Hallo ,
am Freitag hatte ich post vom Amtsgericht im Briefkasten.
wo ich zum Gütetermin eingeladen wurde am 24.11.09
weis jemand was genau das ist?
Ich bin das erste mal vor Gericht eingeladen und bin deswegen jetzt schon nervös....
Gruß Isa09
Hallo isa,
ein Gütetermin ist grob gesprochen eine Gespräch beim Gericht, wo es um eine gütliche Einigung in einem Streitpunkt geht. So was wie ein Vergleich zwischen den Parteien ohne das ein Richter/in hier etwas ausurteilen muss. Erst wenn diese gütliche Einigung nicht herbeizuführen ist, wird ein Hauptsacheverfahren eröffnet.
Kannst Du uns aber noch darüber aufklären, was der Streitpunkt ist?!
Gruß
KK

Hallo Isa2009,
wie KK eben schon beschrieben hat, geht es vordergründig um den Versuch einer gütlichen Einigung.
Du solltest dich nur ganz genau informieren, welche Einigung du damit dann eingehst (bzw. eingehen
sollst).
Denn: Mit einem Vergleich nimmst Du Dir selbst jegliches Rechtsmittel. Im Klartext Du kannst durch den
Vergleich im Nachhinein keinen Einspruch erheben.
Vergleiche haben für das Gericht den Vorteil, dass sie schnell fertig sind und mit dem Fall wenig Arbeit haben und für den Anwalt, dass er einen ordentlichen Betrag für den Vergleich abrechnen kann.
Überlege es dir genau, bzw. berate Dich mit deinem Anwalt. Ist der Vergleich erst einmal geschlossen, so ist er für beide Seiten bindend.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
erst mal danke für eure antwort.
um ehrlich zu sein hab ich keine Ahnung um was genau es geht.
in den schreiben steht nur in der Familiensache * gegen **.
ich werd morgen Nachmittag ein Anwalt genau fragen um was es geht.
ich könnte mir vorstellen das es um unterhalt oder sorgerecht gehen könnte.
Hallo,
der Ladung zum Termin muss ja eine Klage vorausgegangen sein: einer von euch beiden hat doch bestimmt die Scheidung eingereicht?! Die wurde dem Antragsgegner doch auch zugestellt. Darin steht, worum es geht.
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Ja die Scheidung habe ich eingereicht aber schon letztes jahr.
die streitpunkte waren die unterhaltszahlungen weil er will die nächten Jahre eine unendgeldliche Ausbilung machen und danach ins Ausland .
es geht um unterhalt für die Kinder
Hi Isa
Jetzt bin ich verwirrt. Erst sagst Du, Du weißt nicht, worum es geht. Dann folgt die Vermutung, es geht um Unterhalt oder Sorgerecht. Anschliessend sagst Du, Du hast lediglich die Scheidung eingereicht. Und nun geht es doch um UH (KU).
Mein Problem ist, für zukünftige (mögliche) Ereignisse kann heute kein Urteil gefällt werden. Wie ist denn der KU und das SR bisher geregelt? Wo liegen, gerade beim SR, die Unstimmigkeiten? Existieren Titel?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Oldie,
ich wusste auch erst nicht worum es in dem schreiben ging bis ich meinen Anwalt gefragt habe.
die Scheidung habe ich im September erneut eingereicht nach dem meine alte Anwältin nicht wirklich etwas gemacht hat.
er weis was ich möchte und hat soweit von mir freie hand bekommen.
Ich habe dieses Jahr Uvg beantragt für beide Kinder .das Amt bei mir gemeldet das wir unterhalt einklagen da er sich weigert für die Kinder zu zahlen.
nein noch existieren keine Titel.
das sorgerecht von meiner jüngsten Tochter habe ich seit fast 3 Monaten .Ich möchte auch das Alleinige- SG von der großen, was er mir aber nicht freiwillig geben möchte.
(die letzten 5 Monte haben die Kinder ihren Vater nicht gesehen, weil er es nicht wollte)
das Problem was ich habe ist für jede Unterschrift muss ich Wochen/Monate hinter her rennen .dank meinen Exmann habe ich so den Krippenplatz für meine kleine nicht bekommen .bis nächstes Jahr August geht sie jetzt zu ihren Uhrgroßeltern.
Gruß Isa
Der Anwalt von meinem Exann hat den Termin verschieben lassen.
Hi,
das kann er laut ZPO (Zivilprozessordnung) durchaus tun, wenn ein wichtiger Grund vorliegt
(z.b. Urlaub etc.)
So ein Grund vermag für dich nicht immer nachvollziehbar sein, doch um Zeit zu schinden, wird
durchaus mal verschoben.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Hallo Agent,
ein genauer Grund stand in dem schreiben nicht.
Ich vermute aber nichts gutes mein Exmann ist in den letzten Wochen sehr ruhig geworden und nicht mehr zu erreichen.
Gruß
Isa09
Verschoben wurde es nun doch nicht.
Mein Exmann hat die Kostenübernahme der Fahrtkosten beantragt.
Ich bin jetzt schon nervös was morgen passiert. Bisher war ich noch nie vor Gericht.
Hallo Isa 2009
Entschulduge bitte,du weisst nicht genau warum du vor Gericht ziehst ?
Das glaube ich dir nicht. du schreibst hier sehr wenig zu deiner Sache.
Und was dein RA betrifft du lässt ihm freie Hand ?? Das ist nicht dein Ernst !!!
Dann gehe ich davon aus das dir die Sache nicht wichtig genug ist.
Wahrscheinlich brauchst du finanzielle Sicherheit in Form von Unterhalt
deines EX.
Tut mir leid,kann ich nicht verstehen und nicht glauben das du saubere Absichten
hast. Und ob sich der KV nicht für sein Kind interessiert,glaub ich nicht,eher hast
du vermutlich deine Hand im Spiel,weil er nicht so funktioniert wie du willst.
jenpa
..dem Kind beide Eltern
Hallo Jenpa,
mein Anwalt hat freiehand was den Umgang mit den Anwalt meines Exmannes angeht.
Bzw. was die Scheidung angeht und was die beste Einigung wäre.
In dem schreiben stand auch nicht worum es genau geht da ich mit dem begriff Gütetermin nichts anfangen konnte.
das es nur um Scheidung oder Unterhalt gehen konnte war mir aber schon klar.
Die Kinder habe ich meinen Examm nie vorenthalten und das werde ich auch nicht machen.
er möchte morgen unsere große Tochter sehen und das kann er auch tun.
Nein ich will keinen Unterhalt für mich von meinem Ex, nur für die Kinder.
Im Gegenteil das hat er versucht, ich sollte für ihn zahlen aber das ist eine andere Sache.
Ich hab es mir schlimmer vorgestellt.
Mein Exmann muss kein Unterhalt zahlen weil er seine erst Ausbildung macht.
Ich find es in Ordnung er sorgt dafür dass er in Zukunft für die Kinderzahlen könnte.
Das Amt wollte das ich klage.....viel wind um nichts.
Wir beide haben dann noch der Scheidung zugestimmt und das war’s schon.
Bezüglich des Umgangs haben wir uns auf 1 mal im Monat geeinigt und die Kosten werden geteilt. (was ich schon vor 6 Monaten vorgeschlagen habe)
Betrifft aber nur unsere goßen Tochter.
Das klingt doch gut!
Gratulacion zur erfolgreichen Ent-Scheidung!
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
Danke!
Ja ich bin auch zu frieden, mal sehen ob den Worten nun auch Taten folgen.
Gruß Isa09
