Kindesmutter verweh...
 
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Kindesmutter verwehrt mir den Umgang von vornherein.

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(@ich80)
Schon was gesagt Registriert

Hallo.

Ich habe mich mit meiner Exfreundin, die noch schwanger ist (24. Woche) und schon nen Neuen Typen am Start hat total verstritten. Nun verwehrt sie mir den Umgang, aus perönlichen Gründen schon von vorn herein und sagt ich werde das Kind nie sehen dafür werde sie sorgen. Sie meinte ich wäre eine Gefahr für das Kind. Ich weiß nicht warum sie das macht. Ich habe ihr mehrmals ein Friedensangebot gemacht das immerwieder im Streit endete. Mir ist das Kind aber wichtig, ich werde meinen finanziellen beitrag leisten und möchte mein Kind auch ab und zu sehen.  Kann sie mir so einfach den Umgang verwehren? Habe ich nicht ein Umgangs"recht"? Was kann ich tun?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.06.2015 20:28
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Ich80,

noch ist das Kind nicht geboren. Bis dahin kansnt du dich sortieren und einen Plan erstellen, wie du euer Kind sehen möchtest/könntest.

Aber erstmal der Reihe nach.

Bist du dir zu 100% sicher, dass es auch wirklich dein Kind ist? Wenn sie jetzt schon einen neuen hat ist es ja nicht unwahrscheinlich, dass auch er als Vater in Frage käme.

Bevor du also die Vaterschaft anerkennst und dich zur Zahlung über viele Jahre verpflichtest, solltest du dir Gewissheit über die biologische Herkuft des Kindes verschaffen.

Falls der Neue das Kind als seines anerkennt, hast dürfte es schwierig werden dagegen vorzugehen. Aber auch da gibt es Wege.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2015 20:32
(@ich80)
Schon was gesagt Registriert

Hi midnightwish

Ja ich bin mir sicher dass es von mir ist.  Wir hatten uns ja auch schon mal geeineigt dass ich das Kind sehen könne wann ich will.  Auch ihr jetziger war damit einverstanden. Dann haben wir uns gestritten und dieser Streit artete ziemlich aus. Sie ist ein sehr explosives Gemüt und rastet dann immer vollkommen aus. Dann sind wir erstmal auf Abstand gegangen ich habe mehrmals, freundlich das Gespräch gesucht und meine hilfe und Unterstützung angeboten. Als ich dann mal das thema Umgangsrecht ansprach meinte sie nur dass entscheide nur sie allein. Ich werde das Kind nie sehen weil ich eine Gefahr für das Kind darstelle, ich soll die Vaterschaft anerkennen und gefälligst zahlen, nicht mehr und nicht weniger... so der genaue Wortlaut.  Ich weiß nicht warum ich eine Gefahr darstellen soll nur weil sie jetzt persönlich was gegen mich hat.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.06.2015 20:54
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wie lange seid ihr schon getrennt und seid wann hat sie ihren Neuen?

Wenn du nicht rund 4 Wochen Tag und Nacht, 24 Stunden mit ihr zusammenwarst kannst du dir nicht sicher sein. Aber gut, das ist deine Entscheidung 😉

Das Umgangsrecht kann sie dir nicht verweigern, wenn du die Vaterschaft anerkennst und sie dieser Anerkennung zustimmt. Sie kann es dir erschweren und du wirst bei einer Verweigerungshaltung von ihr einen langen Weg über Ja und Gericht vor dir haben, bis du dieses Kind (regelmäßig) siehst


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2015 21:18
(@ophsei)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

in dieser Situation ist es wichtig, daß Du die Vaterschaft vor dem neuen Partner der Frau anerkennst.
Trotzdem brauchst Du leider die Zustimmung der Mutter für die Vaterschaftsanerkennung.
Eigentlich unglaublich aber das ist so geregelt.Ihre Zustimmung kann aber durch ein Gericht ersetzt werden.
Erkennt der neue Freund die Vaterschaft an, obwohl Du der Vater bist, ist es fast unmöglich ein Umgangsrecht zu bekommen oder die Vaterschaft auf dich zu übertragen.
Dazu gibt es ein aktuelles Urteil des BVerG.
Du suchst Dir jetzt bereits einen guten Familienanwalt der Dir hilft die Vaterschaft bereist vor der Geburt anerkennen zu lassen.
Nur so kann verhindert werden, daß der neue Freund dies tut.
Dein Antrag war dann zuerst eingegangen und muss auch vorranging behandelt werden.

Nach der Geburt machst du zwingend einen Vaterschaftstest um Dich vor Unterhaltszahlungen zu schützen falls es doch nicht dein Kind ist.
Ist das Kind nicht von Dir, musst Du umgehend über deinen Anwalt eine Anfechtung der Vaterschaft in Gang bringen.

Hier das Problemurteil welches Dir verdeutlicht, daß Du nicht mehr Vater werden kannst nachdem ein anderer Mann die Vaterschaft anerkannt hat.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/02/rk20150224_1bvr056213.html

Umgangsklage erhebst du erst wen das Kind geboren ist und Du es nicht sehen darfst in den ersten Wochen.
Vielleicht hat sich bis dahin alles erledigt mit dem eventuellen Umgangsproblem.

Viel Glück


AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2015 21:23
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ophsei,

so dürfte das schwierig werden.

Wenn er die Vaterschaft bereits beim JA anerkannt, dann kann er anschließend nicht unebdingt einen Vaterschaftstest verlangen (es sei denn die KM macht diesen freiwillig mit). Eine Argumentation ist dann auch schwierig, weil zwischen Anerkennung und Geburt wohl kaum triftige Gründe auftauchen, um an der Vaterschaft zu zweifeln. Das es einen Neuen gibt ,weiss er bereits und auch rote Haare sind nicht unebedingt ein Zeichen für die Unmöglichkeit der vaterschaft, wenn einer der beiden Elternteile dunkle Haare hat und es in der Familie andere Rothaarige gibt 😉

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2015 21:27
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Ich,

willkommen hier - ich schätze mal Du bist etwas jünger, deshalb mal noch ein paar Erklärungen:

Tina hat aus meiner Sicht absolut Recht mit ihrem Verdacht, dass Du möglicherweise nicht der Vater bist. Die erfahrenen Mitglieder haben hier schon eine Vielzahl von Fällen
gesehen bzw. zum Teil auch selber erlebt und kennen daher das Verhalten von Ex-Partnern ganz gut.

Du schreibst selber, dass Deine Ex-Freundin bereits einen neuen Partner hat. Seit wann kennt sie diesen denn? So ein "plötzliches Umschwenken" auf einen anderen Partner ist meist dafür ein Zeichen, dass hier schon länger ein Verhältnis bestand. Möglicherweise sollst Du einfach nur finanziell ausgenutzt werden. Was hast Du für einen Verdienst derzeit?

Nach Trennungen mit Kindern geht es im Schwerpunkt fast immer erstmal auch um Geld. Geld ist ein (ergänzender) Faktor und Grundlage dafür, ob eine Trennung halbwegs vernünftig abläuft. Auch kann Umgang mit Zuwendungen z.T. auch "erkauft" werden. Bei fehlender Leistungsfähigkeit bzw. wenn Ämter ins Spiel kommen, besteht immer die Gefahr, dass sich ein Trennungs- Umgangskonflikt weiter ausweitet.

Deshalb der Tipp: Sobald das Kind da ist, macht ihr einen einfachen Vaterschaftstest in der Apotheke (kostet ein paar hundert Euro) und ihr habt Sicherheit. Dazu muss die KM (Kindsmutter) ihr Einverständnis geben. Sobald Du das Ergebnis hast und Du bewiesen der Vater bist, kannst Du die Vaterschaft anerkennen.

Denk bitte auch daran, dass mit einer Vaterschaft erstmal finanzielle Verpflichtungen zukommen. Die KM hat Anspruch auf mind. 3 Jahre Unterhalt durch Dich. Dazu musst Du Kindesunterhalt gem. Düsseldorfer Tabelle zahlen (mind. 225 Euro). Ein guter Batzen Geld. Um dieses Geld bei Dir einzutreiben, stehen der KM willfähige Helfer in Form des Jugendamtes und der Beistandschaft zur Verfügung. Diese werden Dich auffordern, einen Titel zu unterschreiben. Dieser Pflicht kannst Du dich nicht entziehen, wir können Dir dann aber auch wichtige Tipps geben, was Du zu beachten hast. Melde Dich bitte immer VORHER hier bevor Du irgendetwas unterschreiben sollst. Egal was es ist.

Du siehst, es lohnt sich noch mal ein Moment länger darüber nachzudenken, ob Du mind. für die nächsten 18 Jahre (meist deutlich länger) Unterhalt bezahlen möchtest und sich ein möglicher biologischer Vater ins Fäustchen lacht in dem er seine Kohle für sich behalten kann. Die Entscheidung dazu musst Du treffen.

Wie dargestellt wird der Staat alles tun, damit er nicht für die Kosten für Euer Kind und die KM aufkommen muss. Ob Du allerdings Umgang hast, ist diesem erstmal egal. Das JA kann Euch beraten. Die KM oder Dich zu etwas zwingen (ausser Geld) kann es nicht. Das kann letztlich nur das Familiengericht. Bei totaler Verweigerungshaltung kann hier eine längere Odysee drohen. Dafür hast Du hier aber erfahrene Mitglieder, die Dich mit Tipps versorgen können.

Ausserdem lass Dich nicht zu sehr von den Geschichten hier erschrecken. Mit etwas Geschick und den Tipps ist es auch vielen Mitgliederrn schon gelungen, die Auswirkungen einer Trennung gut abzufedern und auch mit schwierigen Ex-Partnern klar zu kommen. Also kopf hoch und lies Dich bitte im Trennungs-FAQ ein, er ist sehr wichtig: www.trennungsfaq.com  Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2015 21:33
(@greggbarow)
Schon was gesagt Registriert

Die Aufregung ist verständlich. Doch es bringt alles nichts. Es ist jetzt Ruhe zu bewahren und die Geburt abzuwarten. Danach erst ist die Abstammung zu klären und daraufhin die Pflichten und Rechte.

Der jetzt anstehende Schritt ist das Verlassen der Paarebene und das Betreten der Elternebene. In dieser Situation kann es sinnvoll sein, auf beiden Seiten das familiäre Umfeld einzubeziehen, weil das Kind diese Bande hat.

Schwiegermütter, Schwiegerväter, sprich Oma's und Opa's untereinander können viel bewirken, sind sie schließlich sehr Lebenserfahren und freuen sich über EnkelInnen wohl ebenso wie die Eltern selbst.


AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2015 21:45
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

In Ergänzung zu Ingo,

bei einem Test immer unter Kontrolle haben, dass die richtigen Proben eingesendet werden und das Ergebnis auch unmittelbar an dich geht


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2015 21:45
(@ich80)
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Danke euch für die vielen Tipps. War heut die Vaterschaftsanerkennung machen und hab mich beim JA mal beraten lassen. Die Frau meinte Sie könne mir den Umgang nicht einfach verweigern. Ich habe ein Recht auf Umgang. Es gehöre auch zu ihren Aufgaben als Mutter das Kind mit dem leiblichen Vater vertraut zu machen. Jetzt heißt es erst mal abwarten bis das Kind da ist. Sollte sie mir keinen Zugang zum Kind gewähren soll ich mich da noch mal melden. Dann wird versucht über das JA eine Einigung zu finden. Sollte sie sich dann trotzdem noch querstellen legt das Familiengericht eine fest. Ich bin gespannt wie das ausgeht. Wenn ich noch Tipps brauche werde ich mich natürlich auch hier melden.  🙂


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.06.2015 20:00




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Öhm,

hat sie dir auch erklärt, dass die Mutter deiner Vaterschaftsanerkennung zustimmen muss. Wenn sie das nicht tut, dann bist du erstmal rechtlich nicht der Vater dieses Kindes.

Dann überleg dir schinmal wie du dir den Umgang vorstellst. Mehr als ein paar Stunden die Woche werden kaum drin sein, solange das Kind gestillt wird. Von daher mach dir schon mal einen groben Plan, den du dann beim JA vorstellen kannst.

Und dann leg schonmal etwas Geld zur Seite für debn Unterhalt für Kind und Mama und für die Erstauststattung. Daran darfst du dich auf Verlangen der KM auch beteiligen 😉

Und Erfahrungsgemäß ist das JA schneller mit der Forderung nach KU, als mit der Anbahnung des Umgangs, wenn die KM mauert

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 12.06.2015 21:12
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Ich,

mit der Vaterschaftsanerkennung im Voraus hast Du gerade einen schweren taktischen Fehler begangen. Mehr als Tipps geben kann man Dir leider nicht. Das JA ist nicht daran interessiert, ob Du Umgang bekommst. Dem JA geht es darum, Geld von Dir einzufordern. Mit der Vaterschaftsanerkennung hast Du dies nun (trotz Warnung und aus unserer Sicht unklarer Vaterschaft) anerkannt. Als nächstes wird man Dich zur Abgabe eines Titels auffordern. Na dann Prost Mahlzeit. Ich hoffe, Du verdienst genug Geld. Gruß Ingo

. Melde Dich bitte immer VORHER hier bevor Du irgendetwas unterschreiben sollst. Egal was es ist.

Liest Du auch mal, was wir Dir so schreiben?


AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2015 22:02
(@ich80)
Schon was gesagt Registriert

Moin Ingo

Das Kind ist von mir, das ist sicher.  😉  midnightwish hat es fast korrekt beschrieben... in der Zeit der der Zeugung waren wir wirklich sehr lange Tag und nacht zusammen... War eine wilde Zeit. Aber das will ich hier nicht weiter beschreiben. 

Das Geld für Unterhalt und alles ist da, ich verdiene schon genug.  Mir geht es hier um den Umgang und mein Recht mein Kind sehen zu dürfen. Punkt.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.06.2015 23:01
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Ich,

ich bleibe dabei, Dein Verhalten war bisher sehr unklug und Du wirst bei diesem Vorgehen in weitere, schwerwiegende Fettnäpfchen treten.

Selbst wenn es so sein sollte, dass Du dir über den Zeitpunkt der Zeugung so sicher bist, so verwunderlicher ist es, dass Deine Exe so schnell die Seiten wechselt und Dir bereits verkündete, dass Du das Kind nie sehen wirst. In der Kombination sind das schon mehr als Schwangerschaftshormonprobleme.
Der Verdacht liegt aus meiner Sicht nach wie vor auf der Hand, dass Du für ein Kind bezahlen sollst, dass nicht Deins ist.

Das Motiv für diese Handlungen lieferst Du auch mit:

Das Geld für Unterhalt und alles ist da, ich verdiene schon genug.

Es hätte Dich wenige hundert Euro gekostet, diesen Verdacht nach der Geburt mit einem Vaterschaftstest auszuräumen. Dazu hättest Du noch aktiv Möglichkeiten gehabt, Dich in diesem Zusammenhang auch mit der KM auf das GSR zu einigen und Anerkennung der Vaterschaft dann mit GSR-Anerkennung in einem Abwasch durchzuführen, Diese Chance ist nun auch vertan.

Als nächstes kannst Du dich dann auf die Abgabe eines Titels freuen. Wenn Du auch bei dieser Abgabe mit dem Kopf durch die Wand willst, unterschreib einfach den Titelvordruck beim JA, dort bist Du ja schon als äußerst kooperativ bekannt. Aber bitte nicht wundern, wenn Du auch bei dieser Nummer dann draufzahlen wirst. Vom Umgang bist Du - bei diesem Typ von KM - aller Voraussicht noch Lichtjahre entfernt. Kopfschüttelnde Grüße Ingo


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Geschrieben : 13.06.2015 00:12
(@ich80)
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Hi Ingo. 

Du kennst die Situation nicht wirklich. Ich kenne sie sehr gut. Dass sie schwanger wurde war ein Unfall. Weil es aber nunmal so war hatten wir uns gedacht mal ne Beziehung zu versuchen, was aber keine gute Idee war. Wir haben als Paar nicht zusammengepasst, absolut nicht. Wir stritten uns immer heftiger weil Sie von mir zu viel erwartete. Ich entsprach nicht dem Bild eines Vaters wie Sie es aus ihrer Famielie kennt. Sie ist ein absolutes Vatikind und versuchte mich zu so zu drehen und zu ändern das ich diesem Vaterbild ähnlich komme. Daran scheiterte die Beziehung. Das sie jetzt nen anderen hat war eher Zufall. Wir hatten uns ja sogar schon geeinigt.. ich könne mein kind sehen wann ich wolle. Es war alles friede freude Eierkuchen. Auch der jetzige, der wohl eher ihren Vorstellungen entspricht, war damit einversanden. Doch dann haben wir uns wieder gestritten und dieser Streit artete aus wie nie zuvor. Wir haben Seiten von einander gesehen die wir vorher nicht kannten. Und das Ganze ist momentan sowas von festgefahren dass ich nicht glaube das sich das noch mal erholt. Der letzte Streit ist der Grund für ihre jetzige Haltung mir gegenüber. Ich hatte schon par mal versucht das ganze zu lösen aber sie lässt nicht mit sich reden. Sie will nix mehr mir mir zu tun haben und ich werde das Kind auch nie sehen... so sagt sie. Aber ich stehe nunmal zu "meinem" Kind und will es auch sehen. Dafür werde ich kämpfen.


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Themenstarter Geschrieben : 13.06.2015 01:12
(@schultze)
Rege dabei Registriert

Hallo Ich,

nun hast du die Vaterschaft also anerkannt. Damit hast du dich in erster Linie dazu bereit erklärt Pflichten zu übernehmen ohne dafür irgendwelche Rechte zu bekommen.
Immerhin nett, dass die Dame vom Jugendamt dir erklärt hat, dass du als Vater ein Recht auf Umgang hast und die Mutter das unterstützen muss. Hat sie dir auch gesagt, dass das alles schön in der Theorie ist und in der Praxis oft schwer durchsetzbar? Und dass das Jugendamt einer Mutter hilft den Unterhalt gerichtlich geltend zu machen, aber einem Vater keineswegs hilft, wenn die Mutter den Umgang boykottiert? Hat sie dir auch gesagt, dass Deutschland regelmäßig vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt wird, weil es überlange Verfahren um Umgang zulässt und damit praktisch die Durchsetzung des Umgangs vereitelt? Vom Jugendamt hast du so gut wie nichts und von den Familiengerichten sehr wenig zu erwarten.
Du solltest dir möglichst bald klar werden, wie weit du dich hier einbringen willst. Finanziell ist die Sache durch deine Anerkennung gelaufen. Du wirst das Kind bis zum Ende seiner Ausbildung finanzieren müssen und darfst der KM noch 3 Jahre Erziehungsferien auf deine Kosten finanzieren.
Du solltest dir darüber klar werden, ob es sich lohnt sich darüber hinaus zu engagieren. Bei einer boykottierenden KM, die schon den nächsten "Vater" am Start hat, wird das ein mühsames Unterfangen, bei dem du so gut wie keine Hilfe bekommen wirst. Leider.

Beste Grüße,
schultze


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Geschrieben : 13.06.2015 01:40
(@ingo30)
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Moin Ich,

ich denke mal, jeder hier kann Deine Gefühle nachvollziehen. Was ich Dir nur ans Herz legen kann: Versuch etwas mehr von den Erfahrungen der Mitglieder zu profitieren. Aus der Beschäftigung hier im Forum kennen wir bereits viele "Strategien" von Kindsbesitzerinnen und auch andere Muster, die oft sehr ähnlich ablaufen.

Durch Dialogbereitschaft aber auch dem richtigen Grad an Durchsetzungsvermögen (manchmal muss man das Glück auch zwingen), kannst Du auf gute Seite einen großen Schritt weiter kommen, Vater und Mutter für das Kind zu erhalten.

Es gibt bestimmte Lektionen, die hier sehr viele Mitglieder schon lernen durften: Dazu gehört: Wenn Du ihr Dinge gut gemeint vor die Füsse schmeisst (Vaterschaftsanerkennung) wird dies nicht die Reaktion haben, die Du dir erhoffst.

Sie will nix mehr mir mir zu tun haben und ich werde das Kind auch nie sehen... so sagt sie

Sie wird - gezwungenermaßen - die nächste Jahre bis Jahrzehnte mit Dir zu tun haben. Ob sie will oder nicht. Und sei es als Empfänger und Gläubiger von Unterhaltszahlungen - auf die sie nicht verzichten wird. Das Einfordern von Umgang obliegt erstmal Dir. Bei Babies bedeutet das konkret für Dich, dass ein Umgang mehrfach wöchentlich für ein paar Stunden in der Wohnung der KM stattfinden wird. Keine einfache Situation, wenn es jetzt schon so festgefahren ist. Deshalb auch der Rat, immer Punkte zum Dialog offenzuhalten.

Du kannst nun nur abwarten, bis Euer Kind auf der Welt ist und wie sich die Stimmung der KM dann entwickeln wird.

Zur Entspannug der Situation könntest Du auch mal das Kommunikationsmedium wechseln. Wenn es so zu emotional ist, schreib ihr einen klassischen Brief und schau Dir mal die Reaktion darauf an. Gerne unterstützen Dich die Mitglieder hier auch bei der Durchsicht, da viele Entwürfe am Anfang vor Vorwürfen oder Anschuldigungen strotzen. Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2015 01:46
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ Schultze: Perfekt zusammengefasst  :thumbup:


AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2015 01:47
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Ich,

wenn Du im Bereich Unterhalt mal Deine Zahlen (Einkommen, Riester-/ Rentenversicherung, Fahrstrecke zur Arbeit) einstellst, können Dir unsere Unterhaltsexperten mal genau ausrechnen, auf was Du Dich da mit Deiner Unterschrift da eingelassen hast.

Sollte die Titelaufforderung in den nächsten Wochen bei Dir eintrudeln, kann ich Dich nur dringlich auffordern, wenigstens dann die Ratschläge aus dem Forum zu berücksichtigen. Hierbei geht es insbesondere um Befristungen des Titels, die dann in 18-19 Jahren wieder für Dich wichtig werden. Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2015 02:01
(@ich80)
Schon was gesagt Registriert

Hi Ingo

Danke. Ich werde mich jetzt auf jeden Fall erstmal hier melden wenn irgendwas kommt oder ich was unterschreiben soll. Ich hoffe ja trotz allem noch das sich diese momentan festgefahrene Situation mal wieder löst. Das wäre der beste Weg denn ich bin nicht unbedingt von Haus aus auf Krawall gebürstetet. Ich hab mir aber trotzdem schon einen sehr erfahren Anwalt für solche Situiationen empfehlen lassen. Er hat in solchen Fällen einen sehr guten Ruf in der Region was Umgangsrecht betrifft. Ich wollte diesen (sehr teuren) Weg aber nicht unbedingt einschlagen. Ein Freund hat mal ähnliches durchgemacht und dieser Anwalt konnte ihn dazu verhelfen das Kind regelmäßig zu sehen. Hat aber auch ne Stange Geld gekostet.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.06.2015 02:10




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