Hallo zusammen,
vielleicht kann mich hier jemand aus dem Paragraphendschungel rausholen.
Mein LG und ich beziehen Hartz IV und möchten nun gerne die Umgangskosten für sein Kind beantragen.
Nur wissen wir nicht genau wo. Bei der Arge haben wir schon einen Antrag gestellt, der abgelehnt wurde.
Nun habe ich gelesen, dass man die Fahrtkosten beim Sozialamt und die Kosten für Verpflegung und Unterkunft bei der Arge beantragen muss.
Was ist denn nun richtig? Wir verstehen zur Zeit gar nichts mehr. Das Sozialamt soll doch jetzt auch die Arge sein, so habe ich das bei der Einführung von Hartz IV verstanden.
Warum hat die Arge dann unseren Antrag komplett abgelehnt, obwohl sie ja zumindestens für die Verpflegungs- und Unterkunftskosten zuständig sind.
Kann uns jemand Tipps geben? Gibt es eine bestimmte Form, wie der Antrag gestellt werden muss?
Über Hilfe sind wir sehr dankbar.
Gruß
schnuffel
P.S. Die KM bezieht auch Hartz IV und betreibt einen eigenen Laden.
Hallo Schnuffel !
Bitte nimm es mir nicht übel, aber bei diesem Teil
...und die Kosten für Verpflegung und Unterkunft bei der Arge beantragen muss.
Deiner Frage steigt bei mir Irritation auf um es höflich auszudrücken.
Ich kann gut verstehen und nachvollziehen, daß die Fahrtkosten ein oftmals
großes Loch ins monatliche Budget reissen.
Trotzdem holen viele Vätern ihre Kinder so es ihnen von der KM ermöglicht
wird und selbst dann, wenn sie sich das Geld hiefür bei Verwandten und/oder
Freunden leihen müssen, so regelmäßig wie nur geht. Einige davon versuchen
so wie ihr, finanzielle Unterstützung von dem Ämtern dafür zu bekommen und
das ist auch legitim.
Aber ich höre selten bis kaum davon, selbst bei den Vätern die das Glück haben
ihre Kinder fast zu 50% zu haben, trotzdem voll Unterhalt zahlen und das sind
ohnehin wenige genug, daß sie die Kosten von Kost und Logis erstattet haben
wollen.
Kannst Du das ein wenig näher erläutern ?
Ich nehme mal an, daß ihr das Kind Deines LG nicht öfter als 14-tägig bei
euch habt werden und soviel essen (jüngere) Kinder nun auch wieder nícht,
das nicht ein Teller übrigbleibt und es wird doch wohl ein Plätzchen in eurer
Wohnung sein, ohne dass gleich Unterkunftskosten verrechnet werden
müssen.
Ich muss gestehen, daß ich mich Durch Dein Post vor den Kopf gestossen
fühle.
Gruß
Marina
Hallo LBM !
Dies....
ich hatte vermutet, dass der LG an den Wohnort der Kinder fährt und dort eine Unterkunft braucht.
und einiges anderes gilt es zu klären.
Ich habe DAS nicht herausgelesen aber natürlich könntest Du
recht haben.
Genau darum würde ich gerne mehr wissen.
So wie das Post dasteht gefällt es mir nicht, was noch nichts zu
sagen hat.
Genau darum würde ich gerne mehr wissen um mir ein Bild zu
machen. Weil das derzeitige gefällt mir nicht.
LG Marina
Hallo Marina und LBM,
es tut mir leid, dass es bei meinem Post so rüberkam, als ob wir für alles Geld haben wollen.
So ist es aber nicht.
Es ist so, dass das Kind alle 14 Tage da ist und eben die Hälfte der Ferien. Es hat zwar kein eigenes Zimmer, aber es schläft auch nicht auf dem Sofa. Auch muss es nicht in den dreckigen und zerrissenen Klamotten rumlaufen, mit denen es zu uns kommt.
Uns geht es nur um die Fahrtkosten, nicht um den Rest. Jetzt wo wir auch für das Kind zahlen müssen, merken wir schon, dass es zu Monatsende knapp wird.
Zur Zeit sogar noch mehr, da sich das zuständige JA weigert, unsere gemeinsamen Kinder mit in die Unterhalts-berechnung mit reinzunehmen.
Unser Glück ist es, dass die KM mit ihrer neuen Familie nicht so weit weggezogen ist, dass mein LG gezwungen ist, sich in der Nähe eine Bleibe zu suchen, um sein Kind zu sehen.
Ich hoffe, jetzt ist die Situation etwas klarer.
schnuffel
Hallo schnuffel,
wenn es eine Unterhaltsberechnung gibt, dann gibt es vielleicht auch ein Einkommen trotz ALG II? Bei mehr Infos (Alter der Kinder aus den verschiedenen Beziehungen, Höhe des Einkommens) könnte man vielleicht auch andere Wege finden. Viele hier kennen sich gut genug aus, um eine Berechnung einschätzen zu können. Gibt es einen Titel, fließt KU?
eskima
Hallo eskima,
nein, es gibt kein anderes Einkommen. Mein LG macht eine Umschulung und die läuft über die Arge.
Eine Unterhaltsberechnung gibt es, weil die KM die Arge in ihrer Stadt betrogen hat und sie einer größeren Strafe entgehen konnte, in dem sie eine Beistandschaft beantragt. So sagt sie es wenigstens.
Da es bisher keinen Titel gibt, will das JA natürlich nun einen bei sich unterschrieben haben. Diese Sache läuft inzwischen über den Anwalt, weil eben unseren beiden gemeinsamen Kinder (1,5 und 2,5 Jahre) nicht vom JA in ihrer Berechnung berücktsichtig werden.
Seit dieser Sache sparen wir jeden Monat den KU, damit wir von den auflaufenden Schulden nicht überrollt werden.
An dieses Geld wollen wir auch nicht gehen, deshalb unser Versuch die Fahrtkosten wiederzubekommen.
Ich hoffe, es kann mir hier jemand sagen, an wen wir uns wenden müssen.
Gruß
schnuffel
Moin,
ich gehe davon aus, ihr seid keine hohlen Hupen, die sich es in ihrer Rolle als ALG-II-Empfänger gemütlich eingerichtet haben. Gem. Urteil des BSG (>hier<) sind die Umgangskosten beim Sozialamt geltend zu machen. Die Lebenshaltungskosten hingegen sind als Mehrbedarf bei der ARGE zu beantragen. Sollte der Betreuungseltern ebenso ALG-II beziehen, wird dessen ALG-II um die Regelbeträge für die Umgangsdauer gekürzt.
Wieso spart ihr für den KU? Ist eine Abänderungsklage erfolglos? Sollte UHV beantragt, so seid ihr nicht zahlungsfähig und es laufen keine Schulden auf.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo DeepThought,
der Grund warum wir sparen ist, dass das Jugendamt Klage eingereicht hat und das Gericht alles ohne Anhörung abgehandelt hat und wir eine Zahlungsaufforderung bekommen haben, gegen die ein Einspruch läuft. Und am Anfang der ganzen Geschichte steht das Schreiben vom JA, wo wir aufgefordert wurden, Unterhalt zu zahlen und wir ab sofort in Verzug sind. Zwar haben wir auf Anraten des Anwalts nicht gezahlt und auf die Klage vom JA gewartet, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass damit diese Forderung einfach aufgehoben ist.
Auf die Entscheidung warten wir jetzt schon ein Jahr, Wir hoffen, dass das Gericht nicht so stur ist wie das JA und unsere beiden Kinder mit in die Berechnung nimmt. Zudem kommt ja auch noch, dass mein LG schwer erkrankt war und nun immer noch nicht mehr als vier Stunden arbeiten kann und der Antrag zum Schwerbehindertenausweis läuft. Das interessierte die SB beim JA noch weniger als unsere gemeinsamen Kinder.
Gruß
schnuffel

