Hallo Foris,
möglicherweise geht meine Deeskalationsstrategie doch nicht auf, aber eins nach dem anderen:
Eigentlich hätte ich heute in einer Woche Scheidungstermin gehabt. Eigentlich - heute kam die Aufhebung des Termins beim AG.
Nach Rücksprache mit meinem RA, dessen Post ich morgen erwarte, hat die BaldEx doch noch die Ermittlung des Zugewinns beantragt.
Ich hatte mich schon mental darauf eingestellt nächste Woche endlich Tinte unter der Sache zu haben. Angesetzt war nur die Scheidung,
Versorgungsausgleich ist durchgeführt, bisher lagen keine anderen Anträge vor.
Im Vorfeld hatte ich der BaldEX mitgeteilt, dass es keinen Zugewinn gegeben hat, bzw. der Zugewinn, der durch den Abtrag der Belastungen in den letzten Jahren theoretisch angefallen ist ( das Haus gehört mir allein ) , durch den Wertverlust ausgeglichen wird.
Natürlich glaubt sie mir nicht, sie will ja nur was ihr zusteht !! ( obwohl sie keinen Cent zum Abtrag geleistet hat ).
Es kommen somit durch den höheren Streitwert ( ca. 25000 Euro ) höhere Kosten (Anwalt und Gericht) auf mich zu, die ich vermeiden wollte, bei ihr kein Thema, denn sie bekommt ja PKH.
Und nun zum Kern meiner Frage. Ich weiss, dass sie eine LV hat, die mittlerweile einen Wert von ca. 6000 Euro haben dürfte und vermute, dass sie diese beim PKH Antrag verschwiegen hat. Nebenbei hat sie auch noch ihren SB von 890 Euro.
Ich habe hier im Forum mal gelesen, dass bei der PKH Bewilligung nicht nur das Netto sondern auch andere Vermögenswerte zählen.
Ist das richtig ? Und wenn ja, wo liegt die Bemessungsgrenze?
Grüße
Blue
Es geht immer irgendwie weiter !!!!
Hallo Blue,
ich bekomme selbst PKH, und habe bisher für mehrere Dinge den Antrag ausfüllen müssen und weiß, was anzugeben ist 😉
Es stimmt, daß man ALLE Vermögenswerte angeben muss -inklusive Versicherungen mit Rückkaufswert.
Es gibt einen Satz an "Verwögenswert" den man haben darf, und trotzdem PKH bekommt - der liegt bei ca 2600 Euro ( genaue Zahl weiß ich nicht genau, aber so um den Dreh )
Ich weiß noch, als ich, bevor das genaze Drama bei mir losging, mir nur einen Beratungshilfeschein holen wollte ( da muss man ebenso wie beim PKH Antrag seine Vermögenswerte offen legen ), und die gemeinsame Lebensversicherung meines Exes und mir einen zu hohen Rückkaufswert hatte.
Der Typ beim Gericht sagte mir, ich würde so, weder Beratungshilfe, noch PKH bekommen, ich müsste dafür die Versicherung beleihen, weil ja das Geld da wäre :erstaunt078:
Die Versicherung wurde irgendwann aufgelöst, der Rückkaufswert aufgeteilt, und einiges vom Geld wurde in Neuanschaffungen investiert! Sodaß dann der PKH auch irgendwann nichts mehr im Weg stand!
Ich glaube nicht, daß es rechtens ist, wenn Deine Ex diese Versicherung mit dem hohen Rückkaufswert hat.
Bist Du Dir denn da sicher, daß sie diese Versicherung (noch) hat?
Frag doch einfach mal bei Deinem Anwalt nach, was wäre eigentlich wenn....?
Viel Glück und Grüßlis
PERLE
Hallo Perle,
schönen Dank für deine Antwort. RA Termin hab ich für nächste Woche schon vereinbart. Schade nur, dass ich den PKH Antrag nicht einsehen kann.
Heute kam Post vom Anwalt mit dem Antrag der gegnerischen RA zwecks Verschiebung des Scheidungstermins an das AG. Die Ex will sich nicht scheiden lassen, bevor der Zugewinn geklärt ist. Ist ihr aber wahrscheinlich etwas spät eingefallen. Sie hatte der Scheidung am 13. ohne weitere Anträge schon zugestimmt und angeblich dafür auch schon die PKH Bewilligung. Nun ist es eine Klage im Scheidungsverbund für die noch einmal PKH beantragt wurde. :question:
Begründet wurde die ganze Aktion mit einer glatten Lüge. Ich wäre Anfang August über meinen Anwalt aufgefordert worden Auskunft über mein Vermögen zu erteilen, wäre dieser Aufforderung aber nicht nachgekommen, so dass Klage geboten ist.
Dieser Schriftwechsel hat nie stattgefunden. 😡
Hab aber keine Ahnung, wie ich das beweisen könnte. Mein Anwalt: diese an den heutigen Schriftsatz angehängte Kopie des angeblichen Schreibens vom August ist ein glatter Fake.
Mal schauen, was der Termin bringt.
So long
Blue
Es geht immer irgendwie weiter !!!!
:question:
hm...was bezweckt sie denn mit dem Verschieben der Scheidung?
Also wenn ich mich recht entsinne, hat mir mein RA gesagt, daß man bis 3 Jahre nach Scheidung noch Anspruch auf Zugewinn hat.
z.B. wenn ich 2 Jahre nach Scheidung rauskriege, daß mein Ex ne LV mit Rückkaufswert in Zeit unserer Ehe angehäufelt hat, könnte ich das dann nachträglich noch zum Zugewinn zählen lassen.
Aus diesem Grund hat mir mein RA nämlich dringend von einem Zugewinnverzicht abgeraten, weil man ja nie wissen kann, was der oder die Ex schon zu Ehezeiten ums Eck gebracht hat 😉
Und nächste Woche quatsch mal mit Deinem RA und erzähle von Deinem Verdacht.
Und übrigens, die LV Deiner Ex zählt ja auch mit zum Zugewinn 😉
Schönen Abend noch
Perle
hallo bluemoon
du erinnerst dich noch an mich?
ich bin schon länger nicht mehr "on" gewesen und musste mich grad erst mal durch lesen deiner letzten posts auf den aktuellen stand versetzen lassen.
da ich in meiner aktiven forumszeit nichts mehr von dir gelesen habe,
hatte ich gehofft, du hättest deine scheidung einvernehmlich längst hinter dir, nun ja ...
es tut mir leid, zu lesen, dass du ganz offenbar noch einiges vor dir hast
und deine hbE -ganz wie die meine- "den schuss nicht gehört" hat
ich hab bereits seit nunmehr mehr als einem jahr kein "hb" mehr vor dem "E"
und seit mai diesen jahres auch endlich die lang vermiste planungsicherheit
(und seit sommer eine wirklich tolle "neue" frau :wink:)
meine ex hatte, ähnlich wie die deine, sich jeglicher kooperation verweigert, ungezählte versuche meinerseits, die trennungsangelgenheiten friedlich zu regeln, ignoriert (kind halt ...)
und ab irgendeinem zeitpunkt -gemeinsam mit ihrer RAin- gelogen, dass sich die balken bogen
irgendwann hatte ich die faxen dicke und habe, um endlich den anfang des endes einzuleiten, KU-klage eingereicht (die ganze geschichte kannst du, wenn du magst, hier nachlesen)
ergebnis, wie letztlich auch von vorn herein gewünscht, jedoch dann eben gerichtlich:
ich verpflichtete mich subsidiär (statt ihrer) für den KU aufzukommen und sie verzichtete auf TU/EU.
warum schreib ich dir das?
du hattest und hast - wie ich anfangs ich auch - auf deeskaltion gesetzt
mir hat es, auser dem verlust von zeit, nerven und haaren :wink:, nix gebracht
wirklich weiter gekommen, bin ich erst durch die KU-klage,
KU wollte ich nie, ich wollte nur ruhe und planungssicherheit
und die hab ich nun 🙂
mein tipp, verzettel dich nicht mit/auf irgendwelchen nebenkriegsschauplätzen wie
zugewinn, falsch ausgefüllte pkh-anträge oder abgegebene erklärungen
hbE spielt -obwohl sie eigentlich diejenige ist, die den ball ganz flach halten müsste- ein sch...spiel,
macht fässer auf, die -ein wenig sachlich betrachtet sind- gar nicht zu öffnen sind ...
das kannst du auch, ein fass aufmachen!
nur eben mit dem feinen unterschied, dass es ein richtiges ist
und dass deine argumente hand und fuß haben
hätten ...
nur mal so als gedankenanstoß ...
glg und alles gute
wolf
wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun
(j.b.molière)
Hallo Perle, Hallo Wolf,
danke für die Antworten.
@Perle:
Ob oder welche Strategie sie damit verfolgt weiß ich nicht. Sie vermutet mein RA hätte das Schreiben verschlampt, ich vermute, es hat die Kanzlei ihrer RAin nie verlassen; wie wäre es sonst zu begründen, dass 3 Monate lang nach Verstreichen der Frist ( so steht es im Raum - Schreiben vom 02.08. - Frist bis 22.08. ) keine Reaktion erfolgt. Das Ergebnis ist nun aber offensichtlich eine Klage, die es nicht hätte geben müssen, da ich ja nicht auskunftsunwillig bin. Wie schon gesagt, mal sehen, was der Termin diese Woche bringt.
@Wolf:
Natürlich erinnere ich mich noch an dich, hatte mich letztens erst gefragt, was wohl aus dir geworden ist und mich hier schlau gemacht.
Herzlichen Glückwunsch, dass alles zu deiner Zufriedenheit geregelt worden ist. :thumbup: :thumbup: :thumbup:
Danke für deine Tipps, meine Strategie ist gescheitert. Es ärgert es mich nicht, dass ich es versucht habe. Hätte ja klappen können.
Ein wenig anders gelagert als deiner ist mein Fall dann doch und vielleicht ist es doch eine Verkettung unglücklicher Zufälle, dass es nun zu dieser Klage kommt.
Meine ( nun leider doch noch etwas länger ) hbE zahlt freiwillig bis auf ihren SB KU, auch wenn es nur ein sehr geringer Betrag ist.
Bei vielen anderen hier ist das nicht der Fall. Sie hat bisher auf EU verzichtet, auch wenn immer wieder die Drohung im Raum steht.
Ich erinnere mich, dass du hier mal von einer achtseitigen Berechnung bezüglich TU/EU geschrieben hast. Wenn ich das richtig verstanden habe, wäre der EU, den ich ihr zahlen müsste für sie ein Einkommen, das wieder relevant für die Berechnung KU wäre.
Des Weiteren lebt sie seit zweieinhalb Jahren mit ihrer neuen Partnerin zusammen. Es besteht hier noch eine gewisse Unsicherheit
meinerseits, ob eine gleichgeschlechtliche Beziehung anerkannt wird, aber auch das kann ich klären und hoffen, dass es so ist.
Ich würde mich freuen, wenn du mir per PN deine EMail Adresse mitteilst, so dass wir uns bei Bedarf noch einmal austauschen können.
Gruß an alle
Blue
Es geht immer irgendwie weiter !!!!
