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Bitte um Vorschläge und Rat

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(@tuptik)
Rege dabei Registriert

Hallo Zusammen,

ist schon etwas länger her als ich ein Update der Situation gemacht habe. Es gab nicht viel neues, der Urlaub lief wie geplant (war sehr schön zwei Wochen mit dem Kleinen alleine zu wohnen) und sonst nicht viel passiert.
In der Zeit mit der Mutter drei mal die Situation besprochen, immer mit viel Stress ihrerseits mit der Auswirkung, dass alles nach zwei Tagen wieder vergessen wurde. Und immer wieder von vorne alles.

Da sie keine Anstalten gemacht hat auszuziehen, habe ich mich nach einer neuen Wohnung umgeschaut. Ergebnis ist dieses, dass so eine Wohnung wie die jetzt, finde ich nicht mehr zu diesem Preis. Alles teurer und so habe ich den Entschluss gefasst, eine Wohnung zu kaufen. Natürlich alleine. Eine schöne Wohnung habe ich auch gefunden und die ganzen Gespräche mit Banken und Notaren sind im vollen Gange. Denke dass ich in ca. 1 Monat die Wohnung haben könnte.

Die jetzige Wohnung habe ich zu 31.10 gekündigt und nachdem diese Information seitens der Mutter ignoriert wurde, bin ich zum Anwalt gegangen, der ihr eine Kündigung zugeschickt hat. Das hat jetzt eine Krise heraufbeschworen, die jetzt seit 3 Tagen anhält. Also Theater nonstop, alles ungerecht, Kind wegnehmen, auf die Strasse setzen usw.
Kind wegnehmen will ich ihr natürlich nicht, ebenso wenig auf die Strasse setzen. Aber irgendwann muss ja Schluss sein. Und Wohnungen gibt es für sie, nur natürlich zu einem Preis, den sie sich leisten kann und nicht eine Wohnung für 800 bei einem Gehalt von 1200.

Die KM will irgendwie nach wie vor nicht akzeptieren, dass ich mit dem gerichtlichem Schreiben jetzt entscheiden kann, dass der Kleine mit mit ausziehen wird. Sie besteht dadrauf, dass er später bei ihr angemeldet wird, was für mich natürlich ausgeschlossen ist. Sie hält irgendwie das Schreiben (was sie angeblich nicht mehr findet) für nicht offiziell und will wissen, wo es steht dass es so ist. Daraufhin habe ich ihr angeboten, dass wir zu einer Familienberatung gehen, damit jemand ihr in ihrer Sprache erklären kann, was es zu bedeuten hat. Dem hat sie zugestimmt und ich warte auf einem Termin. Morgen soll mich jemand anrufen.

Insgesamt ist die Situation seit 3 Tagen ziemlich bescheiden, solange sie zuhause ist, höre ich dauern die gleiche Schallplatte, mir glaubt sie nicht aber will andauernd über dasselbe reden. Die Stimmung wechselt zwischen Wut bzw. Drohungen und Verzweiflung. Hatte schon überlegt zu meinen Eltern (zusammen mit dem Kind) zu ziehen, aber es wäre etwas problematisch wegen der Schule, die wohnen weiter weg. Oder zu einem Freund, der hätte ein Zimmer für uns und hat selber drei Kinder im ähnlichen Alter. Irgendwie wird es kein Spaß sein den nächsten Monat hier auszuhalten, zumal ich vermute, dass je näher der Tag des Auszugs anrückt, die Stimmung schlimmer bzw. explosiver wird.

Insgesamt würde es mich interessieren, was ihr dazu meint. Wäre so ein Auszug erstmal vorteilhaft oder könnte es später Probleme bereiten? Ich gehe davon aus, dass wenn KM merkt wie sich die Dinge ergeben, sie anfangen wird um das ABR selber zu kämpfen um es wieder zu bekommen.

Viele Grüße


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Themenstarter Geschrieben : 14.08.2015 00:58
(@tuptik)
Rege dabei Registriert

Hallo Zusammen,

ich habe den Anwalt dazu befragt, ob ich einfach so ausziehen kann aufgrund der EA wegen dem ABR. Er meint, dass das ABR, was ich bekommen habe, nur die KM dadran hindert ohne mein Einverständnis auszuziehen. Aber es heißt nicht, dass ich es auch kann. Er rät mir davon ab. Sowas war mir überhaupt nicht klar und anscheinend nicht nur mir, da die Frau vom JA hat mich ca. eine Woche nach Erhalt des Beschlusses angerufen und meinte dass ich jetzt die Entscheidungsfreiheit hätte den Kleinen mitzunehmen. Aber anscheinend ist es so eine Art Light-ABR bzw. nur in eine Richtung.

Was mir unklar ist, was passiert jetzt wenn ich ausziehe. Mit wem geht das Kind? Mutter hat bis jetzt keine Wohnung und bis jetzt keine Möglichkeiten der Betreuung.

Was ich überlege ist das Hauptsacheverfahren einzuleiten damit endlich geklärt ist wo der Kleine bleibt. KM war gestern bei einer Familienberatungstelle. Zufälligerweise war es dieselbe, wo ich seit einer Woche versucht habe einen Termin zu machen. Heute wurde ich angerufen und habe auch einen Termin alleine nächste Woche. Anscheinend wurde dort der KM angeraten ihre Arbeitszeiten zu ändern bzw. die Nachmittagsstunden zu canceln. Das hat sie jetzt auch in der nächsten Zeit vor. Wie genau das aussehen wird bleibt abzuwarten.

Viele Grüße


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Themenstarter Geschrieben : 19.08.2015 23:37
(@sittinbull)
Nicht wegzudenken Registriert

Er meint, dass das ABR, was ich bekommen habe, nur die KM dadran hindert ohne mein Einverständnis auszuziehen. Aber es heißt nicht, dass ich es auch kann.

Hä? Wenn du das alleinge ABR hast, kannst du selbstverständlich mit deinem Kind ausziehen. Und die KM kann hinziehen, wohin sie will, natürlich ohne Kind. Wie ist denn der aktuelle Stand mit der neuen Wohnung?


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Geschrieben : 20.08.2015 10:32
(@tuptik)
Rege dabei Registriert

Ja, das selbe habe ich auch gedacht aber mein Anwalt meint es anders. Ich würde auch gegen die gemeinsame Sorge verstoßen, wenn ich ohne ihr Einverständnis umziehe. Total blöd.
Zumal ich doch wirklich geklärt haben wollte was passiert wenn wir auseinander ziehen. Was jetzt passiert ist für alle nicht gut. Die KM wechselt täglich ihre Meinung, mal meint sie, dass sie dann ganz wegzieht, dann will sie kämpfen.

Ich werde nochmal einen Termin beim Jugendamt machen und dort versuchen die Sachlage zu schildern. Vielleicht kriege ich von denen ein OK wegzuziehen wodrauf ich mich dann ggf. berufen kann.

Die neue Wohnung ist so gut wie sicher, in einer Woche ist der Notartermin. Wie lange es dann dauert bis ich einziehen kann weiß ich nicht genau. Rechne mit ca. 1 Monat.

Viele Grüße


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Themenstarter Geschrieben : 20.08.2015 10:42
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

ich meine, der Anwalt liegt falsch. Die EA dient ja i. d. R. dazu, dass im Trennungsfall ein Elternteil legal die Trennung vollziehen und das Kind mitnehmen kann bzw. der Andere geht und das Kind bleibt.  

Ich kann schon ahnen, worauf dein Anwalt hinaus will: es ist nur eine vorübergehende Entscheidung, die erst endgültig geklärt wird und möglicherweise wird ein Alleingang Dir negativ ausgelegt.

Aber andererseits hätte die Übertragung des ABR so nur den Zweck gehabt, das Kind festzunageln. Und das ist Unsinn. Zumal es auch nicht zumutbar ist, Dich so indirekt zum Zusammemwohnen zu zwingen.

Ich würde den Wortlaut des Beschlusses lesen und ggf  eine zweite fachliche Meinung einholen. Gefühlt wäre es ein Vorteil für KM in der Hauptsache, weil ihre Kontinuität nicht durchbrochen wird.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 20.08.2015 10:54
(@sittinbull)
Nicht wegzudenken Registriert

Gefühlt wäre es ein Vorteil für KM in der Hauptsache, weil ihre Kontinuität nicht durchbrochen wird.

Das kann gut sein, wobei das "selbstverständlich" nicht relevant wäre, wenn KM mit Kind ausziehen würde, selbst ohne alleiniges ABR  😉 Und Kontinuität kann auch durch den Auszug von Tuptik mit Kind geschaffen werden, wer weiß, wann das Hauptsacheverfahren durch ist.


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Geschrieben : 20.08.2015 11:09
(@tuptik)
Rege dabei Registriert

Ich kann schon ahnen, worauf dein Anwalt hinaus will: es ist nur eine vorübergehende Entscheidung, die erst endgültig geklärt wird und möglicherweise wird ein Alleingang Dir negativ ausgelegt.

Ja, so in etwa hat er es auch ausgedrückt. Dass eine mündliche Anhörung immer stattfinden kann.

Ich würde den Wortlaut des Beschlusses lesen und ggf  eine zweite fachliche Meinung einholen. Gefühlt wäre es ein Vorteil für KM in der Hauptsache, weil ihre Kontinuität nicht durchbrochen wird.

Du meinst, es wäre von Vorteil für sie, wenn ich mit ihr weiter zusammenbleiben würde?
Zweite Meinung ist natürlich auch immer gut. Ich denke, dass ich erstmal zum Jugendamt gehe und dort nachfrage, wie ich in dieser Situation handeln darf. Natürlich ohne zu erwähnen, dass ich was anderes vom Anwalt gehört habe. Ich vermute, dass sie mich bestätigen werden, da die Betreuungssituation der KM sich nicht verändert hat bis jetzt.


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Themenstarter Geschrieben : 20.08.2015 11:10
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja natürlich wäre das ein Vorteil für sie!!

Wenn Du mit dem Kind ausziehst und un 8 Monaten ist Hauptverhandlung, hast DU kontinuierlich gelebten Alltag mit dem Kind. Bleibt ihr zusammen wohnen, habt ihr kontinuierlich gelebten Alltag mit dem Kind.

Ist dir klar welchen Unterschied das für die Hauptsache macht?

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2015 11:19
(@tuptik)
Rege dabei Registriert

Ja, ich denke je länger ich mit dem Kind alleine wohne, desto besser ist es für mich. Dann muss ich nichts beweisen und argumentieren, weil die Fakten für sich sprechen.
Wie lange es dauern wird bis zu einer Verhandlung bzw. Anhörung weiß ich allerdings nicht. Wenn das Ganze aber auf wackeligen Beinen steht und nach meinem Auszug mit dem Kind die Mutter vors Gericht läuft, dann wäre das natürlich blöd. dagegen muss ich mich irgendwie absichern. Der Anwalt rät mir zum JA zu gehen: "Wenn Sie auf der sicheren Seite sein wollen, sollten Sie das Jugendamt einschalten."


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Themenstarter Geschrieben : 20.08.2015 11:24
(@psoidonuem)
Registriert

Evtl stellst Du mal den genauen Wortlaut hier rein


AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2015 11:41




(@tuptik)
Rege dabei Registriert

Hier habe ich es abgetippt:

In der einstweiligen Anordnungssache
...
hat das Amtsgericht XXX durch die Richterin XXX im Wege der Einstweiligen Anordnung beschlossen:
das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind XXX wird dem Vater übertragen.
Die Antragsgegnerin trägt die Verfahrenskosten.
Verfahrenswert 1.000,00 EUR (§§ 41, 45 FamGKG)

Gründe:
Die Entscheidung beruht auf §1671 Abs. 1 S.2Nr. 2 BGB
Die Eltern des Kindes leben getrennt.
Das Kind lebt bei beiden Eltern.
Der Vater hat beantragt, ihm das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu übertragen.
Dem Antrag des Vaters war stattzugeben. Der Vater hat vorgetragen und durch eidesstaatliche Versicherung glaubhaft gemacht, dass die Mutter ohne seine Zustimmung den bisherigen Lebensmittelpunkt des Kindes am XXX verändern möchte, obwohl die Eltern die gemeinsame elterliche Sorge inne haben. Um zu verhindern, dass die Mutter das Mitsorgerecht des Vaters widerrechlich verletzt und einseitig durch Auszug aus der gemeinsamen Wohnung unter Mitnahme von XXX Fakten schafft, ist der Erlass der beantragten Eilentscheidung erforderlich.
Die Kostenentscheidung beruht auf §§ 80, 81 FamFG. es entspricht der Billigkeit, die Verfahrenskosten der Mutter aufzuerlegen, denn sie hat durch ihre Ankündigung, XXX bei ihrem Auszug mitzunehmen, Veranlassung zu diesem Verfahren gegeben.

Rechtsbehelfbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist ein Rechtsmittel nicht gegeben. Auf Antrag ist eine mündliche Verhandlung durchzuführen und aufgrund dieser erneut zu entscheiden.


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Themenstarter Geschrieben : 20.08.2015 11:51
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich denke auch, dass dir das schon das Recht gibt, mit Kind auszuziehen.
Du solltest nur vermeiden, unumkehrbare Fakten zu schaffen, wie einen Umzug nach Kamtschatka oder die Konvertierung zum Sufismus oder ähnliches.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2015 11:57
(@tuptik)
Rege dabei Registriert

Ich denke, dass gerade ein Kauf einer Eigentumswohnung in der selben Umgebung (ca. 2 km weiter) dafür spricht, dass ich niemandem das Kind wegnehmen möchte.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.08.2015 12:01
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das denke ich auch.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2015 12:08
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

Ich gebe zu bedenken:

Der Vater hat vorgetragen und durch eidesstaatliche Versicherung glaubhaft gemacht, dass die Mutter ohne seine Zustimmung den bisherigen Lebensmittelpunkt des Kindes am XXX verändern möchte, obwohl die Eltern die gemeinsame elterliche Sorge inne haben. Um zu verhindern, dass die Mutter das Mitsorgerecht des Vaters widerrechlich verletzt und einseitig durch Auszug aus der gemeinsamen Wohnung unter Mitnahme von XXX Fakten schafft, ist der Erlass der beantragten Eilentscheidung erforderlich.

Der TO tut mit Auszug inkl. Kind genau das, woran er die KM via EA hindern wollte.
Ich als Richter wäre da ziemlich angesickt.

Grüsse
JB


Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2015 12:10
(@tuptik)
Rege dabei Registriert

Bei dem Antrag habe ich auch auf die Betreuungssituation hingewiesen und diese beschrieben. Die wird aber bei der Begründung überhaupt nicht erwähnt.
Ansonsten ja, ich würde genau dasselbe tun, wodran die KM gehindert wurde.
Aber was heißt es dann im Klartext, wo bleibt das Kind, wenn beide ausziehen?


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Themenstarter Geschrieben : 20.08.2015 12:15
(@Inselreif)

Ich kann schon ahnen, worauf dein Anwalt hinaus will: es ist nur eine vorübergehende Entscheidung, die erst endgültig geklärt wird und möglicherweise wird ein Alleingang Dir negativ ausgelegt.

Genau das ist es. Eine eA ist ggf. genauso schnell aufgehoben oder geändert, wie sie erlassen wurde. Und das Hauptsachsverfahren, in dem alles aufgerollt wird, steht noch bevor. Das Recht zu bestimmen besteht, aber man sollte sehr behutsam damit umgehen. Sowieso nach der Begründung des Beschlusses. Wenn natürlich die gemeinsame Wohnung begründet komplett aufgegeben werden muss, wäre das etwas anderes.

Ich werde nochmal einen Termin beim Jugendamt machen und dort versuchen die Sachlage zu schildern. Vielleicht kriege ich von denen ein OK wegzuziehen wodrauf ich mich dann ggf. berufen kann.

Das "OK" des Jugendamtes hat rechtlich keinerlei Bedeutung. Höchstens wenn sie irgendwann einmal eine Stellungnahme für das Gericht schreiben sollen aber wirklich belastbar ist das alles nicht. Beim JA-Gespräch geht es nur darum, schönes Wetter zu erzeugen.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2015 12:15
(@tuptik)
Rege dabei Registriert

Wenn natürlich die gemeinsame Wohnung begründet komplett aufgegeben werden muss, wäre das etwas anderes.

Wie sieht eine begründete Wohnungsaufgabe aus? Oder welche gründe können dafür sprechen?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.08.2015 12:29
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Wie sieht eine begründete Wohnungsaufgabe aus? Oder welche gründe können dafür sprechen?

Das ist einfach!

1. Ihr wohnt zur Miete, und kündigt die Wohnung gemeinsam, weil ihr Euch ja trennen wollt. Dann wird Dir ein Auszug mit Kind (da ABR) niemand übel nehmen.
2. Ihr wohnt im Eigentum und verkauft dieses im Rahmen eurer Trennung, auch dann sollte ein Umzug mit Kind für Dich keine Folgen haben.

Ansonsten wäre mir das zu heiss.


Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2015 12:34
(@Inselreif)

Ergänzung zu unter 1.: vor allem dann, wenn eine Übernahme der Wohnung durch Dich nach Auszug der KM unzumutbar ist (viel zu gross, viel zu teuer)

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2015 12:36




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