moin,
diskutieren möcht ich dies Thema nu auch nicht mehr aber dies ist doch interessant:
gruß
jo
Hallo zusammen,
aber dies ist doch interessant:
Interessant daran ist vor allen Dingen, dass die weibliche Beschneidung hier mit Verweis auf StGB §223 ff als verboten und böse klassifiziert wird. Ich finde aber in StGB §223 ff nirgends einen Hinweis darauf, dass diese Paragrafen nur für weibliche, nicht aber für männliche Menschen gelten sollen.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo zusammen,
zur Info: Unter https://epetitionen.bundestag.de/ gibt es derzeit gleich zwei Petitionen zum Thema "Beschneidung von Minderjährigen" - eine dafür, eine dagegen. Mitzeichnung ist jeweils möglich bis zum 18.09.2012. Wer sich also bemüßigt fühlt, seine Meinung hierzu dem Bundestag zu verkünden, kann dies jetzt auch durch Mitzeichnung der passenden Petition tun.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
P.S. die schlimmsten Macken des neuen Petitionssystems scheinen inzwischen behoben zu sein, sodass eine Mitzeichnung dort für alle Benutzer wieder problemlos möglich sein sollte. Anders als im alten System meldet man sich jetzt allerdings nicht mehr mit seiner Nutzerkennung an, sondern mit seiner Email-Adresse; die Passwörter sind aber offenbar aus dem alten System übernommen worden.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Moin,
der Faden hier hat sich schon etwas abgekühlt. Ich habe lange mitgelesen und denke zum Thema passt der Artikel aus der "Zeit" gut .
Respekt? Wovor denn?
Respekt vor religiösen Gefühlen!, heißt es allenthalben. Michael Schmidt-Salomon hält es für falsch, auf die Befindlichkeiten von Gläubigen groß Rücksicht zu nehmen.
Der ganze Artikel ist hier: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2012-09/religion-ideologie-respekt
LG Cappi
Hallo zusammen,
Arne Hoffmann hat heute im Genderama-Blog auf ein kleines, fieses Detail hingewiesen - aber seht selbst, wie ausgewogen und ergebnisoffen unser sehr und hoch geschätztes Bundesjustizministerium mit dem Thema umgeht:
Bei der heute im Bundesministerium der Justiz stattfindenden Anhörung zur gesetzlichen Regelung der Vorhautamputation an Jungen ohne therapeutische Indikation werden keine davon betroffenen Männer gehört werden. Die Teilnahme einer Verbandsvertretung von Betroffenen von Beschneidung – dem Verein MOGiS e.V. – wurde "aus Kapazitätsgründen" abgelehnt.
Nix für ungut,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Und so sieht wohl der Gesetzentwurf aus:
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Gesetzentwurf zur Beschneidung verabschiedet. Demnach soll das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) wie folgt ergänzt werden:
„§ 1631d Beschneidung des männlichen Kindes
(1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres
Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.
(2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.“
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
(2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.
Das ist auch wieder toll. Geschulte Laien sollen das machen dürfen. Die Kinder sollen keine Schmerzen erleiden. Allerdings dürfen Nicht-Mediziner keine (Teil-)Narkosen verabreichen!
Hallo zusammen,
(...) eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes
Im Klartext: Penisvorhaut abschnippeln ist völlig okay, Klitorisvorhaut abschnippeln bleibt weiterhin ganz, ganz pöse und ist selbstverständlich verboten (und bevor irgendwer einen Anfall von Schnappatmung bekommt: nein, ich rede nicht von jenen 10% der Fälle weiblicher Beschneidung, die man als "pharaonische Beschneidung" bezeichnet).
Oder wie sonst soll ich dieses "Beschneidung des männlichen Kindes" verstehen? Würde man bei Mädchen die gleichen Maßstäbe anlegen wie bei Jungs, dann müsste bei Mädchen nämlich eine medizinisch nicht erforderliche Typ-I-Beschneidung ebenfalls erlaubt werden; aber so wie es hier in ein Gesetz gegossen werden soll, wird mal eben Grundgesetz Artikel 3 ausgehebelt. Wirklich ganz, ganz toll gemacht, ihr lieben Politkasper dieser Brunzrepublik Deutschland ...
Nix für ungut,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Diese Frage wurde auch hier http://anonym.to/?http://blog.beck.de/2012/09/25/beschneidung-von-jungen-soll-straffrei-bleiben-regelung-im-familienrecht-geplant recht umfangreich und durchaus fachkundig und kontrovers diskutiert.
Ich finde es auch absolut absurd und Verfassungswidrig, die Zulassung der Beschneidung nicht etwa am Grad der tolerierten Verletzung fest zu machen, sondern ausschließlich am Geschlecht.
So als wenn man Jungs problemlos auch den ganzen Schniedel abschneiden könnte aber Mädchen nicht mal die Fussnägel.
Von dem Problem, das zwar eine Schmerzreduzierung vorgesehen ist, die ausdrücklich zugelassenen medizinischen Laien aber dazu gar nicht befugt sind.
Also Schmerzen zufügen darf der Laie, Schmerzen unterbinden aber nicht.
Mal wieder ein echtes Qualitätsprodukt deutscher Gesetzesschmiedekunst
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
