Moin,
ich/wir leben im Oldenburger/Vareler Raum und ich werde hier für meinen Mann schreiben, da er es so gar nicht mit Comp hat.
Er ist Vater einer fast 18j Tochter, die er durch Umgangsvereitelung und PAS nur selten gesehen hat.
Tochter wurde im Jahr 2003 zur Halbweise und lebt seit dem bei Großeltern mütterl Seits, die das PAS erfolgreich betrieben haben.
Wir haben nach dem Versterben der KM massive Probleme mit den Großeltern in Punkto Unterhalt und Umgang.
Tochter hat vor 2,5j Kontakt zum Vater gesucht und war froh in endlich gefunden zu haben (wohnt nur 25km entfernt), Großeltern haben immer behauptet nicht zu wissen wo er wohnt obwohl sie ihm
halbjährlich Zeugnisse etc. schicken mußten. Auch andere Aussagen wurden getroffen die sich als dreiste Lügen heraus stellten.
Tochter verlor letztes Jahr ihren Großvater und hat 1 mon später auch Kontakt zum Vater wortlos wieder abgebrochen obwohl sie hier einziehen wollte und sich schon Farbe fürs Zi ausgesucht hat
und ihr Zi bildlich eingerichtet.
Die Großmutter hat es wieder geschafft derart Psychoterrot auszuüben, so das Tochter PAS bedingt fern bleibt.
Zudem wurde nun KV dazu verurteilt Betreuungsunterhalt in voller Höhe des KU zu zahlen.
Die Geschichte insgesamt würde ein Buch ergeben, dass teilweise ein spannender Psychothriller/Krimi abgeben würde.
Später mehr :phantom:
LG hexli
Moin
Herzlich Willkommen
Ich glaube nicht, dass der letzte "Stimmungsumschwung" was mit PAS zu tun hat. Das wäre in Anbetracht der Situation auch schwer erklärlich. Vielmehr vermute ich nach dem Tod ihres Opas, dass Verlustangst hier eine deutlich größere Rolle spielt. Ihr dürft nicht vergessen: die Großeltern waren für die Tochter Deines Mannes DIE Ersatzeltern - nicht mehr und nicht weniger. Und das auch noch in den Jahren, wo aus einem Kind ein Erwachsener wird. Für die Tochter dürfte es eine schreckliche Vorstellung sein, durch den Umzug zu Euch die Oma praktisch im Stich sprich allein und hilflos zu lassen. Denkt mal darüber nach.
Gruss oldie
PS: Was ist mit Versöhnung? Wäre das jetzt nicht ein Moment, darüber ernsthaft nachzudenken?
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin
Lass mich raten: Mit Oma? Nach Deiner Schilderung sehe ich hier ein heftiges Zerwürfnis. Konkrete Gründe, warum das unmöglich sein soll, kann ich bisher nicht erkennen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi Hexli,
wärest Du bitte so nett und würdest in ganzen Worten schreiben? Man bekommt sonst beim Lesen wirklich Augenkrebs. Ist sicher nicht so schwer aus einem Zi ein Zimmer zu machen. Danke.
Zudem wurde nun KV dazu verurteilt Betreuungsunterhalt in voller Höhe des KU zu zahlen.
Was heißt das genau? Betreuungsunterhalt erhalten i. d. R. unverheiratete Mütter von Kindern unter 3 Jahren. Gibt es denn einen Titel bzw. was genau hat dieses Urteil für eine Aussage über Art und Dauer des Unterhalts?
Das Kind hat - weiß ich zufällig aus einem anderen Zusammenhang - einen Anspruch auf Halbwaisenrente, wenn der Großvater gestorben ist und sie in seinem Haushalt lebte. Das sollte man mal prüfen. Darüber hinaus muss die Tochter wieder mit ihm in Kontakt kommen, wenn sie ab 18 Unterhalt will. Sie kann natürlich auch den Anwalt bemühen. Aber grundsätzlich sollte da wieder eine Kontaktmöglichkeit entstehen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hm lbm,
du hast grundsätzlich Recht.
Aber sie müsste ja druch die verstorbene Mutter bereits Halbwaisenrente beziehen. IMO wird die dann nicht addiert, oder doch?
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
ja, nach dem Tod des Großvaters könnte man zumindest eine Versöhnung mit der Oma versuchen. Dabei aber auch erklären, dass man die Enkelin nicht "wegnehmen" will. Die Enkelin ist z.Z. die einzige Stütze für die Oma, dass ist nicht einfach. Andererseits kann eine 18jährige selbständig entscheiden. Ich würde erst einmal vorschlagen Kontakt zum KV zu halten, dass scheint aber schwierig zu sein, wenn der KV keinen Computer hat, hat er wenigstens ein Handy?
Dass mit dem Betreuungsunterhalt ist vermutlich so zu sehen, dass die Großeltern den Unterhalt für die Betreuung erhalten haben, juristisch ist das zwar etwas anderes als Betreuungsunterhalt, aber im Prinzip stimmt das schon.
Mit 18 ändern sich auch die Modalitäten der Unterhaltsberechnung, aber Vorsicht der Titel gilt weiter, wenn er nicht befristet ist.
Als erstes müsste die Tochter ihre Bedürftigkeit nachweisen, also was macht sie Schule, ... ? Hat sie Einkommen, wenn ja wie hoch? Halbwaisenrente?
Dann geht es darum wohnt sie weiter zu Hause (also bei Oma oder dem KV) oder nicht, geht sie noch zur Schule, ist sie noch ein privilegierter Volljähriger? Danach würde sich dann der Unterhalt bemessen.
Am allereinfachsten wäre es, wenn sich alle an einen Tisch setzen würden und das Problem Zukunft (was will die Tochter machen, studieren, wegziehen, ...) und Unterhalt zu regeln.
VG Susi
Entschuldigt, KV und KM sowie KU sind übliche Bezeichnungen und ich ging davon aus, dass dies hier auch üblich ist.
Nun, eine Versöhnung ist nicht möglich, wurde vom Kindsvater alles versucht. Er kennt die Großeltern seiner Tochter seit seiner Kindheit, sie sind immer davon ausgegangen das er
Kindesmutter mal heiraten wird. Dies hat er nicht getan aus verschiedenen Gründen.
Kindesmutter hat ihn bereits Anfang der Schwangerschaft verlassen, sprich, sie hat ihm während des Auszugs an den Kopf geknallt das sie schwanger ist.
Er hat sich bemüht, doch wurde während der gesamten Schwangerschaft ausgeschlossen. Im Krankenhaus wollte man ihm den Besuch zu seinem Kind verwehren.
Trotz dessen hat er ihr die neue größere Wohnung renoviert, mit seinen Eltern zusammen das Kinderzimmer eingerichtet, vom ersten Tag an Unterhalt gezahlt und die Vaterschaft
anerkannt.
Die Großmutter hat von Anfang an dafür gesorgt, dass er sein Kind nicht sehen darf indem sie Kindsmutter unter Druck gesetzt hat.
Urteile zum Umgang mit seiner Tochter wurden negiert und Umgang vereitelt. Wenn Umgang statt gefunden hat, kamen hinterher Briefe vom Anwalt die nur das Ziel verfolgten, den Umgang
nicht statt finden zu lassen. Wieder vor Gericht, wurde dann begleiteter Umgang in der Wohnung der Großeltern angeordnet. Warum? Wissen wir nicht genau.
Nur das sie Dinge erzählt hat (Großmutter), die dem Fass den Boden ausschlugen und auf die er nicht gefasst war. Ein Beispiel, er fährt ein altes VW Bundeswehrauto als Oldtimer (Hobby) und
das war Anlass in als Rechtsradikalen hinzustellen. (Völlig absurd)
Selbst die Kindesmutter ist hat nicht glauben können, was ihre Mutter da zum besten gibt, war jedoch gefangen. Sie war abhängig bezüglich der Betreuung des Kindes wenn sie arbeitete (ambul. Dienst)
Tochter war dann als 2 j ein halbes Jahr regelmäßig bei uns. Alles war gut, dann ging es wieder los, Kindsvater ist dann ein halbes Jahr immer umsonst hin gefahren um seine Tochter abzuholen.
Bis zu ihrem 6 LJ hat er sie nicht wieder gesehen. Gerichtsurteile wurden negiert und er war tief getroffen durch die Entwicklung.
Durch seine Mutter hat er dann von seiner Tochter erfahren, da sie noch regelmäßig mit ihrer Mutter bei Omi war.
Dann bekam er von Kindsmutter eine Einladung zur Einschulung seiner Tochter.
Auch sagte ihm seine Mutter, daß Kindsmutter möchte das er sein Umgangsrecht wieder wahr nehmen kann.
Dann kam 10 Tage vor der Einschulung die Horrornachricht, Kindesmutter ist im Urlaub verstorben.
Großmutter hat ihn gleich ausgeladen (Einschulung), zur Schule ist er dennoch gegangen, mit Schultüte, Tochter hat sich so gefreut (obwohl solange nicht gesehen)
Die Beerdigung war Freitag, Samstag Einschulung, Sonntag 6 Geb Tochter.
Er hat auf Anraten des Jugendamtes und seiner Anwältin das Sorgerecht beantragt, allein schon um das Kind versichert zu wissen und um für seine Tochter als Vater dazu sein, um für sie zu sorgen,
halt Papa.
Ab diesem Zeitpunkt ging die Hölle los. Auch seine Eltern haben ihre Enkelin nicht mehr gesehen.
Pakete zu Ostern, Geb, Weihnachten kamen zurück.
Im Sorgerechtsprozess wurde ein psych. Gutachten erstellt (Kind), wir vom Jugendamt begutachtet (alles gut).
Das Kind hat als 6j Dinge geäußert, wie..... Er will mich klauen und entführen, ich (also ich Frau) hätte sie gezwungen Mamma zu ihr zu sagen und das nur ich ihre Mama bin) (Blödsinn)(ich hab sie ins Zi gesperrt) (bin Kinderpflegerin und lehne Gewalt ab, setze auf vertrauensvolle Basis zw Kindern und Erwachsenen).......und vieles mehr...... (natürlich auch wieder der Oldtimer der Kindsvater zum Rechtsradikalen macht) Kind äußerte das sie sich erinnern kann, als sie 1j und 2j alt war ist ihr das bei uns passiert. :puzz:
Also kurz um, wir waren die Monster und die Großeltern bekamen im Alter von 67 und 68j das 6 j Kind zugesprochen, 2 Menschen die zuvor 20j und 15j als schwer kranke Menschen in Frührente gingen.
Davon eine Pers mit schwerer Alkoholproblematik.
Wir haben dann zusammen gesessen und mein Mann hat gesagt, dass er sein Umgangsrecht ruhen lassen möchte um seiner Tochter zu ermöglichen zur Ruhe zu kommen und um Trauerarbeit leisten zu können. Ich habe ihm zugestimmt, da ich es groß fand diesen Schritt zu gehen.
Die nächsten Jahre hagelte es immer wieder Anzeigen durch die Großeltern gegen ihn, wegen Ruhestörung der Toten. Er soll das Grab regelmässig zerstört haben. Komischerweise zu Tatzeiten wo er auf Montage war, also hunderte Kilometer von Zuhause entfernt.
Ständig versuchten Großeltern mehr Unterhalt raus zu holen, hatten keinen Erfolg damit, doch wir hatten die Kosten.
Tochter stand dann vor 2,5j auf einmal bei Omi vor der Tür und traf dann auch gleich auf ihren Vater. 🙂
2 schöne Jahre folgten.
Sie widersetzte sich gegen ihre Großeltern, ging zum Jugendamt weil sie zu ihrem Vater wollte, hat sich mit Einverständnis der Großeltern hier zur weiterführenden Berufsfachschule/Sonderklasse angemeldet.
War dabei ihr Zimmer hier einzurichten.
Und dann war alles anders, sie kam nicht mehr. Schrieb immer wirrer sms an uns/mich. Fragte was passiert wenn sie ihre Antidepressiva auf einmal nimmt. etc. etc.
Wir waren immer zur Stelle wenn sie uns brauchte.
Sie sollte in eine psychosomathische Reha, fuhr nicht da Oma sagte brauchst du nicht.
Tochter geht seit 11j zur selben Psychotherapeutin, bringt jedoch nix. Zudem behandelte selbe Therapeutin Großmutter.
"Oma brauch ja nicht denken das ich bei ihr bleib wenn Opa tot ist."
Sie ist immer noch da, meldet sich nur wenn sie Geld braucht.
Anmerkung, Tochter bekommt nur 20€ Taschengeld im Monat. Muß auch Kleidung davon kaufen 🙁
Oma bekommt 356 Kindsunterhalt, 184 Kindergeld,191 Halbweisenrente (Mutter) und 29 Hinterbliebenenrente fürs Kind,
gespart wird erst seit 2j in Höhe von 50 i Mon fürs Kind (Auskunft an Kind von Sparkasse)
Kaum war Opa tot rannte Oma zum Anwalt und hat Betreuungsunterhalt gefordert, Amtsgericht sagt Kindsvater muß 448€ Betreuungsunterhalt zum Kindsunterhalt zahlen.
Ja Tochter hat Anspruch auf Halbweisenrente vom Opa, hat Oma schon beantragt und verschwiegen. Sind aber ja nicht auf den Kopf gefallen und haben Tipp weiter gegeben
und bekame bestätigt das es schon beantragt wurde.
Zur Info:
Tochter bekommt die höhere Halbweiserente gezahlt (wird wohl Opas sein)
Zum Kindsunterhalt, Halbweisenrente Mutter und Hinterbliebenenrente gibt's auch noch ne Geschichte, doch die kommt später.
Hier wurde inzwischen die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, die den Tatbestand des Betruges über 10j festgestellt hat anhand der eingereichten Unterlagen.
Es bleibt spannend. Gute Nacht
LG hexli
Ja sorry, das war missverständlich von mir ausgedrückt. Es ging nicht um die handelsüblichen Abkürzungen im Zusammenhang mit Familienrecht, sondern diese grausige Internetsprache, bei der aus "nicht" "ni" wird, etc.
Diesen Trend möchte ich von vatersein.de gern fernhalten.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
als erstes noch einmal die Frage, was Du willst. Dich ausk...n, ist ja in Ordnung. Wenn wir irgendwie helfen sollen, dann müsste schon eine Frage formuliert werden.
Als nächstes halte ich Betreuungsunterhalt und KU für Unfug! Für eine 17jährige gibt es keinen Betreuungsunterhalt es sei denn sie ist behindert oder bedarf der Betreuung z.B. aus psychologischen Gründen.
Ausserdem sind die 448 Euro genau der KU, da der Zahlbetrag 448 Euro - 92 Euro (hälftiges Kindergeld) = 356 Euro ist. Dies dürfte das Gericht auch so entschieden haben.
Ansonsten geht es um die Zukunft einer fast 18jährigen, ihr könnt doch nicht allen Ernstes verlangen, dass eine 18jährige mit den Menschen bricht, die sie groß gezogen haben! Wenn ihr eine Rolle in ihrem Leben spielen wollt, dann müsst ihr die Tatsachen auch akzeptieren. Eure Tür sollte offen stehen, aber zwingen könnt ihr sie nicht.
Nochmals, setzt Euch mit ihr mit oder ohne Oma zusammen und denkt über ihre Zukunft nach. Es geht eben nicht um die Vergangenheit wer, wann, was, wie, warum gemacht hat. Es geht um die Zukunft. Vermutlich wird die Tochter sehr bald ihre eigenen Wege gehen, wie das eben mit jungen Erwachsenen so ist.
VG Susi
Hallo Susi,
Ausk..zen nein, es war eine kurze Abhandlung dessen was vorher war.
Es will hier keiner das Tochter mit ihrer Oma bricht !
Wir sind noch dabei das jetzt geschehene zu sortieren und einzuordnen. Zudem trauert mein Mann sehr, da er das Gefühl hat sein Kind zum zweiten Mal verloren zu haben.
Der Tochter standen und stehen immer noch die Türen offen, nur wird sie in nächster Zukunft wohl die Tür nicht nutzen (da Oma es verbietet)
PAS wurde eindeutig diagnostiziert in der Klinik für Kinder und Jugenpsychiatrie, zu der sie eine zeitlang letztes Jahr nach Suizidankündigung zur ambulanten Gesprächstherapie mußte.
Zitat:
Es geht eben nicht um die Vergangenheit wer, wann, was, wie, warum gemacht hat. Es geht um die Zukunft. Vermutlich wird die Tochter sehr bald ihre eigenen Wege gehen, wie das eben mit jungen Erwachsenen so ist.
Die Gespräche über die Zukunft sind schon geführt worden, auch wurde sie durch uns begleitet in Punkto Berufsorientierung, Jobbörsen, Ausbildungsbörsen etc.
Und ja der Richter des AG hat auf Betreuungsunterhalt in Höhe von 448€ entschieden, dass Kindergeld wird vom Kindsunterhalt bereits abgezogen und diesmal auch Halbweisenrente etc
zu zahlen sind Kindsunterhalt Rest plus Betreuungsunterhalt der der Großmutter zusteht.
Dazu gibt es ein einziges BGH Urteil und dies wurde hier als Grundlage genommen.
Gestern ging die Beschwerde ans OLG raus.
Abkürzungen wie ni ist versehentlich passiert und nicht meine Art zu schreiben.
Weitere Fragen stelle ich dann in den dazu gehörigen Unterforen.
LG hexli
Nein sie haben die Vormundschaft über das Kind.
Hier das Urteil auf dem sich das Urteil des AG stützt: BGH, Urteil vom 30.8.2006 - XII ZR 138/04 (OLG Hamm),
der gegnerische Anwalt kam in letzter Minute damit um die Ecke so das wir überrascht wurden.
(War uns noch nicht zugestellt worden und erhielten Schreiben im Gerichtssaal)
LG hexli
Ah,
jetzt wirds klarer.
Wenn ein Elternteil verstirbt erbringt er natürlich seinen Anteil am Unterhalt durch Betreuung nicht mehr. Deshlab muss der überlebende Elternteil diesen zusätzlich zum barunterhalt übernehmen. Bar- und betreuungsunterhalt sind, warum auch immer, gleichviel wert. Daher muss der Vater diesen nun sozusagen drauf zahlen, darf aber dann das gesamte KG und die Halbwaisenrente (den Betrag der durch die KM, aber auch den durch den Großvater) abziehen.
Das "gute" ist, dass dieser Betreuungsunterhalt nur bis zum 18. Geburtstag anfällt. Danach gibt es nur noch den barunterhalt. Dieser richtet sich dann alleine nach dem Einkommen des Vaters. Wieder ist dann das volle KG und die gesamte Halbwaisenrente abzuziehen.
Je nachdem was das Kind ab 18 tut gibt es evtl, auch erstmal gar keinen Unterhaltsanspruch oder einen nachrangigen hinter der Ehefrau, wenn das Kind keine allg. Schulausbildung (hier wohl Abi) betreibt.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Das Kind wird bald 18, ja das stimmt, doch Abi weit gefehlt........
es sitzt in einer Auffangklasse der Beruffachschule für Schüler mit sehr schlechtem Hauptschulabschluß und ohne Hauptschulabschluß.
In der Zeit als Kontakt bestand bis letztes Jahr Oktober, haben wir mit allen Kräften versucht dem Kind Wege aufzuzeigen, die es gehen kann.
Ende offen......
LG hexli
Hallo,
das ist natürlich das eigentliche Problem. Mit 18 wird es aber finanziell enger. U.U. hat der Rückzug der Tochter auch etwas mit den Forderungen zu tun, die ihr vernünftiger Weise gestellt habt. Um ein Gespräch über die Zukunft mit Tochter und Oma kommt ihr aber aus meiner Sicht herum, wenn ihr etwas tun wollt.
Wird sicher nicht einfach, aber anders wird es ohne bestimmt nicht.
VG Susi
Susi,
da kann ich dir jetzt schon Brief und Siegel darauf geben, dass von Oma gleich wieder der RA bemüht wird und zwar exakt 1 Wo vor Geb des Kindes.
die wollen nicht reden, dass wollten sie nie und haben sie nie getan und werden es auch in Zukunft nicht tun.
Die Hoffnung das Kind von selber kommt ist vorhanden, doch machen wir uns nichts vor und lassen uns überraschen 😉
LG hexli
Hexli,
soll Oma machen, da wird auch nichts anderes herauskommen, dass die Tochter erwachsen ist und für sich selber sorgen muss. Anspruch auf Unterhalt besteht bis zum Ende der 1. Berufausbildung, aber es wird eigenes Einkommen des Kindes angerechnet. Das würde ich ganz entspannt sehen.
VG Susi
Susi,
wir machen uns eher Sorgen darum, dass Kind mit ihrem Zeugniss überhaupt keine Ausbildungsstelle bekommt und auch keine Chance hat eine 2j Berufsfachschule zu besuchen 🙁
LG hexli
Hexli,
ist das Kind erst einmal in den Brunnen gefallen wird die Sache mit jungen Erwachsenen nicht einfacher. Es kostet Kraft und Mühe hier mit dem Arbeitsamt eine Chance zu finden. Das, was die Tochter jetzt macht ist eher parken.
Damit überhaupt etwas funktioniert, müsst ihr aber auch Einfluss auf die Tochter nehmen können und da sehe ich leider im Moment schwarz.
Was hilft wären vielleicht Praktika und auch jobben. Dabei könnte die Tochter herausfinden was sie kann und auch ggf. Lehrherren und Arbeitgeber finden. Solange die Tochter noch unter 25 ist, wird sich das Arbeitsamt durchaus bemühen (ja, hängt vom Sachbearbeiter ab, aber i.Allg. schon).
Was ich schreibe ist nicht wirklich hilfreich, aber vielleicht findet ihr doch noch einen Zugang zur Tochter. Viel Erfolg.
VG Susi
