Gerade mit dem JA telefoniert. Nach Aussage der Sachbearbeiterin kann ich mit dem Kind ausziehen wie ich möchte. Von ihrer Seite gab es keine Bedenken. Also Wohnung kaufen und Kind mitnehmen.
Ansonsten werden jetzt Termine gemacht zu denen dann hoffentlich meine Ex erscheint um dann vielleicht eien elterliche Vereinbarung zu machen, wodurch ihr die Angst genommen werden soll, dass ich ihr das Kind wegnehmen möchte.
Natürlich sagt sie das:
Nach Aussage der Sachbearbeiterin kann ich mit dem Kind ausziehen wie ich möchte. Von ihrer Seite gab es keine Bedenken.
Du hast schließlich ABR. Niemand wird Dich an einem Auszug mit Kind hindern. Nur die Folgen sind leider nicht kalkulierbar.
Also Wohnung kaufen und Kind mitnehmen.
Ich würde tatsächlich versuchen zunächst einen Grund für den Auszug zu schaffen, sprich Wohnung kündigen!
Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!
1. Ihr wohnt zur Miete, und kündigt die Wohnung gemeinsam, weil ihr Euch ja trennen wollt. Dann wird Dir ein Auszug mit Kind (da ABR) niemand übel nehmen.
2. Ihr wohnt im Eigentum und verkauft dieses im Rahmen eurer Trennung, auch dann sollte ein Umzug mit Kind für Dich keine Folgen haben.Ansonsten wäre mir das zu heiss.
Hmm. Ich habe die Wohnung gekündigt (war ja auch der alleinige Mieter), weil sich sonst nichts getan hätte. Nachdem der Beschluss ins Haus kam wurden nach und nach alle Bemühungen der KM eingestellt eine eigene Wohnung zu finden. Stattdessen wurden die Möbel, die sie gekauft hatte, im Wohnzimmer eingelagert. Auf meine Frage, wie lange das so gehen soll, kam keine Antwort oder "du weißt doch, dass ich keine Wohnung" bekomme".
Passt natürlich nicht so ganz zu den erwähnten Gründen. Dort sind immer die beiden Beteiligten damit einverstanden. Hier konnte ich auf sowas nicht warten, weil es utopisch gewesen wäre darauf zu hoffen, dass die KM eine gratis Wohnung einfach von sich aus verlassen würde.
Ich würde tatsächlich versuchen zunächst einen Grund für den Auszug zu schaffen, sprich Wohnung kündigen!
Die Wohnung ist schon gekündigt. Aber von meiner Seite aus.
Die Gründe sind auch da, aber andere als von euch beschrieben.
Die Wohnung ist schon gekündigt. Aber von meiner Seite aus.
Hier würde ich jetzt mal sagen, wichtig ist, WANN wurde sie gekündigt??
Vor oder nach der eA. Wenn danach, dann hätte das zumindest ein "Geschmäckle".
Aber wie auch immer, die Wohnung ist gekündigt, und irgendwo müsst ihr leben.
Du hast z.Z. ABR, also geht das Kind mit Dir, Rest klärt sich im Hauptverfahren.
Die Gründe sind auch da, aber andere als von euch beschrieben.
Diese Gründe müssen nicht uns, sondern einem Richter einleuchten.
JB
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Also die Antwort des JA ist sicher richtig.
Nützt dir nur nichts.
Natürlich hast du formal das Recht auszuziehen, da du das ABR hast.
Was dir aber das JA und auch sonst niemand ausser dem Richter beantworten kann ist, welche Wirkung das beim Richter auslöst.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
@JensB, :thumbup:
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Und zu wann endet das Mietverhältnis? Die Frage von Jens hat natürlich auch eine Relevanz. Fakt ist, ihr müsst ja irgendwo wohnen, ab xx.yy.
Ich würde den Sachverhalt schildern und das Telefonat mit dem JA aus dem Gedächtnis protokollieren und mit der Bitte um Bestätigung hinschicken.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Mal eine andere Frage: die mündliche Anhörung ist es das Hauptsacheverfahren? Oder sind das zwei getrennte Paar Schuhe? Was wird dann bei dem einem und bei dem anderen entschieden?
Mit welchen Zeiträumen muss man bei sowas rechnen, bis es stattfindet? Habt ihr da Erfahrungen?
Ein Hauptsacheverfahren ist zwar zumeinst die logische Folge einer EA, dennoch muss einer Klage einreichen, von alleine passiert das nicht.
Im Normalfall ist es eigentlich so, dass einer klagt und weil das zu lange dauert schon mal eine EA vorschiebt. Wenn Du aber nur EA beantragt hast, passiert erstmal gar nichts. Ich zahle zB seit März 2014 Unterhalt aufgrund einer EA. Und warte....
Ich würde den Sachverhalt schildern und das Telefonat mit dem JA aus dem Gedächtnis protokollieren und mit der Bitte um Bestätigung hinschicken.
Ist es üblich? Das Protokoll habe ich fertig, nur nicht dass die sich da genervt oder festgenagelt fühlen.
Vorteilhaft wäre es natürlich, das ist keine Frage.
Vorteilhaft wäre es natürlich, das ist keine Frage.
Wo bestünde genau der Vorteil??
Das JA hat null und garnix zu entscheiden und tief im Innersten wissen die das auch.
Ich prognostiziere mal, das Du niemanden dort findest, der Dir den Wisch gegenzeichnet. Da wird sich keiner in die Nesseln setzen wollen.
JB
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Wo bestünde genau der Vorteil??
Alleine zB. ggü. der KM. Wenn die weiss, dass das JA das so sieht, denkt sie vllt anders.
Das JA hat null und garnix zu entscheiden und tief im Innersten wissen die das auch.
Ja, aber nicht jeder Mensch weiss es. ganz oft kursiert schon die Meinung, dass die viel können.
Ich prognostiziere mal, das Du niemanden dort findest, der Dir den Wisch gegenzeichnet. Da wird sich keiner in die Nesseln setzen wollen.
Das ist meine größte Sorge, dass sich dort keiner den Schuh anziehen möchte.
Hallo Zusammen,
habe jetzt eine Nacht darüber geschlafen, verstehe jetzt die Gedankengänge der Beteiligten. Im Grunde hat ja jeder Recht, der Anwalt und das Jugendamt und natürlich auch ihr.
Die Frage, die sich jetzt stellt, ist was mache ich damit?
Ich kann nicht voreilig einfach aus der Wohnung irgendwohin verschwinden, denn es wäre dasselbe was die KM machen wollte. Soweit klar.
Aber gilt es auch für den geplanten Umzug? Falls nicht, würde es ja bedeuten, dass man mich zwingt mit der KM zusammen zu leben, da sie ja nichts unternehmen wird, um selber auszuziehen.
Der Umzug ist keine Nacht und Nebel Aktion, wo ich auf einmal weg bin, ohne dass die KM weiß wohin.
Wie seht ihr das? Vielleicht ganz andere Vorschläge? Mir ist auch klar, dass keiner hier sagen kann, was ein Richter dazu meinen wird, aber ein paar Gedankenanstöße sind immer vorteilhaft.
Viele Grüße
Wenn auch Dein Auszug schon vor dem Antrag geplant war, und das könnte man mit der Kündigung der Wohnung dokumentieren ist das was anderes, als wenn Du erst nach dem Beschluss gekündigt hast. Das steht oben schon mal, daher noch mal die Frage, wie war der Zeitablauf?
würde es ja bedeuten, dass man mich zwingt mit der KM zusammen zu leben
Das kann natürlich nicht sein, ist aber anscheinend so. Anscheinend, weil in der EA-Begründung nicht auf die Betreuungssituation eingegangen wird, sondern nur auf den Umstand, dass ein Umzug der KM mit Kind "das Mitsorgerecht des Vaters widerrechlich verletzt ". Das gilt prinzipiell auch, wenn du mit Kind umziehst.
Andererseits wird jedem Richter klar sein, dass ihr nicht per EA zusammenleben könnt. Ich nehme mal an, die KM ist über deinen Wohnungskauf informiert? Dann beibt dir eigentlich nur, es darauf ankommen zu lassen und den Umzug mit Kind durchziehen. Die alte Wohnung ist bereits gekündigt, insofern muüsst ihr da raus. Schlimmstenfalls erwirkt sie dann ihrerseits eine EA, traust du ihr sowas zu?
Wenn auch Dein Auszug schon vor dem Antrag geplant war, und das könnte man mit der Kündigung der Wohnung dokumentieren ist das was anderes, als wenn Du erst nach dem Beschluss gekündigt hast. Das steht oben schon mal, daher noch mal die Frage, wie war der Zeitablauf?
Angefangen hat es im März, als die KM recht zielstrebig eine Wohnung gesucht hat. Da habe ich auch angefangen nach einer Wohnung zu gucken, aber nicht kontinuierlich. Nur ab und zu, um die Marktlage kennen zu lernen. Diese ist nicht so rosig, das der Markt leer gefegt ist. Habe ungef. dann auch die Arbeit gewechselt, somit war das mit der Finanzierung nicht so ganz gesichert.
Danach hat die KM die Möbel aus einer Wohnungsauflösung gekauft. Ab da war es mir klar, dass ich es machen würde. Ca. 3-4 Wochen später gab es die Aussage der KM, dass sie das Kind mitnimmt und dadrauf die EA.
Nächstes Wochenende hat die KM die Möbel abgeholt und zu hause eingelagert, da keine Wohnung da war. Ab da hat sie auch aufgehört eine Wohnung zu suchen.
Ich habe weiter gesucht bis Ende Juli, wo ich das gewünschte Objekt gefunden hatte. Dann habe ich erst gekündigt. Es sind 2 Monate seit dem Beschluss vergangen.
Also zusammenfassend habe ich gekündigt nachdem ich den Beschluss hatte. Dieser war aber nicht der Grund, sondern das finden einer geeigneten Wohnung. Dass der Beschluss auf wackeligen beinen steht war mir bis vor einer Woche gar nicht klar. Nun ja, warum ich was und wann gemacht habe wird nicht wirklich interessieren, Fakten sehen nun mal so aus.
Andererseits wird jedem Richter klar sein, dass ihr nicht per EA zusammenleben könnt. Ich nehme mal an, die KM ist über deinen Wohnungskauf informiert?
Ja, es ist ihr bekannt. Sie meint hierzu: warum hast du das nicht früher gemacht?
Dann beibt dir eigentlich nur, es darauf ankommen zu lassen und den Umzug mit Kind durchziehen. Die alte Wohnung ist bereits gekündigt, insofern muüsst ihr da raus. Schlimmstenfalls erwirkt sie dann ihrerseits eine EA, traust du ihr sowas zu?
Das ist eine gute Frage. Bis vor kurzem nicht, da sie sich um nichts gekümmert hat. Aber jetzt geht sie zur Familienberatung bei der Caritas und wer weiß, was sie ihr dort in den Kopf setzen. Bis jetzt ist noch alles unklar, da das letzte mal als sie dort war hat sie keine Unterlagen mitgenommen. Sie findet sie nicht mehr. Also Sorgerechterklärung und den ABR Beschluss. Diese Unterlagen soll ich mitbringen, wenn ich nächste Woche dorthin gehe, damit die Beraterin überhaupt weiss, was Sache ist.
Mal ne laienhafte Frage: Kann Dein Anwalt nicht bei dem Gericht, bei dem die EA ergangen ist, mal nachfragen ob der Beschluss den Auszug mit Kind legitimiert? Man könnte ja eine entsprechende (kurze!!) Begründung dafür liefern (Beendigung der konfliktbeladenen Wohnsituation). Andererseits ist natürlich die Frage, wenn Psoidonuem hiermit Recht hat:
Ein Hauptsacheverfahren ist zwar zumeinst die logische Folge einer EA, dennoch muss einer Klage einreichen, von alleine passiert das nicht.
Im Normalfall ist es eigentlich so, dass einer klagt und weil das zu lange dauert schon mal eine EA vorschiebt. Wenn Du aber nur EA beantragt hast, passiert erstmal gar nichts. Ich zahle zB seit März 2014 Unterhalt aufgrund einer EA. Und warte....
bliebe ja das Ergebnis der EA Status Quo, wenn niemand ein Hauptsacheverfahren anleiert.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Genau. Nur das ich das Wort "Auszug" vermeiden und statt dessen lieber "Umzug" verwenden.
Das ist schließlich was völlig anderes! 🙂
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
