Hallo liebe/r Leser/in,
Ja wirklich, ich (46 Jahre) bin seit vielen Jahren alleinerziehender Vater.
Mein ältester Sohn (16 Jahre) lebt bei mir und hat regelmäßig Umgang mit seiner Mutter (39 Jahre) - ohne Probleme.
Andererseits streite ich mit der Kindesmutter (47 Jahre) meines jüngsten Sohnes (10 Jahre) seit jeher um Umgang.
Kaum zu glauben, Zeit seines Lebens praktisch erfolglos; offenkundig, weil das System in Deutschland eben so tickt.
Zwar gibt es auch gegenwärtig noch auf Grund der beharrlichen Umgangsverweigerung der Kindesmutter eine familiengerichtliche Umgangspflegschaft, ein familienpsychologisches Sachverständigengutachten, einen Verfahrensbeistand und einen Umgangsbegleiter bzw. Umgangspfleger und alle diese Fachkräfte sind auch sehr bemüht und fürsprechend.
Doch es läuft einfach nicht rund. Nicht nur, dass die Kindesmutter absolut bindungsinterloreant ist und unserem Sohn, der gegenüber allen Beteiligten (Jugendamtspädagogin, Familienrichter, Familienpsychologin, Umgangsbegleiter/in, Verfahrensbeistand) immer wieder geäußert hat, Umgang zu wollen, massiv unter Druck setzt, Umgang nicht zu wollen.
Für alle Beteiligten offensichtlich fehlt es ihr an Erziehungskompetenmz und -fähigkeit, vermag sie das Bedürfnis unseres Sohnes nach Umgang nicht akzeptieren und entsprechend fördernd handeln. Weder kann sie sich aus der ehemaligen Beziehungsebene lösen noch ihre elterlichen Aufgaben richtig bewälltigen und unser Sohn muss darunter sehr leiden.
Auf die Frage nach seinem größten Wunsch hat unser Sohn diese mit dem Umgang zu mir beantwortet; seine schlimmste Befürchtung, dass ich wieder aus seinem Leben verschwinde. Doch wie soll man sich unter diesen Umständen ein Kind kindgerecht "teilen" ohne es dabei kindeswohlgefährdend "auseinander zu zerreissen" ? Diese Frage stellt sich immerda.
Meines Erachtens kann das nicht funktionieren und auch mit den allerstärksten Mittel die unser Rechtssystem aufzubieten hat, kann das nicht gelingen, solange die Eltern nicht gemeinsam im Interesse des Kindes mitmachen. Das ist leider so. Die Konsequenz wird immer sein, dass sich das Kind früher oder später von einem oder beiden Elternteilen abkehren muss.
Ich kann die Verletztheit Derjenigen, die überhaupt keinen oder wenigen Kontakt zu ihren Kindern haben oder einem ständigen Hickhack darum ausgeliefert sind, auf Grund meiner eigenen Erfahrungen sehr gut nachempfinden, doch muss man bei aller Rechthaberei auch einsehen, wann es für die Kinder einfach zu viel ist und es rechtzeitig beenden.
Das ganze Geschimpfe auf die Jugendhilfe und Familiengerichtsbarkeit bringt nichts. Da mag es mehr oder weniger kompetente Leutchen geben. Doch meistens liegt es gar nicht nicht daran. Es wird dem besten Fischer nicht gelingen, in verseuchten Gewässern gesunde Fische zu fangen. Dann macht es doch wohl mehr Sinn, in reineren Gewässern zu fischen.
Quintessenz: Ja, Ja, Ja ... Umgangspflegschaften, Sorgerechtsentziehungen und Umgangsausschlüsse sind schon bei richtiger Anwendung geeignete Mittel, Kindeswohlgefährdungen (Loyialitätskonflikt) und Kindesmissbrauch (das Kind als Waffe) abzuwenden, doch häufig kehrt sich das elterliche Rollenspiel danach auch nur um mit dem gleichen Resultat.
Viele Grüße,
AE-PAPA
@AE-Vater
Aufgeben,wäre jetzt der falsche Weg. Du schreibst selber, dein Sohn wünscht sich UG mit dir.
Und diese ganze Helfermaschinerie wird dies schon regeln. Hab Geduld.
jenpa
..dem Kind beide Eltern
Hallo AE,
Nur nicht aufgeben.... auch wenn es immer wieder frustrierend ist. Am Ende wirst Du zu Deinem Recht kommen.
Gruß
Ole
***never give up***
Am Ende wirst Du zu Deinem Recht kommen.
Bzw. zum Recht Deines Kindes 😉
Gruß
Wolfgang
Danke schön für Eure lieben Kommentare.
Genau das meine ich.
Es ist wirklich kein Ding, viele Leutchen (vom Fach) damit zu beschäftigen.
Und... was "sie" auch dagegen macht, geht für "sie" stets nach hinten los.
Das ist der "elterliche Konflikt", so wie er sich durch die Gerichtsakten zieht.
Doch wo ist das Kindeswohl? --> RECHT
Aufgerieben zwischen Eltern! --> RECHTEN
Hallo AE-VATER,
ich geb' dir noch einen Gedanken mit auf den Weg, den meine Vorredner noch nicht angesprochen haben. Du hast zwei Söhne, und wie du selber geschrieben hast:
Andererseits streite ich mit der Kindesmutter (47 Jahre) meines jüngsten Sohnes (10 Jahre) seit jeher um Umgang.
Kaum zu glauben, Zeit seines Lebens praktisch erfolglos; offenkundig, weil das System in Deutschland eben so tickt.
Leiste du, auf deiner ganz persönlichen Baustelle, deinen ganz eigenen Beitrag dazu, dass deine Kinder dereinst, in zehn oder zwanzig Jahren, ein anderes, ein besseres System vorfinden. Ist mühsam, aber Aufgeben ist normalerweise keine Option - denn damit schieben wir das Problem nur an die nächste Generation weiter ;-(
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Vielen Dank für den Hinweis.
Zur Klarstellung:
Mit "Aufgeben" (eigener Interessen) hat das nichts zu tun, im Interesse des Kindes "nachzugeben".
Vielmehr ist die Wohlverhaltenspflicht zu beachten und (ggf. gg. die eigene Interessen stehend) auch einzuhalten.
Soweit "die Kindesmutter dazu leider nicht in der Lage oder Willens ist, ist das Nachgeben die richtige Handlungsalternative.
Richtiges elterliches Handeln (Tun oder Unterlassen) ist das zum Wohl des Kindes bzw. seine gedeihliche Entwicklung.
Das kann auch bedeuten, das Umgangsbegehren diesem Interesse unterzuordnen bzw. zurückzustellen.
Richtiges elterliches Handeln ist m.E. nur Kindesorientiert; und schon gar nicht (sozial-) politisch motiviert.
Ergänzung der Geschichte:
Darum habe ich seinerzeit (unser Sohn war damals 2 Jahre) nach dem Wegzug der Kindesmutter - der wohl motiviert war, um die Umgangspflegschaft auszuhebeln - das Umgangsbegehren auch nicht mehr weiterverfolgt und den Umgangsantrag zurückgenommen (nachgegeben). Mit Eintritt des Schulalters habe ich erneut Umgang beantragt und gegen den Willen der Kindesmutter auch bisweilen erhalten, d.h. soweit die Kindesmutter die Umgangsvereinbarung nicht hintertrieben hat.
Der elterlcihe Konflikt existiert in unserem Fall nicht, bzw. nur darin, dass ich Umgang will und die Kindesmutter nicht.
Es ist also genaugenommen ein Konflikt zwischen der Kindesmutter und der Jugendhilfe/Familiengerichtsbarkeit.
Ich bin Antragsteller und die Kindesmutter Antragsgegnerin, die nur durch ihr Verhalten den Prozessstoff erzeugt.
Ich bin also der Initiator, wie sich der "Kindesmutter-Behörden-Konflikt" seit 4 Jahren stetig verschärft.
Bis vor 4 Jahren war ich praktisch kein Thema für unseren Sohn.
Nachdem was die Familienpsychologin und der Verfahrensbeistand berichteten, hat die Kindesmutter ihm wohl das Blaue vom Himmel gelogen und es so dargestellt, dass ich "die Familie" im Stich gelassen habe. Nachdem sich auf Grund der Umgangsvereitelungen der Kindesmutter die Anordnung einer neuen Umgangspflegschaft abzeichnete, hat die Kindesmutter massiv auf unseren Sohn eingewirkt. Offenbar in dem irrigen Glauben, dass der von den Familienpsychologin diagnositierte Umstand, dass Kindeswille auch umkehrbar ist.
In der bis dato letzten mündlichen Verhandlung hat die Kindesmutter zum Erschrecken aller Beteiligten sogar eingestanden, ihn inzwischen damit erpresst zu haben, dass, wenn er weiter Umgang mit mir haben will, er doch zu mir ziehen soll. Sie will dann nichts mehr mit ihm zu tun haben. Die vom Gericht angeordneten Umgangstermine hat die Kindesmutter seitdem auch nicht mehr eingehalten trotz der üblichen Androhung von Ordnungsgeld und Ordnungshaft.
Es ist wohl leider zu erwarten, dass die Kindesmutter wieder umzieht verbunden mit Schulwechsel und den anderen negativen Konsequenzen für das Kind, um die vom Gericvht angeordnete Umgangspflegschaft erneut auszuhebeln. Ferner ist wohl auch schon abzusehen, dass bei weiterer Verfolgung des Umgangsbegehrens die behördlichen Maßnahmen gegen das abträgliche Verhalten der Kindesmutter sich wiederum weiter verschärfen.
Hallo AE-Vater,
Darum habe ich seinerzeit (unser Sohn war damals 2 Jahre) nach dem Wegzug der Kindesmutter - der wohl motiviert war, um die Umgangspflegschaft auszuhebeln - das Umgangsbegehren auch nicht mehr weiterverfolgt und den Umgangsantrag zurückgenommen
Dafür habe ich exakt Null Komma Null Verständnis.
Du hast für dein Thema hier den Titel "Paradox - Ich, Alleinerziehender-Vater habe kaum Umgang" gewählt. Ich aber sage: Daran ist nichts paradox, sondern das ist die völlig logische Konsequenz deines Handelns, oder besser gesagt, deines Nicht-Handelns.
Nix für ungut,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Der umgangsverweigernden Kindesmutter hat das jedenfalls gut gefallen und dem Kind wohl auch nicht geschadet.
Schließlich habe ich dem Kind und auch mir jede Menge Ärger, wie sich in den letzten Jahren wieder zeigt, erspart.
Der Ärger mit der Kindesmutter, respektive dem Jugendamt, Familiengericht und den sonstigen Fachkräften ist nur nervig.
Ich hab's versucht. Kommt halt nur Scheiße bei raus. Am besten Umgangsantrag wieder zurück und wieder Ruhe im Haus.
"Paradox - Ich, Alleinerziehender Vater habe kaum Umgang" ist der richtige Titel.
Schließlich habe ich mich intensiv um Umgang bemüht und gehandelt, sodass Deine Bemerkung fehl geht.
Das Paradox daran ist, dass es eben nicht auf die eigene Kindeserziehungsfähigkeit und Umgangsbereitschaft ankommt.
Sondern vielmehr auf die beharrliche Umgangsweigerungsfähigkeit und Konfliktbereitschaft der Kindesmutter.
Wer auf diesen Zug aufspringt, ist meines Erachtens auf dem falschen Weg.
Ich weiß mit meiner Zeit wirklich besseres anzufangen.
Viele Grüße
AE-VATER
Hallo AE-VATER,
Ich weiß mit meiner Zeit wirklich besseres anzufangen.
Ich weiß mit meiner Zeit auch besseres anzufangen, als mich mit solch seltsamen Theorien wie der deinigen zu beschäftigen.
Sportsfreund, du bist definitiv im falschen Forum aufgeschlagen.
Nix für ungut,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Was soll daran seltsam sein?
Dass ich kein Interesse habe, Baustellen für die Streit-Generation in 10-20 Jahren aufzuhalten?
Ich bin ganz zuversichtlich, dass dieses Forum auch solche Meinungen abseits des Mainstreams verkraftet.
Gruß
Dieses Forum wird deine Meinung ganz sicher verkraften, nur frage ich mich, wie dein Sohn diesen Standpunkt angesichts dieser Äusserung
Auf die Frage nach seinem größten Wunsch hat unser Sohn diese mit dem Umgang zu mir beantwortet; seine schlimmste Befürchtung, dass ich wieder aus seinem Leben verschwinde.
verkraften soll?
Für einen Vater der das unter Hinweis darauf, dass er "besseres" zu tun habe, ignoriert, habe ich jedenfalls auch kein Verständnis.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Vielen Dank für den Hinweis.
Doch das ignoriere ich nicht.
Ich zitiere mal aus dem ablehnden Sorgerechtsbeschluss:
"Im Umgangsverfahren hat sich gezeigt, dass das Kind bereits durch das Verhalten der Kindesmutter in einem erheblichen Loyialitätskonflikt gebracht wird. Die Konfliktlage würde sich durch eine (erzwungene) gemeinsame Wahrnehmung des Sorgerechts zur Überrzeugung des Gerichts weiter verschärfen. Insoweit hat etwa das Kind selbst gegenüber dem Verfahrenmsbeistand (Anmekrung: auf dessen ausdrückliches Befragen) geäußert, die elterliche Sorge solle allein bei seiner Mutter belassen werden, da er befürchte, dass die Kindeseltern sonst noch mehr streiten."
Und insoweit aus dem stattgebenden Umgangsbeschluss:
"Das Kind hat im Rahemn der persönlichen Anhörung durch das Gericht den Wunsch nach Umgangskontakten zum Kindesvater geäußert. Auch gegenüber dem Verfahrensbeistand hat das Kind diesen Wunsch geäußert, hat geäußert, das schlimmste wäre, wenn der Kindesvater wieder abtauche, wieder aus seinem Leben verschwinde - begleitet von dem Wunsch, dass die Kindeseltern aufhören würden zu streiten."
Ich wäge das Für und Wider ab.
Das ist ein klaschisse...
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... Zwickmühle.
Gruß
AE-VATER
Korrigiere:
Das ist "eine klassische" ...
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Zwickmühle.
Hi,
ich glaube, das was Dein Sohn braucht ist das Signal: "Sohn, ich erkenne Deine Not, ich bin Dir nicht böse, weil Du Dich auf die Seite Deiner Mutter schlägst, denn ich weiß, Du kannst gar nicht anders. Aber ich liebe Dich, ich werde immer für Dich da sein, Dir immer eine Tür aufhalten und Dich niemals im Stich lassen. Wenn Du groß genug bist und die Last auf Deinen Schultern Dich nicht mehr erdrückt, dann wirst Du von ganz allein durch diese Tür gehen können."
Und DU musst genug geraden Rücken haben, um Deinem Sohn genau das zu zeigen. Und das schaffst Du auch!!
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo LBM,
Du triffst den Nagel auf den Kopf.
Genau darum geht es hier.
Diese Signale sind beim Entfremdungsprozedere für das Kind sehr wichtig.
Ich zitiere insoweit nochmal aus dem Umgangsbeschluss:
"Soweit die Kindesmutter im Rahmen der persönlichen Anhörung erklärt hat, das Kind habe ihr gegenüber nun geäußert, er wolle einen solchen Kontakt nicht mehr, überrascht das in Anbetracht der weiteren Äußerungen der Kindesmutter nicht. DIe Kindesmutter hat insoweit angegeben, sie habe sich durch die gesamte Situation überfordert gefühlt und in diesem Rahmen dem Kind gegenüber geäußert, er solle doch zum Kindesvater gehen, sie könne das nicht leisten. Ein solches Verhalten ist - bei aller subjektiv empfundenen Überforderung - unverantwortlich und verschärft die Konfliktsituation für das Kind weiter. Dies kann aber nicht dazu führen, grundsätzlich kindeswohldienliche Kontakte zum Kindesvater zu unterbinden. Das Gericht geht davon aus, dass der Kindesvater und das Kind sich nach den wenigen bisherigen Umgangskontakten noch in der Kennenlernphase befinden, in der insbesondere das Vertrauen des Kindes zum Kindesvater - gerade in Anbetracht der ablehnden Haltung der Kindesmutter - zunächst weiter gestärkt werden muss. Dies kann aus Sicht des Gerichts nur durch zunächst begleitete Umgangskontakte (Anmerkung: die ich ausdrücklich "begleitet" angeregt habe) geschehen."
und diesbezüglich aus dem Verhandlungsprotokoll:
"Die Sachverständige führte aus, die jetzigen Äußerungen der Kindesmutter würden den Konflikt noch einmal besonders deutlich machen. Der von der Kindesmutter angekündigte Liebesentzug "geh doch zum Vater" bedeute eine Extremstrafe für das Kind und führe zu einer absoluten Verschärfung des Konfliktes. Es sei für sie nachvollziehbar (Anmerkung: Natürlich für mich auch) wenn das Kind unter dem Eindruck dieser Äußerungen der Kindesmutter jetzt sage, er wolle keinen Kontakt mehr."
Die Durchsetzung der angeordneten Umgangskontakte unter diesen Umständen sind, und damit setze ich mich ganz bewusst in Opposition zu allen etwaigen Umgangs-bejahenden Meinungen, jedenfalls in dieser Situation ein unverantwortliches Experiment auf dem Rücken des Kindes.
LGz AE-VATER
Du,
ich meine damit aber AUCH, dass Du im Leben des Kindes präsent bleiben musst! Dass Du immer wieder die offene Tür hin hältst, zeigst, dass Du da bist und ihn sehen willst. Dass Du SEIN nein ggf. akzeptierst, aber auf keinen Fall, dass Du Dich zurück ziehst.
Ob Zwang ggf. mal eine Maßnahme ist, weil das Kind damit zeigen kann "ich gehe mit, weil ich muss, nicht weil ich will" und damit die Verantwortung los ist, ist eine ganz andere Frage.
Aber Du musst dran bleiben!!!
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Vielen Dank für den Hinweis.
Ja sicher - das meinte ich damit, dass Du den Nagel auf den Kopf getroffen hast.
Signale bzw. Präsenz ist dem gleichzusetzen, die "Tür offen" zu halten.
Auch der angeordnete Umgangszwang, der das Kind im Normalfall entlasten "kann", ist grundsätzlich richtig.
Doch die Weigerung der Kindesmutter "kann" - wie in der Vergangenheit schon - auch wiederum eskalieren.
Namentlich, das Ganze wieder durch Wegzug auszuhebeln.
Anders - wie früher - würde das unweigerlich bedingt durch die massivere Entwurzelung für das Kind umso problematischer.
Dass darf man bei der Entscheidung - sich partiell zurückzunehmen (nicht aufgeben) oder nicht - nicht verkennen.
Andererseits gibt das alles - und das mag widersprüchlich sein - aber auch kein Anlass, das Sorgerechtsbegehren aufzugeben.
Denn diese un-natürliche Ungleichstellung ist das Grundübel.
Insoweit nochmal ein Zitat aus dem Sorgerechtsbeschluss:
"Eine gesetzliche Grundlage für die Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge gegen den Willen der nach § 1626a BGB alleinsorgeberechtigten Kindesmutter besteht nicht. Nach der Entscheidung des BVG vom 21.07.2010 (1 BvR 420/09) ist die derzeitige gesetzliche Regelung allerdings insoweit mit Art. 6 ABs. 2 GG unvereinbar, als es einer Möglichkeit für den Kindesvater fehlt, gegen den WIllen der Kindesmutter gerichtlich überprüfen zu lassen, ob eine gemeinsame (oder alleinige) elterliche Sorgerechtsausübung aufgrund des Kindeswohls angezeigt ist. Danach hat das Gericht bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge gemeinsam zu übertragen, sowerit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl enspricht. Diese Voraussetzungen sind hier nicht gegeben. EIne Herstellung der gemeinsamen elterlichen Sorge entspricht nicht dem Kinderswohl. Eltern sind zwar grundsätzlich zur Konsensbildung verpflichtet und beide Elternteile trifft die VErpflichtung, mit dem jeweils anderen Elternteil im INteresse des gemeinsamen Kindes zu kommunizieren. Es ist ihnen dabei zuzumuten, alle Anstrengungen zu unternehmen, im Interesse des gemeinsamen Kindes ihre gemeinsame Elternverantwortung wahrzunehmen. Dazu gehört auch, trotz vorhandener Barrieren und trennungsbedingter Meinungsverschiedenheiten und ggf. in der Vergangenheit erlebter Enttäuschungen, sich zu überwinden und das Gespräch mit dem anderen zu suchen und zu führen (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2005, S. 537ff). Die Kindesmutter hat erkjlärt, für sie sei eine wie auch immer geartete Kommunikation mit dem Kindesvater nicht vorstellbar. Kennzeichnend für die ablehnende Haltung der Kindesmutter ist beispielhaft die Äußerung im Rahmen des Umgangsverfahren, zu Gesprächen mit dem Kindesvater auch in Begleitung sei sie nciht bereit, das wäre ja, als würde man von einem Vergewaltigungsopfer verlangen, sich mit dem Vergewaltiger an den Tisch zu setzen. Diese massive Ablehnung einer Kommunikation mit dem Kindesvater durhc die Kindesmutter lässt sich für das Gericht anhand der von der Kindesmutter geschilderten Ereignisse in der Vergangenheit zwar nciht objektiv nachvollziehen. AUch die von der Kindesmutter geäußerten Ängste sind für das Gericht nicht verifizierbar. Die von der Kindesmutter geschilderten Ängste und regelrechte Panikattacken sind nach Überzeugung des Gerichts von der Kindesmutter allerdings subjektiv erlebt, also nicht vorgeschoben, mag das auch ggf. auf einer unzureichenden Verarbeitung der Vergangenheit beruhen. AUs SIcht des entscheidenen Kinderwohls kommt es weniger auf die Gründe dafür an, weshalb es nicht zu einer elterlichen Kommunikation und Kooperation kommt, sondern allein darauf, inwieweit diese möglich ist. Im INteresse des Kindes bedarf es für die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge eines Mindesmaßes an Verständigungsmöglichkeiten der Eltern; die bloße Pflicht zur Konsensfindung vermag eine tatsächlich nicht bestehende Verständigungsmöglichkeit dabei gerade nciht ersetzen (s.a. KG Berlin 17 UF Beschluss vom 16.02.2012 bei juris). Eine gemeinsame elterliche Sorge ist nur möglich, wenn zwischen den Eltern nicht nur ein Mindesmaß an Übereinstimmung besteht, sondern wenn sie kooperationsfähig und -bereit sind und über eine angemessene Kommunikationsbasis verfügen. Selbst bei funktionierenden Umgangsrecht - woran es hier bisher fehlt - widerspricht die Begründung der Mitsorge dem Kindeswohl, wenn eine am Kindeswohl orientierte gleichberechtigte Kommunikation und Kooperation zwischen den Eltern nciht möglich ist und die Mitsorge Streitigkeiten über Kindesbelange nur vermehren würde (OLG Braunschweig Beschluss vom 09.03.2012, 2 UF 174/11 bei juris). Hier fehlt es sowohl an einer gefestigten Bindung des Kindes an den Kindesvater als auch an einer irgendwie gearteten tragfähigen sozialen Beziehung zwischen den KIndeseltern, es findet keinerlei Kommunikation statt (anders als etwa in dem der Entscheidung des OLG Hamm vom 31.01.2012 II -2 UF 168/11 zugrunde liegenden Fall). Der Kindesvater hat zwar erklärt, er sei bereit mit der Kindesmutter über die Belange des gemeinsamen Sohnes zu sprechen. Allerdings muss dies in Anbetracht der Verweigerungshaltung der Kindesmutter als aussichtloses Unterfangen erscheinen."
Ich weiß - das führte jetzt ein bisschen zu weit ab von Deinem - unverkennbar - "guten" Ratschlag.
Ich bitte um Nachsicht für die Abschweifungen.
Doch lässt sich hier andererseits gut die Komplexität des sachlichen Zusammenhangs "Umgang und Sorge" darstellen.
Denn der richtige Ansatzpunkt für Entscheidungen in diesem Fall liegt zwischen beidem beheimatet.
Zwanghafter Umgang - den das Familiengericht sicher auch mit ähnlichen Überlegungen wie DU angeordnet hat - ohne flankierende Maßnahmen (gemeint sind Auflagen nach §1666 BGB, die auf die Herstellung der elterlichen Kooperation und Kommunikation als Grundlage der gemeinsamen elterlichen Sorge abzielen) ist halbherzig und nicht zielführend.
Und - dies ist eben obernervig - , weil nur solcher " S H I T " vom Familiengericht dabei rauskommt.
Am besten also, Umgangsantrag wieder zurück und wieder Ruhe im Karton.
Ich weiß mit meiner Zeit besseres anzufangen ... und für das Kind ist es wohl auch das Beste 🙂
Da die Kindesmutter den Umgang auf Grund der geschilderten Umstände ganz verweigert und sich damit in der nächsten Eskalationsstufe ohnehin der Anordnung von Ordnungsgeld und Ordnungshaft durch das Familiengericht aussetzt und die vom Familiengericht fehlende Gesamtkonzeption auch noch vom Oberlandesgericht installiert werden muss,ist ein "zurückstellen" bzw. aussetzenden der Umgangspflegschaft jedenfalls das derzeit geringere Übel.
Viele Grüße
... weil
die Kindesmutter den Umgang nie wollte und nicht will, das Kind ihn zwar will aber diesen Willen gegenüber der Kindesmutter aus Angst vor den Reaktionen der Kindesmutter nicht artikluieren darf und schließlich die Gutachterin den Umgang darum nicht mehr befürwortet und die RichterInnen ihn daraufhin ausgeschlossen haben.
Doch ich kann mit dieser Entscheidung (kein Vater sein zu dürfen) sehr gut leben.
Zum einen lebe ich mit meinem älteren Kind zusammen und dieses hat regelmäßig Umgang zu seiner Mutter, zum anderen habe ich die Entscheidung der Gutachterin und der RichterInnen, die ich für das Kind zwar nicht für schön halte, nicht zu vertreten und bin somit von jeglicher Verantwortung für die weitere Entwicklung des Kindes befreit.
Für dieses schöne Ergebnis musste ich jedoch erst zunächst einen Umgangsantrag beim Familiengericht stellen und auf entsprechende Veranlassung in 5 Jahren diverse Gerichtstermine, etliche Telefonate mit den zahlreichen Umgangsbegleitungs-, Jugendamts- und Pflegschaftsleutchen und etwa ein Dutzend begleitete Umgangskontakte zwecks Kontaktaufnahme und Kennenlernen im Rahmen der angeordneten Umgangspflegschaft wahrnehmen.
Auf solchen jahrelangen Umgangsstress kann ich nun wieder sehr gut verzichten und kann es zum Wohle meines älteren Kindes wieder voll genießen, nur Vater zu sein. Der Gutachterin und den RichterInnen bin ich sehr dankbar, dass sie nun an meiner Stelle die Verantwortung für die weitere Entwicklung meines Kindes übernommen haben.
Soviel zu meiner Kindergeschichte und dazu, Vater von zwei Kindern unverheirateter Eltern zu sein.
Hi Hallo,
wie alt ist Dein Kind?
Welches FamG. hat diese Entscheidung getroffen?
Ich finde es zum ziemlich abartig ein solche Entscheidung zu treffen, damit hat KM alles erreicht,
und alle beteiligten haben wohl dazu beigetragen!
Ich denke Deine Entscheidung, ist natürlich auch ein loslassen und eine Befreiung denke das sich das im späteren Zeitraum relativeiren wird.
Kinder werden größer und dann kommen die Fragen, nur die Zeit kann den Kindern keiner mehr geben.
LG Tim
