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Zulassung zum OLG

 
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Tach!

mal ne Frage am Rande:

Mein PaRAsit hat in seinem Briefkopf stehen, dass er zugelassen sei, am Landgericht Achterndiek und am OLG-Klötensiel aber nicht an dem OLG-HH, an dem er mir nachstellt.

Wie geht das eigentlich?

Gibt es OLGs bei denen man nicht zugelassen sein muss?

Kann man ihn damit wieder nach Hause schicken?

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.12.2009 18:29
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich denke mal das der PaRAsit dann einen dort zugelassenen PaRAsiten hinzuzieht


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2009 18:36
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also bisher wäre der jedenfalls nicht in Erscheinung getreten.

Müsste ich den dann auch ganz oder anteilig bezahlen wenn ich verlieren würde?
Schließlich kann ich ja nichts dafür, dass sie ihrem untauglichen Anwalt noch einen 2. zur Seite stellen muss.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.12.2009 19:06
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Da hab ich keine Ahnung.

Ich habs in meiner Heimat nur erlebt, das ich am Amtsgericht immer die gegnerische RAttin gesehen hab, vor dem OLG dann ein in der Stadt ansässiger RA auftauchte, die andere aber nicht, da sie keine Zulassung beim OLG hatte.

Meine RA sagte damals, das er beide zahlen muß. Von daher würde ich drauf tippen, das du dann auch diese Kosten übernehmen wirst, aber sicher bin ich mir da nicht.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2009 19:15
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja gut, dass Exe beide bezahlen muss, ist mir klar, nur ob ich mich daran beteiligen muss?

Schließlich kann ich ja keine Anwaltshorde aus New York ein fliegen lassen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Themenstarter Geschrieben : 02.12.2009 19:20
 elwu
(@elwu)

Kann man ihn damit wieder nach Hause schicken?

Hallo,

nein, kannst du nicht. Denn seit dem 01.06.2007 dürfen alle Rechtsanwälte bei allen Gerichten außer dem Bundesgerichtshof auftreten. Der RA hat vermutlich nur einen alten Briefkopf. Und weiter, Zitat 'Rechtsanwälte sind seit dem 1.6.2007 auch nicht mehr bei einem Gericht, sondern bei der Rechtsanwaltskammer des jeweiligen Bundeslandes zugelassen. Die Angabe einer vermeintlichen Oberlandesgerichtszulassung wird Allgemeinen als irreführende Werbung angesehen'. Aber vergiß es, dem Typen was zu wollen. Du vergeudest schon wieder Energie für völlig sinnlose Gedanken. Zieh' dein Ding durch, statt immer wieder die Gegenseite den Regisseur des Films in deinen Kopf spielen zu lassen.

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2009 19:38
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

OK danke.
Ist zwar schade für mich, aber zumindest mal ne sinnvolle Änderung der Prozessordnung.

Weißt du zufällig auch, ob ich, im Verlustfalle, den 2. auch hätte bezahlen müssen?
Es interessiert mich einfach.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.12.2009 19:42
 elwu
(@elwu)

Weißt du zufällig auch, ob ich, im Verlustfalle, den 2. auch hätte bezahlen müssen?

Hallo,

nein, hättest du nicht. Der Anwalt, der vor Gericht auftritt ist ein sogenannter Korrespondenzanwalt, der vom direkt mandatierten RA unterbeauftragt wird. Die Gebühren teilen die sich dann. Habe ich damals auch so gemacht. Meinen eigenen Anwalt habe ich übrigens all die Jahre nie persönlich kennengelernt. Nur den Korrespondenzanwalt in Augsburg, der immer mit zu den Verhandlungen gelatscht ist. Ohne den wäre es ebenso oder besser gelaufen, wie auch ohne meinen Hauptanwalt, aber Anwaltszwang ist Anwaltszwang, im Scheidungsverbund gab es den ja schon bisher.

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2009 19:49
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Danke!


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.12.2009 19:59