Warum wird das Kind...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Warum wird das Kind als Druckmittel verwendet ?

Seite 9 / 12
 
(@ronson)
Zeigt sich öfters Registriert

Hab den ganzen Kladdaradatsch nun ausgefüllt und werde es die Tage einwerfen...

Mich ärgert das ja schon... ABer was solls..

Ws anderes:
Sie ist ja ausgezogen, steht aber noch bis ende des Monats im Mietvertrag (da lasse ich sie vorher raus, normal bis Sept.), könnte ich nicht, wenn ich es darauf anlege, von ihr zumindest die Hälfte der Miete einfordern ?

Sie will ja auch jeden Cent, also müsste sie doch auch da die Hälfte zahlen solange sie Vertraglich gebundne ist, oder ?!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.07.2015 21:27
(@lucasdaddy)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

Sie ist ja ausgezogen, steht aber noch bis ende des Monats im Mietvertrag (da lasse ich sie vorher raus, normal bis Sept.), könnte ich nicht, wenn ich es darauf anlege, von ihr zumindest die Hälfte der Miete einfordern ?

Ja, das kannst Du. Vertrag ist Vertrag und alles andere (unnötiges) Entgegenkommen von Dir. Habe ich selber vor Jahren bei einer meiner Perlen mal gemacht. Die musste als Dank für ihre Affäre mit ihrem Chef noch fast zwei Jahre lang Miete zahlen, obwohl ich sie hochkant rausgeschmissen habe. Fand ich nur gerecht  :rofl2:

LG,
LD


AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2015 22:00
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Ronson,

Sie ist ja ausgezogen, steht aber noch bis ende des Monats im Mietvertrag (da lasse ich sie vorher raus, normal bis Sept.), könnte ich nicht, wenn ich es darauf anlege, von ihr zumindest die Hälfte der Miete einfordern ?

Sie will ja auch jeden Cent, also müsste sie doch auch da die Hälfte zahlen solange sie Vertraglich gebundne ist, oder

mal ganz ehrlich: Deine Exe ist schon ziemlich speziell. Bisher ist fast jedes Aufeinandertreffen von Euch eskaliert, es kam zu Gewaltätigkeiten und anderen Ausrastern. Dazu hat Deine Exe keine andere Sorgen als Dir Verhältnisse mit "Nu...ten" anzudichten oder sie macht sich Sorgen um die Sauberkeit Deiner Bettlacken, wenn Du wieder mit Deinen "Nu..ten" verkehrst.
Also alles nicht so wirklich normal. In der Volkswirtschaft gibt es so genannte "Opportunitätskosten" - auch Kosten der entgangenen Gelegenheit genannt. Du solltest mal für Dich ausrechnen, ob Dir ein Konflikt bzgl. 200 Euro Restmiete wieder Randale an Deiner Haustür wert ist. Wir haben Dir mehrfach den Tipp gegeben, Dich von ihr fern zu halten. Setz das Bitte auch um, und vermeide von vorneherein sinnlose Auseinandersetzungen, die Du auch juristisch kaum kostendeckend durchsetzen könntest. Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2015 22:04
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Bekam am Samstag Post vom Jobcenter...

Dort soll ich nun auch meine finanzen offen legen bezüglich KU und auch Unterhalt für meine Ex.

vs.

Sie ist ja ausgezogen, steht aber noch bis ende des Monats im Mietvertrag (da lasse ich sie vorher raus, normal bis Sept.), könnte ich nicht, wenn ich es darauf anlege, von ihr zumindest die Hälfte der Miete einfordern ?

Das heißt doch, sie hat kein EK, verlangt UH von Dir, und Du willst sie für "Mietrückstände" in Haft nehmen. Hui. Vermutlich steht ihr beide im Mietvertrag, und vermutlich haftet ihr auch gemeinschaftlich. Sprich, der Mieteintreiber kann sich den aussuchen, welcher Kohle hat. Dieser wiederum darf sich dann zivilrechtlich darum bemühen, den Anteil der anderen Partei zu erstreiten. Da sehe ich ein wenig schwarz für Dich, die Latte hängt hier leider schief.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2015 00:22
(@superpapa)

Moin

Sie ist ja ausgezogen, steht aber noch bis ende des Monats im Mietvertrag (da lasse ich sie vorher raus, normal bis Sept.), könnte ich nicht, wenn ich es darauf anlege, von ihr zumindest die Hälfte der Miete einfordern ?

Theoretisch könntest Du (vieles). Aber ehrlich, vergiss es. Mach einfach einen Haken dran. Freiwillig wird von ihr nichts kommen. Du müsstest also klagen, wenn Du sie dafür in Regress nehmen willst, was wiederum dauert. Dann machste wieder ein neues Fass auf, was dann in Exes Gehirn einen neuen Chemiecocktail verschüttet und sie zu weiteren Ausbrüchen hinreißt. Lass es, halt Dich erst mal von ihr fern, wie Dir hier so oft nahegelegt wurde.

Stell Dich darauf ein, dass Du bald den KU titulieren lassen musst. Das Jobcenter wird Deine Ex dazu auffordern.

In der Volkswirtschaft gibt es so genannte "Opportunitätskosten" - auch Kosten der entgangenen Gelegenheit genannt. 

   
Haha... Seit fast zwei Jahrzehnten habe ich diesen Terminus nicht mehr gehört. Ein Normalschaffender würde das Wort nie in den Mund nehmen. Es passt hier ziemlich gut, wie ich finde. 😉 


AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2015 01:55
(@ronson)
Zeigt sich öfters Registriert

Hab ja auch nicht gesagt dass ich das vorhabe... es hat mich nur interessiert ob es nicht so ist dass sie eigtl zahlen müsste...

Ich zahle die Miete usw ja, alles kein Thema... mir gings nur ums Prinzip.

Kommen wir aber mal zu einem ganz anderen Problem.

nochmal kurz was bisher gemacht:

Formlosen Antrag auf GSR gestellt
KM legt über AW widerspruch ein
ich gehe zu AW um Stellungnahme dazu zu machen, Anwältin katasrophal
ich bekomme keine Beratungskostenhilfe bzw. keine GKH (warum auch immer, so viel verdiene ich nicht) - Rechnung der AW ca. 600€
Stellungnahme mit Hilfe selbst geschrieben (kann mir bei den Kosten keinen Anwalt leisten...)
Gespräch mit dem JA für deren Bericht
Gestern nun per Post Termin für Gericht erhalten, geladen bin ich, KM, AW der KM und das JA

nun sitze ich da... ohne Anwalt ohne nix... das kann doch nur schief gehen


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.07.2015 11:48
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hat denn das Gericht deinen VKH-Antrag abgelehnt oder hat dir das nur deine Anwältin gesagt?


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2015 11:53
(@superpapa)

Moin,

Du erhältst keine VKH, das ist dann eben so. Wahrscheinlich liegst Du mit Deinem Einkommen knapp über der Grenze. Deine Chancen auf gemeinsame Sorge stehen nicht schlecht. Aber zu dem Gerichtstermin geh dieses eine Mal nicht ohne RA, damit Du es nicht doch noch verreißt. Such Dir eine/n andere/n, der in dieser Sache umgehend Vertretung anzeigt.

Wichtiger ist aber, dass Du die Umgangszeiten mit Sohn gewissenhaft wahrnimmst und da etwas auf die Beine stellst. Da bist Du doch dran, oder? 


AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2015 12:29
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich schliesse mich Beppo an. Du kannst immer einen Antrag an das Gericht stellen und das Gericht wird ihn auch entscheiden.
Wenn Du bisher keinen Antrag gestellt hast, dann wirst Du erst einmal die Kosten der Anwältin tragen müssen, aber Du solltest Dir einen neuen Anwalt suchen, der mit Dir Verfahrenskostenhilfe beantragt.

Schau Dir <a href="https://www.justiz.nrw.de/WebPortal/BS/formulare/prozesskostenhilfe/index.php>dies</a>" und insbesonderes <a href="https://www.justiz.nrw.de/WebPortal/BS/formulare/prozesskostenhilfe/erkl_zp1a.pdf>das</a>" an.

VKH kann ohne Rückzahlung oder auch mit Ratenzahlung gewährt werden, es ist einen Versuch wert! Ansonsten kannst Du höchstens noch Ratenzahlung mit dem Anwalt vereinbaren.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2015 12:31
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

es gibt Fälle, in denen man dem sorgerechtsbegehrenden Elternteil durchaus zutraut das GSR (auch gegen den Willen der anwaltlich vertretenen KM) alleine durchzuboxen.

Du gehörst nicht dazu (das ist nicht böse gemeint, sondern lediglich eine Einschätzung auf Basis Deiner Schilderungen). Das deckt sich nach meinem Empfinden aber durchaus mit Deiner Selbsteinschätzung.

Insofern nimm die dringende Empfehlung, das nicht ohne einen Anwalt zu machen, ernst.

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2015 12:50




(@ronson)
Zeigt sich öfters Registriert

Hat denn das Gericht deinen VKH-Antrag abgelehnt oder hat dir das nur deine Anwältin gesagt?

Das hat mir die Anwältin gesagt und meinen ausgefüllten Antrag damals wieder in die Hand gedrückt.

Wichtiger ist aber, dass Du die Umgangszeiten mit Sohn gewissenhaft wahrnimmst und da etwas auf die Beine stellst. Da bist Du doch dran, oder?  

Umgang wie beim JA schriftlich festgehalten läuft ohne Probleme, bei Bedarf hab ich ihn auch ne Nacht länger falls KM was vor hat, länger arbeiten muss usw.

VKH kann ohne Rückzahlung oder auch mit Ratenzahlung gewährt werden, es ist einen Versuch wert! Ansonsten kannst Du höchstens noch Ratenzahlung mit dem Anwalt vereinbaren.

dann wirds nun allerhöchste Eisenbahn... Termin wurde auf 06.08. gelegt


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.07.2015 12:50
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dann hat sie den auch gar nicht abgegeben.

Dann kannst du noch einen stellen.

Such dir schnell einen neuen RA und lass den einen VKH-Antrag stellen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2015 13:20
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

wurde zwar schon erwähnt, dennoch nochmal:
Die Gegenseite begründet die Ablehnung des GSR mit Kommunikationsschwierigkeiten.

Das ist der Beweis, daß dieses nur ein Strohhalm ist:

Umgang wie beim JA schriftlich festgehalten läuft ohne Probleme, bei Bedarf hab ich ihn auch ne Nacht länger falls KM was vor hat, länger arbeiten muss usw.

"Eigentlich" kann man Deinem Antrag nur stattgeben ... auch wenn das Timing für den Antrag eher suboptimal ist.

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2015 13:54
(@ronson)
Zeigt sich öfters Registriert

Hab jetzt mal rumtelefoniert um für Mittwoch noch einen Termin bei einem anderen Anwalt zu erhalten..

Warum Mittwoch ?
Auf arbeit ist egrade mega stressig, Leute haben gekündigt, andere im Urlaub...sozusagen einzelkämpfer... und ich kann eben nur Mittwochs vormittags da ich da frei habe und der kleine im KiGa ist...

Drückt mir die Daumen... wird ne enge Geschichte


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.07.2015 15:03
(@superpapa)

Die Gegenseite begründet die Ablehnung des GSR mit Kommunikationsschwierigkeiten.

Das ist auch der einzige - schwache - Vortrag, den sie bringen kann (außer es wäre Gefahr im Verzug). Aber das könnt Ihr ja entkräften. Nur dass Du nicht ohne RA beim Termin erscheinst. 


AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2015 16:55
(@ronson)
Zeigt sich öfters Registriert

ich würde ja den Wideruf von ihr mal abtippen, aber das würde den Rahmen wohl sprengen...

evtl fotografiere ich ihn mal ab und stelle ihn geschwärzt hier rein


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.07.2015 17:13
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Kannst du es nicht einscannen?

Mit einem Snipping-Tool kannst du dir dann die entsprechenden Stellen herausschneiden und mit einem Grafik-Programm (Windows-Standard "Paint") bearbeiten.


"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2015 19:40
(@ronson)
Zeigt sich öfters Registriert

ja werde ich heute Abend mal machen...
bin noch auf der Arbeit...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.07.2015 19:56
(@ronson)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo alle miteinander,

ich weiß nicht ob der vergangene Abend und die Nacht nun gut waren oder totaler Mist von mir...

Unser Sohn ist krank, sehr hohes Fieber, weshalb KM gestern morgen mit dem kleinen beim Arzt war... Der aber keinen Infekt finden konnte.
Da das Fieber aber immer weiter gestiegen ist, ist KM gestern nachmittag nochmals zum Notdienst, dieser hat ihr empfohlen mit dem Kleinen ins Krankenhaus zu fahren.

KM und ich waren in ständigem Telefonischen Kontakt, sie hat mich über alles unterrichtet und um Ratschläge gebeten.. (wie schon öfter angemerkt können wir sehr friedlich kommunizieren wenn es um unseren SOhn geht).
Sollte der Kleine im KH bleiben müssen, so habe ich angeboten vorbei zu kommen, was KM für sehr gut befunden hat.

Das KH hat dann festgestellt dass es eine Mandelentzündung ist, Antibiotika verschrieben, aber der kleine durfte nach Hause.

Da sich die KM etwas schwer tut, dem kleinen Medis zu geben, da er sich sträubt, hat sich mich gebeten vorei kommen zu dürfen um meine Unterstützung zu erhalten. Ich habe zugesagt da ich dann schon zu Hause war (gegen 20 Uhr).

Nach dem Verabreichen der Medis ist sie dann wieder mit dem klienen gefahren... alles sehr firedlich, ja fast vertraut wie früher abgelaufen (in meiner Wohnung).

Da das Fieber aber recht schnell wieder anfing zu steigen, hatte ich im 20min Takt Kontakt mir KM. Soweit bis sie es nicht mehr ausgehalten hat (wie schon hier öfter erwähnt hat sie große Angstzustände), sie hat mich gebeten ob sie mit dem kleinen zu mir kommen kann, sie würde sich dann sicherer fühlen.
Ich habe zugestimmt, denn ich habe mir ja ebenso Sorgen um meinen SOhn gemacht.

Lange rede... sie hat dann mit dem kleinen bis heute Morgen um 5 bei mir in der Wohnung geschlafen und ist dann wieder ins KH gefahren weil das Fieber trotz Wadenwickel wieder über 40,5 gestiegen ist.

Sie bedanket sich nochmals das ich für sie und den kleinen da gewesen bin und das sie sich meldet.
Nach dem KH rief sie an dass er nun zusätzlich andere Fieversenkende Zäpfchen bekommen hat und sie jetzt nach Hause fährt.

__________

War das nun positiv für mich im Bezug auf das GSR oder einfach mal wieder total Doof das ich für beide da war ?

Anbei noch der Widerspruch von KM und AW, konnte ihn durch die letzte Nacht nur schnell abfotografieren....

img87146avs9ecydm

img8715yojmcbpz1k

img8717td3rjqocvk

Der Großteil der im Widerspruch stehenden Punkte/Unterstellungen wurden hier in meinem Thema schon diskutiert... Bei weiteren Fragen... fragt


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.07.2015 11:53
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das war zwar riskant, da es natürlich auch wieder hätte eskalieren können aber da das nicht passiert ist, war es im Ergebnis gut.

Aus 2 Gründen.

Zum Einen zeigt es eben sehr deutlich, dass ihr eben doch sehr gut kooperieren könnt, wenn es um euren Sohn geht und sie dir offensichtlich und im Gegensatz zu den anwaltlichen Behauptungen, auch durchaus vertraut.

So etwas kann man sehr schön in Schriftsätze kleiden.

Und zum Anderen natürlich auch, weil es evtl. hilft, euer Verhältnis zu entspannen.

Wenn sie das wiederum ihrem RA erzählt, wird der ihr dagegen ziemlich die Ohren lang ziehen. 🙂


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2015 12:08




Seite 9 / 12