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Hilfe, wer kann mir weiterhelfen

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 hmb
(@hmb)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,
vielleicht könnt ihr mir helfen oder ein paar Tips geben:
Meine Geschichte.
Wir meine Expartnerin und ich haben 2 uneheliche Kinder zusammen, 3 und 6 Jahre,
Bei dem ältesten haben wir beide das gemeinsame Sorgerecht, das Sie beim Jugendamt unterschreiben hat.
Letzte Woche Donnerstag ging meine Lebensgefährtin ganz normal aus dem Haus, wir hatten 2 Tage vorher mal wieder Streit über das Thema Sauberkeit, ich will keinen schlecht machen deswegen muss das als Grund genügen.
Als Sie Mittags noch nicht zurück war, bin ich zu Ihrer Arbeit gefahren, dort hat mir eine Bekannte meiner Partnerin erzählt das meine Freundin vielleicht ins Frauenhaus gehen würde. Als Sie bis 16 Uhr immer noch nicht zuhause war, wollte ich meine Kinder vom Kindergarten und der Schule abholen. Sie fahren beide mit dem gleichen Bus nach Hause, im Kindergarten wurde mir mitgeteilt das morgens eine Frau anegrufen hätte und die Kinder an einen anderen Ort gebracht würden, als ich meine Kinder im Bus sah, habe ich der Dame erklärt das ich für den ältesten Sohn das gemeinsame Sorgerecht, also auch das gemeinsame Aufentahltsbestimmungsrecht habe, ich aber zum wohl des Kindes das Kind nun nicht mitnehmen würde sondern lediglich wissen wollte wohin es gebracht wird, die Betreuerin gab mir dann die Adresse des Frauenhauses. Nun bin ich zum Frauenhaus und wollte wissen ob meine Kinder dort sind. Dort bekam ich dann eine negative Auskunft die Kinder wären nicht da. Also bin ich zur Polizei und wollte eine Vermisstenanzeige aufgeben, was aber auch nicht ging. Am nächsten Morgen bin ich dann aufs Jugendamt, dort hatte ich dann einen sehr netten Herren als Ansprechpartner, der mir erklärte das Sie nicht zuständig wären sondern das Amt für Soziale Dienste.
Er meinte dann noch das ich nicht gewaltätig aussehe und das es immer schlecht wäre wenn eine Frau ins Frauenhaus ginge da mir nun immer bei meinem Gesprächen das Gerücht anhängen würde, vergewaltiger in der Ehe oder Frauenschläger, obwohl beides bei mir nicht zutreffe, was mich dann doch einwenig geschockt hatte er hat dann beim Amt für Soziale Dienste anegrufen, der Herr auf diesem Amt wollte mich gar nicht empfangen, aber der MItarbeiter des Jugendamtes meinte ich sollte einfach hingehen, das tat ich dann auch, ich geriet an einen sehr unfreundlichen Herrn der mich in das Schema F steckte  sich mein Anliegen gar nicht richtig anhörte immer meinte das hört er am tag 1000 mal und es wäre ja mit Sicherheit voraus zusehen gewesen, erst als ich auf das gemeinsame Sorgerecht für meinen ältesten Sohn zu sprechen kam und auf die Gesetze über Meldungspflicht des Aufenthaltes meines Sohnes plädierte meinte er ich sollte im Kindergarten anrufen, dort würde man mir aufgrund des gemeinsamen Sorgerechtes den Aufenthaltsort meines Sohnes mitteilen, dies habe ich dann auch getan und bekam wieder sie selbe Antwort im Frauenhaus und das er heute nicht in der Schule gewesen wäre. Nun mein Anliegen, ich will gar nicht das alleinige Sorgerecht, sondern beide so schnell wie möglich sehen und das regelmässig, wie gesagt für den ältesten habe ich das gemeinsame Sorgerecht, für den jüngsten nicht, will aber beide sehen. Egal wo ich mich hinwende ich war ausch schon bei einem Anwalt der meinte das gemeinsame Sorgerecht hätte nur Gültigkeit wenn man zusammen wohne und ich solle doch einfach abwarten was passiert ich müsste sicher ein Umgangsrecht eingeräumt bekommen, aber das könnte sich bis zu 6 Monate hinziehen. Wenn ich an 6 Monate denke wird mir richtig schleicht. erstens entfremden sich die Kinder vorallem der kleine, und 2 sind sie beide mein Leben. Was kann ich tun damit ich Sie früher sehe, ich wille aber auch nicht das wohl der Kinder gefährten sonst würde ich meinen ältesten einfach im Kindergarten abholen und mit ihm nach Hause fahren, da ich ja durch das gemeinsame Sorgerecht auch das gemeinsame Aufenthaltbestimmungsrecht habe.
Ich habe die letzten 4 Tage keine Informationen über meine Kinder erhalten
LG
Heiko


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.09.2006 01:43
(@docci)
Schon was gesagt Registriert

Egal wo ich mich hinwende ich war ausch schon bei einem Anwalt der meinte das gemeinsame Sorgerecht hätte nur Gültigkeit wenn man zusammen wohne und ich solle doch einfach abwarten was passiert ich müsste sicher ein Umgangsrecht eingeräumt bekommen, aber das könnte sich bis zu 6 Monate hinziehen. Wenn ich an 6 Monate denke wird mir richtig schleicht. erstens entfremden sich die Kinder vorallem der kleine, und 2 sind sie beide mein Leben. Was kann ich tun damit ich Sie früher sehe, ich wille aber auch nicht das wohl der Kinder gefährten sonst würde ich meinen ältesten einfach im Kindergarten abholen und mit ihm nach Hause fahren, da ich ja durch das gemeinsame Sorgerecht auch das gemeinsame Aufenthaltbestimmungsrecht habe.
Ich habe die letzten 4 Tage keine Informationen über meine Kinder erhalten
LG
Heiko

Also sorry dein Anwalt kommt mir grade etwas komisch vor. Das gemeinsame Sorgerecht hat immer Gültigkeit, grade auch dann wenn man nicht zusammen wohnt. Dazu kommt noch das ihr beide für den ältesten auch gemeinsames ABR habt. Hier werden ganz klar deine Rechte auf Auskunft verletzt.
Entweder dein Anwalt kommt mal bischen in die Hufe oder du solltest dir einen anderen suchen.

Mfg

Docci


-nagelt sie alle ans kreuz, nagelt die Vernunft in das Volk-

AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2006 02:03
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo HMB und willkommen hier bei Vatersein.de und ... in der Hölle!

Auch wenn es für Dich jetzt komisch klingt - das ist hier bei uns "normal", viele von uns Vätern haben dieses oder sehr ähnliches erlebt. Deine Frau ist den üblichen Weg gegangen. Dieser war wahrscheinlich nicht überstürzt, sondern gut vorbereitet. Ihr Ziel hast Du bereits klar erfasst - sie will den Kindern den Vater nehmen.

Von Polizei, Einwohnermeldeamt, Kindergarten und besonders vom Frauenhaus wirst Du keine durchschlagende Hilfe erwarten können.

... bei einem Anwalt der meinte das gemeinsame Sorgerecht hätte nur Gültigkeit wenn man zusammen wohne

Völliger Blödsinn!

1. Ruhe bewahren. Jede überstürzte Kurzschlusshandlung wird Dir ab nun negativ ausgelegt und reduziert Deine Chancen. Sammle Deine Kräfte für das Wesentliche.

2. Kindesentziehung ist zwar strafbar aber wird in der Regel nicht verfolgt, sofern diese von einer Kindesmutter (KM) begangen wird.

3. Umgang ist ein Grundrecht nach §1684 BGB und langfristig kann es Dir niemand verwehren. Aller Wahrscheinlichkeit nach wirst Du zumindest das vom Gericht zugesprochen bekommen.

4. SOFORT zu einem anderen Rechtsanwalt und durch ihn einen "Herausgabeantrag" ans Amtsgericht schicken lassen per Eilantrag.

5. Eilantrag ans Gericht auf "Umgangsregelung" und für die Zeit bis zu dieser Regelung einen Eilantrag auf "vorläufige Besuchsregelung".

Da Du kein ABR oder ASR begehrst, höre ich an dieser Stelle mit den Rechtstips auf. Sicher wirst Du hier noch weitere Antworten bekommen.

Versuche ruhig und cool zu bleiben. Viele KMs ziehen das Ding so durch wie Deine. Es grenzt aber fast an eine Unmöglichkeit, daß Du Deine Kids nie mehr wieder sehen wirst. Zwar genießen wir Väter nur sehr wenig Rechtsschutz in BRD, aber dieses Minimum -Umgang- bekommen wir in der Regel aller Fälle.

Mitfühlende GRüße,
Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2006 02:14
 hmb
(@hmb)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Forum,
danke für die Anteilnahme, ich werde heute zu einem anderen Anwalt gehen, Fachanwalt für Famielienrecht
ich werde euch informieren wie es in meiner Sache weiter geht, wenn das Forum Lust hat, werde ich auch einen Bericht über diese Seite auf meinem Stadtportal veröffentlichen. Ich hoffe nur es dauert nicht so lange bis ich die beiden wieder sehe, da der jüngste ein Papakind ist, und jeden Tag an dem er länger von mir weg ist enfremdet er sich mehr
Nun werde ich erstmal zum Direktor der Schule fahren auf den mein ältester geht
Danke noch einmal....... für die Anteilnahme
Grüße Heiko


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.09.2006 11:01
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo hmb

bei einem Anwalt der meinte ... ich solle doch einfach abwarten was passiert

tu das nicht !!!

jeder tag, der verstreicht, arbeitet für die KM und gegen dich und die kinder
(google mal nach "kontinuitätsprinzip" ...)

such dir schleunigst einen guten anwalt und agiere (nicht reagieren)

provokante frage:

was spricht dagegen, wenn die trennung schon unabwendbar/vollzogen, dass du die kids nimmst?

allein die tatsache, dass du der KM - so vermute ich zumindest -
ein großzügiges umgangsrecht einräumen würdest, spräche für dich!

hinzu die vertraute umgebung, das soziale umfeld u.v.a.m.,
kontinuität und sicherheit, total wichtig für die kids nach der trennung ihrer eltern

hast du die möglichkeit, die betreuung der kids allein (event. mit eltern/verwandten o.ä.) sicherzustellen?
kannst du deine arbeitszeiten umstellen, heimarbeit o.ä.?

lass dir helfen (ganz vorweg, von einem guten anwalt)

und sieh zu, dass du einen klaren kopf behälst (arzt, psych, beratungsstellen o./u.a.),
gefühle sind jetzt (erstmal) hinten an zu stellen

und versuch so schnell wie möglich, die kids wiederzusehen,
besser noch -so möglich- zurückzuholen.

lg

wolf


wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2006 11:04
 hmb
(@hmb)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Milan,
ich will das alleinige Sorgerecht nur aus einem Grund nicht, mir wurde gesagt das die Chancen das der Vater das Sorgerecht bekommt ziemlich schlecht stehen,
Mal noch ein kleinwenig das man sich einwenig besser in meine Situation versetzen kann
Ich bin 41, meine Ex und Mutter der Kinder ist 25 Jahre
Sie ist sehr leicht beeinflußbar, glaubt alles was sie von anderen erzählt bekommt nur nicht mehr
ISt das unsauberste was ich jemals erlebt habe, habe schon zigmal Bekannt die Wohnung sauber machen lassen da ich sehr wenig Zeit dazu hatte, ihr ist Sauberkeit komplett egal, wo andere ein Schamgefühl bei Sauberkeit  haben.... ist bei Ihr nichts  wenn ich Zeit habe mache ich auch die Wohnung.....
Wir bekommen beide Harz IV wobei ich als selbstständiger freier Journalist meine Einkommen an Harz IV angerechnet bekomme. Dadurch wir zahlen 836 Euro Miete bei einem Einkommen von 1271 Euro Harz IV und 308 Euro Kindergeld
dieses Geld habe ich ihr immer gelassen ich verlangte lediglich das von diesem Geld die Miete bezahlt wird.
Strom, Telefon Lebenskosten, Kleider habe ich dann von meinen Einnahmen bezahlt.
Durch meine Tätigkeit könnte ich sehr wohl auf die Kinder aufpassen, auch ist meine Angst wenn Sie mal alleine wohnt also ausserhalb des Frauenhauses die Unsauberkeit wieder durchkommt
Ich war in diesem Bezug immer der Gegenpool bei den Kindern zu ihr
Aber wie gesagt mir wurde gesagt ich hätte keine Chance für das alleinige Sorgerecht..da es fast immer der Mutter zugesprochen wird.
Ich habe 6 Jahre Sauberkeit in Digitalerfotografie festgehalten und kann diesen Punkt immer belegen
LG Heiko


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.09.2006 11:50
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich habe 6 Jahre Sauberkeit in Digitalerfotografie festgehalten und kann diesen Punkt immer belegen

das kannst du hier erzählen,

aber dritten (JA, gericht o.ä.) gegenüber würde ich´s (zunächst) nicht so hoch hängen,
denn eine gegenfrage wäre naheliegend:

"warum haben sie den mist fotografiert, anstatt ihn einfach wegzuräumen"

[...] als selbstständiger freier Journalist  [...] könnte ich sehr wohl auf die Kinder aufpassen.

das und das kontinuitätsprinzip sollte der hauptansatzpunkt für deine weitere argumentation sein

[...] mir wurde gesagt ich hätte keine Chance für das alleinige Sorgerecht.da es fast immer der Mutter zugesprochen wird

und aus dem "fast" ergibt sich durchaus eine - wenngleich kleine - chance für dich

es muss auch gar nicht das ASR sein, das ABR würde dir/euch schon genügen,
alles eine frage der richtigen argumentation (und natürlich der sichtweise des richters ...)

lg

wolf


wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2006 14:29
 hmb
(@hmb)
Schon was gesagt Registriert

lonesomewolf,
das habe ich doch, ich habe Haushaltshilfen beauftragt, selbst sauber gemacht, angeboten es immer zu zweit zu machen,  Sie hat von bekannten Haushaltspläne gefertigt bekommen wo stand was wann zu erledigen ist.
Aber wie mir der Direktor der Schule und mein Anwalt heute mitgeteilt haben gibt es dafür eine Krankheit.... und das meine Lebensgefährtin diese anscheinend hat.
Stand ist
vom Anwalt ging heute ein Schreiben an das Frauenhaus raus, für ein regelmäßiges Besuchsrecht, sollte dies nicht zustande kommen müsse der Weg übrs Gericht gegangen werden....... 
Aber ob ich meine Kinder jetzt bald sehe kann mir keiner sagen........ das würde alleine von der Mutter abhängen Sie könnte für die nichteinhaltung der Termine immer irgendwelche Gründe vorschieben
lg
Heiko


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.09.2006 18:20
 hmb
(@hmb)
Schon was gesagt Registriert

Nachtrag:
Wie stehen die Chancen der KM wenn Sie das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht vor Gericht beantragt hat, obwohl Sie die Unterschrift zum Gleichberechtigten Sorgerecht geleistet hat und ich mir der Zeit seit die Kinder bei Ihr sind nichts zu Schulden gekommen lassen habe.
LG
Heiko


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.09.2006 22:29
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Heiko,

Wie stehen die Chancen der KM wenn Sie das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht vor Gericht beantragt hat, obwohl Sie die Unterschrift zum Gleichberechtigten Sorgerecht geleistet hat und ich mir der Zeit seit die Kinder bei Ihr sind nichts zu Schulden gekommen lassen habe.

Wenn sie die richtigen Zauberworte kennt (beispielsweise "Geschwisterbindung" oder "Kommunikation mit dem Vater nicht möglich") stehen ihre Chancen nicht schlecht. Dass Du Dich "nichts zuschulden kommen lassen hast", ist eine Selbstverständlichkeit und wird daher nicht besonders bewertet.

Dein Umgangsrecht wird davon nicht berührt; das besteht weiter. Vielleicht regst Du eine Mediation oder Familientherapie an? Rein rechtlich betrachtet sitzt leider Madame am längeren Hebel...

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2006 22:43




 hmb
(@hmb)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Martin,
danke erstmal hmm..das mit der Geschwisternbindung ist so ne Sache, wie ich das mitbekomme will die Mutter das ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht für den ältesten verliere, ist Ihr Lieblingskind was Sie auch zugibt...  keine Ahnung warum er bekommt immer was der kleine nicht...das ganze geht nun in die Richtung das der kleine dann öfters zu mir "abgeschoben" wird......   " was mich natürlich freut, damit Sie feiern gehen kann, weil Sie ja die letzten Jahren wegen der Kiddis nicht so oft weggehen konnte.... Ihr geht es was man so heraus hört alleine um den Großen ich wäre natürlich froh wenn ich den kleinen bekomme...... aber ich habe meinen großen genauso lieb............   und wüsste später nicht wie ich es den Kindern erklären sollte... wenn die Fragen kommen Papa warum ist P* bei Dir und J* bei der Mami hat Sie mich nicht so lieb... oder J* warum ist P* bei Dir und ich bei Mami.... hast Du mich nicht so lieb... Ich weiss auch nicht warum Sie das ältere Kind einwenig lieber hat als den kleinen..."Aussage der KM" er ist anstrengend und ich pack dies nicht"  Naja...  mal schauen was passiert, natürlich bin ich wenn so ein Vorschlag von Seiten der Kindesmutter kommt ob ich den kleinen nehme...dazu bereit....... aber was mache ich wenn daran die Bedingung geknüpft ist auf das gemeinsame Sorgerecht zu verzichten und gleichzeitig auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu verzichten.... ????
LG
Heiko

*Bitte keine Klarnamen - Danke. Kasper*


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.09.2006 00:41
 hmb
(@hmb)
Schon was gesagt Registriert

Nabend zusammen,
dieses Schreiben ist heute an die Kindesmutter raus, ich hoffe es ist so in Ordnung

Sehr geehrte ******,

in obiger Angelegenheit darf ich Ihnen unter Vorlage einer beglaubigten Fotokopie der Vollmacht anzeigen, dass mich Herr * mit der Wahrnehmung seiner Interessen im Zusammenhang mit der Dürchführung des Umgangsrechts mit seinen Kindern beauftragt hat.

Um möglichst kurzfristig und ohne großen Aufwand eine Umgangsregelung zu vereinbaren, wäre ich Ihnen verbunden sich mit mir kurzfristig fernmündlich in Verbindung zu setzen, damit schnellstens eine Umgangsregelung meines Mandanten mit seinen beiden Kindern
-****
sowie
-
***

in Gang gebracht werden kann.

Meine Mandantschaft stellt sich einen regelmäßigen Umgangskontakt von Freitag 13.00 Uhr (im Anschluss an die Schule bzw. Kindergarten) bis Sonntag 19.00 Uhr vor.

Desweiteren Ferienregelungen.

Die näheren Details sollten wir aber kurzfristig fernmündlich abstimmen.

Mein Mandant möchte gerne am kommenden Wochenende Umgangskontakt mit seinen beiden Kindern haben.

Es müsste dann die Übergabeorte und das weitere Verfahren abgestimmt werden.

Bitte kontaktieren Sie inwieweit Sie bereit ist freiwillig ein Umgangsrecht im obigen Rahmen zuzustimmen. Anderenfalls wäre mein Mandant gehalten gerichtliche Schritte einzuleiten, was sicherlich nicht notwendig sein müsste.

Für eine diesbezügliche Rückantwort wäre ich Ihnen bis

*******

verbunden.

Mit freundlichen Grüßen


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.09.2006 22:16
 hmb
(@hmb)
Schon was gesagt Registriert

Nun kommt dies was heisst das für mich mit den Kindern
Sehr geehrter Herr ***

soeben rief mich Herr Kollege ** von der Kanzlei ****** an.

Herr Kollege vertritt Frau ****. Herr * habe beim Amtsgericht Würzburg einen Antrag auf einstweilige Anordnung wegen des Aufenthaltsbestimmungsrechtes gestellt. Darüber hinaus einen Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz.

Herr Kollege * erklärte mir, dass an sich Frau bereit sei, Umgang zu gewährleisten, sich bislang aber außer Stande sieht, eine Regelung zu treffen. Es sei mit Ihnen abgestimmt, dass Sie zum Geburtstag Ihres Sohnes bei Herrn ** Umgangskontakt haben können.

Desweiteren bitte ich um Vereinbarung eines Besprechungstermins bezüglich der Mandatierung Aufenthaltsbestimmungsrecht und Aufenthaltsache.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.09.2006 00:13
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi HMB!

Nunja ... das ist die Aufforderung zur Schlacht.

einen Antrag auf einstweilige Anordnung wegen des Aufenthaltsbestimmungsrechtes gestellt

Sie will erreichen, daß die Kinder bei ihr leben. Aber das wusstest Du ja schon. Das Sorgerecht lässt sie -vorerst- scheinbar unangetastet. Aber das könnte in einem 2ten Antrag beantragt worden sein, den Du dann zeitverzögerst erst in ein paar Tagen zugestellt bekommst.

Darüber hinaus einen Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz.

Scheinbar gab sie an, daß Du ihr gegenüber gewalttätig geworden bist. Damit vesucht sie einerseits Dir verbieten zu lassen in ihrer Nähe aufzutauchen. Andererseits bereitet sie damit vor, daß sie versuchen will Dir die Kinder nie persönlich übergeben zu müssen. Sie heuchelt Angst vor Dir zu haben. Außerdem könnte es ein erster Versuch sein Deine Erziehungsfähigeit in Frage zu stellen.

Eventuell kommt hier bald der großzügige Vorschlag, daß Du zumindest Deinen Sohn im Rahmen eines begleiteten Umgangs sehen kannst. Wenn dieser Vorschlag kommen sollte, mußt Du unbedingt hier erst im Forum besprechen. Darauf einzugehen kann brandgefährlich werden.

Herr Kollege * erklärte mir, dass an sich Frau bereit sei, Umgang zu gewährleisten, sich bislang aber außer Stande sieht, eine Regelung zu treffen.

Sie will Dir vor der Gerichtsentscheidung überhaupt keinen Umgang mehr gewähren. Ihr Ziel dürfte eine Entfremdung sein. Damit man ihr das aber nicht stilrein vorwerfen kann, gibt sie an langfristig Umgang gewähren zu wollen und Einigungsbereitschaft zu sgnalisieren.

Es sei mit Ihnen abgestimmt, dass Sie zum Geburtstag Ihres Sohnes bei Herrn ** Umgangskontakt haben können.

Sie hat angegeben, daß Du gemeinsam mit ihr einen einmaligenUmgang verabredet hast, der an dem Geburtstag Deines Sohnes statt finden wird. Damit man ihr auch wirklich nicht vorwerfen kann, daß sie Deinen Sohn entfremden will.

Dieser Vorschlag von ihr wird Dein erstes Argument gegen eventuell noch kommenden betreuten Umgang sein.

Desweiteren bitte ich um Vereinbarung eines Besprechungstermins bezüglich der Mandatierung Aufenthaltsbestimmungsrecht und Aufenthaltsache.

Dein Anwalt will einen Termin mit Dir, damit Du ihm den offiziellen Auftrag -das Mandat- gibst, damit er vor Gericht (also ab jetzt) Deine Interessen vertreten darf. Ohne dieses Mandat darf er vor Gericht, auch schriftlich, nicht aktiv werden. Er will verhindern, daß Madame das ABR bekommt und er will den vorläufigen Aufenthalt der Kinder klären sowei natürlich den Umgang.

Du bist hiermit nun in der Position, in der die meisten Väter sind, die mit solchen widerlichen Exen zu tun haben. Du hängst bereits 2 Schritte hinterher.  Sie hat die Kinder bei sich und sie ist bereits bei Gericht. Du bist grade mal dabei zu überlegen, was Du tun könntest "wenn". Da kommt jetzt der "ganz normale Wahnsinn" auf Dich zu. Aber behalte die Ruhe, auch jetzt ist überstürztes Verhalten vernichtend -für DICH!

Fahr schnell zu Deinem RA und unterschreib ihm sein Mandat. Dann gibts eine kurze Besprechung. Dann gehen diverse Schreiben raus an die Gegenseite und ans Gericht.

Wahrscheinlich beginnt dann ein gewisses Hin- und Her von Schreiben. Bereite Dich darauf vor, daß bodenlose Lügen und unfassbare Vorwürfe gegen Dich erhoben werden um die Argumentation zu untermauern. Und gehe davon aus, daß die das Familiengericht alle nicht interessieren.

Dann werdet Ihr irgendwann einen Gerichtstermin bekommen.

Aber Du mußt Dir immer eines vor Augen halten: Ruhe bewahren!!! Schreibs Dir am besten überall hin. Keine Kurzschlußhandlungen, keine doofen Telefonate, keine Drohungen, keine Ausraster. Gar nix!

Und kauf Dir ne Eric Clapton CD. Die hilft tatsächlich (Wink an Ulli :wink:)

Grüße,
Milan

PS: Ich habe diesen **tsts - ID 1** jetzt selbst seit 10 Monaten. Zwischendurch sah ich ihn mehrmals 2-3 Monate hintereinander gar nicht, danach alle paar Wochen für nur 55 Minuten. Und mein Sohn (fast 3) hat sich dabei nie von mir entfremdet.

Und besonders nicht, wenn er schon so alt ist wie Deiner.


AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2006 01:15
 hmb
(@hmb)
Schon was gesagt Registriert

Hi Milan,
danke für die Vorstufe der Hölle 
Mein Angst ist das die Kinder verlumpen, ich war in der Schule... und habe mit dem Direktor gesprochen, der meine Bedenken versteht.... aufgrund Bildmaterials das ich vorgelegt habe..Zitat das ist schon krank
Das nächste Bedenken das ich habe ist..... Sie denkt jetzt schon auf welche Feier und party sie gehen kann...... nach dem Frauenhaus........ " was ist dann mit den Kindern" der Bekanntenkreis den Sie hat...ist unterste Schublade....... Bahnhofsvorplatz...... u.s.w das habe ich alles aber erst die letzten Tage raus bekommen........ da Sie tagsüber immer alleine in die Stadt ging.... ich habe hier Bilder.........da schüttelt jeder nur den Kopf... das einzigste was einwenig beruhigt ist das  die Schule und der Kindergarten ein waches Auge auf die Sauberkeit der Kinder legen.........
Meine nächste Angst ist mal wieder der Anwalt...... das erste was ich zu hören bekamm als ich sagte ich bräuchte Prozesskostenhilfe, an Ihnen verdiene ich eh nichts, können Sie diese nicht selbst auf dem Gericht beim Rechtssprecher beantragen, das spart mir Arbeit und Zeit.......... solche Aussagen beruihgen sehr... habe aber schon 10 Euro für das Beratungsgespräch gezahlt und ihm da Mandat gegeben da ich nicht dachte das es in einer solchen Schlammschlacht endet Aussage der KM  zu einem Bekannten "Ich kann die Kinder so oft sehen wie ich will....... und Sie will den Kindern den Vater nicht enziehen
Die 2 Sache ist der älteste wird von Ihn bevorzugt.... bekommt jedesmal ein Geschenk wenn Sie fortgeht... der kleine nicht.... Der älteste macht mir Ihr was er will..... und wenn er mal auf den Trichter kommt..... und zu Ihr sagt wenn Sie was nicht macht was er will..."dann will ich beim Papi bleiben" dann wäre die Hölle los
Das mit dem Gewalt sehe ich eigentlich gelassen gegenüber da ich Sie nie geschlagen habe...............  Das einzigste was man mir hier vorwerfen kann ist das ich gesagt habe...wenn die Kinder wegen deiner Unsauberkeit krank werden.......... werde ich mit..................  u.s.w  das war dann auch der angebliche Grund warum Sie ins Frauenhaus ging........
Bevor ich irgendwas unterschreibe oder mache werde ich mich hier im Forum erkundigen....
Wenn Sie mal aus dem Frauenhaus drausen ist.... habe ich es einwenig leichter....da ihr Intersse zur Zeit Party und fortgehen ist......... aber sie ist auch leicht von anderen beinflußbar.............
Das Forum hier.... ist das Licht im Dunkeln der Hölle
LG
Heiko


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.09.2006 02:04
 hmb
(@hmb)
Schon was gesagt Registriert

Ersteinmal einen Dank ans Forum,
durch euere gesichtspunkte habe ich heute einen ersten sehr wichtigen Schritt getan und habe den Anwalt das 2 mal gewechselt..... Ich habe eine Frau als Anwältin bei der ich zum ersten mal das Gefühl habe Sie versteht die Situation und es bewegt sich auch was..... Sie hat mir genau die Gründe geschildert....... und Fallen geschildert, die mir das Forum mitgeteilt hat..... ohne das Forum hätte ich den ersten Anwalt behalten und wäre untergegangen.... Wir haben heute selbst einen Antrag auf Sorgerecht gestellt.
LG
Heiko


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.09.2006 18:05
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

:thumbup: :thumbup: :thumbup:


AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2006 18:43
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

Wir haben heute selbst einen Antrag auf Sorgerecht gestellt.

jo, auch ich  :thumbup: :thumbup: :thumbup:

und schiebt, wenn möglich, gleich morgen noch einen eil-antrag hinterher,
nämlich auf EA des umgangs

ausgangsbasis zur weiteren verhandlung:
kids bei dir und mama holt sie an zwei nachmittagen sowie jedes zweite WE zu sich (ins frauenhaus... :knockout:)

lg

wolf


wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2006 19:15
 hmb
(@hmb)
Schon was gesagt Registriert

@lonesomewolf
werde ich tun, dies geht aber leider nur bei dem ältesten Sohn,  nur bei dem habe ich das gleichberechtigre Sorgerecht, beim jüngsten sieht die Sachlage einwenig anderst aus, nicht ehelich keine Sorgerechtserklärung...... hier wird der Weg sein zu versuchen das das JA das Sorgerecht bekommt und an mich überträgt........... steinig und langwierig..... Aber ich werde nicht aufgeben..... Ihr verfolgt dies ja hier mit Anteilname mit .....  🙂  auch wenn es Jahre dauert
lg
Heiko


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.09.2006 19:50
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

beim jüngsten sieht die Sachlage einwenig anderst aus, nicht ehelich keine Sorgerechtserklärung...... hier wird der Weg sein zu versuchen das das JA das Sorgerecht bekommt und an mich überträgt

genau so  :thumbup:

aber klär doch mal mit deiner RAin, die ja wirklich fit zu sein scheint, ob mit der begründung "geschwisterbindung" nicht auch auf AE-basis der aufenthalt des kurzen (einstweilig) geregelt werden kann, bis dass über das sorgerechtsverfahren entschieden ist (weil das kann dauern)

einzig, damit die kids flugs wieder in ihrem zuhause sind
was sollen sie im frauenhaus?

alles gute und lg

wolf


wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2006 20:03




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