Hallo mal wieder,
ich hatte jetzt einige Zeit keine Probleme mehr mit allem und dachte, das mit dem Gericht ist alles vom Tisch, bis heute. Ich habe damals in meinem Fall Prozesskostenhilfe gewährt bekommen. Damals hat alle Angaben mein Anwalt für mich ausgefüllt.
Heute habe ich dann Post vom Amtsgericht bekommen, in dem steht die Überprüfung der Prozesskostenhilfe.
Wörtlich schreiben sie:
"das Gericht hat Ihnen Prozesskostenhilfe bewilligt.
Für die Entscheidung waren die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß dem Antrag auf Prozesskostenhilfe maßgebend. Wenn diese Verhältnisse sich aber wesentlich geändert haben, so kann das Gericht nach... die Entscheidung über die zu leistenden Zahlungen ändern. Sie werden gemäß ... gebeten, die im früheren Antrag gemachten Angaben zu überprüfen und Veränderungen gegenüber diesem Antrag innerhalb von 2 Wochen dem Gericht mitzuteilen, sowie Belege für diese Angaben beizufügen.
Für die Mitteilung der gegenüber dem Antrag veränderten persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen können Sie den beiliegenden und nur insoweit auszufüllenden Vordruck zu verwenden.
Falls Ihnen jedoch Ihre früheren Angaben nicht mehr bekannt sind, so empfiehlt sich entweder die Einsicht in die gerichtlichen Verfahrensakten oder die Abgabe einer vollständig neuen Erklärung.
Nach ... kann das Gericht die Bewilligung der Prozesskostenhilfe aufhaben, wenn die Partei absichtlich oder aus grober Nachlässigkeit unrichtige Angaben über ihre persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse macht oder eine Erklärung nicht abgibt oder Belege nicht vorlegt. Dies würde dazu führen, dass die angefallenen Kosten in einer Summe fällig werden."
Jetzt meine Fragen:
Wenn sich das Gehalt nicht geändert hat, muss man dann überhaupt eine Angabe machen bzw irgendetwas vorlegen? oder kann man alles weiterlaufen lassen?
Wenn sich mein Gehalt gesteigert hat (was ich nicht genau weiß, welche Angaben mein Anwalt damals genommen hat), wie hoch ist dann das Limit bzw was darf ich verdienen damit ich das nicht zahlen muss?
Wenn ich ab jetzt was zahlen müsste, wird dann die Zeit der gewährten PKH mit eingerechnet oder beginnt die Zeit ab jetzt oder ist diese zeitlich begrenzt?
Ich weiss, viele Fragen auf einmal, trotzdem wäre ich sehr dankbar für eine hilfreiche Antwort.
MfG
Hallo mitschiii
Ich kann dir nur raten, den Anwalt aufzusuchen, der den Antrag gestellt hat.
Dir kann bei nicht Beantwortung die bereits bewilligte PKH gestrichen werden, selbst dann, wenn der Prozess schon weit zurückliegt.
Du zahlst dann alles aus eigener Tasche.Auch wenn sich dein Gehalt nicht wesentlich oder garnicht geändert hat mußt du Nachweise erbringen.
Um Unstimmigkeiten im Antrag zu vermeiden mußt du die Zahlen in dem seinerzeit gestellten Antrag mit dem neuerlichen Antrag vergleichen, denn sollte das Gericht feststellen, das Zahlen verschwiegen oder verdreht sind, auch wenn es nicht absichtlich passiert, wird dir ohne mit der Wimper zu zucken der gesamte Betrag aufs Auge gedrückt.
Dabei ist es egal, wie lange der Prozess zurückliegt, und ob dir damals PKH bewilligt worden ist.
Also Vorsicht
Gruß Wedi
Hallo Mitschiii
Du mußt,wenn das Gericht der Meinung ist,deine Einkommensverhältnisse haben sich geändert,
jedes Jahr mit so einer Überprüfung rechnen.
Reiche alle erforderlichen Unterlagen dafür ein entweder eigenständig oder über deinem RA.
Ich habe auch jedes Jahr eine Überprüfung.Reiche alle meine erforderlichen Unterlagen ein und
alles okay.
Falls du es vergessen solltest dann schätzen die und gehen davon aus das du zahlen kannst.
jenpa
..dem Kind beide Eltern
hallo bei mir fragen sie auch jedes jahr nach und bis jetzt wolten sie zum glück nix haben.
weiß jemand wie viele jahre die nach fragen?
lg lupina
[blau] vertrauen ist wie ein kartenhaus,mühsam aufzubauen,aber in sekundenschnelle zu zerstören[/blau]
Ich glaube 4 Jahre.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
