Warum wird das Kind...
 
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Warum wird das Kind als Druckmittel verwendet ?

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(@ronson)
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Wobei sich die Frage stellt, ob es Deine Wohnung oder immer noch Eure Wohnung ist (Vermieter über Auszug informiert ? Auch deshalb der Hinweis mit dem Schlüsseldienst).

Ja Vermieter ist informiert, sie steht zwar bis ende des Monats im Mietvertrag, hat aber auch nie Miete bezahlt, ebenso ist sie seit ende Mai bei ihren Eltern gemeldet (auch auf dem Ausweis), so dass ein Schlüsseldienst, sofern er richtig arbeitet, nicht aufmachen darf.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.07.2015 13:20
(@superpapa)

Moin,

Ich teilte ihr mit, dass das nur in meinem Beisein passieren wird und dass ihr neuer aber nicht in die Wohnung kommt. Also dass sie schauen muss das jemand anderes ihr hilft.

Richtig. Oder Du deponierst die Sachen, die ihr gehören, zu vereinbarter Zeit vor der Wohnungs-/Haustür. Ihrem LG würde ich keinen Zutritt in Deine Privatsphäre gestatten. Meiner Meinung nach birgt so was während dieser Phase (besonders mit Kleinkind) in direkter Konfrontation enorme Brisanz. Als vernünftiger LG hat er wohl Verständnis dafür.
Du kennst den nicht und ihr habt Euch bisher auch nicht beschnuppert (wenn Dir überhaupt der Sinn danach steht). Vor allem aber weisst Du nicht, was von ihrem LG in Sachen Exe-Unterstützung noch zu erwarten ist. Um keine falschen Erwartungen zu schüren, würde ich mich da deutlich abgrenzen.    

Jetzt kommt Sie mir mit Drohungen dass sie die Polizei anruft und denen sagen will dass ich ihr ihre Sachen nicht rausgeben will.

Mumpitz. Wenn sie den unbändigen Drang danach hat, soll sie es tun. Auf solcherlei Drohungen zeigst Du keine Reaktion. Lass Dich nicht ins Bockshorn jagen. Du stehst im Mietvertrag. Ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss musst Du nicht einmal die Polizei in die Wohnung lassen. Aber wenn sie ihre Sachen holt, können die Beamten ja gerne anwesend sein.

Hat sie Chancen das ich Sie reinlasen muss auch wenn ich nicht da bin ?

Nein! Lass Dir nichts von Deiner Ex oder ihrer Anwältin einreden.

Ebenso will sie über ihre Anwältin nun Küche und Co von mir..

Dann soll ihre Anwältin doch klagen, wenn Deine Ex das Bedürfnis verspürt. Du behältst Deine Sachen, sie ihre, fertig. Wenn Du Quittungen und Belege hast, umso besser. Falls Du sogar bereit bist, auf Sachen zu verzichten, dann gib ihr das Zeug einfach, dann ist da Ruhe. Wichtig ist, dass Du Dir mit diesen Eigentumsdingern (neben dem Umgangs-/Sorgerecht) keine unnötige Baustelle aufmachst. Krieg das so schnell und unkompliziert abgewickelt wie möglich.

Und trotzdem würde ich das

Wegen Dem neuen Freund würde ich Größe zeigen...  unter Deiner Aufsicht ihren Krimskrams zu packen...

 
aus beschriebenen Gründen nicht zulassen. Das hat meiner Meinung nach wenig mit charakterlicher Stärke oder Größe zu tun.

aber nachdem der Typ sich in Sachen eingemischt hatte die ihn nix angehen, möchte ich ihn nicht in meiner Wohnung haben. Zumal er ja schon da war um mit ihr damals die DInge rauszuholen als ich arbeiten war...

[/Quote
Finde ich richtig und nachvollziehbar.      


AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2015 13:50
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Ronson,
Auch wenn ich auf taube Ohren stoße (und andere eine andere Meinung haben):
Was soll das ?

Es kann Dir doch vollkommen egal sein, wer ihr hilft.

Im Prinzip stimmt das natürlich und normalerweise würde ich das auch so empfehlen, aber bei denen ist so viel Knallgas in der Luft, dass ich Angst hätte, dass der ganze Laden explodiert, wenn nur einer auf die Klingel drückt.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2015 14:04
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Ronson,

alle Deine Beitrage zeigen, dass ihr als Elternteile ein sehr angespanntes Verhältnis habt, dass wegen Kleinigkeiten explodiert. Ich würde hier jegliche Begegnungen / Konfrontationen vermeiden.

Mach mit Deiner Exe einen Termin aus, wann sie die Sachen abholen kann. Stelle diese Abholbereit in den Hausflur / in den Kellerraum Eures Hauses. Auch wenn Du dazu mal ein paar Euros in Umzugskartons investieren musst. Den Keller schliesst Du am Abholtag auf und gut ist.

Ich würde weder ihr / noch dem LG Zutritt zur Wohnung gewähren. Da Du selbst äußerst anfällig für ihre Provokationen bist ist die nächste Eskalation ansonsten vorprogrammiert. Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2015 19:00
(@ronson)
Zeigt sich öfters Registriert

ich weiß schon gar nicht mehr wie ich das alles regeln soll...

Täglich von 7-22 Uhr aus dem Haus wegen der Arbeit (Kollegen krank bzw Urlaub)...
Exe macht Stress wegen ihres Umzug/Auszug oder schleimt sich ein um im nächsten Moment wieder ne Bombe platzen zu lassen
An freien Tagen habe ich unseren Sohn (einziger Lichtblick aktuell)
JA Termin wird nun in einem Telefontermin stattfinden (anhörung o.ä. wegen des Widerspruches der Exe)
nun wechsele ich den Anwalt da meine AW nur auf den Unterhalt pocht und den drücken will, dabei geht es mir 0,0 darum, sondern um das GSR

Jetzt hatte ich letzten Monat 2 Wochen Urlaub, bin aber jetzt so reif dafür wie noch nie zuvor hab ich das Gefühl...

Warum kann die Exe nicht einfach dem GSR zustimmen, dann wird es sicher ruhiger und sie soll glücklich ihr neues Leben leben und mir meine Ruhe lassen...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.07.2015 11:33
(@superpapa)

Moin,

Warum kann die Exe nicht einfach dem GSR zustimmen, dann wird es sicher ruhiger und sie soll glücklich ihr neues Leben leben und mir meine Ruhe lassen...

Bevor das eintreten könnte, müsstest Du bzw. Ihr erst sämtliche ungeklärten Sachen angehen, die die Paarebene betreffen (das gehört mir, das gehört dir, Wohnung, KU).
Außerdem solltest Du - in Bezug auf Deine Interessen - der Ex gegenüber wesentlich konturierter auftreten und Dich nicht mehr reizen lassen. Das kommt mir der Zeit.
Trainiere Dich darin, die Tipps, die Du hier bekommst, ohne zu vieles Nachdenken umzusetzen.       


AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2015 02:27
(@superpapa)

Selbst wenn sie es verhindern will, für das GSR brauchst Du Exes Zustimmung nicht. Entspanne Dich da.


AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2015 02:40
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Ronson,

man merkt als Außenstehender, dass Dir die Sache immer mehr über den Kopf steigt.

Rede mit Deinem Chef und bitte um ein paar Tage Auszeit auf Grund der familiären Situation. Ansonsten musst Du dir auch die Umgangszeit mit Eurem Sohn so gestalten, dass Du ihn in der Zeit auch mal kurzfristig fremdbetreuen lassen musst (z.B. Oma / Opa), um die notwendigen Arbeiten in der Wohnung durchführen zu können.
Ansonsten schaukeln sich die Probleme weiter auf, da Du keine Lösungen produzierst.

Aus meiner Sicht musst Du sämtliche Kraft zunächst darauf verwenden, Deine Exe nun komplett und DAUERHAFT aus Deiner Wohnung zu bekommen. Das geht nur mit der Räumung der Sachen. Erst dann wird Ruhe einkehren.

Warum kann die Exe nicht einfach dem GSR zustimmen, dann wird es sicher ruhiger und sie soll glücklich ihr neues Leben leben und mir meine Ruhe lassen...

Meine ehrliche Meinung: Das GSR als rechtliches Instrument ist im Moment absolut nebensächlich und bringt Dir praktisch NICHTS. Was willst Du im Moment damit? Stehen Entscheidungen an, in welchen KiGA oder Schule er gehen soll? Das alles kann zu einem späteren Zeitpunkt angegangen werden. Auch was ein Anwaltswechsel soll, ist mir schleierhaft.

Aus meiner Sicht hast Du immer noch nicht die richtigen Prioritäten gesetzt und schwimmst deshalb auf der Stelle:
1. Schau das Du deutliche Distanz zwischen Dir und Deine kontrollsüchtige Exe bekommst. Dazu spätestens Termin zum WE und alle Sachen von ihr aus der Wohnung. Hohl Dir im Zweifel ein paar Kumpels dazu und erledige dies. Sachen in einen Kellerraum / Garage oder ein Selfstorage-Lager, wenns anders nicht geht. Dann kann sie das Zeug abholen und Du hast RUHE VOR IHR. KEIN ZUTRITT zu Deiner Wohnung.
2. Umgänge wie geplant durchführen, im Zweifel fremdbetreuen lassen, wenn es anders nicht geht. Es ist DEINE Entscheidung, auf die Deine EXE kein Mitspracherecht hat. Niemand ist verpflichtet, sein Kind 24 Stunden am Tag selber zu betreuuen, gerade nicht in hochkritischen Trennungssituationen.
3. Atme danach wieder durch und genieße die Ruhe.
4. Wenn Du wieder Luft hast, kannst Du das GSR angehen. Bei dem Typ von Exe wirst du Dich allerdings auf massive Schwierigkeiten einstellen müssen. Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2015 02:54
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Ronson!
Ich sehe es wie Ingo30: das GSR wird oft (evtl.  auch von Dir) überbewertet, derzeit brauchst Du es nicht, bestenfalls das gem. Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) als Bestandteil des GSR. Derzeit scheint (so lese ich aus Deinen Beiträgen) unstrittig, dass der Lebensmittelpunkt eures indes bei KM ist; insofern auch hier kein Handlungsbedarf.

Die "Abarbeitung" der Prioritäten gemäß Ingos Vorschlag wäre auch meiner gewesen; immer einen Schritt nach dem anderen...

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2015 10:12
(@ronson)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi Leute,

zu den Punkten muss ich sagen, dass diese fast zu 100% auch so geplant waren bzw. sind.

Morgen habe ich frei, der kleine ist Vormittags im KiGa und da werden ihre Sachen, nach dem AW Termin, dann draussen in die Garage gestellt, welche sie dann wohl Nachmittags abholen wird.
Umgänge finden wie geplant statt, das steht außer frage. Fremdbetreuung gestaltet sich bei mir nur sehr schwierig... wie schon erwähnt wohnt der Teil meiner Familie 170km weit weg, hier ist nur ihre Familie im nahen Umkreis...
Allerdings habe ich gegen ende des Monats nochmals einn paar Tage frei bekommen.
Das GSR will ich aus folgenden Gründen und Tips der Polizei (nach dem Vorfall in den ersten Beiträgen):
Sie kann dann nicht mehr (so einfach) den kleinen bei mir rausreißen weil ihr gerade ein Furz queer steckt.
Sie kann mir nicht mehr so leicht verbieten mit meinem Sohn an den Umgangstagen zu meiner Familie zu fahren.
und manche kleinigkeiten die aktuell sind...

Diese 2 Punkte sind mir momentan das wichtigste... Arzttermine usw bespricht sie ja (trotz angeblich unmöglicher kommunikation) immer mit mir.

Ja sie dürfte mir normal auch nicht das Besuchen verbieten, aber sie tut es und bevor es wieder eskaliert, blieb ich bisher immer ruhig und zu Hause.
Ich habe eben keine Lust, dass sie wieder die Polizei ruft, wenn ihr mal was nicht passt... denn bei alleinigem SR muss ich ihn dann rausrücken..

Ach ja, das ABR sollte auch geteilt werden, da stimme ich zu... wobei der Lebensmittelpunkt tatsächlich bei der KM liegt. Aktuell etwa 70/30


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.07.2015 11:21




82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das GSR will ich aus folgenden Gründen und Tips der Polizei (nach dem Vorfall in den ersten Beiträgen):
Sie kann dann nicht mehr (so einfach) den kleinen bei mir rausreißen weil ihr gerade ein Furz queer steckt.
Sie kann mir nicht mehr so leicht verbieten mit meinem Sohn an den Umgangstagen zu meiner Familie zu fahren.
und manche kleinigkeiten die aktuell sind...

Das ist Umgangsrecht: die Gestaltung des Umganges obliegt dem Umgangselternteil, mit oder ohne GSR, Du ließest Dir auch nicht verbieten, ins Freibad, in den Zoo oder sonst wohin zu gehen.
Ihr braucht derzeit eine verbindliche und verlässliche Umgangsregelung, an welche sich BEIDE ET´s zu halten haben; wenn es nicht anders geht, eben auch eine gerichtliche Umgangsregelung

Grüßung
Marco


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AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2015 11:35
(@sittinbull)
Nicht wegzudenken Registriert

Sie kann dann nicht mehr (so einfach) den kleinen bei mir rausreißen weil ihr gerade ein Furz queer steckt.
Sie kann mir nicht mehr so leicht verbieten mit meinem Sohn an den Umgangstagen zu meiner Familie zu fahren.
und manche kleinigkeiten die aktuell sind...

Das hat beides nichts mit dem GSR zu tun! Wenn dein Sohn zur vereinbarten Umgangszeit bei dir ist, hat sie nichts mitzubestimmen. Wenn du zu deiner Familie fahren willst, dann geht sie das nichts an. Wieso weiß sie das überhaupt vorher?


AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2015 18:43
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

das ist nicht ganz richtig.
Mit ASR kann sie den Kontakt zu gewissen Personen einschränken, wenn sie der MEinung ist das diese dem Kind nicht guttut. Ich würde meinen, dass GSR hierfür schon hilfreicher wäre, neben den ganzen anderen Sachen.

Klar ist die Alltagssorge eine andere Geschichte, aber schließlich stärkt das GSR auch die Gesamtverantwortung. Aber dies ist halt meine Meinung.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2015 21:49
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein, das kann sie nicht.

Während des Umgangs entscheidet derjenige, in dessen Obhut sich das Kind befindet darüber, was geschieht und mit wem man sich trifft.

Dass der SR-Inhaber das natürlich mit Drohungen und Erpressung und sonst welchen Methoden hintertreiben kann ist eine andere Frage aber rechtswirksam verbieten geht nicht.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2015 00:31
(@ronson)
Zeigt sich öfters Registriert

mal ne kurze Zwischenfrage...

Das JA hatte mir einen AUskunftsbogen zugesendet, den hat allerdings noch meine alte AW und gibt mir meine Unterlagen erst nachdem ich ihre Rechnung (welche mir erst zugestellt wird) bezahlt habe.

Gibt es irgendwo den Auskunftsbogen zum Download ?
Ich habe mich schon bekloppt gesucht.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.07.2015 13:42
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich würde keinen Auskunftsbogen ausfüllen. Du erstellst eine Auflistung deiner Einnahmen und deiner Abzugspositionen sowie einen Hinweis auf weitere Unterhaltsberchtigte. Und gut ist.

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2015 13:55
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

als erstes musst Du wie AnnaSophie schon gesagt hat keinen Bogen ausfüllen sondern kannst die Angaben auch in "Prosa" abliefern.
<a href="http://www.diewal.gmxhome.de/Auskunftsbogen.pdf>Hier</a>" ist ein Auskunftsbogen als Anhaltspunkt, ob er so aussieht wie das Amt ihn will, kann ich nicht sagen.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2015 14:03
(@ronson)
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Und hier gleich die nächste Frage...

Bekam am Samstag Post vom Jobcenter...

Dort soll ich nun auch meine finanzen offen legen bezüglich KU und auch Unterhalt für meine Ex.

Ich habe gelesen das ihr wohl Trennungsunterhalt bis zum 3. Geburtstag unseres Sohnes zusteht.. (wir waren nicht verheiratet)

Allerding schreiben die etwas von Rückwirkend zum 05.05.
Meine Exe hat sich aber erst zum 28.05. umgemeldet und das letzte mal sogar von 03. auf 04.06. in der Wohnung übernachtet...
Wäre dann nicht der 01.06. wenn überhaupt maßgebend ?

Wieviel Unterhalt steht ihr denn zu ?
Soll ich das nun ausfüllen ?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.07.2015 15:20
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn dies die erste Aufforderung Unterhalt zu bezahlen ist, so geht das nur zurück bis 1.7.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2015 15:36
(@superpapa)

Dort soll ich nun auch meine finanzen offen legen bezüglich KU und auch Unterhalt für meine Ex.

Schick die Fotokopien Deiner Gehaltsabrechnungen dorthin. Du wirst wegen des KU nicht daran vorbei kommen. Sobald das Jobcenter mit dabei ist (weil die Ex von dort Leistungen bezieht), gehen die KU-Ansprüche ans Jobcenter über und werden gegen ihren Regelsatz gerechnet. Sie bezieht dann nur noch aufstockend Hartz IV.

Wenn Deine Ex schon während Eures Zusammenlebens in einem Hausstand Leistungen bezogen hat, seid Ihr eine Bedarfsgemeinschaft gewesen. Wenn ich es richtig verstehe, will das Jobcenter sich diese Leistungen von Dir zurückholen?

Allerding schreiben die etwas von Rückwirkend zum 05.05.
Meine Exe hat sich aber erst zum 28.05. umgemeldet
Wäre dann nicht der 01.06. wenn überhaupt maßgebend ?

   
Umgemeldet ist sie zum Mai. Dann ist der ganze Monat Richtlinie. Ich glaube, das ist richtig so. Sende den ganzen Kladdaradatsch einfach ausgefüllt zurück, kommst Du eh nicht umhin.

und das letzte mal sogar von 03. auf 04.06. in der Wohnung übernachtet...

 
Spielt keine Rolle. Es zählt das Datum der Ummeldung.


AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2015 00:55




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