht arbeiten zu müssen - nun, dann ist das ein selbsgewähltes Hobby, das sie sich erst einmal leisten können muss. Notfalls, indem sie sich einen neuen "Sponsor" sucht - nicht Dein Problem.

Ich an Deiner Stelle würde mir jetzt jedenfalls als Ziel "keine Zahlungen mehr" an die Stirn tackern und halte das auch für durchaus realistisch. Ratschläge wie "Zahlen Sie mal 50 Mille und hoffen Sie, das Problem dann von der Backe zu haben" zeugen jedenfalls von grassierender anwaltlicher Inkompetenz. Daher wäre ein Anwaltswechsel jetzt der erste Schritt den Du gehen solltest.

Und ja: Stell mal ein paar Zahlen ein; dann kann man auch rechnen.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2008 13:02
(@grapfruit)
Rege dabei Registriert

Hallo Flugg01,

schön das Du zu vatersein gefunden hast.

Mir stellt sich noch die Frage wie euer Vergleich aussieht?

Wie ist der Wortlaut dieser Vereinbarung?

Sollte hieraus keine Pfändbarkeit ableitbar sein hättest Du erst einmal eine gewisse Narrenfreiheit und könntest den EU angemessen reduzieren oder ganz streichen. Dabei muss jedoch der KU für die Tochter richtig berechnet und überwiesen werden (denn beim KU kennen Richter - egal was vereinbart wurde - keine Gnade, was Dich erst einmal unnötigerweise bei einem wohl unvermeidlichen Prozess in eine schlechtere Position bringen würde).

In diesem Traumszenario müsste dann auch Exchen sehen dass sie anderweitig an Geld kommt, denn einen EU Unterhaltsprozess gibt’s nicht im Eilverfahren und man könnte sich ja etwas Zeit lassen die angefragten Unterlagen einzureichen. 😉

Ach ja noch was – welches OLG ist den zuständig?

LG

Grapfruit


AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2008 13:25
(@flugg01)
Schon was gesagt Registriert

Weitere Info's :

Eine von beiden Seiten unterschriebene oder beglaubigte Vereinbarung gibt es nicht, der Gegner hat zuerst 1700 € Unterhalt gefordert bis mein damaliger Anwalt gekontert hat :

1 Er berief sich auf BGH 2003-10-15 Erwerbsolbiegenheitspflichten eines frühpensionierter Unterhaltspflichtigen

2. Und : Exchen kann nicht an mein heutigen Einkünfte ran da da mein neuer freiberuflicher Job ein  Karrieresprung ist , da sei maßgeblich der Zeitpunkt für die Prüfung ist die Trennung und nicht die Scheidung, also  kriegt sie mein Geld aus dem neuem Job nicht ( OLG München 16 UF 654-03 v. 09.04.2003 ).

3. BGH 15.10.2003 in FamRZ 2004, 254 f. : Hier steht drin Obergrenze des anzunehmenden Einkommen ist das bei der Trennung erzielte Einkommen des betreffenden Soldaten.

Aufgrund dieser Urteile hat die Gegenseite im Jahre 2004 ( da haben wir gestritten ) recht schnell Ruhe gegeben, ohne jedoch auf einen unterschriebenen Vergleich einzugehen:

Mein Anwalt schrieb :

Auch unser Mandant möchte nochmals den Versuch unternehmen die Angelegenheit außergerichtlich zu bereinigen, Ausgehend von einem monatlichen Nettogehalt von 3050,00 € ( mein letztes Gehalt als Soldat bei Trennung ) wäre er bereit, Ihrer Mandantin einen monatlichen Betrag von 1269 € ...zu stellen. Er erwartet aber, dass davon der von Ihrer Mandantin zu zahlenden Kindesunterhalt von Sohn ...307,00 € in Abzug gebracht wird, Dies würde eine monatliche Zahlungsverpflichtung von 962 € ergeben und damit einen Mehrbetrag von 304 € ( im Vergleich zur jetzigen Situation ).

Dieses Angebot erfolgt ohne Präjudiz für eine gerichtliche Auseinandersetzung.

Sollte es Ihre Mandantin ablehnen so gilt es als nicht abgegeben.

*Ende Zitat*

Am 27.12.2004 wurde die Gegenseite nochmals aufgefordert schriftlich zu bestätigen, dass....Grundlage der Unterhaltsvereinbarungen die Inansatzbringung des im Trennungszeit punkt von unserem Mandanten tatsächlich erzielten Einkommen von ca. 3050,00 € ist.......

Eine schriftlich Bestätigung ging jedoch nie ein, seitdem kam auch nichts mehr von der Ex.

Ihr wurde damals 2004          865 € erzielbares Einkommen in Rechnung gestellt.

Der Punkt auf dem die andere Seite rumkaute war......Die Entscheidung von Berufssoldaten auf die besondere Altersgrenze 41 umzusteigen erfolgt 1998 im Ausland zu einem Zeitpunkt wo man mir gerade den Traumjob schlechthin im Ausland angeboten hatte.

Da meine Ex damals klar sagte, da gehe ich nicht mehr mit, sie wolle wieder heim, habe ich der Kinder zu liebe meinen Plan geändert, meine Karriere aufgegeben und bin mit ihr zurück nach Deutschland ( dafür gibt es Zeugen)  der Plan war dann einfach ich bleib daheim und sie geht wieder arbeiten was sie sich immer wünschte. Während und kurz vor der Trennung hatte ich , um dem frustrierenden Job zu entgehen den man mir verpaßt hatte, eine Ausbildung zum Kaufmann angefangen ( berufsbildene Maßnahmen ) die ich jedoch nie beendete, sollte ja nur dazu dienen vom Bund wegzukommen. Verdient habe ich während der Zeit in dieser Firma nicht, bekam weiterhin mein Gehalt von der Bundeswehr.

So viel erst mal..... :knockout:

Nach diesem Brief habe ich mich mit Exchen getroffen und mündlich auf 1000 € aufgestockt einfach damit ich Ruhe hatte..... ;(


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2008 16:44
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus flugg!

Sehe ich das richtig, dass Du aufgrund einer mündlichen Vereinbarung die Kohle abdrückst?
Na, dann würde ich erst mal KU für Tochter zahlen und sonst nix ... und Deiner Anwältin das Mandat entziehen!!

By the way: magst meine BV haben, damit ich Ruhe gebe?? :rofl2:


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2008 16:53
(@flugg01)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Marco,

ja Du siehst das total richtig, da gibt es Nichts schriftliches, aber  :gunman:will ich erst wenn ich da 100% im Sattel sitze und einen Anwalt finde der meine Interessen vertritt....

Und vergiß nicht, seit meiner Scheidung wache ich oftmals vollkommen panisch un orientierungslos auf und habe geträumt ich sitze bei uns am Marktplatz und bettle mit Hut, kein Spaß bitterer Ernst ;(

Daher will und muss ich strategisch vorgehen und einen soliden Plan haben.

Was ist den ein BV  :question:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2008 17:01
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

BV=bankverbindung (war ein Scherz!)


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2008 17:02
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

ich wundere mich nochmal -bei dieser Konstellation- was deine RAin sagte  :thumbdown:
Kick die, und such dir nen männlichen RA  😉 ...damit du "sicher" bist.

So...
folgende Vorgehensweise würde ich empfehlen:

  • sofortige Einstellung des EU ... da er nicht tituliert ist, mit Schreiben an deine EX u Hinweis auf´s neue UR
  • KU weiterzahlen...logisch
  • evtl. Sohnemann KU fordern lassen ...hmmm
  • Abwarten was kommt....Bier aufmachen und zurücklehnen
  • ... im Vorfeld RA suchen

Dein jetziger Verdienst ist nicht ehebedingt, also bekommt sie davon nix 😉
Mit der Karriere und so ... ist irrelevant.

Nochmal, zur Gesundheit, lenke dich ab...Sport hilft ... weißte ja...nicht zuviel ALK.
Ich habe nämlich das Gefühl, daß du keinen Kampf möchtest, aber Deine EX wird alle Hebel in Bewegung setzen.

...mal sehen was die anderen so meinen.

Gruß
babbedeckel


Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2008 17:05
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Flugg!
Ich würde es genauso machen, wie babbedeckel es vorgeschlagen hat; damit zeigst Du Ex, wohin der Papst zum Beten geht und drehst den Spies um:
Sie muss sich jetzt selbst auf die Beine stellen, um
a) zu schauen, ob bei Dir was zu holen ist und
b) feststellen zu lassen, ob sie übehaupt was kriegt.
Das alles sind erst mal ihre Kosten, Aufwendungen und Bemühungen...möglicherweise kommt sie dabei zur Einsicht, dassarbeiten weniger "anstregend" sein kann. :rofl2:

Lass den KU für Tochter ermitteln, den bezahlst Du und gut ist.
Und wie babbedeckel schrieb: Bier aufmachen und zurücklehnen, während Du Dir einen kompetenten RA suchst!


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2008 17:14
(@flugg01)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Ihr Zwei....

Ihr seid ja ganz schön optimistisch was meine Sache angeht, aber insbesondere mit meinem neuen Verdienst da geht mir der Stift am Meisten, wenn ich da sicher sein könnte das sie da nicht ran kann, aber gerade da wollte sie ja ran und das sagte mein Anwalt damals auch sei der wackelige Punkt.....dieses ehe prägende Zeugs da, ich habe NIE geplant diesen Job zu machen und erst als mir finanziell die Luft ausging habe ich durch Zufall einen Tip bekommen und mich zu diesem Job entschlossen den ich jetzt mache....und machen muss.....

Was ist wenn der unabhängige Richter  😡 einfach sagt scheiß drauf, ich denke du kannst ruhig weiter Geld verdienen un deine Ex soll davon was abhaben ?

Was wenn er dern Meinung ist, nach der Pension zu arbeiten gehörte damals zu unserem Lebensplan und sei damit prägend ( wer  weißt da wem was nach, das geht doch kaum ) ?

Ich habe so das Gefühl die Richter entscheiden je nach Nachruhe.....

Und wie finde ich einen guten männlichen Anwalt der wirklich familienrechtlich fit ist und das nicht nur nebenbei macht.........

Gruß


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2008 17:25
(@flugg01)
Schon was gesagt Registriert

P.S.

ALK und DRogen ist bei mir überhaupt kein Thema, ich mache bis zu 10 Stunden Sport in der Woche und geh auch in die Kirche, auch wenn das nicht mehr so modern ist, es tut mir sehr gut.

😉


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2008 17:27




Seite 1 / 3