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Meine Geschichte :eine Frage der Zeit

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(@diequelle75)
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Hallo Leute , bei mir hat sich wieder einiges getan............

Bekam wieder einen RA Brief von KM , wo sie unter anderem Stellung nimmt , über meine Stellungnahme vom Juli , wo sie mich verschiedener Dinge bezichtigte....

Verrückt oder....der Hammer ist ....ich muß auch auf diese Stellungnahme , der Stellungnahme binnen 3 Wochen Stellung nehmen.

Ein ewiges hin und her.................

Unter anderem wird seit Anfang eine alte gemeinsame im Ausland lebende Freundin als Zeugin von KM genannt .
Ich habe jetzt zu dieser Kontakt gesucht und rausbekommen , das sie teilweise nichts davon wußte.....
Und sie hätte nicht vor wegen dieser Umgangsregelung , nach Deutschland extra zu reisen....

Ich habe sie gebeten , sich rauszuhalten.......und einen Nachtrag zu meiner Stellungnahme ans Gericht geschrieben....
wo ich unter anderem dieses Gespräch erwähne und nachfrage ob genannte Zeugen auch befragt werden...das  eben bei dieser Zeugin
notwendig gewesen wäre...
und das die KM solche nur anführen konnte , da sie sich sicher war , diese würde bestimmt nicht befragt werden.

Diese Zeugin , riet uns davon ab......das wäre Zeugenbeeinflußung , sie würde es schon regeln

Sie mailte ( anscheinend)der Anwältin der KM , sie wolle nicht als Zeugin geführt werden , da sie nicht nach BRD reisen könne....

Was meint ihr darüber......

Die Anwältin der KM  wird doch sicher dies nicht bakanntgeben , oder ?
Müßte sie das melden , wenn eine Zeugin wegfällt ?

Kann ich mit so einem Brief eine unglaubwürdige KM  darstellen und ihre Behauptungen und Beschuldigungen nichtig machen ?
oder wäre das wirklich Zeugenbeeinflussung ?

Soll ich diesen Brief abschicken ?

diequelle


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.10.2006 02:23
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Vergiss die Sache mit der Zeugin. Im Familienrecht werden keine Zeugen gehört außer die eingesetzten SBs oder VPs. Zeugenaussagen werden per eidesstattlicher Versicherung nem Antrag beigelegt ... und werden in der Regel vom FG ignoriert.

Soll ich diesen Brief abschicken

Müll das Gericht nicht mit Nebenschauplätzen zu und äußere Dich nur zu den wesentlichen Themen - das Kind. Alles andere verwässert die Sache, interessiert das Gericht nicht sonderlich und hilft Dir sowieso nix.

Grüße,
Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2006 03:03
(@diequelle75)
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Alles klar MIlan..............

Es ist nur so verlockend , die KM als unglaübwürdig darzustellen..........
Ihr könnt euch nicht vorstellen womit mich diese alles bezichtigt......unterste Schublade.......

die quelle


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.10.2006 11:20
(@diequelle75)
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Hallo Leute..............

Darf ich euch nochmal  um eure Meinung bitten ?

Damit ihr nicht nochmal alles durchlesen müßt......

Zusammenfassung :

Km verweigert mir regelmäßigen Umgang , seit ich gerichtlich um  eine Übernachtung meiner Tochter ( fast 6 ) bei mir beantragt habe.
Km zieht mich mit allen Möglichen Schikanen in den Dreck....
Ein Anwaltsschreiben folgt dem nächsten.....

Beantragung des geregleten UMgangs  das erste Mal : Winter 2004

Auf die Versprechen der KM reingefallen und Antrag zurückgezogen : Frühling 2005

Jugendamttermin von KM boykottiert ...angeblich wegen Krankheit der Tochter

Beantragung des geregelten UMganges beim Familiengericht  Anfang Juni ( bekommen meine Tochter letztes Mal für einen Tag )

Jugenamtbeschluß geht ans Gericht( Ende Juni ) , der Übernachtung meiner Tochter bei mir sei nichts auszusetzten
( Entscheidungsvorschlag : 2-3 Probeübernachtungen bei mir )

Juli , Schreiben von Rechtsanwältin der Km , mit Gründen den von mir geforderten , Erlaß einer einstweiligen Anordung zurückzuweisen , meine Tochter zu sehen.
Gründen warum mein begehrtes Umgangsrecht dem Kindeswohle schadet....( mit Details aus unserer Beziehung ....unterste Schublade )

Meine vom Gericht geforderte Stellungnahme...mit Gegendarstellung..und Gegenbeweisen geht  Anfang August ans Gericht

Noch eine Stellungnahme von RA der Km folgt , warum die vom JA empfohlene Vorgehensweise , dem KIndeswohl schaden würde.....( Anfang August)

Ich bitte um eine Einstweilige Verfügung , meine Tochter sehen zu dürfen , und berichte von meinen Vergeblichen Versuchen , dem Gericht.

Nach einem Telefongespräch meiner  Ehefrau mit dem Richter , gibt er Ihr telefonisch den 21.Sept. als Verhandlungstermin bekannt

Der Richter verspricht meiner Ehefrau am Telefon , er werde  der Km ins Gewissen reden damit wir die Kleine bersits am Verhandlungstag für wenigstens eine Stunde bekommen.

Der Termin wird  am 8.9. von Ra der KM abgesagt.

Am 18.Sept. weise ich das Gericht  darauf hin  , meine Tochter am Geburtstag der KM  für 10 Minuten an der Türe gesehen habe......da sie in Anwesenheit Ihrer Gäste mir  die Tür Öffnen mußte.Meine Tochter  warf mir mein Nichtmehrkommen vor und ich gab zu bedenken das eine Nochmalige Terminverschiebung seiten KM nicht dem Wohle des KIndes entsprach.

Am 30 Sept. erfahre ich , auf Grund von  NAchforschungen , das KM gheiratet  und meiner Tochter den Namen Ihres Ehemannes gegeben wird.

Der 2.Gerichtstermin wird uns bekannt gegeben ( 10.Okt)

Ein Tag vor der Verhandlung ruft der Richter pers. an und bedauert , das meine Tochter krank wäre und Km mit Kompikationen in der Schwangerschaft im Krankenhaus läge. Er schlug vor auf den Vorschlag der RA von KM einzugehen : alle 3 Wochen für einige Stunden
Meine Ehefrau lehnt dies telefonisch ab...........der Richter akzeptiert.

Wir fahren angekündigt zu meiner Tochter ( 250 km ) , da sie ja angeblich krank ist .
Diesesmal haben wir Glück und dürfen (mit dem Ehemann und Mutter der Km) mit meiner angeblich Tochter sogar zum Spielplatz
Meine Frau besucht Km auch im Krankenhaus und berichtet ihr von meinem Gesundheitszustand ( Depressionen )

Ein Tag nach unserem gutgemeintem Besuch folgt Brief von RA der KM  wo unsere Aussagen wieder gegen mich verwendet werden.
Man dürfe mir meine Tochter nicht mehr unter Aufsicht geben.....( Deppressionen )

Wieder folgt eine vom Gericht geforderte Stellungnahme(Anfang Nov) von mir.

Habe Kontakt von einziger nicht verwandter Zeugin von KM , die entsetzt  Ra von KM nach unserem Gespräch mailt, sie werde weder Aussagen noch werde sie die Behauptungen der Km bestätigen.

Letzte Woche dann , wieder ein Schreiben , Km hätte eine Risikoschwangerschaft ( Geburtstermin Anfang Dez) und nach Einschätzung Ihrer Ärzte bestünde bei der Verpflichtung zum persönlichem Erscheinen bei Gericht eine Belastung die zur Frühgeburt führen könne.

Keine Reaktion vom Km auf Anrufe und SMs

zu welchen Schritten würdet ihr mir raten ?

Lg diequelle


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.11.2006 02:20
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi DieQuelle!

Himmel ... Du hängst ja ähnlich tief in der Scheiße wie ich und hast eine ähnlich boshafte Gegen-RAin. Ihr Name beginnt nicht zufällig mit G und endet mit T?

Was ich mich grad frage - ist es überhaupt zwingend notwendig, daß KM bei der Verhandlung anwesend ist? Kann man sowas nicht in Abwesenheit von ihr machen? Vertreten ist sie ja durch die RAin.

Meine Exe hat in der Verhandlung eh geschwiegen wie ein Grab....von daher...!?

Anteilnahmsvolle Grüße,
Milan


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Geschrieben : 27.11.2006 02:28
(@diequelle75)
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Hallo MIlan........

Nein die Ra beginnt nicht mit diesen Buchstaben  😉

Ich weiß es nicht , ob es benötigt wird das KM an Verahndlungen anwesend ist ?
bin einfach nur ziehmlich am Sand......

Gericht wird , denke ich den Geburtstermin abwarten...dh. dann für mich......ich sehe meine Tochter erst nach dem nächsten Gerichtstermin....und der wird bestimmt erst im Januar sein.....ich könnte heulen..
Lg
verzweifelter diequelle


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Themenstarter Geschrieben : 27.11.2006 02:32
(@diequelle75)
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Ausserdem..........ich finde es überhaupt nicht dem Wohle des KIndes Enstprechend.......

Seit 10 Juni ..habe ich meine Kleine genau 2 Mal gesehen

1 x für 10 Min
1x für max 20 Minuten

das ist doch unfassbar oder ?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.11.2006 02:39
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi!

Mir geht dabei die Hutschnur hoch. Du kämpfst ja immerhin nicht um das ASR sondern um Umgang. Das ist doch das Mindeste.

Was wäre wenn Du mit Deinem RA sprichst und die bevorstehenden Weihnachtstage nutzt und damit argumentierst, daß Du ne einstweilige Besuchsregelung für die Feiertage haben musst. Eigentlich ist das Gericht doch verpflichtet den Umgang sicher zu stellen.

Also ich hatte auch sonne absolute Schnarchnase als Richter. Nach 3 Monaten ohne Umgang und ohne Gerichtsbeschluss hat mein RA nen neuen Antrag hingeschickt und mehr oder weniger deutlich dem Richter gedroht gegen ihn wegen Prozessverschleppung vorzugehen. Ne Woche später hatte ich meinen Kleinen für 5 Stunden.

Ich weiß nicht, ob das bei Dir auch greifen würde aber vielleicht besprichst Du das mal mit Deinem RA. Kann doch nicht sein, daß der Richter Dich 6 Monate in der Luft hängen lässt...!!??

Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2006 02:46
(@diequelle75)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo MIlan....

um Kosten zu sparen ...und aus meiner Überzeugtheit........ich handle doch im Recht...und fordere nur geregelten Umgang.....
habe ich noch immer keinen RA...
denkst du ,auch ich könnte das mit der Prozessverschleppung verwenden ?
Um meine kleine wenigstens an den Feiertagen zu bekommen ?

Lg diequelle


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.11.2006 10:07
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Ohne Anwalt gegen so eine Exe und so eine RAin? Uff.... also daher weht der Wind!!!
  :knockout: :thumbdown:

Wie Du an dem bisherigen Verlauf siehst hast Du es alleine zu absolut keinem Erfolg gebracht und wirst es wohl auch in absehbarer Zeit nicht. Die Gegenseite ist viel zu boshaft und der Richter viel zu lahm um da ohne Rechtsbeistand gegen anzukommen.

SOFORT einen Anwalt anheuern. Aber schnellstens! Am Besten JETZT!

Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2006 14:00




(@diequelle75)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo.....

.habe endlich MIlans Rat angenommen
und .....schon in die Tat umgesetzt..........
glaubt ihr ich habe eine Chance meine kleine  vor Januar zu sehen ?...

Lg
diequelle


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.11.2006 18:41
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,
ich wünsche Dir einen pfiffigen und engagierten RA, der zunächst versuchen soll, gegen den für euch zuständigen Richter eine entsprechend saftige Beschwerde zu erwirken und Deine Sache zu beschleunigen!

Ich befürchte, Du hast selbst eine gewisse "Verschleppung" zugelassen, in dem Du ohne Rechtsbeistand agiert hast...Schade um die "verlorene" Zeit mit Deiner Tochter und um Deine Nerven!

Noch was: unterlasse alles, was Deine Exe als Kanonenfutter gegen Dich verwenden könnte (z.B. Erwähnung Deiner Depression).

Kopf hoch, es wird sich alles einrenken...vielleicht aber nicht sooo schnell wie Du es gerne hättest!! Schau nach vorne!

Liebe Grüße

Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2006 18:59
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