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Schreiben an die deutsche Familienministerin

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(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Aucass,

also ich finde dein Schreiben sehr gut und finde, dass du es abschicken solltest.

Auch wenn ich, wie die Anderen nicht glaube, dass es dir persönlich bei deinem Problem weiter hilft.

Formaljuristisch ist auch die Familienministerin tatsächlich nicht zuständig, sondern die Justizministerin, dennoch glaube ich, dass jene tatsächlich eher ein offenes Ohr für dich haben dürfte als die Letztere.
Die (oder ihre Schreibkraft) würde dir lediglich mitteilen, dass sie sich in Einzelfälle nicht einmischen darf.

Einen konkreten anderen Weg, der dich direkt zum Ziel führen würde, kann ich dir leider auch nicht zeigen aber gerade Jeanswilli ist ein gutes Beispiel wie man auch unter extrem schwierigen Umständen, Schritt für Schritt seinen Zielen näher kommen kann.
Auch wenn es sehr oft leider nur sehr kleine Schritte sind.

Das Wichtigste ist zunächst, beharrlich den Umgang auszubauen und deinem Sohn das Gefühl  zu geben, dass du sein Vater bist und immer für ihn kämpfen wirst.

Bleibe bei und wir helfen dir Schritt für Schritt weiter zu kommen.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2013 20:38
(@gonzo1900)
Schon was gesagt Registriert

Hi Gonzo, mir wurde das Kind genauso "untergejubelt" wie Dir. Aber anstatt mit allem und jedem zu hadern gehe ich mit den Gegebenheiten so gut ich kann um. Du bezeichnest das als Resignation, das ist Deine Ansicht. Allerdings finde ich in Deinen Beiträgen keinerlei Alternativen. Ich werde meinen Weg weiter gehen und wünsche auch Aucass, dass er mit Unterstützung des Forums für sich und sein Kind eine möglichst gute Lösung findet.

Gruß Willi

Ich wüsste nicht das ich mit allem und jedem hadere. Ich hab meine Lösung gefunden und mit diesem Land abgeschlossen. Alternativen habe ich keine. Darum geht mir Politik und Regierung am Aschaffenburger Bahnhof vorbei. Lösungen gibt es nur wenn mal wieder paar Millionen auf die Straßen gehen.
Ich für mich persönlich habe meine Lösung gefunden einigermaßen klar zu kommen. Aber ich lebe auch mit Frau und Kind zusammen und habe mich mit allem arrangiert. Und es klappt ganz gut. Ansonsten würde es mich ganz schön aus der Bahn werfen. Darf da nicht dran denken...


AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2013 22:40
(@bagger1975)

Servus Aucass,

ich halte es wie @beppo und ermuntere Dich ausdrücklich, dran zu bleiben und den Umgang auszubauen. Der Umgang ist der Schlüssel. Deinen Ärger wegen dem SR Verfahren kann ich gut nachvollziehen, dennoch wirst Du die angedachte Beschwerde mit den bislang angeführten Argumenten nicht wuppen. Zu Recht verweisen die erfahreneren User darauf, dass die KM ein "gewonnenes" OLG-Verfahren als Persilschein verstehen könnte.

Dann hättest Du definitiv "verloren".

Da es mit der KM schwierig zu sein scheint, sie den Umgang aber nicht boykottiert. Hast Du schon einmal erwogen, der KM Mediationsgespräche (im Beisein eines neutralen Dritten, nicht JA) anzubieten? Evtl. ließen sich die Grundlagen Eurer Elternschaft und der künftige Umgang klären?

Viele Grüße von einem Vater, der bis zum 4. Geburtstag seines Kindes kein GSR hatte und über Mediation und Umgang viel erreichen konnte..


AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2013 23:34
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

also ich finde dein Schreiben sehr gut und finde, dass du es abschicken solltest.

Das kann ich unterstuetzen, denn damit machst Du Deinem Unmut Luft und es kostet Dich nur eine Briefmarke. Ich rate Dir trotzdem, die Beschwerde nicht einzulegen bzw. zurueckzuziehen. Das wird zum einen teuer, zum anderen ist das Ergebnis vorhersehbar und sowohl die Vorbereitungsmassnahmen wie auch die weiteren Auswirkungen werden Dich nicht wirklich weiterbringen, im Gegenteil.

Gruss,
gardo


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Geschrieben : 07.06.2013 00:37
(@bester-papa)
Registriert

Das sehe ich anders. Gibt es für das OLG keine MASSIVEN Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des AG wird es diese bestätigen. "Gründliche Ermittlungen" sind sehr unwahrscheinlich.

Das kann ich aus eigener Erfahrung nicht bestätigen. Aber bei mir gings auch nur ums GSR.
Hängt natürlich auch immer vom Einzelfall ab.

LG
BP


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Geschrieben : 07.06.2013 01:12
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Das kann ich aus eigener Erfahrung nicht bestätigen.

Da wuerden mich die Details interessieren. Willst Du davon was preisgeben?

Gruss,
gardo


AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2013 01:21
(@Brainstormer)

Moin Aucass,

aber ich kann mich nicht mit dem Gedanken zufrieden geben einfach daheim zu sitzen und das alles sein Lauf gehen zu lassen.

Genau so sehe ich das auch und von daher würde ich grundsätzlich auch das Risiko eingehen, möglicherweise in zweiter Instanzen zu scheitern. Ob das dann der Gegenseite bestätigen könnte, alles richtig gemacht zu haben, würde ich nicht als zwingendes Argument dafür ansehen, auf diese Möglichkeit zu verzichten.

ABER: Laut §72 FamFG kann die Rechtsbeschwerde nur darauf gestützt werden, dass die angefochtene Entscheidung auf einer Verletzung des Rechts beruht. Das Recht ist verletzt, wenn eine Rechtsnorm nicht oder nicht richtig angewendet worden ist.

Inwiefern siehst du bei deiner Begründung:

Wie ich in meinem erstem Post schon geschrieben habe, wurde mir das ABR aberkannt, weil ich zu unflexibel wegen meinem Beruf wäre. Sooo, meine Ex möchte jetzt am Wochenende mit mir eine Tagesmutter bzw. Kita aussuchen, in die mein Sohn ab dem 01.11.2013 gehen soll, da sie wieder arbeiten möchte! Das bedeutet, sie hat das ABR bekommen und geht jetzt wieder arbeiten -  Der Grund, warum mir das Recht abgenommen wurde.

in der Entscheidung des AGs ein Recht verletzt oder eine Rechtsnorm nicht richtig angewendet?
Deine Ex will in ca. einem halben Jahr erst wieder anfangen zu arbeiten, aber das betrifft doch die ursprüngliche Entscheidung gar nicht.

Gibt es keine zwingenderen Argumente, die du vorbringen könntest?

Gruß
Brainstormer


AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2013 01:40
(@bester-papa)
Registriert

@gardo:
Kannst Dir ja schon mal meinen Fall im Unterforum Sorgerecht durchlesen o schick mir per PN Deine email.
Gehört ja nicht in diesen Thread.


AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2013 01:41
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Gibt es keine zwingenderen Argumente, die du vorbringen könntest?

Wurde begründet, warum die Gutachtenerstellung abgelehnt wurde?

Gruß,
gardo


AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2013 10:41
(@Inselreif)

ABER: Laut §72 FamFG kann die Rechtsbeschwerde nur darauf gestützt werden, dass die angefochtene Entscheidung auf einer Verletzung des Rechts beruht. Das Recht ist verletzt, wenn eine Rechtsnorm nicht oder nicht richtig angewendet worden ist.

der TO will Beschwerde (§§ 58 ff FamFG) einlegen und nicht Rechtsbeschwerde. Die Vorschriften für die Beschwerde sind deutlich laxer, sogar neuer Sachvortrag ist zulässig, was das Zivilrecht sonst nirgendwo kennt.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2013 14:45




(@Brainstormer)

Moin Inselreif,

der TO will Beschwerde (§§ 58 ff FamFG) einlegen und nicht Rechtsbeschwerde. Die Vorschriften für die Beschwerde sind deutlich laxer, sogar neuer Sachvortrag ist zulässig, was das Zivilrecht sonst nirgendwo kennt.

Danke des Hinweises.

Aber auch wenn die Beschwerde auf neue Tatsachen und Beweismittel gestützt werden kann, so ändert das nichts an meinen Bedenken.
Hier allein eine mögliche zukünftige Arbeitsaufnahme der Ex anzuführen, dürfte etwas zu dünn sein. Vielleicht mag der TO uns aber noch aufklären.

Gruß
Brainstormer


AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2013 15:27
(@Inselreif)

Ach so, bevor ein falscher Touch reinkommt - ich würde ebenfalls von einer Beschwerde abraten.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2013 15:57
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Ach so, bevor ein falscher Touch reinkommt - ich würde ebenfalls von einer Beschwerde abraten.

Das sehe ich genauso. Man(n) muesste schon Befuerworter in Form von v.a. psychologischen Gutachtern haben, um eine realistische Chance zu haben.

Gruss,
gardo


AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2013 20:29
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