Hallo Gemeinde,
meine Ex hat geheiratet. Wie verhält es sich nun mit dem Namen meiner Tochter? Geht die Ex einfach zum JA oder Standesamt und beantragt den neuen Familiennamen für die Kleine, oder wie läuft das? Ich gehe mal davon aus, dass ich bei dem ganzen Prozess sicherlich nicht beteiligt bin, da ich kein SR habe.
Oder nimmt meine Tochter (12 J.) automatisch den Namen des neuen Mannes an?
Vielen Dank für die Auskunft.
Viele Grüße
Mr. Bean
Sie kann beim Standesamt eine sog. Einbenennung beantragen.
Da eure Tochter über 6 Jahre ist, muß sie dieser Einbenennung zustimmen. Sie wird dann auch darüber belehrt, das diese nicht mehr abänderbar ist (außer, wenn Töchting selbst heiratet 😉 )
Sollte die Tochter deinen Nachnamen tragen, mußt auch du zustimmen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Sollte die Tochter deinen Nachnamen tragen, mußt auch du zustimmen.
Tina
Hallo!
Genau. Wenn du nicht zustimmst, kann das Familiengericht unter bestimmten Umständen die Einwilligung des Vaters ersetzen, d.h. das Familiengericht erlaubt, dass die Namensänderung auch ohne Zustimmung des Vaters erfolgen kann. Eine solche Entscheidung trifft das Gericht aber nur, wenn die Namensänderung zum Wohl des Kindes erforderlich ist. In § 3 Abs. 1 Namensänderungsgesetz steht, dass ein wichtiger Grund für die Namensänderung vorliegen muss. Eine Namensänderung ist aber nicht schon deswegen erforderlich, weil die Mutter und ihr neuer Mann einen anderen Familiennamen haben als das bei ihnen lebende Kind. Das allein reicht also nicht. Denn auch die Namensbindung zum "alten" Elternteil ist wichtig und soll grundsätzlich beibehalten werden. Hinzukommen muss vielmehr, dass ohne eine Namensänderung schwerwiegende Nachteile für das Kind drohen. Da dies selten der Fall ist, kommt es auch selten vor, dass ein Gericht die nicht vorhandene Einwilligung des Vaters ersetzt.
Einfacher ist es, wenn das Kind statt des Familiennamens des neuen Ehemanns einen Doppelnamen bekommen soll. In unserem Beispiel wäre das der Fall, wenn Frau Müller nun Herrn Schneider heiratet und selber Schneider heißt, und das Kind soll den Familiennamen Müller-Schneider bekommen. In diesem Fall behält das Kind ja auch seinen alten Familiennamen. Deswegen stellen die Gerichte in einem solchen Fall nicht so hohe Anforderungen an die Zulässigkeit der Namensänderung (z.B. OLG Köln, 27 UF 221/01).
Hallo,
vielen Dank für Eure schnelle Antworten.
Die Kleine trägt den Namen der Mutter. Daher wird wohl meine Zustimmung wegfallen.
Ich wußte nur nicht, ob es so einfach geht, den Namen meiner Tochter auf den neuen Mann umschreiben zu lassen, oder ob bestimmte Dinge hierfür erfüllt sein müssen.
VG Mr. Bean
Hallo Mr Bean
in eurer Konstellation ist es wohl für alle Beteiligten einfacher den Namen zu ändern. Was hättest Du davon wenn Deine Klene den Geburtsnamen der Mutter behält?
Gruß V.
Hallo Volk,
vielen Dank für Deine Antwort. Ich habe davon nichts und habe auch kein Problem, wenn meine Tochter den Namen des neuen Mannes annimmt. Ich erwarte das sogar, da das sicherlich auch für die Mutter viel vereinfacht. Mir hat nur eine Freundin gesagt, dass diese Namensänderung gar nicht so einfach wäre, daher wollte ich mal wissen, wie das abläuft.
Normalerweise würde ich das gar nicht wissen, da meine Tochter den Kontakt zu mir abgebrochen hat. Meine Ex hat sich bei mir gemeldet, da aufgrund der Hochzeit meine Tochter wohl nicht mehr krankenversichert wäre und ich sie nun bei mir mit familienversichern soll. Dadurch weiß ich auch nur von der Heirat. Aber das habe ich http://www.vatersein.de/Forum-topic-17306.html schon mal angesprochen.
VG Mr. Bean
Hi,
Hab den anderen Thread jetzt gelesen...
Grundsätzlich: Solange Ex Dich fragt, immer zweifeln ob Du mußt. Bei der Namensänderung muß sie das nicht.
Auf Grund Deiner Vorgeschichte würde ich die Versicherung über Dich erst einmal ablehnen, soll Sie (KM) doch zusehen wie sie klar kommt. Sollten rechtliche Voraussetzungen für eine Famielienversicherung über Dich vorliegen...? Im Zweifel zahlst Du die 0€ mon. nach.
Sollte KM gegenüber ihrer KK "unaufrichtig" sein, wird es wohl nie zu solch einer rechtlichen Voraussetzung kommen.. Frag KM also noch mal ganz genau und lass Dir Belege vorlegen.
Gruß Volk
