Ich habe vollstes Verständnis für die Motivation des TE, was nichts daran ändert, dass er mit dem Gang vor das OLG nicht zuletzt sich selbst viel Stress aufbürdet ohne ein greifbares Ergebnis in Form von Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung ernten zu können.
Gruss,
gardo (ABR in beiden Instanzen zugesprochen bekommen)
Da bin ich voll bei Dir. Welches "Recht" sprechen die OLG´s? Richtig es basiert auf den Gesetzen die in unserem Land gelten. Gemacht von Politikern die weiter weg von der Basis (Volk) sind als der der Mond von der Erde.
Hallo Aucass! Ich kann Dich und Deinen Frust sehr gut verstehen. Ich bin inzwischen seit 4 Jahren in einer ähnlichen Lage wie Du. Mit 18 bin ich Vater geworden und seit dem sorge ich mich um das Wohl meines Sohnes. Dein Schreiben wird sicher nicht erfolgreich sein, aber manchmal muss man einfach irgendwohin mit dem Ärger und der Verzweiflung. Ich habe solche Briefe auch verfasst, bis ich irgendwann gemerkt habe, dass mein "Frust" hier im Forum viel besser aufgehoben ist. Klar gibt es manchmal Antworten, die man nicht hören möchte. Aber die Hilfsangebote und Hinweise sind wirklich sehr hilfreich. Die Empfehlung von Brille ist für mich auch kein Thema, weil es einfach in vielen der hier geschilderten Fälle nicht funktioniert mit der KM zu kommunizieren.
Der wichtigste Punkt, den auch Du lernen musst ist Geduld. Leider wird einem so jungen Vater wie wir es sind vom Gericht erst einmal Unfähigkeit unterstellt. Du musst jetzt erst einmal in den Vordergrund stellen, eine stabile Beziehung zu Deinem Kind aufzubauen und die Umgänge so intensiv wie möglich zu gestalten. Mit der Umgangsregelung hast Du schon einen großen Vorteil gegenüber vielen Vätern hier im Forum. Pass auf dass diese Regelung bestehen bleibt. Wenn Deine Ex jetzt anfängt den Umgang zu boykottieren konzentriere Dich auf dieses Problem und stelle beim Gericht einen Antrag auf Umgangsregelung.
Was hast Du denn für einen Beruf? Einen Job mit unregelmäßigen Arbeitszeiten kann man sich als Vater, der ABR beantragt nicht leisten, ich spreche aus Erfahrung.
Ich wünsche Dir viel Kraft!
Willi
PS: Deine Ex könnte die Schwester von meiner sein.
Aber lieber tuhe ich mir den Stress die nächste Zeit an, als zu wissen, dass ich einfach aufgegeben habe um für meinen Sohn zu kämpfen..
Wie gesagt: Ich verstehe voll und ganz, warum Du das tun willst. Zum Glück ist das Kind noch sehr klein und bekommt von der ganzen Trennungskatastrophe noch nicht so viel bewußt mit.
Nachdem Du Deinen RA wohl nicht davon abhalten wirst, die Beschwerde einzulegen, wird das OLG also demnächst die entsprechenden Ladungen versenden. Ich gehe davon aus, dass das Verfahren einem Einzelrichter zur Entscheidung übertragen wird <-- ein weiteres Indiz dafür, dass die Entscheidung des AG bestätigt werden wird.
Gruß,
gardo
Hallo Willi,
danke für die Worte.
Das mit der Geduld ist natürlich so eine Sache, das habe ich bemerkt. Aber da kann ich leider nichts machen.
Beruflich: Ich bin in einer Ausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration / 1. Lehrjahr - Ich darf meine Ausbildung in Teilzeit weiterführen und kann mir die Abreitszeiten eigentlcih weitgehend so einteilen, wie ich das möchte. Auch die Möglciheit der Heimarbeit besteht.
@gardo: Der KM wurde das ABR zugesprochen, da ich zu unflexible in meinem Beruf wäre! Jetzt möchte Sie aber wieder ab 01.11.2013 in das Berufsleben einsteigen. Sie arbeitet in der Gastronomiebranche und da ist es nicht übrlich, dass Angestelle nur morgens arbeiten. Zudem ist grade in der Gastronomie stark mit Überstunden etc. zu rechnen - dass kenne ich ja aus der Vergangenheit, als wir noch zusammen gelebt haben.
Sprich das Argument, warum mir das ABR aberkannt wird, bedient sie in ein paar Monaten selbst. Er soll dann zu einer Tagesmutter oder Kita, womit ich unter diesen Bedingungen nicht einverstanden bin.
Es wurden beim AG halt soviele Punkte ausgelassen. Es hat keinen interssiert, dass mit von der Familie Gewalt angedroht wurde. Es hat keinen interessiert, dass sie sich nicht um die Gesundheit kümmert etc.
Während des Verfahren war es mir an einem Wochenende nicht möglich, meinen Sohn zu holen wegen finanziellen Schweirigkeiten (Mein Gehalt brauch manchmal etwas zu lange). Dies wurde direkt als negativer Punkt im Urteil festgehalten. Aber es wurde nie erwähnt, dass es 5,5 Wochen gedauert hat, bis ich meinen Sohn wieder sehen durfte. Es wurde nicht erwähnt, dass das erste Umgangswochenende fast gescheitert ist, weil Sie es sich ebenfalls finanziell nicht leisten konnte.
Sie hatte ja hier nach unserer Trennung die Möglichkeit für eine Festanstellung und musse nur noch Probearbeiten und ebenfalls schon eine Wohnung in Aussicht - Doch ein auf den anderen Tag: Ich will nach Heidelberg!
Die Mutter wird in den Himmel gehoben, dass es nicht mehr normal ist!
Als das ABR noch nicht übertragen wurde, war mein Sohn am Wochenende bei mir. An diesem Wochenende habe ich eigenmächtig gehandelt - Aus diesem Grund:
Als ich erfahren habe, wo meine Ex wirklich lebt, habe ich beschlossen meinen Sohn vorerst bei mir zulassen, bis das Urteil gesprochen wurde. Natürlich wurde das vom Gericht so zitiert, dass ich meiner Ex nur eins auswischen wollte.
Aber als ich gesehen, dass man Sohn dort lebt, blieb mir nichts anderes übrig: http://www.caritas-heidelberg.de/cms/dienste-und-einrichtungen/gemeinwesenarbeit-moergelgewann.html
Es wurden beim AG halt soviele Punkte ausgelassen. Es hat keinen interssiert, dass mit von der Familie Gewalt angedroht wurde. Es hat keinen interessiert, dass sie sich nicht um die Gesundheit kümmert etc.
Ich kann verstehen, dass Dein subjektives Rechtsempfinden Dir deswegen Hoffnung auf Erfolg macht.
"Objektiv" (hier also in Gestalt des OLG) werden diese Punkte nicht dazu führen, das Pendel in Deine Richtung ausschlagen zu lassen. Weiter oben hatte ich die Punkte angeführt, die aus meiner Sicht notwendig wären, die Entscheidung des AG zu kippen. Eine realistische Chance ist nicht gegeben.
Gruß,
gardo
Kurz was anderes:
Meine Ex schrieb mir grade per SMS:
Wenn ich noch einen Platz finde wird **** in eine kita kommen. Ich habe das ABR & somit darf ich das entscheiden.
Das stimmt meies wissen nicht oder?
Du musst zwingend anfangen auch mal zu differenzieren.
Natürlich interessiert es in einem Verfahren, in dem es um die Bedürfnisse Deines Kindes geht, null und gar nicht, wer Dir warum Prügel angedroht hat.
Es nutzt Deinem Kind doch nix, wenn jemand, überspitzt gesagt, einfährt, nur weil er Dir die Faust unter die Nase gehalten hat.
Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!
Hi,
in der Theoriem musst du, solange ihr das GSR habt, die Anmeldung in der KiTa mitunterschreiben. In der Prais kräht da kein Hahn nach,wenn sie alleine unterschreibt.
Du kannst dann natürlich dagegen vorgehen,wirst aber auch da wenig erreichen, außder das SR evtl. zu verlieren. Sie muss nur argumentieren ,dass sie arbeiten möchte um vom Amt unabhängig zu sein und sich mit eurem Kind eine nette Wohnung leisten zu können und du das durch deine Verweigerung des KiTas verhindern willst.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo! Für das Gericht hast Du Dir mit Deinem Verhalten leider Eigentore geschossen. Ausgefallener Umgang- unzuverlässig, die Begründung- finanzielle Probleme, das Kind nicht zurückgebracht- Entführung!
Für die Zukunft solltest Du Dir darüber im Klaren sein, dass Gerichte große Unterschiede zwischen Mutter und Vater machen. Schichtarbeit ist bei Mutter okay, Fremdbetreuung auch, ebenso Hartz 4. Als Vater solltest Du nach Meinung der meisten Richter das Kind rund um die Uhr selbst betreuen können und finanziell trotzdem vom Staat unabhängig sein in jeder Form. Ebenso musst Du im Gegensatz zur KM Deine Fähigkeit als Vater ständig unter Beweis stellen.
Das Einzige was Du mit den Anschuldigungen vor Gericht oder beim JA erreichst ist der Eindruck streitsüchtig zu sein.
Für die Zukunft solltest Du die Strategie ändern und beim JA und Gericht zumindest den Eindruck erwecken, dass es Dir ausschließlich um das Kind geht. Das läuft aber nicht über die Schiene KM ausschließlich schlecht zu machen, sondern Hilfe und Unterstützung bei der Betreuung anzubieten.
Das ABR hast Du verloren, daran ist nichts mehr zu ändern. Versuche, Dein Kind so oft wie möglich zu sehen. Hier könnten die Arbeitszeiten der KM ein Ansatz sein.
Ohne Deine Unterschrift darf bei GSR die Kita das Kind nicht aufnehmen, das sieht allerdings in der Praxis oft anders aus.
Gruß Willi
Hallo Aucass,
was Dir Brille sagen wollte, ist doch nur, dass Deine Erfolgsaussichten mit DIESEN Argumenten nicht gerade rosig sind.
Die Familie Deiner Ex schlecht zu machen, ist der falsche Ansatz. Vielmehr musst Du darlegen, dass das Kindeswohl bei Deiner Exe massiv gefährdet ist (Stichwort: Verwahrlosung etc..)
Auch müsstest Du darlegen, dass Du ein besseres Betreuungs- und Förderungskonzept für Dein Kind hast.
Und last but not least solltest Du dem Gericht auch klarmachen, dass Du den Kontakt eures gemeinsamen Kindes zur Mutter mehr förderst als es umgekehrt der Fall ist.
Von wem gab es denn in der 1. Instanz Stellungnahmen und wie sahen die aus? Vom JA, Verfahrensbeistand, Gutachter???
Das OLG wird auf jeden Fall gründlicher ermitteln als es das AG gemacht hat.
Da der Umgang einigermaßen funktioniert, gibt es mit Deiner Exe doch auch sowas wie eine Gesprächsgrundlage. Vielleicht kann man da aufbauen und Du könntest Deine Exe zu einer Elterntherapie bewegen?
Gruss
BP
Hi Willi,
es gab nur das JA und die haben mich unterstützt in dem Punk, dass die Mutter noch bis zum Ende meiner Ausbildung in der Nähe bleiben soll, damit unser Sohn beide um sich hat. Aussage AG: Ich kann die Mutter nicht zwingen!
Es wurde von meinem Anwalt ein Gutachter beantragt, inweit die Mutter überhaupt fähig ist ein Kind zu erziehen - Ebenso haben wir direkt gesagt, dass auch ich begutachtet werden sollte!
Gutachter wurden abgelehnt. Sonst gab es gar keinen Beistand!
Aber das ist das, was ich seit Stunden sage: Die Kindesmutter denkt wieder, sie kann machen was sie will und hällt mich vom gemeinsamen Sorgerecht fern. Jetzt wird sie ihn in der Kita anmelden und wenn ich was dagegen mache, ist es wieder zu spät. oder ich höre den Satz "Da können wir Ihnen nicht helfen"!
Das OLG wird auf jeden Fall gründlicher ermitteln als es das AG gemacht hat.
Das sehe ich anders. Gibt es für das OLG keine MASSIVEN Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des AG wird es diese bestätigen. "Gründliche Ermittlungen" sind sehr unwahrscheinlich.
Gruß,
gardo
Für die Zukunft solltest Du Dir darüber im Klaren sein, dass Gerichte große Unterschiede zwischen Mutter und Vater machen. Schichtarbeit ist bei Mutter okay, Fremdbetreuung auch, ebenso Hartz 4. Als Vater solltest Du nach Meinung der meisten Richter das Kind rund um die Uhr selbst betreuen können und finanziell trotzdem vom Staat unabhängig sein in jeder Form. Ebenso musst Du im Gegensatz zur KM Deine Fähigkeit als Vater ständig unter Beweis stellen.
Wiedersprucht das nicht dem Grundgesetz?
Weiterhin sind doch Empfehlungen mit der KM zu kommunizieren hier wohl nicht zielführend. KV kann noch so viele Therapien etc. vorschlagen. Wenn "Muddi" nicht will, will se halt nicht...
Auch ein Beispiel dafür wie sehr KV vom "Gutdünken" der KM abhängig sind. Alles legal in Deutschland.
Die Kindesmutter denkt wieder, sie kann machen was sie will und hällt mich vom gemeinsamen Sorgerecht fern.
Zumindest auf dem Papier habt Ihr ja beide nach wie vor das gSR. Wieviel das im Alltag für den nichtbetreuenden Elternteil wert ist steht auf einem anderen Blatt.
Gruß,
gardo
Worum geht es hier? Wir können natürlich eine Grundsatzdiskussion über die Ungerechtigkeit in diesem Staat führen, aber das wird niemandem weiterhelfen. Bei meinem Sohn gibt es ständig Kinderschutzmeldungen aus dem Umfeld der KM, trotzdem sieht das JA keine Kindeswohlgefährdung. Leider haben nur ganz wenige Richter in diesem Land den Mut, gegen Empfehlungen des JA zu entscheiden. Damit müssen wir leben und versuchen, das Beste für unsere Kinder im Rahmen der Gegebenheiten herauszuholen.
Im Übrigen hatte Aucass zum Zeitpunkt des Umzuges noch ABR gemeinsam mit der Mutter, laut Gesetz hätte der Umzug des Kindes gar nicht ohne Zustimmung des Vaters stattfinden dürfen. So viel zum Grundgesetz, hier sehe ich auch einen Fehler des Richters, er könne den Umzug nicht verhindern.
Wenn Aucass nachweisen kann dass der Umzug nur dazu gedient hat eine Entfernung zum KV zu schaffen könnte man vielleicht beim OLG noch was machen?
Gruß Willi
Wenn Aucass nachweisen kann dass der Umzug nur dazu gedient hat eine Entfernung zum KV zu schaffen könnte man vielleicht beim OLG noch was machen?
Ich wiederhole mich ungern, aber leider bleibe ich dabei: Selbst für den - durchaus denkbaren - Fall, dass das OLG sich dieser Argumentation nicht verschließt wird dies nicht ausreichen um die Entscheidung des AG zu revidieren.
Gruß,
gardo
Was hat er denn bitteschön zu verlieren?
Gruß Willi
Damit müssen wir leben und versuchen, das Beste für unsere Kinder im Rahmen der Gegebenheiten herauszuholen.
Das ist Resignation...nur netter ausgedrückt.
Aber in diesem Land gibt es ja auch alle 4 Jahre Wahlbetrug (gebrochene Wahlversprechen) und niemand scheint es zu stören...Ich gehe seit ca. 15 Jahren zu keiner Wahl mehr. So muss ich mich wenigstens nicht betrügen lassen.
Hi Gonzo, mir wurde das Kind genauso "untergejubelt" wie Dir. Aber anstatt mit allem und jedem zu hadern gehe ich mit den Gegebenheiten so gut ich kann um. Du bezeichnest das als Resignation, das ist Deine Ansicht. Allerdings finde ich in Deinen Beiträgen keinerlei Alternativen. Ich werde meinen Weg weiter gehen und wünsche auch Aucass, dass er mit Unterstützung des Forums für sich und sein Kind eine möglichst gute Lösung findet.
Gruß Willi
