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Erfolgreicher Kampf um das Sorgerecht

 
(@der_wolf)
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Kurz und knackig:
Nichteheliche Tochter, damals ('96 nach ihrer Geburt) kein Sorgerecht für mich (als Vater)

Nach knapp zwei Jahren zieht die Ex mit der Tochter aus. Danach: Wenig Kontakt zu mir. Die Ex trieb sich Tag und Nacht herum, qualmte ihre Bude zu während die Tochter zwischen etlichen Kerlen, die zu Besuch waren, herumkrabbelte und zu jedem 'Papi' sagte, so zumindest meine Beobachtung bei meinen Besuchen.

Jugendamt sagte: Nichts zu machen, das Kind ist noch nicht in den Brunnen gefallen.

Ein Jahr später Umzug der Mutter etwa 850km weit weg zum neuen Mann. Kein Kontakt, Jugendamt darf Unterhalt eintreiben, jedoch mir keine Auskunft geben (Beistandschaft). Ex hat kein Interesse, sich bei mir zu melden.
(Inzwischen weiß ich, dass ich gerichtlich den Umgang hätte durchsetzen können und müssen.)

Noch später (vor etwa drei Jahren): Kind kommt ins Heim, ich bekomme Kostenbeitragsbescheid, jedoch wieder keinerlei Auskunft.
(Dabei wusste das JA von mir als leiblichen Vater)

Kind geht nach 4-5 Monaten zurück zur Mutter.

Weitere 2 Jahre später: Tochter (inzwischen 16) nimmt Kontakt zu mir auf, berichtet von unzumutbaren Zuständen im Haus der Mutter (Gewalt und andere schlimme Dinge). Sie wurde 'rausgeworfen' und lebte nun etwa einen Monat lang bei verschiedenen Leuten nacheinander.

Wir lernten uns 'erneut' nach 12 Jahren kennen (Besuche). Sie will bei mir leben. Sie bittet mich darum, das alleinige Sorgerecht einzuklagen.

Ich habe Fakten geschaffen und meine Tochter in einer Nacht-und-Nebel-Aktion zu mir geholt.

Gleichzeitig über einen Anwalt die Übertragung des ABR und das gemeinsame Sorgerecht beantragt (möglichst per einstweiliger Anordnung)

Es kam zu keinem Versuch seitens meiner Ex, die Tochter zurückzuführen. Das Gericht lud zur ersten Anhörung, wir nahmen zuvor Kontakt mit dem Jugendamt und der Verfahrensbeiständin auf. Beide (JA und VB) haben empfohlen, das alleinige Sorgerecht auf mich zu übertragen. Bei der Anhörung fehlte meine Ex.

Es wurden einstweilig mehrere Teile des Sorgerechts auf mich übertragen (Entscheidung auf dem Dezernatsweg). Ein neuer Termin wurde vom Gericht festgelegt (8 Wochen später).

Bei diesem Gerichtstermin fehlte meine Ex wieder (nur ihr Anwalt kam). Der Antrag auf gemeinsames Sorgerecht wurde geändert. (alleiniges Sorgerecht).

Vor kurzem nun der Beschluss (Entscheidung auf dem Dezernatsweg) der Übertragung des alleinigen Sorgerechts
auf mich.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.06.2013 16:09
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo! Es ist sehr schade für Dich und Dein Kind um die verpassten Jahre, trotzdem herzlichen Glückwunsch für ein gutes Ende!

Gruß Willi


AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2013 16:26
(@der_wolf)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank 🙂


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.06.2013 16:28
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Glückwunsch


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2013 16:38