Meine Geschichte :e...
 
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Meine Geschichte :eine Frage der Zeit

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(@diequelle75)
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So begann alles....................................................

8 Jährige Beziehung.............Tochter.....trennung als die kleine 1,5 Jahre ist..............Unterhaltszahlungen bis mein Kind 3 ist........KU wir auch regelmäßig bezahlt........Seit 2 jahren fasse ich wieder Fuß am Leben............mit neuer Lebensgefährtin ......in Österreich......muß mein Leben mehr organisieren........erste Kontaktaufnahme mit dem Familiengericht....wegen geregelten Umgang.........sie fleht , bettelt und überredet mich schließlich........es wieder zurückzuziehen......es wäre nur eine Phase...ab sofort werde es wieder normal laufen.............ich ziehe alles zurück.
Meine Frau ( 2 junges im alter 8 und 10 )kümmert sich , freundet sich mit meiner Ex an , kommuniziert mit ihr ständig , und macht Termine für unsere gemeinsamen Tage mit meiner Tochter. Bei mir wird eine unheilbare Krankheit diagnostiziert und ich muß mein Leben anpassen....250 km für Tagesausflüge kann ich nicht mehr bewältigen. Wir möchten mit meiner Tochter , bei meiner Schwester , die WE verbringen ....da auch sie eine gleichaltrige Tochter hat und die Mädchen sich gut verstehen.
Meine Ex rastet aus........beeinflußt mein KInd das sie schon apathisch wirkt....................und sagt unsere Termine kurzfristig ab..........wir vereinbaren Termin mit JA.
Haben regelmäßigen Kontakt mi JA................EX sagt Termin wegen Erkrankung der Kleinen ab......wir decken diese Lüge auf......und wenden uns an das Familiengericht...........

Beiliegend unser erstes Schreiben.............................

da seit  meinem letzten Versuch der Regelung des Umgangsrechtes ( Mutter bat um den Rückzug meinerseites , sie werde sich mit mir einigen ) die Situation für mich nicht gebessert hat , möchte ich sie hiermit um eine Regelung bitten.

Da ich in Österreich verheiratet bin und auch dort lebe ,bitte ich die Mutter meiner Tochter M.)mit meiner Tochter einmal monatlich ein Wochenende ( Freitag Abend bis Sonntag Abend ) verbringen zu dürfen. Bis jetzt hat sie es abgelehnt mit der Begründung , ich wäre M. noch zu fremd. Ich habe diese Begründung damals ( Herbst 2004) akzeptiert. Seitdem fahre ich einmal im Monat ca 500km(hin und retour) um meine Tochter einige Stunden sehen zu können. Ich habe diese Stunden inzwischen von ca. 9:30 bis 18 Uhr ausgedehnt. Da ich mir aber gesundheitlich diese Strapaze nicht mehr zumuten kann, blockt die Mutter ab. Ich werde mit 80 Prozent ab Ende Juni eine Cortison Chemo Therapie beginnen müssen, verstehen Sie bitte mein drängen. Die Mutter möchte meinen Kontakt mit  meiner Tochter am liebsten unterbinden. Obwohl die kleine ständig nachfrägt, wann sie denn endlich bei uns bleiben dürfe, redet ihr die Mutter ein, sie wäre noch zu klein.

Ich bemerke, die kleine ist hin und her gerissen und das finde ich nicht sehr taktvoll von der Mutter. Bitte machen Sie Sich selber ein Bild von unserem Fall. Ich fordere von B. eine humane Regelung mit meiner Tochter Zeit zu verbringen und zwar ein Geregeltes Wochenende im Monat. Wobei wir dieses die erste Zeit in Ulm, im Haus meiner Schwester verbringen würden, bis sich M.daran gewöhnt. Dann im Sommer ( Ferienzeit – Juli ) möchte ich meine Tochter eine Woche bei uns in Österreich (  )haben. Meine Tochter kennt und versteht sich mit meiner jetzigen Familie ( sie sind bei unseren Besuchen in Sch. immer dabei). Weiters würde ich gerne, wie jeder Vater, meine Tochter zu den Feiertagen bei mir haben. Weihnachten und Ostern. Ich denke es spricht nichts dagegen sich einigen zu können M. zB. ab 27. Dezember für einige Tage bei uns zu haben. Wir möchten im Sommer( wie schon erwähnt) für einige Tage mit den Kinder ( meine jetzige Frau hat auch 2 Jungs im Alter von 8 und 10 Jahren ) ins Gardaland nach Italien fahren. Ich bitte um eine Regelung auch diesbezüglich. Die Mutter wird sich panisch weigern  uns einen Paß oder Personalausweis für M. auszuhändigen. Ich denke als Vater hat sie auch nicht das Recht mich von etlichen Kindergartenfesten, wie sie es ständig macht und zukünftigen religiösen Ereignissen ( z.B. Erstkommunion )fernhalten. Ich denke ich habe auch das Recht am Leben meines Kindes teilzuhaben.

Unseren Termin am 19. Mai bei Herrn F. ( Jugendamt Sch.) eine Einigung über das Umgangsrecht zu Besprechen , hat die Mutter einen Tag vor dem Termin abgesagt . Begründung : M. habe Röteln. Ich habe aber nach einem persönlichen Gespräch mit der Kinderärztin am 19.Mai in Sch. , und einem Telefonat mit der Großmutter von B.(wir möchten nicht das B. davon weiß , sie würde der Dame diesbezüglich sehr schaden )bestätigt bekommen , das meine Tochter nicht krank war. Es war wieder nur eine Ausrede , wie schon viele , nur um mich von meiner Tochter fernzuhalten und sie mir zu entfremden. Weiters möchte ich darauf hinweisen,das ich Angst habe um den psychischen Gesundheitszustandes meines Kindes. Seit letztes Jahr Dezember , fällt mir auf , M. ist weitgehends verstört , in sich versunken und nicht mehr das lebhafte Kind , die sie war. Sie reagiert auf gewisse „normale“ Fragen sehr merkwürdig und sogar hysterisch .Ich denke die verhaltensweise meines Kindes ,führt auf den Lebensgefährten zurück. Da ich aber nur wenige Stunden mit meiner Tochter verbringen durfte bis jetzt und ich diese so harmonisch wie möglich gestaltet habe, bin ich dem nicht weiter nachgegangen bis jetzt.Ich denke die Mutter weigert sich auch deswegen mir mein Kind mehr als nur wenige Stunden zu überlassen , weil sie vermutet , ich würde etwas erfahren von M..Die Mutter , hat in etlichen Telefongesprächen meiner Frau gegenüber erwähnt , sie werde mit meiner Tochter , ich möchte es dubiose Behandlungen nennen ,durchführen lassen ( Rückführungen , Hypnose ,Familienaufstellungen usw.) Ich bitte um das Urteil eines geschulten Personals , diesbezüglich. Ich sorge mich verständlicherweise um mein Kind. Und sollte meine Tochter leiden …….
Nicht auszudenken……

Ich bitte sie mir zu helfen ……..und sollte dieser Weg , länger dauern eine Regelung zu erzielen , möchte ich um eine Einstweilige Verfügung bitten nein , drängen……..um meine Tochter in der Zwischenzeit  sehen zu dürfen.

Es folgen Gespräche mit dem JA..................und die Stellungnahme vom JA:
Obwohl sich die mich nicht kennende Kindergartenleiterin gegen eine Übernachtung bei mir ausspricht.....verkündet das jA , das nichts gegen Übernachtungen bei mir Spreche...und man rate zu ein bis zwei Probeübernachtungen und das Gericht möge die zukünftigen Umgangskontakte  konkret zu planen.........

Es folgt ein 7 Seitiges Schreiben vom RA meiner Ex................mit Gründen die gegen mich sprechen ,........Gründen die aus der Zeit unserer Beziehung mich als unzuverläßlich und unglaubwürdig darstellen.....mit etlichen Zeugen....

Wir schreiben auf Wunsch des Richters eine 9 Seitige Stellungnahme , mit Zeugen und gegenbeweisen.....die Ex unglaubwürdig erscheinen lassen müßten.........

Sie verweigert mir in dieser Zeit ( 4 Monate ) den Kontakt , ja sogar , das ich mein Kind sehe.
Nach etlichen Gesprächen mit dem Richter , verspricht mir der , zum Gerichtstermin auch meine Tochter zu ordern , und er werde da an die Vernunft der Kindesmutter appelieren , damit ich meine Tochter bereits am Verhandlungstag.....für seine Stunde sehen dürfe.

Tja dieser Termin wäre am 21.Sept. gewesen.................

Der Termin wurde auf 10. Oktober verlegt.................... Beiliegend mein Schreiben an den Richter :

wie dem Gericht ja bekannt ist , darf ich mit meiner Tochter seit dem 17.Juni keine gemeinsame Zeit mehr verbringen .Ich habe bewusst den 31. August ,Fr.Sch. s Geburtstag ,für einen erneuten Versuch gewählt , da Ihr neben Ihren Geburtstagsgästen nichts anderes übrigblieb ,als mir meine Tochter zu zeigen .
Ich durfte meine M. für 5 Minuten , an der Haustüre sehen.
Sie drückte und umarmte mich wie Üblich , während sie gekränkt fragte : wann ich sie den endlich wieder holen würde .Ich hatte ihr versprochen das wir uns diese Woche(am 21.Oktober) sehen werden. Ich kann mein Wort nicht einhalten , das entspricht meiner Meinung nach ,nicht dem Kindeswohle.
Ich widerspreche vorsorglich einer erneuten Terminverlegung , weil diese zu Prozessverzögerungen führt und die nicht dem Kindeswohle entsprechen.
Falls wider Erwarten ,der Termin erneut verlegt wird ,
beantrage ich den Erlaß einer einstweiligen Verfügung , betreffend auf das Umgangsrecht mit meiner Tochter.

Jetzt sitze ich auf Kohlen ......und warte ab..........

Soweit hiermit mein ganzer Leidensweg...................

ich werde euch auf dem laufenden halten...........

diequelle

;(


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2006 02:55
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Quelle,

das ist jetzt der dritte oder vierte Thread, den Du zu Deiner Problematik eröffnest - eigentlich die sicherste Möglichkeit, KEINE Antworten und KEINE Hilfestellung zu erhalten; einfach, weil niemand weiss, ob und wo er Dir antworten soll.

So funktioniert ein Internet-Forum nun einmal nicht - magst Du Dich nicht erst einmal ein wenig kundig machen, beispielsweise die Board-Regeln lesen? Und Dich hinterher auch daran halten? Immerhin haben Dich auch schon zwei erfahrene User darauf hingewiesen; es wäre also im eigenen Interesse sinnvoll, die gängigen Spielregeln zu berücksichtigen...

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2006 03:27
(@schmusepapa)
Registriert

.............Hallo quelle.............

.............Thread............. = .............Topic.............=.............Beitrag.

.............Verschiedene Worte, .............die dasselbe meinen.............

.............Gruß............. .............Martin.............


AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2006 03:45
(@diequelle75)
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Hallo Leute..............

Sorry.............hab übereifrig......und mit lauter Verzweiflung...................einfach nur geschrieben....ohne mich genauer mit der Seite zu befassen............aber es tut so gut von euch  eure Meinung zu hören........ich bitte die Moderatoren......die vorhergeschhriebenen Thread s einfach zu löschen......danke für eure Geduld mit mir.............


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.09.2006 16:22
(@diequelle75)
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Hallo Leute................... ;(..

Nachdem ich mit Angst und Bangen auf den nächsten Gerichtstermin warte ( in der Hoffnung sie werde ihn nicht wieder verschieben )
habe ich zufällig mitbekommen das meine ex-Freundin geheiratet hat. Hat das für mich Konsequenzen ?
Ich hätte noch eine hoffnungsvolle Frage..........in einem der hier niedergeschriebenen Fälle ....wird auf eine Fall hingewiesen (www.jurathek......OLG Brandenburg 2002-07-04 Umfangreiche Umgansregelung für ein jüngeres Kind)....kann ich mich daran festhalten an meinen Forderungen.......oder ist das nur für Verheiratet gewesene Väter.........?

Ich warte gespannt.........

diequelle


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.09.2006 16:01
(@diequelle75)
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Hallo Leute............

warum antwortet mir keiner....hab ich wieder etwas falsch gemacht hier ?
Bitte helft mir .........

die quelle


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.10.2006 02:26
(@schmusepapa)
Registriert

Halo quelle,

lies dir das Urteil durch und versuche selbst herauszufinden ob die darin enthaltenen Texte für verheiratete bzw. nicht verheiratete Eltern gelten.

Und selbst falls nicht: Du kannst das Urteil gerne als Begründung für irgendwas anbringen. Ob es was bringt wissen nur die Götter...

In deinem Thread steht halt nicht so wahnsinnig viel über deine aktuelle Situation. Und ich habe keine Lust, mich durch all deine Beiträge durchzukämpfen.

Erwartest du hier konkrete Hilfe, mache folgendes:

Nimm diesen Thread hier, beschreibe deine aktuelle Situation möglichst genau und strukturiert (......... durch Zeilenumbrüche ersetzen. Einen Zeilenumbruch erzeugt man, indem man die "Return"-Taste drückt :wink:).

Lies dir vorher die Board-Regeln durch. Übe dich etwas in Geduld. Antworten kommen nicht immer im Minuten-Takt.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2006 03:23
(@diequelle75)
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Danke Martin.........................

ich werde es mir merken.......dh. ich muß immer wieder meine Situation von neuem zusammenfassend erzählen ?

ok.....ich lerne .....

wünsche euch gute nacht ...bis bald

die quelle


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.10.2006 03:29
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo quelle,

ich werde es mir merken.......dh. ich muß immer wieder meine Situation von neuem zusammenfassend erzählen ?

Nein aber einmal so dass sie für Außenstehende verständlich ist. Ich blicke leider nicht so recht durch.

ok.....ich lerne .....

...... aber nur teilweise, oder .......?

.......... Gruß ........
.......... M. .............. 😉


AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2006 03:38
(@diequelle75)
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Hallo Schmusepapa.............

das gibt mir zu denken ......
.wo zB Blickst du nicht durch ?

Laß es mich nochmal versuchen , diese Stellen genauer zu erörtern........

Danke übrigens für die Rücksicht.......

an Guadn ( Mahlzeit )

diequelle


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.10.2006 14:50




(@diequelle75)
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Hallo Leute.............beim Surchlesen verschiedener Storys...
.bin ich öfter auf Prozesskostenhilfe beantragen gestoßen......
.ich habe es mit der Angst  zu tun bekommen......
Sollte ich auch Prozesskostenhilfe beantragen ? Ich habe mir nichteinmal einen Anwalt genommen ...weil ich es mir nicht leisten kann....
Die KM hat den Gerichtstermin ( zur Regelung des Umgangs ) verschoben......
Sie verweigert mit meine Tochter seit MOnaten  , mit einem Ziel , laut ihrer Aussage : sie werde es soweit bringen das M.(5,5 Jahre) gar nicht mehr zu mir möchte.
Wenn sie den nächsten Termin auch wieder verschiebt ?
Wersen die Prozesskosten dann für mich mehr ?
wer kann mir sagen um wieviel  Geld es sich generell handelt ?
Macht es Sinn , diese Prozesskostenhilfe auch für mich zu beantragen ? ( Sie hat es für sich schon gemacht )

ch bin schon ganz wirr im Kopf.....bitte helft mir

diequelle


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.10.2006 16:53
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

klar kannst du PKH beantragen.
Wenn du unter 890€ kommst, dann bezahlt Vater Staat alles.
Wenn du drüber liegst, dann mußt du es abbezahlen ... so 35-60 Steine
jeden Monat.

gruß
babbedeckel


Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 02.10.2006 16:57
(@diequelle75)
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Und wieviel " kostet" so ein Umgangsregelungsprozess Prozess ?

Danke für die schnelle Antwort babbedeckel

die quelle


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.10.2006 16:59
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

der Streitwert liegt imho bei 3000 (unter Infos(links) gibt´s ´nen Prozesskostenrechner ..)
Nach diesem Streitwert bemessen sich die Gerichtskosten und RA-Kosten.
PKH kannst du mit dem RA noch beantragen.
Den Antrag kannst du noch beim FG abgeben.

Gruß
babbedeckel


Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 02.10.2006 17:03
(@diequelle75)
Zeigt sich öfters Registriert

Was ist wenn ich keinen RA habe ?
Kann ich das auch selber machen ?
Was bedeutet FG ? ( schäm )

Danke babbedecke

in liebe die quelle


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.10.2006 17:10
(@diequelle75)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Leute........

meine Ex hat eine Woche vor dem Gerichtstermin zur Umgangsregelung geheiratet.......meine Tochter hat den Namen Ihres Ehegatten bekommen........ich wurde nicht einmal informiert........finde das sehr verletztend.

Warum müssen Frauen mit ihrem alleinigem Sorgerecht so ein Machtgefühl demonstrieren ?
Kann ich dagegen gar nichts machen ?

Am Dienstag geht es um alles............endlich darf ich nach Monaten meine Tochter wieder sehen , der Richter hat meine Tochter auch mitbeordert , weil er mit mir
MItleid hat. Er meinte auch er werde an die Kindesmutter apellieren , damit ich am Gerichtstermin tag mit meiner Tochter eine Stunde verbringen darf.

Trotzdem bin ich verunsichert.......der Richter meinte am Telefon.......ich bräuchte mich nicht vorzubereiten....
es wäre nur eine gemütliche Besprechung , wo er der Mutter ins Gewissen reden wolle.

Was soll ich davon halten ?

Wird es keinen Beschluß geben ?
Kann ich einen Beschluß mit einer Zwangsgeldandrohung vom Richter verlangen ?

Oder macht das kein gutes Bild von mir ?

die quelle
Meine Nerven sind zum Zerreißen gespannt..........so einen Tag vor der Verhandlung.

KÖnnt ihr mir vielleicht Tips geben , es nicht zu vergeigen ?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.10.2006 03:01
(@diequelle75)
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Hallo Leute..............

bei mir hat sich wieder einiges getan................

Der Gerichtstermin zur Regelung des Umgangs hat sich zum 2. Mal verschoben ,da KM Komplikationen in Ihrer Schwangerschaft hätte und im KH läge...und meine Tochter wäre auch krank.

Der Richter rief mich höchstpersönlich an und fragte was man machen sollte......ich drängte um einen neuen Termin.
Er meinte man müsse abwarten , er meine es mir aber gut , da ich meine Tochter schon seit Monaten nich sähe , ob man sich nicht auf ein alle 3 wöchigen Besuchsrecht ohne Übernachtung einigen solle.
Ich erklärte ihm nochmal meinen Wunsch......ein komplettes WE mit Übernachtung.

Wir verblieben ,mit einem laßt uns Abwarten, wie es der KM weiter gesundheitlich ginge....

Ich besuchte trotzdem meine Tochter ( so überrschend , das ihr jetztiger Ehemann meinen Besuch nicht verhindern konnte )
Wir ( Mutter meiner EX , Ihr jetztiger Ehemann , ich und meine Ehefrau ) gingen mit der (anscheinend )KRANKEN Tochter in den Spielplatz.
Meine Frau besuchte sogar meine Ex im Krankenhaus......es stellte sich heraus , das auch die nichts hatte.
Wir wissen aber nicht was im Ärztlichen Attest , dem Richter vorgelegt wird........

Vor einigen Minuten hatte ich wieder mit dem Richter ein Gespräch......
Er bat mich um Geduld....er werde sich um einen Termin bemühen......es könnte aber für uns auch schlechte Folgen haben......er wisse ja nicht was ihm die KM alles an Gegenübernachtungsargumenten von Ärzten etc vorlegen werde.....

Wie kann ich mich vorbereiten und gegenargumentieren ?

Liebe Grüße

diequelle


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.10.2006 17:25
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin diequelle,

Er bat mich um Geduld....er werde sich um einen Termin bemühen......es könnte aber für uns auch schlechte Folgen haben......er wisse ja nicht was ihm die KM alles an Gegenübernachtungsargumenten von Ärzten etc vorlegen werde.....

Wie kann ich mich vorbereiten und gegenargumentieren ?

Solche "Argumente" werden oft erst zu Streitpunkten, indem man sich ellenlang darüber auslässt. Ich an Deiner Stelle würde meinen Anwalt dahingehend instruieren, dass eine Übernachtung im Haushalt von Papa in "funktionierenden" Familien eine Selbstverständlichkeit sei, die keinerlei ärztlicher Atteste oder sonstiger Beaufsichtigung bedarf. Auch das Übernachten bei Freunden oder bei Oma und Opa funktioniert auf der Basis formloser Beschlüsse. Was wird am Übernachten schwierig, nur weil die Eltern nicht mehr zusammen leben?

Komischerweise kann man mit Hilfe des Familienrechts aus einer Selbstverständlichkeit wie einer Übernachtung einen Riesen-Popanz machen. Der Schaden für das Kind liegt dann genau darin, dass die Erwachsenen - inklusive Richtern, Ärzten und Anwälten - Kinder zwischen solchen blödsinnigen Mühlsteinen zerreiben und diese Selbstverständlichkeit zum Ausnahmezustand erklären. Dass Kinder hierauf verstört reagieren, liegt auf der Hand.

Begutachtungswürdig ist daher nur der Umgangsboykotteur - in diesem Fall die Mutter - aber nicht das Kind. Zumal die Fortschreibung eines Umgangsboykotts das Kind nicht zur Ruhe kommen lässt. Was umgangsboykottierende Mütter hierzu erklären, hat in etwa die gleiche Bedeutung als wolle man einen Autodieb zur Rechtfertigung seiner Motive befragen und diese zur Grundlage der folgenden gerichtlichen Entscheidung machen. Die müsste dann ja heissen: Das Verhalten des Autoklauers war rechtmässig; schliesslich braucht er ein Auto, um in Urlaub zu fahren.

Ich als Vater würde schlicht ablehnen, was irgend ein Doc hierüber auf Papier schreibt. Und auch die Diskussion darüber ist fruchtlos.

Just my 2 cents
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2006 17:49
(@diequelle75)
Zeigt sich öfters Registriert

Danke lieber Martin.................

genial.....vielleich kann ich einiges davon verwenden.........
Ich habe einfach das Gefühl ......sagen wir mal......der Richter ist seit neuestem........hm wie soll ich es ausdrücken......BEEINFLUSST.
Dieser Gedanke mach mir ein wenig Angst.

Mehr als Abwarten....kann man eh nicht.

die quelle


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.10.2006 19:27
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin diequelle,

sag Deinem Anwalt, er solle bildhafte Vergleiche verwenden. Zum Beispiel, wo man hinkäme, wenn plötzlich Selbstverständlichkeiten wie ein alltäglicher Toilettengang mit gutachterlicher und richterlicher Hilfe geregelt werden müssten...

Fakt in meiner Argumentationskette wäre: Wenn Eltern sich trennen, sollte sich für Kinder möglichst wenig ändern; insbesondere allfälligen Verlustängsten muss unbedingt vorgebeugt werden. Das geht am ehesten durch häufigen und ganz normalen Umgang. Wenn jemand glaubt, er könne die Kooperation mit dem anderen Elternteil - notfalls gefördert durch Mediation oder ähnliche Hilfestellungen - einfach durch einen Richterspruch ersetzen, stellt er damit seine eigene Erziehungseignung massiv in Frage.

Das würde ich als Anwalt auf Papier schreiben und dem Richter damit zu denken geben. Immerhin gibt es auch Richter, die Eltern zu einer solchen Mediation verdonnert haben - mit der sinngemässen Begründung "ich kenne Sie jetzt eine Viertelstunde und Ihre Kinder überhaupt nicht - wie soll ich da etwas entscheiden, das so massiv in Ihr Leben eingreift? Lassen Sie sich dabei helfen, diese Entscheidungen selbst treffen zu können!"

Ist in D allerdings eher selten. Aber wenn man's nicht probiert, wird es ein Ausnahmefall bleiben...

Grüssles
Martin


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AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2006 19:44




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