Tach!
mal ne Frage am Rande:
Mein PaRAsit hat in seinem Briefkopf stehen, dass er zugelassen sei, am Landgericht Achterndiek und am OLG-Klötensiel aber nicht an dem OLG-HH, an dem er mir nachstellt.
Wie geht das eigentlich?
Gibt es OLGs bei denen man nicht zugelassen sein muss?
Kann man ihn damit wieder nach Hause schicken?
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich denke mal das der PaRAsit dann einen dort zugelassenen PaRAsiten hinzuzieht
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Also bisher wäre der jedenfalls nicht in Erscheinung getreten.
Müsste ich den dann auch ganz oder anteilig bezahlen wenn ich verlieren würde?
Schließlich kann ich ja nichts dafür, dass sie ihrem untauglichen Anwalt noch einen 2. zur Seite stellen muss.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Da hab ich keine Ahnung.
Ich habs in meiner Heimat nur erlebt, das ich am Amtsgericht immer die gegnerische RAttin gesehen hab, vor dem OLG dann ein in der Stadt ansässiger RA auftauchte, die andere aber nicht, da sie keine Zulassung beim OLG hatte.
Meine RA sagte damals, das er beide zahlen muß. Von daher würde ich drauf tippen, das du dann auch diese Kosten übernehmen wirst, aber sicher bin ich mir da nicht.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Naja gut, dass Exe beide bezahlen muss, ist mir klar, nur ob ich mich daran beteiligen muss?
Schließlich kann ich ja keine Anwaltshorde aus New York ein fliegen lassen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Kann man ihn damit wieder nach Hause schicken?
Hallo,
nein, kannst du nicht. Denn seit dem 01.06.2007 dürfen alle Rechtsanwälte bei allen Gerichten außer dem Bundesgerichtshof auftreten. Der RA hat vermutlich nur einen alten Briefkopf. Und weiter, Zitat 'Rechtsanwälte sind seit dem 1.6.2007 auch nicht mehr bei einem Gericht, sondern bei der Rechtsanwaltskammer des jeweiligen Bundeslandes zugelassen. Die Angabe einer vermeintlichen Oberlandesgerichtszulassung wird Allgemeinen als irreführende Werbung angesehen'. Aber vergiß es, dem Typen was zu wollen. Du vergeudest schon wieder Energie für völlig sinnlose Gedanken. Zieh' dein Ding durch, statt immer wieder die Gegenseite den Regisseur des Films in deinen Kopf spielen zu lassen.
/elwu
OK danke.
Ist zwar schade für mich, aber zumindest mal ne sinnvolle Änderung der Prozessordnung.
Weißt du zufällig auch, ob ich, im Verlustfalle, den 2. auch hätte bezahlen müssen?
Es interessiert mich einfach.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Weißt du zufällig auch, ob ich, im Verlustfalle, den 2. auch hätte bezahlen müssen?
Hallo,
nein, hättest du nicht. Der Anwalt, der vor Gericht auftritt ist ein sogenannter Korrespondenzanwalt, der vom direkt mandatierten RA unterbeauftragt wird. Die Gebühren teilen die sich dann. Habe ich damals auch so gemacht. Meinen eigenen Anwalt habe ich übrigens all die Jahre nie persönlich kennengelernt. Nur den Korrespondenzanwalt in Augsburg, der immer mit zu den Verhandlungen gelatscht ist. Ohne den wäre es ebenso oder besser gelaufen, wie auch ohne meinen Hauptanwalt, aber Anwaltszwang ist Anwaltszwang, im Scheidungsverbund gab es den ja schon bisher.
/elwu
Danke!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
