Hallo zusammen,
als erstes möchte ich euch allen meinen Dank aussprechen für die tolle Unterstützung in der Vergangenheit !!! Ihr wart mir wirklich eine grosse Hilfe.
Jetzt tut sich allerdings wieder ein neues Problem für mich auf. Es geht um Folgendes: Meine Tochter beendet in diesem Jahr die 4 Klasse und wird an eine andere Schule versetzt, da es in der jetzigen Schule nur die Grundschule gibt. In den Pfingstferien war meine Tochter für 14 Tage bei mir, weil das so vom Gericht angeordnet wurde und ich mir das Recht erkämpft habe, meine Tochter jeweils die Hälfte der Ferien zu sehen und jeweils an den zweiten WE. Es kam so, dass meine Tochter mir erzählt hat, dass sie nach der Grundschule die Realschule besuchen wird. Ich war natürlich sehr froh darüber, das zu hören. Doch frage ich mich, ob ich als Vater hätte nicht darüber informiert werden sollen ? Schliesslich haben wir das gemeinsame Sorgerecht ! Meine liebe Tochter erzählte mir dann auch, dass sie mit ihrer Mutter an verschiedenen Realschulen war und sie beide sich diese angeschaut und dann die richtige ausgewählt haben. Natürlich wäre ich gerne in diese Entscheidung mit einbezogen worden, denn ich habe mir ja das Sorgerecht nicht umsonst erkämpft.
Meine Frage ist jetzt, ist das so rechtens, wenn meine Ex unsere Tochter bei einer Schule ihrer Wahl anmeldet, ohne mich vorher darüber zu informieren ? Oder mich nicht in die Entscheidung mit einzubeziehen ?
Ich wurde weder darüber informiert, dass meine Tochter eine Schule aussucht, noch dass sie an einer bestimmten Schule angemeldet wurde. Ich finde das sehr traurig, denn ich möchte als Vater auch in solche wichtigen Fragen und Entscheidungen mit einbezogen werden. Nicht umsonst habe ich mir das gemeinsame Sorgerecht erkämpft.
Ist das laut Gesetz so richtig, oder hat sich meine Exfrau damit strafbar gemacht ? Habe ich als Vater auch das Recht über schulische Dinge zu entscheiden ?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen und danke euch im Vorraus
Hallo,
bei gemeinsamen Sorgerecht gilt <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/1687.html" >§ 1687 </a>
Die Schulanmeldung hier eine Sache von erheblicher Bedeutung für das Kind, deshalb hättest Du in die Entscheidung mit einbezogen werden müssen.
Aus meiner Ansicht ist die Anmeldung bei der Schule unzulässig, wenn Du diese nicht mit unterschrieben hast. Auf alle Fälle hast Du das Recht Dich bei der Schule zu melden und Dich zu erkundigen. Vorallem solltest Du darauf bestehen in die Elternliste mit aufgenommen zu werden und auch Informationen zu erhalten.
VG Susi
Hallo,
hast du die Mutter im Vorfeld kontaktiert, wie es mit eurer Tochter weitergehen soll nach der 4. Klasse?
Hast du ihre Zeugnisse und die Schulempfehlung gesehen?
Was gibt es für Realschulen bei euch? Hast du dir mal die Internetauftritte angesehen oder bist mal vorbeigefahren?
Ich hatte damals bei uns - bei der Größeren - dem Vater eine Liste aller im Umkreis liegenden Schulen mit den Kontaktdaten gegeben. Dazu ihm mitgeteilt, welche Schulempfehlung sie bekommen wird und dann gesagt, welche wir uns anschauen wollen. Bei einer Schule war er dabei. Die anderen hat er nicht angeschaut, aber wir haben den Wunsch der Großen auf die und die Schule gehen zu wollen akzeptiert.
Bei der Kleinen hatte ich ihm nur mitgeteilt, dass eine Schule neu eröffnet wurde und die Kontaktdaten. Alle anderen waren gleich.
Was will eure Tochter? Geht sie da dann mit ihren Freundinnen hin? Hat die Schule einen bestimmten Schwerpunkt der ihr liegt?
Ja, du hättest mit eingebunden werden müssen. Ist die Anmeldefrist vorbei und gibt es schon eine Bestätigung der Schule? Bei uns wurden die damals im Juni versandt.
Sophie
Moin Papa,
ja, ich würde auch mal freundlich (!) bei der KM nachfragen, ob sie nicht noch irgendwelche Unterschriften von Dir braucht und dann natürlich gerne behilflich bist (nachdem Du dir auch ein Bild gemacht hast).
Auf der anderen Seite ist Eure Tochter ja nun auch nicht mehr ganz so klein und sie scheint ja mit der Schulwahl zufrieden zu sein. Ich würde hier auch Fragen, ob sie dort vielleicht schon von der Grundschule aus einen Besuch gemacht haben ob Freundinnen dort auch hingehen, etc. Wenn das für Eure Tochter alles passt, kannst Du es auch als Selbständigkeit Eurer Tochter ansehen und musst kein großes Fass aufmachen. Gruß Ingo
Moin Papa.
Wahrscheinlich meinst Du es nicht so, aber "strafbar" hat sich KM sicher nicht gemacht, wenn sie Dich nicht eingebunden hat. Dieses hätte sie jedoch tun müssen! ("strafbar" wäre eine Urkundenfälschung Deiner Unterschrift in diesem Zusammenhang bspw.)
Aber auch wenn bei Dir das GSR noch frisch zu sein scheint - so ganz überraschend kommt der Wechsel auf die weiterführende Schule nun ja auch nicht. Da hättest Du durchaus auch früher dran sein können und selbst aktiv werden, gerade wenn Du ja Dein neues GSR mit Leben füllen willst.
Und vielmehr als die Auswahl der konkreten Schule (die ja iT sicherlich auch praktischen Erwägungen folgt, wie etwa Schulweg/ Logistik, Freundinnen, Ganztags-Angeboten) würde mich als GSR-KV interessieren, wie die Schulempfehlung zu Stande gekommen ist (Je nach Leistungsstand: Warum nicht Gmyn. oder gymn. Zweig einer Gesamtschule oder wäre auch eine Hauptschule nicht die richtige Wahl gewesen) und wie war hier die Mitwirkung der Eltern (hier also nur der KM).
ansonsten hat Ingo es sehr gut beschrieben: jetzt kein Fass aufmachen, wenn Tochter zufrieden ist.
Gruß, Toto
Hallo Papa2005,
"gemeinsames Sorgerecht" heißt aber nicht nur, dass KM Dir wegen allem hinterher flitzen muss, um Deine Zustimmung einzuholen, sondern dass DU SELBST aktiv wirst, denn es wird sicher auch Dir klar sein, dass es nach der 4. Klasse irgendwie weiter geht.
Dazu muss man theoretisch nicht mal den Poppes hoch heben. Man guckt mal im Internet bei den zuständigen Schulbehörden nach den Fristen, nach Links zu Schulen in der Nähe und guckt mal, wann denn da Tag der offenen Tür ist. Wenn die EX Dir nicht vorschlägt sich gemeinsam zu kümmern, dann hättest Du IHR das eben vorschlagen müssen. Telefone und Sorgerecht funktionieren in beide Richtungen.
Deine Ex hat also ihr Sorgerecht ausgeübt und sich gekümmert. Du hast es nicht getan. Wenn die Schule nicht auf beide Unterschriften besteht, dann hat sie sich nicht mehr vorzuwerfen als Du Dir selbst vorwerfen müsstest. "Schuldig" im Sinne der Anklage ist sie nur, wenn sie sich als ASR-Inhaberin dargestellt hätte.
Ich würde mich also dezent mit Vorwürfen zurück halten, außer dem eigenen Spiegelbild gegenüber.
Verständnislosen Gruß, LBM
PS: Die weiterführende Schule meines Sohnes hat das Thema mit der Unterschrift "eines Erziehungsberechtigten" zufrieden gegeben.
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin!
Schließe mich meinen Vorschreibern Toto und LBM an: alle Eltern müssen sich kümmern.
😉
Was meinst du, was selbst mir durch die Lappen geht von mehreren Kindern, die ausschließlich bei mir leben. Aber es ist meine Pflicht als verwantwortungsvoller Elternteil, alles immer und jedesmal aufzuarbeiten.
(Manchmal fluche ich auch, normal.)
Freundlich an der Schule melden und sagen, du wärest der dazugehörige Vater und möchtest auch in Mailverteiler aufgenommen werden.
Viel Erfolg und Freude an der neuen Schule, mit Fremdsprachen und allem Gedöns. "Sie werden so schnell groß!" 🙂
LG - Life´s good, meistens! 😉
