Hey
Also mein Problem zurzeit ist das ich nicht weiss was ich machen soll oder verhalten soll. Bin am 15.01 Vater geworden worüber ich mich sehr freue. Aber ich höre nix von der Mutter nur das ich zahlen soll obwohl ich nicht auf der Geburtsurkunde stehe. Muss dazu sagen sie war während der Schwangerschaft noch verheiratet und ihr ex will diesen nicht ausschlagen. Er kommt gebürtig nicht aus Deutschland. Ich denke mir dadurch kann er in Deutschland bleiben. Ich darf mein Sohn nicht sehen und ich höre auch nix von ihr wie es ihm geht. Also seid Mitte februar hab ich ihn nicht mehr gesehen. Nur kurz vor Ostern kam ein Brief von ihr das ich den Mindestunterhalt zahlen soll. Nun zu meinem grösstem Problem die Anfechtung selber kann ich nicht bezahlen, wie gehört habe sind das mehrere Tausend Euro die ich nicht habe. Ich weiss auch nicht ob schon eine läuft. Ein Privaten Test habe ich machen lassen nur ich weiss nicht ob dieser anerkannt wird.
Hoffe ihr könnt mir ein wenig helfen
Hallo,
Wenn Sie Unterhalt fordert Dann bist du damit in Verzug gesetzt. Damit solltest du das Geld zur Seite legen.
Allerdings ist ihr Mann der gesetzliche Vater wenn Sie verheiratet ist. Damit bist du eigentlich nicht unterhaltspflichtig weil du ja nicht der gesetzliche Vater bist.
Rein theoretisch hättet ihr alle drei zum Jugendamt gehen können und du hättest die Vaterschaft anerkannt und der Mann Sie abgelehnt.
An deiner Stelle würde ich um Kontakt mit demkind bitten und um eine Kopie der Geburtsurkunde. Wenn in dieser de Ehemann steht bist du für das Kind sozusagen nicht existent weil es ja schon einen Vater hat. Damit bist du Dann aber auch. Nicht unterhaltspflichtig.
Sophie
Moin Stefan,
willkommen hier im Forum. Auch wenn es Dir jetzt erstmal nicht hilft (aber vielleicht anderen, die still mitlesen): Meldet Euch vor der Geburt des Kindes hier an und sprecht über die Probleme. Oftmals können durch die Mitglieder dann noch hilfreiche Tipps im Vorfeld geben.
Wie Anna schon geschrieben hat, bist Du in dieser Konstellation (KM verheiratet) rechtlich für das Kind nicht existent. Du hast auch kaum bis wenig Möglichkeiten etwas an dieser Situation zu ändern, wenn die rechtlichen Eltern nicht mitspielen. Ich sehe allerdings in dieser Konstellation auch erstmal keine Unterhaltspflicht. Wie aber von Anna geschrieben, solltest Du das Geld für den KU zurücklegen, da später der Unterhalt vom rechtlichen KV zurückgefordert werden könnte.
Vielleicht gibst Du uns noch ein paar mehr Infos: War es hier gezielter Schachzug mit der Schwangerschaft (weil das Paar zusammen keine Kinder bekommen konnte) oder ist hier einfach nur ein "Unfall" passiert? Es scheint sich hier auch um einen ausländischen Mitbürger zu handeln. Wann und wo wurde die Ehe geschlossen? Normalerweise finden durch die Ausländerbehörden hier auch recht strenge Prüfungen bzgl. Scheinehen statt.
Was für einen Vaterschaftstest hast Du gemacht? Wie ist dieser abgelaufen? Ist dieser bei einer neutralen Stelle gemacht worden oder hatte die KM z.B. Manipulationsmöglichkeiten (Du hast den Test z.b. aus den Augen gelassen). Gruß Ingo
Hallo,
in Ergänzung dazu solltest Du Dir klar werden, ob Du die Anfechtung der Vaterschaft (und das wird kein Spaziergang bei einer bestehenden Ehe) wirklich durchfechten willst. Wenn die Gegenseite unterliegt, bleibt meines Wissens an ihr die Kosten hängen.
Darüber hinaus sollte aber auch dokumentiert werden, dass die beiden rechtlichen Elternteile davon nachweislich WISSEN, dass es NICHT das Kind des Ehemannes ist, damit die Anfechtungsfristen zu laufen beginnen.
Ich würde daher unbedingt rechtlichen, fundierten Rat einholen, damit Du Dir die größtmögliche Absicherung holst.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin Stefan,
in Ergänzung zu LBMs Rat:
Nun zu meinem grösstem Problem die Anfechtung selber kann ich nicht bezahlen, wie gehört habe sind das mehrere Tausend Euro die ich nicht habe
Wenn Du kein / wenig Einkommen hast: Nimm Deine Unterlagen zur finanziellen Situation und geh zu Deinem zuständigen Amtsgericht und Frage nach einem Beratungsschein. Das kostet Dich 10 Euro und Du kannst wenigstens mal rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Gruß Ingo
Hi
Danke für die schnellen Antworten. Das Problem ist wir hatten ein halbes Jahr vor der Geburt kein Kontakt zueinander weil ich unsicher war ob ich der Vater bin und ich ihr gesagt hatte das ich ein Test machen wollte und um Stress und die Kosten der Anfechtung zuvermeiden. Und ein Tag nach der Geburt hat sie mich dann angeschrieben.
Was mit der KM und dem Ex-Mann abgelaufen ist da weiss ich persönlich sehr wenig drüber. Was sie mir nur erzählt hatte war das sie für die Scheidung aufkommen musste.
Ein geregelt Einkommen (arbeite in 4-schicht system deswegen der frühe eintrag) habe ich nur da bekomme ich wohl keine Prozesshilfekosten oder die Rückzahlung wird dann sehr hoch sein und gleichzeitig dann den Unterhalt zahlen das werde ich nicht schaffen.
Und auch wenn ihr mich dafür hassen solltet oder meine Einstellung nicht wirklich versteht. Die Anfechtung selber sehe ich persönlich nicht ein diese zu bezahlen weil ich will ja gerne für den kleinen da sein. Nur wenn ich Unterhalt zahlen soll dann will ich auch auf der Geburtsurkunde stehen. Soweit ich weiss gibt es eine zwei Jahresfrist. Die wollte ich aber auch ungern verstreichen lassen.
Und sie wollte ja das ich sogar das ich ja zahle so würde sie doppelt abkassieren. Und soweit ich weiss wird es schwer das jetzt geforderte Geld also was jetzt der gesetzliche Vater zahlen muss zrückzuforden, weil ich kann ja nix dafür das er diese nicht ausschlagen will. Er kann diese sowieso nicht bezahlen er bekommt h4 soweit ich weiss.
Moin
Wenn Sie Unterhalt fordert Dann bist du damit in Verzug gesetzt. Damit solltest du das Geld zur Seite legen.
Formal betrachtet bist Du das nicht. Eine Inverzugsetzung kann nur erfolgen, wenn Du auch rechtlich der Vater bist. Bis dahin bist Du nicht UH-pflichtig. Also lass' den Mist mit getätigten UH-Zahlungen sofort sein und harre der Dinge. Du bist hier nur ein kleines Licht unter global players und kommst nur all zu leicht unter die Räder. Der Hinweis, entsprechende Rücklagen für Unterhalt zu schaffen, ist allerdings aus der Not geboren goldrichtig. Per §1613 Abs.2 Pkt.1 BGB kann Dir nur allzuleicht eine rückwirkende UH-Pflicht verordnet werden.
Was ich nicht deutlich erkenne: erfolgte von Dir ein entsprechender Vaterschaftstest, und das Ergebnis ist bzgl. Deiner Person als biolog. Vater sauber positiv?
Gruss oldie
PS: Falls hier offene Rechtsfragen Dich in Mißkredit bringen könnten und der "Feind" mithört, empfehle ich eine Verlagerung in das Sonderfallforum. Dort ist die Thematik für Außenstehende nicht einsehbar. Gib einfach Nachricht (PN, Moderator informieren, oder per e-mail). Bleibt die Frage für mich: Was willst Du? Vater sein, Kosten sparen, oder "wasch mir bitte trocken den Pelz"? Du musst Dich schon sauber positionieren.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin Stefan,
sorry, aber man wird nicht ganz schlau aus dem was Du schreibst:
Schreib mal bitte der Reihe und konrket auf:
- Wie ist der jetzige Status der KM? Verheiratet oder rechtlich verbindlich geschieden?
- Nochmal: Wie ist der Test abgelaufen? Bei einem Arzt oder hast Du die KM mit den Proben alleine machen lassen?
Die Anfechtung selber sehe ich persönlich nicht ein diese zu bezahlen weil ich will ja gerne für den kleinen da sein. Nur wenn ich Unterhalt zahlen soll dann will ich auch auf der Geburtsurkunde stehen. Soweit ich weiss gibt es eine zwei Jahresfrist. Die wollte ich aber auch ungern verstreichen lassen
Nochmal: Du hast keine Rechte an dem Kind wenn es während der Ehezeit geboren wurde und der rechtliche Vater keinen Einspruch eingelegt hat. Wenn die KM allerdings geschieden ist, wird der rechtliche Vater sicherlich bald auch keine Lust mehr haben Unterhalt zu zahlen und Dich als biologischen Vater ins Spiel bringen. Deshalb solltest Du alsbald Rücklagen anlegen.
Du solltest auch mal überlegen was Dich billiger kommt: Ein Gerichtsverfahren (ein paar tausend Euro) oder Zahlväter für mind. 18 Jahre werden (mehrere hundertausend Euro). Dazu noch möglicherweise Unterhaltszahlungen für die KM, da das Kind noch unter 3 Jahren ist.
Du brauchst für Deinen Fall zwingend juristische Beratung. Das kann auch ein Forum nicht (allein) übernehmen. Gruß Ingo
Sie ist soweit ich von ihr weiss geschieden.
Den Test habe ich über ein Arzt laufen lassen sie wollte soar das es ihre Hebamme macht.
Nochmal: Du hast keine Rechte an dem Kind wenn es während der Ehezeit geboren wurde und der rechtliche Vater keinen Einspruch eingelegt hat. Wenn die KM allerdings geschieden ist, wird der rechtliche Vater sicherlich bald auch keine Lust mehr haben Unterhalt zu zahlen und Dich als biologischen Vater ins Spiel bringen. Deshalb solltest Du alsbald Rücklagen anlegen.
Das Problem ist er kommt nicht aus Deutschland und wenn er diese selber ausschlägt dann darf er Deutschland verlassen und das wird er nich machen.
Moin
Eine Hebamme ist keine neutrale Person, das sollte Dir bekannt sein. Hast Du die Proben die ganze Zeit über eindeutig beaufsichtigen können?
Das Problem ist er kommt nicht aus Deutschland und wenn er diese selber ausschlägt dann darf er Deutschland verlassen und das wird er nich machen.
Was möchtest Du damit eindeutig aussagen? Wenn also der derzeitige rechtliche Vater einer genetischen Überptüfung zustimmen würde, müsste er bei abschlägigem Ergebnis D. verlassen? Ok, und was ist hierbei Dein Part? Ich kann bisher Deine Intention mir noch nicht erklären.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin
Eine Hebamme ist keine neutrale Person, das sollte Dir bekannt sein. Hast Du die Proben die ganze Zeit über eindeutig beaufsichtigen können?
Ihr ex man war nicht dabei nur ich, sie und der kleine. Das mit der Hebamme wollte sie nicht ich der Test wurde von einem Arzt durchgeführt
Was möchtest Du damit eindeutig aussagen? Wenn also der derzeitige rechtliche Vater einer genetischen Überptüfung zustimmen würde, müsste er bei abschlägigem Ergebnis D. verlassen? Ok, und was ist hierbei Dein Part? Ich kann bisher Deine Intention mir noch nicht erklären.
Nix will ich damit aussagen nur das er dann Deutschland verlassen muss wenn er nicht mehr der gesetzliche Vater ist. Und da er hier bleiben will wird er nicht die Anfechtung in die Wege leiten.
Moin Stefan,
der rechtliche Vater ist selbst für seinen Aufenthaltsstatus verantwortlich. Es gibt klare Fristen, ab wann eine Ehe Aufenthaltsstatus auslöst und wann nicht. Nicht Dein Problem.
Das ganze Konstrukt ist doch schon zum Scheitern verurteilt. Wenn die - mittlerweile geschiedene KM - Kohle für das Kind will (und Kinder kosten nun mal Geld) wird sie / oder die Behörde sich dieses von dem Verpflichteten holen. Derzeit ist das noch der rechtliche Vater. Der wird aber kein Interesse an Zahlleistungen haben. Und somit wirst wieder Du ins Spiel kommen.
Bitte verdeutliche Dir auch noch mal, dass "Unterhalt zahlen" und "Umgang mit dem Kind" zwei Paar Schuhe sind und nichts miteinanderzutun haben müssen.
Dem JA wird es darum gehen, die Unterhalskosten für das Kind beizutreiben. Und ich wette, dass der rechtliche KV keine Lust drauf hat für ein Kind, welches nicht seins ist, mindest. 225 Euro pro Monat an die KM zu entrichten. Gruß Ingo
Wieso macht sie einen Test mit, wenn sie dich gar nicht Vater sein lassen will?
Und ja, du solltest dir wirklich sehr genau überlegen ob du den Kampf aufnehmen willst.
Deine Chancen, etwas positives zu erreichen sind nur knapp über Null, die Wahrscheinlichkeit nichts anderes als eine Unterhaltspflicht über Zigtausend € zu erhalten, dagegen ausgesprochen groß.
Und zur Bekräftigung, weil es so wichtig ist: Sorge dafür, dass er nachweislich über deine Vaterschaft unterrichtet ist. Sonst könnte er dich auch später noch in rückwirkend Regress nehmen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Das ich Unterhaltspflichtig bin ist mir schon klar. Nur ich seh nicht ein das ich die Anfechtung bezahle die eigentlich vermeiden wollte. Ich weiss leider so gut wie garnix über ihren Ex. Nur von ihr weiss ich das sie ihm das Test ergebnis zukommen lassen hat.
Moin Stefan,
Nur von ihr weiss ich das sie ihm das Test Ergebnis zukommen lassen hat
.
auch das ist unerheblich. Willst Du die Frist zum Laufen bringen, musst Du selbst ihm das Ergebnis mal rechtssicher (am besten mit neutralem Zeuge) zur Kenntnis bringen. Ansonsten kann er sich später zu jedem Zeitpunkt an Dich mit der Rückforderung nach Unterhalt wenden, da er jederzeit sagen kann, dass ihm dieser Punkt erst dann aufgefallen ist. Dann kommen für Dich ganz schnell mal hübsche Summen zusammen. Hier ist sicherlich auch ein guter Anwalt für FamRecht der richtige Ansprechpartner.
Du solltest hier nächste Woche einen Beratungstermin machen. Gruß Ingo
P.S: § 1600b BGB
Die Vaterschaft kann binnen zwei Jahren gerichtlich angefochten werden. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Berechtigte von den Umständen erfährt, die gegen die Vaterschaft sprechen; das Vorliegen einer sozial-familiären Beziehung im Sinne des § 1600 Abs. 2 erste Alternative hindert den Lauf der Frist nicht.
Ok also ich geh mal von aus das mein Anwalt seine Adresse ausfindig machen kann.
Das sicherlich. Einfacher wäre es natürlich Du fragst die KM danach.
Den Rechercheaufwand bei EMA oder Adressverwaltern wird sich Dein Anwalt sicherlich bezahlen lassen. Gruß Ingo
der rechtliche Vater ist selbst für seinen Aufenthaltsstatus verantwortlich. Es gibt klare Fristen, ab wann eine Ehe Aufenthaltsstatus auslöst und wann nicht. Nicht Dein Problem.
Den Aufenthalt sichert hier nicht die Ehe sondern das Kind! Ein Mann, der Vater eines in D lebenden leiblichen /rechtlichen Kindes ist, verliert seinen Aufenthaltsstatus nicht. Deshalb ist es schon sein Problem!
@Stefan:
Deine Ex braucht Anwaltspost, nachdem DU weißt, was Du willst.
Variante a, Du willst Vater sein:
- die Vaterschaft muss angefochten werden, dann Eintragung, dann Unterhalt und im Übrigen regelmäßigen Umgang (und später GSR) mit dem Kind
Variante b, Du willst es vermeiden:
- es liegt keine eingetragene Vaterschaft vor, also gibt es keinen Unterhalt. Schönes Leben noch.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
