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Moin aus dem Oldenburger Raum

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(@jam_kritiker)
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Dazu gibt es ein einziges BGH Urteil und dies wurde hier als Grundlage genommen.
Gestern ging die Beschwerde ans OLG raus.

N'abend hexli,

ich verstehe Dich so, dass vom Familiengericht erst kürzlich beschlossen wurde, dass Dein Mann zusätzlich zum Barunterhalt für die Tochter (der in einer Urkunde tituliert ist) auch noch Betreuungsunterhalt (Oma) zahlen muss und dagegen Beschwerde eingelegt wurde. ???

Seit/ab wann muss er lt. Beschluss diesen Betreuungsunterhalt zahlen?
Macht die Beschwerde zum OLG angesichts des kurz bevorstehenden 18. Geburtstages überhaupt Sinn?
War der Anwalt Deines Mannes von der Rechtsprechung des BGH zu diesem Betreuungsunterhalt überrascht?


AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2015 01:42
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