Moin Tuptik,
Das ist jetzt keinsfalls böse gemeint, nur blicke ich jetzt nicht durch 🙂
Geht mir auch gelegentlich so ...
Meine Meinung:
Wenn sie sich auf keine Diskussion einläßt, dann informierst Du sie, daß Du das JA um Vermittlung bittest.
... und dann tust Du das.
Abwarten, bis Du vor vollendete Tatsachen gestellt wirst, ist m.E. nicht sooo clever.
Gruß
United
Tuptik,
Du verstehst als meine Aussage nicht? Dem kann abgeholfen werden. Ich bitte schonmal um Entschuldigung, weil ich ganz gewiss keine Samthandschuhe anziehe.
Ja, ich rechne deine Erfolgswahrscheinlichkeit für gering bis nicht existent, in Bezug auf den "normalen, sanften" Weg, den Du offenbar zu gehen vor hast. Das wird dich und das Kind nicht weiter bringen.
Such dir einen guten Anwalt und lasse einen Antrag auf einstweilige Anordnung bezüglich Aufenthaltsbestimmungsrecht an das Gericht schicken und mach das so schnell Du nur kannst. Das Jugendamt lass am besten erst mal außen vor, da die eh nur beratend tätig werden können bei euch und das ist nicht wirklich zielführend. Begründe den Antrag auf eA damit, dass eine Trennung ins Haus steht und Du bisher den Löwenanteil der Betreuung übernommen hast und nur gewährleisten willst, dass das Kind weiter seinen gewohnten Strukturen und Kontiuität hat, die ja wichtig für die Erziehung sind. Danach müsste dann ohnehin der Hauptsacheantrag eingereicht werden.
KM ist bequem? Ich denke, sie wird dich wenn es ums Kind geht überraschen.
Vor allem lassen sich Mütter die das gemeinsame Kind behalten wollen gern etwas einfallen, um ihr Ziel ohne Rücksicht auf Verluste zu erreichen. Hier kommt gern mal Gewaltschutz zum Tragen. Bekommt sie da noch was, für wenn auch nur kurze Zeit durch, bist Du abgestempelt. Eine geschundene Mutter bekommt beim Amt und bei Gericht viel Mitleid und lacht sich hinterher eins. Und glaub mir, ich weiß sehr genau von was ich rede. Es hat 3,5 Jahre gedauert, bis man endlich auf die Masche meiner Ex nicht mehr herein gefallen ist. Man hat ihr auf Grund meiner Ausbildung vorbehaltlos geglaubt, bis ich alle eines besseren belehrt habe und jetzt wurde meiner Aussage mehr Glauben geschenkt, obwohl sie mich wegen Körperverletzung angezeigt hat.
Sie kann mit dem Kleinen nur umziehen, wenn Du es zulässt. Er hat sicher einen Ausweis etc. und das Zeug solltest Du schnellstens in deinen Besitz bringen. Dann kann sie das Kind ohne dein Einverständnis normal nicht ummelden und Du kannst beweisen, dass das Kind bei dir wohnt, was für eventuelle Polizeispielchen die KM durchziehen könnte wichtig ist.
Das Jugendamt wird mit Sicherheit sagen "Da müssen wir mit der Mutter reden" und dann ist ohnehin alles zu spät für dich, denn dann gehts sicher richtig herb los.
Jarod
Vielen Dank Jarod!
Jetzt ist in der Tat vieles klarer was Du gemeint hast. Ich werde mal diese Nacht drüber schlafen, morgen geht's wie seit Jahren zu meinen Eltern mit dem Kleinen, dort werde ich auch mal die Alternativen abwägen.
Wahrscheinlich werde ich Dich noch mit Fragen zu den Abläufen überschütten 🙂
Viele Grüße
Tuptik, Du musst dich sicher nicht bei mir bedanken. Wenn Du Fragen hast, dann keine falsche Scham. Schlaf ruhig eine Nacht drüber. Mit deinen Eltern zu reden ist sicher auch nicht verkehrt. Allerdings ist das doch eher ein heikles Thema wo zu viel Sensibilität manchmal fehl am Platz ist und Eltern wollen einen generell beschützen.
J
Moin nochmal,
ich stimme mit Jarod dahingehend überein, daß Du noch eine Nacht drüber schlafen solltest.
Aber mit dem Rest nicht so wirklich ...
Das JA außen vor zu lassen, ist ne ziemlich bescheidene Idee.
Nicht, daß man zwingend Hilfe erwarten sollte ...
... aber bevor man sich vom Hören-Sagen auf "JA-Mitarbeiter taugen eh nix" einstimmt, macht man seine eigenen Erfahrungen.
Es gibt gute und schlechte.
Aus voller Überzeugung kann ich aber sagen, daß Anwälte ihr Geld vor allem mit einem verdienen: Streit.
Gruß
United
Aber mit dem Rest nicht so wirklich ...
Wie Du sicher gelesen hast United, habe ich geschrieben, dass ich HIER keine Samthandschuhe empfehle. Selbstverständlich ist es am TO, die richtige Gangart für sich zu entscheiden. Mit Sicherheit wäre eine sanfte Art die Sache zu lösen auch wünschenswert, jedoch die Fakten die der TO von sich gegeben hat, sehen eher danach aus, dass er besser Nägel mit Köpfen macht, bevor er da steht wie ein begossener Pudel.
Das Jugendamt wird mit Sicherheit sagen, man müsse um helfen zu können erst mit der Mutter oder beiden zusammen reden. Auch wenn es durchaus Mitarbeiter des Amts geben mag die nicht "mies" sind, dann such mal die Nadel im Heuhaufen.
Ich stimme dir auf jeden Fall zu, dass ein Anwalt mit einem Streit Geld verdient. Was aber so wie es aussieht in jedem Fall passieren wird ist, dass das Ganze vor Gericht landen wird. Der Anwalt verdient also in jedem Fall sein Geld, nur etwas eher. In dem Fall ist es für den TO und das Kind besser, wenn er KM zuvor kommt.
Gruß
Jarod
Hallo,
bezüglich des JA: kann ich mir eins aussuchen oder muss es das sein, das in unserem Bezirk liegt? Dachte da an mir verschiedene anzugucken, wo man den "moderneren" MA bekommt.
Viele Grüße
Immer das zuständig ist
Zuständig = da wo Kind gemeldet ist
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)
Moin Tuptik,
Die Abende verbringen wir seit Januar 2013 immer alleine,
Du bist also seit 2 Jahren die (wie von den Mütteranwältinnen so gern bezeichnete) "Hauptbezugsperson", die überwiegend allein Euer Kind betreut.
Diese Tatsache kann auch das Familiengericht nicht einfach ignorieren und ist ein wichtiges Argument gegen den Auszug des Kindes.
Noch einmal:
Wie konkret sind denn ihre Auszugspläne ?
Habt ihr schon über eine zukünftige Umgangsregelun gesprochen ?
In Deinem noch vorzubereitenden ABR-Antrag sollte auch zu lesen sein, wie sich die KM den Umgang zukünftig vorstellt (und dabei offenlegen, dass sie selbst nicht in der Lage ist, die Betreuung zu realisieren).
Vom Besuch beim JA kann ich Dir ebenfalls nur abraten, die Argumente dagegen wurden bereits genannt.
Außerdem besteht die Möglichkeit, dass die KM dort auch in ihren Auszugsplänen bestärkt und sogar noch mit für sie hilfreichen Hinweisen unterstützt wird.
Das JA wird - nach Deinem ABR-Antrag - regulär später noch vom Gericht zu einer Stellungnahme aufgefordert, nachdem beide Elternteile dort zu einem Gespräch eingeladen wurden.
Ich wüsste nicht, was Du derzeit dort im Interesse des Kindes erreichen könntest - wenn sich die KM grundsätzlich gegen den Verbleib des Kindes in der derzeitigen Wohnung ausspricht.
Du könntest zudem bereits jetzt zum Einwohnermeldeamt gehen und schriftlich hinterlegen, dass gSR besteht und Du im Fall der Ummeldung des Kindes Deine Zustimmung verweigerst.
Je nach Bundesland/Stadt könnte das sehr wirksam sein. (Manche Ämter sehen das eher locker; bei anderen verhindert das schon im Vorfeld eine behördliche Ummeldung.)
Du bist also seit 2 Jahren die (wie von den Mütteranwältinnen so gern bezeichnete) "Hauptbezugsperson", die überwiegend allein Euer Kind betreut.
Diese Tatsache kann auch das Familiengericht nicht einfach ignorieren und ist ein wichtiges Argument gegen den Auszug des Kindes.
Zieht die Mutter zuvor aus, wird der TO sehen, wie das Gericht das kann.
Du könntest zudem bereits jetzt zum Einwohnermeldeamt gehen und schriftlich hinterlegen, dass gSR besteht und Du im Fall der Ummeldung des Kindes Deine Zustimmung verweigerst.
Je nach Bundesland/Stadt könnte das sehr wirksam sein. (Manche Ämter sehen das eher locker; bei anderen verhindert das schon im Vorfeld eine behördliche Ummeldung.)
Das funktioniert nur, wenn die Stadt klein genug ist und die KM im Ort umzieht, sich also nur der Staßenname ändern soll.
Jarod
Das Problem bei der Ummeldung ist, dass es lediglich einen Ist-Zustand dokumentiert. Das MRRG besagt, dass jemand sich anmelden muss, wenn er eine Wohnung bezieht. Das gilt dann natürlich für Minderjährige für den gesetzlichen Vertreter. Leider gibt es kein gemeinsames Meldegesetz der Bundesländer.
HIER zB ist für Baden-Württemberg beschrieben, dass ein Elternteil, der mit GSR und Kind ohne Zustimmung des anderen Elternteils verzieht, zwar gegen das GSR aber nicht gegen das Meldegesetz verstößt.
Das Berliner Meldegesetz besagt:
"Die Pflicht zur An- oder Abmeldung obliegt demjenigen, der eine Wohnung
bezieht oder aus einer Wohnung auszieht. Für Personen bis zum vollendeten
16. Lebensjahr obliegt diese Pflicht demjenigen, dessen Wohnung die
Personen beziehen oder aus dessen Wohnung sie ausziehen."
Auch hier wird nicht die Frage danach gestellt, ob das mit Wissen und Wollen des anderen Sorgeberechtigten erfolgt.
Das bayerische Meldegesetz macht es sogar expliziter:
"3) 1 Die Pflicht zur An- oder Abmeldung obliegt demjenigen, der eine Wohnung bezieht oder aus einer Wohnung auszieht. 2 Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt die Pflicht den gesetzlichen Vertretern; bei Beziehen der Wohnung eines Personensorgeberechtigten genügt es, wenn dieser die An- oder Abmeldung vornimmt."
Es ist also völlig "legal", wenn der verziehende Elternteil, der das Kind (rechtlich oder widerrechtlich) mitnimmt, es einfach ummeldet.
Ergänzung /Edit: In einigen Meldegesetzen habe ich zudem den Hinweis gefunden, dass Neugeborene nur dann melderechtlich zu erfassen sind, wenn sie in eine *festhalten* andere Wohnung als die der Eltern bzw. die der Mutter aufgenommen werden.
Grundsätzlich würde ich schon dazu tendieren, beim Jugendamt mal auszuloten, wie die zu Vätern als gewohnte Bezugsperson stehen. Ggf. in Absprache mit einem erfahrenen Familienrechtler, der ja schon Erfahrungen mit diesem Jugendamt gesammelt haben sollte.
LG LBM
__________________
Edit: Ergänzung
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
Moin Tuptik,
Du bist also seit 2 Jahren die (wie von den Mütteranwältinnen so gern bezeichnete) "Hauptbezugsperson", die überwiegend allein Euer Kind betreut.
Diese Tatsache kann auch das Familiengericht nicht einfach ignorieren und ist ein wichtiges Argument gegen den Auszug des Kindes.
Dein Wort in Gottes Ohr, aber laut der vielen Beiträge hier sieht es so aus, als ob man vor Gericht nicht immer damit rechnen kann. Natürlich ist jeder Fall anders gelagert und man kann keine Vorhersagen über den Ausgang machen. Ursprünglich dachte ich auch, dass meine Karten gar nicht so schlecht sind, jetzt bin ich doch etwas verunsichert.
Noch einmal:
In Deinem noch vorzubereitenden ABR-Antrag sollte auch zu lesen sein, wie sich die KM den Umgang zukünftig vorstellt (und dabei offenlegen, dass sie selbst nicht in der Lage ist, die Betreuung zu realisieren).
Das ist dann relativ einfach: entweder komme ich zu ihr, um auf den Kleinen aufzupassen, oder er bleibt bei mir. Das waren ihre Worte.
Was die Auszugspläne angeht, so gibt es die Ankündigung ihrerseits, dass sie bis Ende April weg sein möchte. Und wenn bis dahin keine Wohnung hier in der Umgebung gefunden wird, so will sie in eine andere Banachbarte Stadt ziehen, ca. 30km weg). Hier, wo wir wohnen, ist es eine sehr sportliche Angelegenheit, um nicht zu sagen, eine aussichtslose, eine entsprechende Wohnung zu finden. Dieses Datum kommt dadurch zustande, weil sie dann einen Besuch von Familie erwartet und in der jetzigen Wohnung kein Platz dafür vorhanden ist. Was es auf sich hat mit der anderen Ortschaft weiß ich nicht und werde versuchen es vorsichtig auszuloten. Zumal sie jetzt die ganzen Unterlagen verlegt hat und wir mit der Wohnungssuche auch nicht weiterkommen.
Insgesamt frage ich mich, ob es besser wäre wenn sie eine Wohnung hier in der Nähe bekommen würde oder weiter weg ziehen müsste. Wenn sie weiter weg ziehen müsste, wäre es notwendig den Kleinen auf eine andere Schule zu schicken und die Hilfe meinerseits wäre dann auch eingeschränkt möglich. (Habe kein Auto und die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln dauert ca. 1,5 Stunden). Vielleicht ist es auch ein Argument für mich vor Gericht und wenn es schief läuft, dann natürlich ein Hindernis.
Vom Besuch beim JA kann ich Dir ebenfalls nur abraten, die Argumente dagegen wurden bereits genannt.
Außerdem besteht die Möglichkeit, dass die KM dort auch in ihren Auszugsplänen bestärkt und sogar noch mit für sie hilfreichen Hinweisen unterstützt wird.
Hatte nicht vor direkt mit ihr dahin zu gehen. Wenn, dann erstmal alleine und womöglich anonym, um einfach zu fragen wie das funktioniert. Deshalb dachte ich auch an ein anderes JA, um ggf. keinen negativen Eindruck zu hinterlassen. Also so ein Probe-Gespräch.
Das JA wird - nach Deinem ABR-Antrag - regulär später noch vom Gericht zu einer Stellungnahme aufgefordert, nachdem beide Elternteile dort zu einem Gespräch eingeladen wurden.
Ich wüsste nicht, was Du derzeit dort im Interesse des Kindes erreichen könntest - wenn sich die KM grundsätzlich gegen den Verbleib des Kindes in der derzeitigen Wohnung ausspricht.
Mein Anwalt meinte auch, dass das Gericht das JA um Stellungnahme bitten wird und deshalb wäre es besser, wenn da schon etwas zu dem Thema vorliegt.
Du könntest zudem bereits jetzt zum Einwohnermeldeamt gehen und schriftlich hinterlegen, dass gSR besteht und Du im Fall der Ummeldung des Kindes Deine Zustimmung verweigerst.
Je nach Bundesland/Stadt könnte das sehr wirksam sein. (Manche Ämter sehen das eher locker; bei anderen verhindert das schon im Vorfeld eine behördliche Ummeldung.)
Wenn das so funktionieren würde, wäre es natürlich super, aber wie man in den folgenden Antworten sieht, ist es doch wieder nichts bedeutend.
Also ich wäre in diesem Falle mit einem Besuch beim JA eher vorsichtig.
Die Gefahr, dass die sofort die Mutter über deine Pläne unterrichten und Abwehrpläne mit ihr schmieden wäre mir zu groß.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
Zieht die Mutter zuvor aus, wird der TO sehen, wie das Gericht das kann.
Ich habe mir Deinen Vorschlag von gestern durch den Kopf gehen lassen und wie erwartet ergeben sich einigen Fragen, die Du und/oder Andere hoffentlich beantworten können:
- mit der einstweiligen Verfügung verhindere ich (wenn sie durchkommt), dass die KM beim Auszug das Kind mitnimmt. Das Hauptverfahren findet danach statt, wo die Sache dann endgültig entschieden wird.
Inwieweit verbessert die einstweilige Verfügung meine Position bei dem Hauptverfahren? Wenn die Chancen jetzt klein sind, werden sie dadurch größer? Oder ist es gleich und ich habe vielleicht 2-3 Monate (weiß nicht wie lange das Hauptverfahren auf sich warten lässt) gewonnen?
Zielt Deine Vorgehensweise darauf ab, dass ich dann diese Zeit sinnvoll nutzen kann, um dann dem Gericht zeigen zu können: guckt mal, ich konnte mich um das Kind kümmern die letzten Monate und ich werde es in der Zukunft auch können?
Klingt für mich logisch, nur das bedeutet nicht immer so viel...
- wie lange braucht die einstweiligen Verfügung, bis sie durch ist? Reden wir hier von Tagen, Wochen oder Monaten? Das Problem, das ich sehe ist, dass wenn ich es zu schnell mache bevor die KM eine Wohnung sicher hat, dann zieht die KM gar nicht mehr aus. Dann bleibt sie hier, gibt womöglich die Arbeit auf und dann sind die ganzen Vorteile auch weg.
Viele Grüße
Also ich wäre in diesem Falle mit einem Besuch beim JA eher vorsichtig.
Die Gefahr, dass die sofort die Mutter über deine Pläne unterrichten und Abwehrpläne mit ihr schmieden wäre mir zu groß.
Deshalb auch anonym. Oder können die einen zwingen seine Identität preis zu geben?
Deine Chancen verbessern sich durch die EA nicht unbedingt, du verhinderst nur evt., dass sie rapide verschlechtern wenn die Ex plötzlich Fakten schafft.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
Das JA wird - nach Deinem ABR-Antrag - regulär später noch vom Gericht zu einer Stellungnahme aufgefordert, nachdem beide Elternteile dort zu einem Gespräch eingeladen wurden.
Isso.
... allerdings sehe ich genau das - analog Tuptik´s Anwalt - eher als Argument FÜR einen vorherigen JA-Besuch:
Mein Anwalt meinte auch, dass das Gericht das JA um Stellungnahme bitten wird und deshalb wäre es besser, wenn da schon etwas zu dem Thema vorliegt.
Also ich wäre in diesem Falle mit einem Besuch beim JA eher vorsichtig.
Die Gefahr, dass die sofort die Mutter über deine Pläne unterrichten und Abwehrpläne mit ihr schmieden wäre mir zu groß.
Daß sich diese Gefahr durch nen ABR-Antrag vermeiden läßt, wage ich zu bezweifeln.
Um was für ein JA es sich hier handelt, wissen wir nicht. Zu viel erwarten würde ich von einem Vorabgespräch nicht.
Aber dennoch: Ich würde beim JA anrufen und darum bitten, hier ihrem Vermittlungsauftrag im Vorwege nachzukommen.
Wenn sich herausstellt, daß das JA sich als Gegner entpuppt, ist es im Zweifel besser, dieses vor einer gerichtlichen Klärung zu wissen.
Gruß
United
Inwieweit verbessert die einstweilige Verfügung meine Position bei dem Hauptverfahren?
Sollte eine einstweilige Anordnung mit BESCHLUSS durch kommen, hast Du deine Position in jedem Fall verbessert und im Normalfall muss sich KM schon was einfallen lassen, soll das Gericht im Hauptsacheverfahren zu ihren Gunsten entscheiden.
Zielt Deine Vorgehensweise darauf ab, dass ich dann diese Zeit sinnvoll nutzen kann, um dann dem Gericht zeigen zu können: guckt mal, ich konnte mich um das Kind kümmern die letzten Monate und ich werde es in der Zukunft auch können?
Was ich vorschlug zielt darauf ab, dass seitens des Gerichts festgestellt werden kann, dass Du vorrangig für die Betreuung zuständig warst und es auch bleibst.
- wie lange braucht die einstweiligen Verfügung, bis sie durch ist?
Ein Beschluss dauert für gewöhnlich um die 2 Monate. Es wird vermutlich eine Anhörung bei Gericht geben, wo beide Parteien gehört werden. Da solltest Du drauf gefasst sein, dass KM sich mit allen Mitteln wehrt.
Das Problem, das ich sehe ist, dass wenn ich es zu schnell mache bevor die KM eine Wohnung sicher hat, dann zieht die KM gar nicht mehr aus. Dann bleibt sie hier, gibt womöglich die Arbeit auf und dann sind die ganzen Vorteile auch weg.
Ich weiß jetzt nicht wie eure Wohnverhältnisse sind, aber ich nehme an, dass ihr zur Miete wohnt und die Wohnung auf deinen Namen läuft. Dann steht dir das Recht zu KM höflich aufzufordern, deine Wohnung bitteschön zu verlassen. Das sollte euer Kind in keinem Fall miterleben müssen. Hier zu warten bis sie umzugsfertig ist, wie lange soll das dauern? Wenn eine Beziehung in die Brüche geht und der Mann gehen muss, verlangt die Frau für gewöhnlich auch, dass der Mann sofort die Wohnung verlässt und wo anders unter kommt. Manchmal wird er sogar aus SEINER Wohnung geworfen, weil Mama ja auch mit drin gewohnt hat und es einer Mutter mit Kind nicht zuzumuten ist, auf der Straße zu sitzen.
Was genau Du machst, ist natürlich deine Sache. Nicht jeder Fall ist gleich zu behandeln, sicher. Mir ging es so, dass KM mich aus unserer Wohnung drängen wollte. Ich sollte ein paar Sachen zusammen packen und für maximal 3 Wochen zu meiner Tochter aus erster Ehe ziehen. Jeder kann sich denken, dass ich vollkommen durcheinander war, nicht wusste was ich tun sollte. Ich war drauf und dran zu gehen, bis zum Telefonat mit meinem Vater. Der sagte mir "Junge, wenn Du die Wohnung verlässt, kommst Du nie wieder rein und deine Einrichtung siehst Du auch nicht wieder. Du stehst dann vor dem Nichts und sie hat sich ins gemachte Nest gesetzt. Vor allem kannst Du vergessen, dass Du Sohnemann siehst." >>Ergo ging ich nicht und meine Ex tobte vor Wut. Vor Gericht bekam sie dann auch nicht ihren Willen in Bezug auf die Einrichtung, denn die blieb komplett bei mir.
Jarod
Hallo,
hört sich alles logisch und gut an. Also die Sache mit der einstweiligen Verfügung.
Alleine sollte man sowas wohl nicht machen und da stellt sich mir die Frage, ob ich nicht den Anwalt wechseln sollte. Er hat mir ja geraten zu warten, bis die KM ausgezogen ist. Das ist aber genau das, was man verhindern möchte. Sie wird ja nicht alleine ausziehen, wenn ich nichts dagegen unternehme. Und dann sind ja die Fakten geschaffen und wenn das Hauptverfahren dann endlich anfängt wird sehr viel Zeit vergangen sein.
Dass die einstweiligen Verfügung so lange dauert hätte ich nicht gedacht,. Irgendwie widerspricht es doch dem Zweck, zu dem sie erfunden wurde.
Denke, dass ich doch beim JA vorbeischauen werde, es kann nicht schaden zu wissen wie sie dort ticken. Besser ich rede zuerst mit denen als es die KM tut und wer weiß was erzählt. Das JA komplett aus der Sache rauszulassen wird ja eh nicht möglich sein.
Viele Grüße
