So, nun war ich heute beim FACHAnwalt für Familienrecht. Ich habe ehrlich gesagt noch nie so ein unqualifizierten Fachanwalt gesehen. Auf viele Fragen konnte er nur ungenaue Antworten geben bzw. musste sich 10 Minuten in seinen schlauen Büchern belesen. Ich bin ja eigentlich der Meinung, dass ein Fachanwalt in diesem Thema sich perfekt zumindest bei den relativ einfachen Fragen auskennen muss. Und da kann er nicht zu mir sagen, dass er noch niemanden hatte, der solche Frage gestellt hat. Nun weiß ich aber, was damit gemeint ist, dass man zu seinem Anwalt vertrauen haben muss. Das fehlt hier definitiv.
Aber mal eine andere Frage in die Runde. Der Anwalt meinte, dass eine Vaterschaftsanerkennung von einem im Haushalt der Kindsmutter mit dem Kind zusammenlebenden Mannes nicht mehr angefochten werden kann. Stimmt das? Ich dachte es gibt diese 24 Monatsregelung?
Moin Wildcard,
die Anfechtungsfrist von zwei Jahren ergibt sich aus §1600b BGB.
Hast Du denn mit Madame nochmal gesprochen, wen gedenkt sie denn zum rechtlichen Vater zu machen?
1. Dich
2. Ihren LG
3. Unbekannt
Besten Gruß
United
Leider habe ich noch nicht mit ihr sprechen können. Muss sie denn jemanden in einer bestimmten Frist benennen und wenn es nur unbekannt ist? Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass der Neue das annimmt. Warum sollte er auch...
Ich werde noch mal mit ihr reden, denn ich denke man kann noch mit ihr reden. Noch eine andere Frage. Der Anwalt meinte, dass es auch möglich ist, beim Gericht lediglich einen Vaterschaftstest ohne rechtliche relevanz. Ich dachte, es gibt nur das komplette Feststellungsverfahren, mit entsprechender rechtlicher relevanz.
Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass der Neue das annimmt.
Ich glaube ehrlich gesagt, dass du entweder rabiat erkenntnisresistent bist, oder schwer einen an der Murmel hast.
/elwu,
raus hier.
Moin,
Muss sie denn jemanden in einer bestimmten Frist benennen und wenn es nur unbekannt ist?
Madame kriegt nach der Geburt nen Zettel für´s Standesamt.
Mit dem Zettel geht sie zum Standesamt, wo man eine Geburtsurkunde bastelt.
Da nicht verheiratet, kann bei Vorliegen einer Vaterschaftsanerkennung (der Madame zugestimmt hat), ein Vater eingetragen werden, sonst eben nicht.
... beim Gericht lediglich einen Vaterschaftstest ohne rechtliche relevanz.
Dass man bei Gericht irgendetwas ohne rechtliche Relevanz tun kann, halte ich für ein Gerücht. ("Gericht" hat mit "Recht" in jedem Falle mehr als mit "Gerechtigkeit" zu tun)
Worüber hast Du beim Anwalt denn eigentlich gesprochen ? Oder hat er nur gelesen ?
Sprechen hättet ihr über Wege zur Realisierung dieser Anliegen sollen:
- Klären, ob du tatsächlich der Vater dieses Kindes bist.
- Dafür sorgen, dass du auch juristisch als Vater dieses Kindes anerkannt wirst.
- Eine brauchbare Umgangsregelung erwirken, damit du dieses Kind regelmäßig und verlässlich siehst.
Besten Gruß
United
Hi Wild,
vielleicht meinte der Anwalt, dass ihr Euch erstmal selber ein Testset hohlt (wo man ja selbst hier im Forum oft Werbung geschaltet sieht 😉 und ihr dann für geringes Geld erstmal diesen Zweifel der wirklichen Vaterschaft ausräumt.
Wird hier als streitschlichtende Maßnahme auch oft empfholen und finde ich auch sinnvoll, bevor man das 10 fache an Gerichtskosten zahlt um das ganze "amtlich" geklärt zu bekommen. Wenn also noch Gesprächsbereitschaft da ist, biete ihr doch mal so einen Test an. Legt zusammen die Proben ab, verpackt es beide gleichzeitig und bringt das Paket danach zusammen zur Post. Das sollte hinzubekommen sein und spart Euch ne Menge Geld. Gruß Ingo
Moin,
Wird hier als streitschlichtende Maßnahme auch oft empfholen und finde ich auch sinnvoll, bevor man das 10 fache an Gerichtskosten zahlt um das ganze "amtlich" geklärt zu bekommen. Wenn also noch Gesprächsbereitschaft da ist, biete ihr doch mal so einen Test an. Legt zusammen die Proben ab, verpackt es beide gleichzeitig und bringt das Paket danach zusammen zur Post. Das sollte hinzubekommen sein und spart Euch ne Menge Geld.
das wäre dann sinnvoll, wenn die Dame selbst ebenfalls an einer Klärung der Vaterschaftsfrage interessiert ist. Wenn sie das aber nicht ist (oder die Antwort längst kennt), kann man sie nicht dazu zwingen; weder gesprächsweise noch gerichtlich. Siehe hierzu auch das >>>Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen<<<.
Es gibt nun einmal keine gesetzliche Möglichkeit, mit dem Finger auf eine Frau zu zeigen und zu sagen "mit der war ich mal in der Kiste, deshalb habe ich ein Recht darauf, zu wissen, ob das Kind in ihrem Kinderwagen meines ist".
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo zusammen,
ich möchte mich und meine Geschichte mal wieder ins Gedächnis rufen. Ich hatte letztes Jahr im November mit der KM einmal Kontakt und konnte zumindest mein Kind einmal im Kinderwagen liegen sehen. Seit dem ist aber auch Funkstille, das Handy abgeschaltet und auf E-Mail oder persönliche Briefe wird erst gar nicht geantwortet. Es scheint so zu sein, dass sie bis heute noch keinen Kilometer weit weg gezogen ist. Als ich vor kurzem bei ihr an der Tür geklingelt habe, um mit ihr zu reden, wurde mir durch dritte mitgeteilt, dass man meine ernsthafte Bereitschaft erkennt, aber die KM sich mit mir nicht auseinandersetzen will. Ich möge mich bitte an das Jungendamt wenden und sie wäre dort bereit alles weitere zu klären.
Kann man hier theoretisch Gesprächbereitschaft erkennen oder ist das nur ein Versuch mich ins offene Messer laufen zu lassen? Ich habe bis heute, auf Grund des fehlenden Vaterschaftstestes und der fehlenden Benennung (Unbekannt) beim Jugendamt, keine Vaterschaft anerkannt. Kann das Jugendamt, wenn ich mich dort vorstelle einseitig agieren (Vaterfeststellungsklage), auch wenn die Mutter das nicht wünscht bzw. beauftragt? Oder würde ich als Nebennotiz in den Unterlagen beim Jugendamt nur als möglicher Vater notiert?
Ich weiß, dass mir einige von euch hier ein weiteres Vorgehen abraten, aber irgendwie komme ich von der Geschichte nicht los.
Moin wildcard,
Ich weiß, dass mir einige von euch hier ein weiteres Vorgehen abraten, aber irgendwie komme ich von der Geschichte nicht los.
was genau willst Du denn erreichen - und warum. Oder anders gefragt: Treibst Du denselben Aufwand auch mit jeder anderen Dame, mit der Du im Verlauf Deines Lebens mal in der Kiste warst? Jedes von ihren Kindern könnte schliesslich Deines sein...
Das Hauptproblem liegt in Deinem Kopf, nicht in einem Kinderwagen. Möglicherweise hat Deine Ex ja einfach keine Lust, jetzt einzugestehen, dass sie während der Zeit mit Dir auch mit einem oder mehreren anderen Spass im Bett hatte. Vielleicht will sie auch selbst gar nicht genau wissen, wer denn nun "getroffen" hat. In jedem Fall hat sie Dir eindeutig zu verstehen gegeben, dass sie mit Dir nichts (mehr) zu tun haben möchte, auf keiner Ebene.
Selbst wenn Du es unter Einsatz von viel Geld, Zeit und Nerven schaffen würdest, Deine genetische Vaterschaft zu beweisen, wäre das nur gleichbedeutend mit einer mindestens 18 Jahre lang dauernden Unterhaltspflicht, aber nicht dafür, auch nur eine Stunde lang Vater sein zu dürfen. Es gibt für Mütter eine gefühlte Million von Möglichkeiten, um Väter von ihren Kindern fernzuhalten. Warum willst Du Dir das antun - anstatt mit einer Frau eine Familie zu gründen, die das auch selbst möchte? Diese Möglichkeit ist Dir nämlich oft verwehrt, wenn Du bereits "Altlasten" an der Backe hast; viele Frauen machen nun einmal einen grossen Bogen um "gebrauchte Väter".
Also nochmal: Was genau würde Dich dabei glücklich machen, wenn Du wüsstest, dass irgendwo ein Kind mit Deinen Genen herumläuft, zu dem Du keinerlei Beziehung und ausser einer monatlichen Überweisung auch keinen Kontakt hast?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi wildcard
Ich an deiner stelle würde mir schönes hobby suchen sport machen und das leben geniesen.
Nichts für ungut aber denke an dich es gibt mehr als nur diese eine Frau.
Gruß Don
Hi Wild,
das ist sicherlich eine schwierige Frage, die Du letztlich nur für Dich allein entscheiden kannst.
Ich habe mir den Thread noch mal durchgelesen und finde - gerade Martins Aussagen zu dem Thema - immer noch absolut passend und zutreffend.
Ich möge mich bitte an das Jungendamt wenden und sie wäre dort bereit alles weitere zu klären.
Ja, wäre sie bereit dort alles zu klären? Uiii, wie toll. Was wird denn da geklärt? Bedeutung Klärung, dass Dir ein JA-Mitarbeiter grinsend eine Vaterschaftsannerkennungsurkunde überreicht und er sich über die Einsparung für den Sozialhaushalt freut? Für das Konto der KM bedeutet es auf jeden Fall eine Klärung, da dann auch endlich ein schöner Titel gegen Dich herangezogen werden kann (macht der nette Mitarbeiter dann im Rahmen der Beistandschaft, kostet die KM ja nix) und Deine Kohle dann Richtung KM wandert.
Bedeutet Klärung dann, dass Du dein Kind siehst? Nach der Forenerfahrung sicherlich nicht. Dann greift das ganze Instrumentarium einer Kindsbesitzerin, die ausser Deinem Geld sicherlich nichts weiter von Dir möchte. Lange Klagewege vor Gericht und weitere Kosten sind Dir gewiß.
Dies soll Dich nicht abhalten, Deinem Gewissen zu folgen. Nur die Realitäten solltest Du mit einbeziehen. Warum leiert die "fürsorgliche und so auf Klärung bedachte KM" denn nicht mal an, dass Du als Vater herangzogen wirst? Man will doch Klarheit - zumindest aber Kohle. Ich würde hier sehr gut abwägen und mir noch weitere Meinungen dazu einholen. Und in Deinem Fall spricht auch nichts dagegen in ein paar Jahren die Sache neu aufzurollen - vielleicht auch dann wenn die Unterhaltspflicht abgelaufen ist. Gruß Ingo
Moin Wildcard,
ungeachtet der Tatsache, dass es gut zu überlegen ist, sich ein Einfamilienhaus zu kaufen, ohne zu wissen, ob man jemals darin wohnen darf ...
Ich habe bis heute, auf Grund des fehlenden Vaterschaftstestes und der fehlenden Benennung (Unbekannt) beim Jugendamt, keine Vaterschaft anerkannt. Kann das Jugendamt, wenn ich mich dort vorstelle einseitig agieren (Vaterfeststellungsklage), auch wenn die Mutter das nicht wünscht bzw. beauftragt?
Da ein rechtlicher Vater fehlt: Ja .
... auch Du bist als Während-der-Empfängniszeit-Beiwohner für eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung (BGB §1600d) antragsberechtigt.
Besten Gruß
United
Moin United,
ich weise darauf hin, dass der in einem solchen Fall eigentlich entscheidende >>>§ 1600e Abs. 1 BGB<<< in der aktuellen Gesetzesversion seit September 2009 nicht mehr enthalten ist.
Bis dahin konnte meines wissens mit Hilfe einer Eidesstattlichen Versicherung eine gerichtliche VS-Feststellung erzwungen werden. Heute dürfte ein "ich kenne den nicht" oder "der will nicht einsehen, dass unsere kurze, unverbindliche Affäre zu Ende ist" genügen; umso mehr, wenn der aktuelle Lebenspartner der Dame die Vaterschaft bereits anerkannt hat.
Der Gesetzgeber will zur Entlastung der Sozialkassen EINEN Vater eingetragen wissen; auf seiner Agenda steht nicht die Recherche nach dem RICHTIGEN Vater; schon gar nicht gegen den Willen der Mutter.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Martin,
in seiner Beschlussempfehlung (BT-Druck, 16/8219, S.6, 7) zum "Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren" (i.W. BGB §1598a, der dem biologischen Vater ein Klärungsrecht nicht einräumt) weist der Rechtsauschuss explizit auf die Möglichkeit des biologischen Vaters zur Vaterschaftsfeststellung hin:
Soweit keine rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes besteht, kann der biologische Vater seine Vaterschaft nach § 1600d BGB feststellen lassen.
Einen expliziten Hinweis zur Antragsberechtigung finde ich im Gesetzestext aber in der Tat nicht (allerdings weder für den potenziellen Vater noch für einen anderen Beteiligten).
Zumindest in einem Beschluss des OLG Hamburg (v. 4.2.2011 - 12 WF 267/10) wurde dem vermutlichen Vater für die Antragsstellung Verfahrenskostenhilfe gewährt:
Sein Antrag auf Vaterschaftsfeststellung gem. § 1600d BGB ist Erfolg versprechend, weil die Beteiligte zu 1) bisher keinen rechtlichen Vater hat, der Beteiligte zu 3) mit der Beteiligten zu 2) eine intime Beziehung gehabt hat und der Beteiligte zu 3) als vermutlicher biologischer Vater antragsberechtigt ist (vgl. dazu Palandt/Brudermüller, BGB, 70. Aufl. 2011, § 1600d Rn 3).
umso mehr, wenn der aktuelle Lebenspartner der Dame die Vaterschaft bereits anerkannt hat.
Genau das scheint aber bis dato nicht der Fall zu sein ... dann sähe der Fall wieder anders aus (und Wildcard müsste anfechten, was ob der fehlenden sozialen Bindung - siehe jüngstes Urteil auf Europäischer Ebene - als aussichtslos anzusehen wäre).
Besten Gruß
United
Moin United,
ich bin zu wenig im Thema als dass ich alle juristischen Kniffe und Finessen kennen würde, mit denen sich eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung ggf. doch und gegen den Willen der Mutter erzwingen lässt. Überdies wissen wir nicht, ob in der Geburtsurkunde des Kindes "Vater unbekannt" steht oder ob dort ein Name eingetragen wurde.
Setzen wir voraus, dass es im vorliegenden Fall möglich wäre, eine solche Feststellung gerichtlich zu erzwingen und dass ein entsprechender Test positiv ausfiele, sehe ich als sichere Rechtsfolge aber nach wie vor nur eine Unterhaltspflicht für die nächsten zwei Jahrzehnte (und für die Mutter für die nächsten 2,5 Jahre). Eine Option, dass den zusätzlichen Erwartungen und Vorstellungen des Openers unter Rahmenbedingungen wie
Im vergangen Jahr habe ich mich auf eine kurze Affäre eingelassen
[...]
Die KM hatte den Kontakt leider vorher bereits abgebrochen
[...]
Alle vorherigen Absprachen (Bsp. Vaterschaftstest) gelten auf einmal nicht mehr
[...]
dass sie wahrscheinlich mit ihrem neuen Freund in eine weit entfernte Stadt ziehen wird (>600km)
[...]
Wo sind meine Rechte? Ich möchte für mein Kind da sein und es aufwachsen sehen.
[...]
dass ich grundsätzlich ein Familienmensch bin.
[...]
Was bleibt mir noch außer das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen und so mit über den Aufenthaltsort des Kindes theoretisch mitzubestimmen.
entsprochen wird, sehe ich dagegen nicht; schon gar nicht in Bezug auf den letzten Absatz oder irgendeine sonstige Form von "Familienleben" oder "Mitbestimmung". Zumal wir alle wissen, dass speziell im Familienrecht der Wortlaut eines Paragraphen und seine Auslegung im konkreten Einzelfall oft meilenweit auseinanderliegen...
Es gibt nach wie vor nur das subjektive Wissen "ich war mal mit einer Frau in der Kiste, die irgendwann danach ein Kind bekommen hat." Insofern rate ich davon ab, hier ein Fass aufzumachen und mit dem Kopf durch die Wand zu wollen, denn im Gegensatz zu den meisten anderen hier im Forum diskutierten Fällen ist eine Vaterschaft bislang weder erwiesen noch gibt es irgendeine soziale Beziehung zu diesem Kind.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Grundsätzlich habt ihr natürlich recht, aber wie soll es jetzt weitergehen? Versuchen zu vergessen oder damit zu leben? Kann ich damit leben? Dann steht die KM vielleicht in ein zwei Jahren oder sieben Jahren vor der Tür. Dann bin ich aber derjenige der wusste das ich der möglicher Vater bin und nichts unternommen hat. Von der fehlende Bindung zum Kind mal ganz abgesehen. Auch keine gute Voraussetzung bei den Gerichten. Nach den Änderungen im Familiengesetz 2008 muss man wohl bei fehlender Verzugsetzung (KU) nicht mehr rückwirkend zahlen, auch wenn es mir grundsätzlich nicht um das Geld geht. Wie sieht eigentlich eine in Verzugsetzung offiziell aus (KU)? Denn schriftlich (E-Mail) haben wir über das Thema Unterhalt eigentlich schon andeutungsweise besprochen, jedoch nur unter der Voraussetzung eines möglichen Vaterschaftstestes. Manchmal wünschte ich mir, diese Vaterschaftsanerkennung damals schon unterschrieben zu haben, denn dann wäre die Richtung völlig klar. Wenn es ihr um das Geld gehen würden, dann hätte sie mich doch schon längst benannt. Glaube ich zumindest...
Genau das scheint aber bis dato nicht der Fall zu sein ... dann sähe der Fall wieder anders aus (und Wildcard müsste anfechten, was ob der fehlenden sozialen Bindung - siehe jüngstes Urteil auf Europäischer Ebene - als aussichtslos anzusehen wäre).
Würde ich dann auf Grund der Aussichtslosigkeit auch nicht mehr anstreben.
Es gibt nach wie vor nur das subjektive Wissen "ich war mal mit einer Frau in der Kiste, die irgendwann danach ein Kind bekommen hat." Insofern rate ich davon ab, hier ein Fass aufzumachen und mit dem Kopf durch die Wand zu wollen, denn im Gegensatz zu den meisten anderen hier im Forum diskutierten Fällen ist eine Vaterschaft bislang weder erwiesen noch gibt es irgendeine soziale Beziehung zu diesem Kind.
Das subjektive Wissen würde ich schon mit einem Test untermauern. Bindung, kann man sich tatsächlich darüber streiten.
Was ist eurer Meinung nach für das Kind das Beste? Diese Frage stelle ich mir schon seit Monaten und finde keine richtige Antwort.
MfG Wildcard
Was ist eurer Meinung nach für das Kind das Beste? Diese Frage stelle ich mir schon seit Monaten und finde keine richtige Antwort.
Für das Kind am besten ist es natürlich, wenn es mit Vater und Mutter zusammen aufwachsen kann, nur steht es nicht in deiner Macht, das sicher zu stellen.
Die Optionen, die in deiner Macht stehen lauten:
A. Das Kind mit Unterhaltspflicht nicht sehen oder
B. Das Kind ohne Unterhaltspflicht nicht sehen.
Für das Kind macht das keinen großen Unterschied, denn es wird auf jeden Fall von demjenigen versorgt, der es sich angeeignet hat.
Entweder ein von der Mutter ausgewählter Vater oder vom Staat.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Wildcard,
Versuchen zu vergessen oder damit zu leben? Kann ich damit leben?
ich habe Dich dieser Tage schon einmal gefragt, ob Du ähnliche Bemühungen schon in Bezug auf andere Damen angestellt hast, mit denen Du mehrfach oder auch nur einmal in der Kiste warst. Bereitet Dir die Möglichkeit, eine davon geschwängert zu haben, schlaflose Nächte?
Dann steht die KM vielleicht in ein zwei Jahren oder sieben Jahren vor der Tür. Dann bin ich aber derjenige der wusste das ich der möglicher Vater bin und nichts unternommen hat. Von der fehlende Bindung zum Kind mal ganz abgesehen. Auch keine gute Voraussetzung bei den Gerichten.
es geht in einem solchen Fall doch nicht um Gerichte, sondern um das Kind! Sollte der Dame - was unwahrscheinlich ist - in einigen Jahren einfallen, dass sie Dich jetzt doch als Vater installieren möchte, sitzt Du am längeren Hebel und kannst einen Test verlangen - sofern es zuvor eine Unterhalts-, Umgangs- und Sorgerechtsvereinbarung gibt, falls der Test positiv ist. Ansonsten bleibt alles, wie es ist. Und wenn Deine Vater-Kind-Beziehung erst beginnt, wenn das Kind 5, 10 oder 20 Jahre alt ist, ist das eben so. Das kann Dir - siehe erster Absatz - noch mit anderen Damen und ihren Kindern passieren, wenn Du die Verhütung den Damen überlassen hast.
Nach den Änderungen im Familiengesetz 2008 muss man wohl bei fehlender Verzugsetzung (KU) nicht mehr rückwirkend zahlen, auch wenn es mir grundsätzlich nicht um das Geld geht. Wie sieht eigentlich eine in Verzugsetzung offiziell aus (KU)? Denn schriftlich (E-Mail) haben wir über das Thema Unterhalt eigentlich schon andeutungsweise besprochen, jedoch nur unter der Voraussetzung eines möglichen Vaterschaftstestes.
dann heb diesen Schriftverkehr gut auf; er belegt im Zweifelsfall, dass Du "damals" bereit gewesen wärst, einen VS-Test zu machen. Damit solltest Du das Thema "rückständiger Unterhalt" abhaken können, weil nicht Du die VS-Anerkennung verhindert hast. In diesem Fall ginge es nur noch um zukünftigen Unterhalt.
Manchmal wünschte ich mir, diese Vaterschaftsanerkennung damals schon unterschrieben zu haben, denn dann wäre die Richtung völlig klar.
damit wäre lediglich Deine Unterhaltspflicht zementiert; das Recht, das Kind dann auch (regelmässig) zu sehen oder gar mitsorgeberechtigt zu sein, hat damit nichts zu tun.
Das subjektive Wissen würde ich schon mit einem Test untermauern.
es gibt da kein "subjektives Wissen"; bestenfalls eine technische Möglichkeit. Eine Frau kann an einem einzigen Tag mit 5 oder 10 Männern in die Kiste steigen; innerhalb eines möglichen Empfängniszeitraums von mehreren Wochen mit entsprechend mehr. Keiner davon hat deswegen die Gewissheit, der Vater eines 7 bis 9 Monate später geborenen Kindes zu sein. Nicht einmal die Mutter hat unter diesen Umständen die Gewissheit, wer von den "mehreren" denn nun "getroffen" hat.
Bindung, kann man sich tatsächlich darüber streiten.
eigentlich nicht. Die Bindung eines Vaters an sein Kind kann erst nach der Geburt entstehen; bei vielen sogar erst, wenn sie mit dem Kind kommunizieren können. Im Moment bist Du bestenfalls verliebt in die Vorstellung, Dich möglicherweise fortgepflanzt zu haben; nicht mehr.
Was ist eurer Meinung nach für das Kind das Beste? Diese Frage stelle ich mir schon seit Monaten und finde keine richtige Antwort.
die nächsten Jahre ist es wichtig und das Beste für dieses Kind, liebevoll umsorgt und betreut zu werden und angstfrei aufzuwachsen. Die Frage nach Biologie und eigener Abstammung wird es sich mindestens zehn Jahre lang nicht stellen, weil diese fragen für ein Kind ohne Kenntnis der Zusammenhänge belanglos sind. Wenn es soweit ist, wäre es das beste, wenn die Mutter entsprechende Fragen wahrheitsgemäss beantwortet - wenn es denn eine Wahrheit gibt, die lautet "ein gewisser Wildcard ist Dein Vater - oder könnte es zumindest sein". Und wenn es diese Wahrheit nicht gibt oder geben soll, ist das eben so.
Das Wissen um einen Vater, den es zwar gibt, der aber - warum auch immer - nicht präsent ist, erleichtert jedenfalls keinem Kind das Leben. Und ein väterliches "ich hätte ja..., wenn ich ... gedurft hätte" ändert daran nichts; Deine eigene Version der Geschichte ist nicht notwendigerweise die, die dem Kind erzählt wird.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi,
das Posting des Neumitglieds Papa in Spe finde ich diesem Zusammenhang sehr passend, da es die Folgen (Zahlpflicht gerne - Umgang "nein Danke"), die wir hier theoretisch disskutieren, deutlich zeigt. Gruß Ingo
http://www.vatersein.de/Forum-topic-24840-start-msg276915.html#new
Hey Ingo30,
danke für den Hinweis auf das neue Posting von Papa in Spe. Ich habe seine Geschichte hier auch bereits interessiert gelesen. Ja und tatsächlich gibt es parallelen, auch zu der endlosen Geschichte von Dibaa. Grundsätzlich habt ihr natürlich alle recht und wenn ich weniger ich selbst wäre, dann würde ich sofort davon ablassen. Auf der anderen Seite muss ich auch dann jederzeit damit rechnen, dass die KM doch irgendwann den für das Kind zustehende Unterhalt einfordert. Ich habe Dibaa mal vor ein paar Tagen gefragt, ob er den Kampf um sein Kind mit dem heutigen Wissen noch mal aufnehmen würde und er antwortete "Ja" denn "Wenn man kämpft, kann man verlieren.Wenn man nicht kämpft, hat man schon verloren." Ich denke, dass das große Problem nicht die Gerichtsprozesse wären, sondern die Instrumentalisierung der Kinder ab einem bestimmten Alter. Es gibt glaube ich nichts schlimmeres für einen Vater, wenn ihn sein eigenes Kind verleugnet. Nichtsdestotrotz werde ich für mich mit dem hier vermittelten Wissen entscheiden müssen, wie es in Zukunft weitergehen wird. Ich hoffe natürlich, wenn ich den Weg gegen euren Rat beschreiten sollte, dass ihr mir trotzdem weiterhin mit euren Ratschlägen zur Seite stehen werdet.
Gruß Wildcard
