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Bitte um Vorschläge und Rat

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(@Jarod48)

Servus,

ja, ich glaub man kann mit Fug und Recht sagen, Du steckst in der Zwickmühle.

Das Jugendamt wird in jedem Fall vom Gericht hinzu gezogen, egal ob Du hingehst oder nicht. Was mit Sicherheit passieren wird ist, dass die mit Mama reden wollen und dann darfst Du dich drauf gefasst machen, dass aus einem lauhen Lüftchen ein ausgewachsener Sturm wird, wenn sie sich bisher schon nicht einsichtig zeigte. Ich für meinen Teil wäre nicht erpicht drauf. Gehst Du also vorher hin, haben die Zeit sich auf alle Eventualitäten vorzubereiten.

Egal was Du machst, es kann nach hinten los gehen. Wenn Du also schon kämpfst, dann würde ich an deiner Stelle versuchen Nägel mit Köpfen zu machen, ohne Gewissensbisse in Bezug auf KM.

Könnte ich die Zeit zurück drehen, würde ich meinen Sohn schnappen und mit ihm zu meinem Vater fahren, damit Ex mich nicht vor vollendete Tatsachen stellen kann, wie sie es tat.

Dann mal viel Glück bei der Entscheidung.

J


AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2015 23:09
(@bester-papa)
Registriert

Guten Morgen Tuptik!

- Anwalt 2: Antrag auf ABR kann ich erst stellen, wenn sie ausgezogen ist, vorher nicht. Ich soll zuerst zum JA gehen.

Diese Aussage ist wohl richtig, denn der maßgebende Paragraph ist hier der §1671 BGB. Dort heißt es:

"Leben Eltern nicht nur vorübergehend getrennt und steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, so kann jeder Elternteil beantragen, dass ihm das Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge allein überträgt".

Heißt im Umkehrschluss: Solange ihr noch zusammen wohnt, kann kein Elternteil das ABR beantragen.

Bliebe also nur die einstweilige Anordnung gemäß §49 FamFG und ein Eingriff in die Personensorge gemäß §1666 und 1666a BGB. Doch an den Entzug des Sorgerechts bzw ABR setzen die Gerichte hohe Anforderungen. So kommt ein Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts im Wege der einstweiligen Anordnung nur bei akuten und unmittelbar erheblichen Gefährdungen des Kindeswohls in Betracht, bei denen ein Hauptsacheverfahren nicht abgewartet werden kann, (also zB bei Verwahrlosung oder Mißhandlung).  Daraus folgt, dass auch Vorratsbeschlüsse nicht statthaft sind. Ebenso reicht keine latente Kindeswohlgefährdung aus.

Hierzu ein krasser Fall, der nicht ganz passt, aber der zeigt, wie hoch die Hürden für einen Eilantrag liegen:

http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/14p8/page/bsshoprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=KORE211882014&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint

Du müsstest also schon gute Gründe vortragen, um eine einstweilige Anordnung durchzusetzen. Ich glaube kaum, dass Du die KM daran hindern kannst, mitsamt dem Kind auszuziehen.

Ich teile nicht die Meinung, das JA zu meiden. Das JA wird im ABR-Verfahren ohnehin gehört. Und meiner Meinung nach erhöhen sich die Chancen für denjenigen, der dort zuerst aufschlägt. Dass Du das JA auf Deine Seite bekommst, sobald KM ausgezogen ist, halte ich ohnehin für unwahrscheinlich.

Sofern Deine Exe dort nicht hin will, ist das gut so, denn dann sammelt sie bei denen keine Pluspunkte.

VG
BP


AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2015 11:23
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich glaube kaum, dass Du die KM daran hindern kannst, mitsamt dem Kind auszuziehen.

... sie dich aber auch nicht ... Wer zuerst kommt mahlt zuerst. Beim Jugendamt und beim Auszug.
SfG 😀 Horst


AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2015 20:02
(@tuptik)
Rege dabei Registriert

Hallo,

... sie dich aber auch nicht ... Wer zuerst kommt mahlt zuerst. Beim Jugendamt und beim Auszug.
SfG 😀 Horst

Bist Du Dir da sicher? Klingt vielleicht logisch, aber mit Logik und Vernunft hat das Ganze hier wenig zu tun... Hast Du hier positive Erfahrungen gemacht bzw. von solchen gehört?

Die Wohnung, wo wir jetzt wohnen, ist ein Teil von der Kontinuität, die ich dem Kleinen bieten kann im Gegensatz zu der KM. Wenn ich ausziehe, dann ist das auch weg, dann würde es sich mit dem Plan der KM decken.

Wie es in der Trennungs-FAQ beschrieben ist, kann nur die Mutter diesen Schritt wagen ohne Nachteile zu befürchten. Für mich würde es wohl die Situation gravierend verschlechtern. (Außer ich ziehe hier weg in ein Land, wo man an mich nicht dran kommt ;))

Viele Grüße


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2015 23:04
(@tuptik)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ja, ich glaub man kann mit Fug und Recht sagen, Du steckst in der Zwickmühle.

Ja, ein wenig schon 🙂 Und drehe mich auch im Moment im Kreis.

Das Jugendamt wird in jedem Fall vom Gericht hinzu gezogen, egal ob Du hingehst oder nicht. Was mit Sicherheit passieren wird ist, dass die mit Mama reden wollen und dann darfst Du dich drauf gefasst machen, dass aus einem lauhen Lüftchen ein ausgewachsener Sturm wird, wenn sie sich bisher schon nicht einsichtig zeigte. Ich für meinen Teil wäre nicht erpicht drauf. Gehst Du also vorher hin, haben die Zeit sich auf alle Eventualitäten vorzubereiten.

So wie ich das sehe, dauern die Verfahren ja gefühlt ewig, also Zeit genug werden sie so oder so haben. Ich glaube nicht, dass ich da Vorteile daraus ziehen kann, weil sie nicht genug Zeit hatten...

Egal was Du machst, es kann nach hinten los gehen. Wenn Du also schon kämpfst, dann würde ich an deiner Stelle versuchen Nägel mit Köpfen zu machen, ohne Gewissensbisse in Bezug auf KM.

An den Gewissensbissen wird es nicht scheitern. Die KM ist mir egal, ich will nur um meinen Sohn kämpfen. Der KM kann danach so oder so geholfen werden, wenn einem danach ist...

Könnte ich die Zeit zurück drehen, würde ich meinen Sohn schnappen und mit ihm zu meinem Vater fahren, damit Ex mich nicht vor vollendete Tatsachen stellen kann, wie sie es tat.

Bist Du der Meinung, dass das die Situation deutlich für Dich verbessert hätte? Für wie lange? Wie ist es mit der möglichen Anzeige der KM wegen Kindesentzug oder -entführung?

In meiner Situation wäre der Erfolg von kurzer Dauer, weil die KM den Kleinen von der Schule wieder abfangen kann. Und so einen Stress kann ich dem Kind nicht zumuten. Wer zuerst da ist nimmt das Kind...

Viele Grüße


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2015 23:26
(@tuptik)
Rege dabei Registriert

Guten Morgen!

Du müsstest also schon gute Gründe vortragen, um eine einstweilige Anordnung durchzusetzen. Ich glaube kaum, dass Du die KM daran hindern kannst, mitsamt dem Kind auszuziehen.

Gründe sind die gleichen wie bei einem normalen ABR Antrag. Besondere Eile ist außer der möglichen Verschlechterung der Lage (wenn KM das Kind mitnimmt) nicht gegeben.

Ich habe mal beim Anwalt angesprochen, dass eine latente Gefahr besteht, dass die KM das Kind ins Ausland mitnehmen könnte. Er meinte, dass es nicht ausreichend ist, um vor Gericht was zu erreichen, und dass ich den Kinderausweis verstecken soll, sollte ich die Angst haben. Also auch von dieser Seite nichts zu bekommen. Die Gefahr ist tatsächlich da, aber nicht greifbar. Bis jetzt sind es nur Sprüche und die Meinung, dass in Deutschland alles Sch*** ist.

Ich teile nicht die Meinung, das JA zu meiden. Das JA wird im ABR-Verfahren ohnehin gehört. Und meiner Meinung nach erhöhen sich die Chancen für denjenigen, der dort zuerst aufschlägt. Dass Du das JA auf Deine Seite bekommst, sobald KM ausgezogen ist, halte ich ohnehin für unwahrscheinlich.

Denke dass ich da hingehen werde, aber davor muss ich mich inhaltlich und mental vorbereiten.

Sofern Deine Exe dort nicht hin will, ist das gut so, denn dann sammelt sie bei denen keine Pluspunkte.

Am besten wäre, wenn die davon gar nichts erfahren würde. Soll erstmal ein Gespräch für mich sein, um zu gucken wie die dort ticken.
Ich will erstmal kein Vermittlung, da ich der Meinung bin, dass ich alleine besser mit ihr klar kommen werde. Unabhängig davon auf welcher Seite da JA steht. Steht es auf meiner Seite (unwahrscheinlich aber nicht unmöglich), wird sie sich in die Enge getrieben sehen und steht es auf ihrer Seite, so bekommt sie noch Ratschläge, die sich gegen mich richten werden.

Insgesamt sieht es so aus, dass auch die einstweilige Verfügung nicht so die wirkliche Lösung ist. Schade, wäre aber auch zu einfach um wahr zu sein...

Danke und viele Grüße


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.03.2015 00:28
(@Jarod48)

Bist Du der Meinung, dass das die Situation deutlich für Dich verbessert hätte? Für wie lange? Wie ist es mit der möglichen Anzeige der KM wegen Kindesentzug oder -entführung?

Ja, hätte ich damals die Trennung in die Wege geleitet und wäre mit meinem Sohn erst mal zu meinem Vater gegangen, würde die Sache jetzt anders aussehen, mein Sohn bei mir leben und hätte keinen Knacks weg. KM wegen Kindesentführung oder Kindesentzug anzuzeigen habe ich versucht, ebenso wie ich sie angezeigt habe wegen Falschaussagen in Versicherungen an Eides statt. Alles ohne Erfolg.

Gruß

Jarod


AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2015 03:30
(@tuptik)
Rege dabei Registriert

Hallo,

Ja, hätte ich damals die Trennung in die Wege geleitet und wäre mit meinem Sohn erst mal zu meinem Vater gegangen, würde die Sache jetzt anders aussehen, mein Sohn bei mir leben und hätte keinen Knacks weg. KM wegen Kindesentführung oder Kindesentzug anzuzeigen habe ich versucht, ebenso wie ich sie angezeigt habe wegen Falschaussagen in Versicherungen an Eides statt. Alles ohne Erfolg.

Was ich meinte, was wäre wenn Dich damals die KM wegen Kindesentführung angezeigt hätte? Hätte es die Situation nicht drastisch verschlechtert? Und hätte man dann nicht den Sohn mit Polizei usw. zu der KM gebracht?

Viele Grüße


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.03.2015 10:59
(@Jarod48)

Da kann man nur spekulieren, da es ja nicht passiert ist. Ich habe ja damals auch nicht sofort nach Entführung geschrien, weil ich einfach zu platt war, es nicht wahr haben wollte, dass sie mich einfach so sitzen lässt und mit Sohnemann abhaut. Aber nach derzeitiger Situation hat sie genau das gemacht, was ihr das Kind gesichert hat.


AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2015 11:31
(@Inselreif)

"Leben Eltern nicht nur vorübergehend getrennt ...
Heißt im Umkehrschluss: Solange ihr noch zusammen wohnt, kann kein Elternteil das ABR beantragen.

Nein. Getrennt zu leben heisst nicht zwingend getrennt zu wohnen. Insbesondere am Anfang, wenn die neuen Wohnsituationen noch nicht geklärt sind, ist das kein Thema. Die Trennung sollte nur sauber dokumentiert sein und so gut wie möglich gelebt werden.

Für einen Eilantrag oder Argumentation über Kindeswohlgefährdung sehe ich bei dem bisherigen Vortrag keine Chance.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2015 13:42




(@tuptik)
Rege dabei Registriert

Da kann man nur spekulieren, da es ja nicht passiert ist. Ich habe ja damals auch nicht sofort nach Entführung geschrien, weil ich einfach zu platt war, es nicht wahr haben wollte, dass sie mich einfach so sitzen lässt und mit Sohnemann abhaut. Aber nach derzeitiger Situation hat sie genau das gemacht, was ihr das Kind gesichert hat.

Ja, verstehe.
Ist es nicht eher die Tatsache, dass sie die KM ist und Du "nur" der KV, die ihr das Kind gesichert hat... Nach allen Informationen die man dazu sammeln kann läuft es doch darauf hinaus. 🙁


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.03.2015 14:12
(@Jarod48)

Jepp, sie ist nunmal die Mutter. Das hebt sie in einen Status der sprichwörtlichen Unantastbarkeit. In deinem Fall würde ich meinen, wirst Du sehen was alles durchgeht, wenn die KM tut was sie will. Wir Väter landen auf der "Müllhalde", dienen nach der Zeugung nur dazu Unterhalt zu zahlen. Jemand hier hat schonmal passend geschrieben "GSR hast Du nur, solange Du es nicht ausüben willst."

Frauen helfen sich untereinander. Zeigen ja schon die Frauenhäuser. Ich kann mich nicht erinnern, dass es sowas für Männer gibt, ich jemals von sowas gehört oder gelesen hätte.


AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2015 14:35
(@superpapa)

Mein Gott, Jarod. Wenn ich diesen pauschal aufgebauschten Mist lesen muss, werde ich als Liebhaber weiblichen Brüsten und Hintern (und nur das) zum Feministen. 


AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2015 14:56
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Jarod,

Ich kann mich nicht erinnern, dass es sowas für Männer gibt, ich jemals von sowas gehört oder gelesen hätte.

Es gibt sehr wenige Einrichtungen, aber es gibt sie: <a href="http://www.maennerberatung.de/maennerhaus-kontakt.htm>Männerhaus" </a>.

Außerdem gibt es mittlerweile mehr als die beiden in Berlin und Oldenburg, z.B. auch in <a href="http://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Eine-Zuflucht-fuer-geschlagene-Maenner,maennerhaus113.html>" Osterode </a>.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2015 16:04
(@Jarod48)

Danke für die Info Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2015 16:31
(@tuptik)
Rege dabei Registriert

Hallo Zusammen,

es sind jetzt ein paar Tage seit meinem letzen Posting vergangen, habe versucht in der Zeit an ein paar Informationen von der KM zu kommen und klaren Kopf zu bekommen.
Mit dem klaren Kopf klappt nicht so wirklich, drehe mich im Kreis, sehe bei jeder Alternative Vor- und Nachteile.

Es gibt neue Informationen seitens der KM. Erstmal die positiven:
Sie ist sich klar darüber, dass sie den Verwaltungstechnischen-Kram, der mit der Schule zusammenhängt nicht bewältigen kann. Ebenso wenig dem Kleinen bei den Hausaufgaben helfen. Und er wird über Nacht bei mir bleiben müssen. Die Sache mit dem "zu ihr kommen" Nachts habe ich abgeschlagen, da es ja sinnlos ist. Dafür ziehe ich nicht aus, damit dann der andere bei mir wohnt.
Alles das ist aber natürlich nur der Jetzt-Zustand, kann sich jede Minute ändern und dann sieht die Welt wieder ganz anders aus.

Jetzt das Negative:
Sie will in den Sommerferien zur ihrer Mutter fahren mit dem Kleinen für 2-3 Wochen. Und dann kommt die Aussage: "DU kannst höchstens den Kleinen für 5 Tage haben. Länger halte ich es nicht aus ohne ihn zu sehen".
Bin damit überhaupt nicht einverstanden, da ich auch sehr gerne mit ihm in den Urlaub fahren würde für 2 Wochen. Wie sieht das rechtlich aus? Habe schon ganz oft gelesen, dass man sich die Ferien zur Hälfte aufteilt. (Noch unverschämter wird die Forderung für mich dadurch, dass sie vor einem Jahr für 5 Tage alleine weggefahren ist und ich die Betreuung (sehr gerne) übernommen habe. Die 5 Tage scheinen magisch zu sein, damals war es kein Problem für sie)
Noch blöder wird es jetzt, weil mein Sohn jetzt fragt ob wir in Urlaub fahren. Und er meint, dass wir jetzt schon mal was suchen sollten, wo wir hinfliegen werden. Wahrscheinlich erinnert er sich an das letzte Jahr. 🙁

Und der andere Hammer: sie hat eine Tante in USA. Hat sie das letzte mal vor 8 Jahren gesehen. Und jetzt erzählt sie mir, dass ein Nachbar von denen ihr einen Antrag gemacht hat, aber sie wartet bis sich die Situation mit dem Kind geklärt hat. Und das schon seit 3 Jahren. So richtig glauben tue ich das nicht, weil es einfach viel zu unwahrscheinlich klingt. Aber jetzt macht sie schon Pläne für Weihnachten, dass sie zusammen mit dem Kind dorthin fliegen will. Da will ich auf keinen Fall mitmachen, da ich wirklich befürchte, dass sie nicht wieder zurückkommt. Besonders nach Aussagen wie: Deutschland hat dem Kleinen nichts zu bieten.
Nach der Aussage von meiner ersten Anwältin würde das Gericht dazu nicht zustimmen, wenn man Kind ins Ausland bringen möchte. Auf der anderen Seite lese ich hier ähnliche Fälle, wo der Vater wiedermal den Kürzeren gezogen hat. Um jetzt dagegen vorzugehen habe ich nichts in der Hand außer ihrer mündlichen Aussage, die sie ggf. bestreiten kann. Und der andere Anwalt meinte, dass so eine latente Gefahr ein ABR nicht rechtfertigt.

Wie sieht es überhaupt mit Reisen ins Ausland: braucht dann die KM (oder KV) nicht die Zustimmung des anderen Elternteils? oder gilt das auch nur für die Väter? Ich wei?, dass sie einmal alleine mit dem Kleinen weg war und dort hat sie keiner nach Zustimmung oder sonst was gefragt.

Viele Grüße


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.03.2015 01:44
(@superpapa)

Wie sieht es überhaupt mit Reisen ins Ausland: braucht dann die KM (oder KV) nicht die Zustimmung des anderen Elternteils?

Nein. Du brauchst aber einen Kinderausweis oder gleichwertiges Dokument, wenn Ihr am Flieger eincheckt. 


AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2015 02:07
(@Jarod48)

Moin Tuptik,

also um in die USA fliegen zu können, brauchts erst mal einen Reisepass, auch fürs Kind. Die ganzen Einreisebestimmungen kenn ich nicht, dürfte aber auch nicht so ohne weiteres gehen nach 9/11.

Generell brauchst Du zu Reisen in der EU einen Personalausweis und den im Original. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und da zieht kein Vater den Kürzeren. Da ich im Grenzgebiet wohne und oft nach Ösiland fahre, ist meine Ex dazu verpflichtet worden den Ausweis bei jedem Umgang mitzugeben. Deine KM kann auch nicht einfach sagen "Ich will nicht, dass Du mit dem Kind ins Ausland fährst, fliegst oder was auch immer." Damit würde sie nur bei Entführungsgefahr durch kommen. Gegebenenfalls kannst Du verpflichtet werden KM zu informieren wo es hin geht. Hier is sie aber darauf angewiesen, dass Du ihr keinen Bären aufbindest.

LG

Jarod


AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2015 03:16
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

für einen Besuchsaufenthalt in den USA braucht man keine Visum, was man braucht ist ein Pass, auch für das Kind, und man muss sich ein "online-Visum" holen, also ein Formular ausfüllen (man kann trotzdem an der Einreise gehindert werden, wenn es irgendwas gibt).

Sich gegen einen Besuch bei der Tante zu stellen bringt nicht viel, außer Ärger. Eine dauerhafte Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für die USA zu ehalten ist nicht so einfach. Eine Tante hilft da wenig und ein "Nachbar" vielleicht für den Aufenthalt aber nicht für die Arbeitsgenehmigung. Außerdem halten sich die USA an das Haager Abkommen, Kind einfach mit nehmen geht da nicht. Wenn GSR besteht ist für die Überseidlung Deines Kindes Deine Zustimmung erforderlich.

Kämpfe um den Umgang in Deutschland, 5 Tage als Ferien sind ein Witz, das sollten auch das JA und ggf. ein Gericht so sehen.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2015 11:08
(@tuptik)
Rege dabei Registriert

Sich gegen einen Besuch bei der Tante zu stellen bringt nicht viel, außer Ärger. Eine dauerhafte Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für die USA zu ehalten ist nicht so einfach. Eine Tante hilft da wenig und ein "Nachbar" vielleicht für den Aufenthalt aber nicht für die Arbeitsgenehmigung. Außerdem halten sich die USA an das Haager Abkommen, Kind einfach mit nehmen geht da nicht. Wenn GSR besteht ist für die Überseidlung Deines Kindes Deine Zustimmung erforderlich.

Auch wenn die Gefahr sich deutlich abzeichnet, dass sie dann dort bleiben möchte? Das Haager Abkommen wird mir wenig nützen wenn sie erstmal dort ist. Von dem was ich gelesen habe dauert es Monate und kommt zu Verhandlungen in den USA.

Vielen Dank!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.03.2015 11:16




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