Hallo,
ich hab mal die ein oder andere Frage.
Nun werd ich ja bald Vater (lediger Vater) sollte ich vor der Geburt des unehelichen Kindes zum JA gehen um mir Informationen zu holen was für ´Rechte´ ich als KV habe, oder hab ich dafür noch Zeit bis nach der Geburt? Oder sollte man besser gleich zu einem Anwalt gehen?
Was ist wenn die KM bei der Geburt mich nicht als KV angibt? - Im streit teilte sie mir mit, dass es sein kann, dass ich nicht der Vater bin. Aber das wird ein Vaterschaftstest zeigen, und wenn ich der Vater bin, bin ich natürlich für das Kind da sein.
Was muss man tun, damit man das gemeinsame Sorgerecht bekommt, sollte man dies dem JA vor oder erst nach der Geburt mitteilen?
Ich hoffe meine Fragen sind euch nicht zu viel, doch bin ich ein wenig ´hilflos´ in dieser ´Situation´ und weiß nicht so recht was ich als erstes tun soll.
Gruß
Jean
Hi Jean,
ganz cool bleiben, noch ist kein Handlungsbedarf gegeben.
Warte die Geburt ab. Dann machst Du einen Vaterschaftstest. Ist dieser positiv,
erkennst Du die Vaterschaft an (aber nur dann!!! und auch nicht ohne Test! Und
nichts, bitte nichts in der ersten Euphorie nach der Geburt unterschreiben!!!).
Anschließend kannst Du zusammen mit der Mutter auf dem JA die gemeinsame Sorge erklären.
Ist diese damit nicht einverstanden - by the way - die Jugendämter sind es meistens nie! - bleibt
Dir zur Zeit der Weg das GSR am Familiengericht zu beantragen.
Als lediger Vater hast Du zunächst das Recht mindestens drei Jahre für den Unterhalt der Mutter
aufzukommen - selbstredend auch für den Kindesunterhalt, bis das Kind die erste Ausbildung
beendet hat.
Daneben hast Du automatisch ein Umgangsrecht - ansonsten, so nicht die gemeinsame Sorge
erklärt wurde, wars das auch schon mit den Rechten.
Seid Ihr eigentlich noch zusammen oder schon getrennt?
LG,
Mux
Hallo,
danke erstmal für die schnelle Antwort.
wir sind bereits getrennt, aber nicht weil meine ex schwanger wurde, sonder eben weil sie mir mitteilte, dass sie nicht weis ob das Kind von mir ist - sie hat mich also betrogen -.
Ich muss der Mutter Unterhalt bezahlen? ich dachte immer man muss dem Kind Unterhalt zahlen - also 317,00 Euro bzw. abzügliche des kindergeldes 225,00 Euro.
Man muss der Mutter auch Unterhalt zahlen, das hät ich nicht gedacht.
Warum sind die JA damit meist nicht einverstanden mit dem gemeinsamen Sorgerecht?
Mich graust es schon, irgendwie hat man doch bestimmt das ganze leben lang ärger.
Warum haben die KV so wenig Rechte? Ist man als KV weniger Wert?
Ich denke die KM wird mehr als überfordert, sowohl Beruflich als auch Privat, sein und das Kind meist ihren Eltern geben.
Ich hab es schriftlich von der KM dass sie nicht weis, ob ich der Vater bin und das sie es, vor ein paar wochen noch wollte, das wir das gemeinsame Sorgerecht eintragen lassen wollen. - Zählt das irgendwie?
Gruß
Jean
moinsen,
Man muss der Mutter auch Unterhalt zahlen, das hät ich nicht gedacht.
tja, da Du (eventuell) derjenige bist der dafür gesorgt hat, dass die Mama eine gewisse zeitlang keiner Arbeit nachgehen kann, wirst Du derjenige sein der das finanziell aufzufangen hat.
Mich graust es schon, irgendwie hat man doch bestimmt das ganze leben lang ärger.
Es wird Sachen geben, die Dir, eventuell, dein Leben lang ein Grausen verursachen.
Solltest Du der Vater sein, hat es doch auch gute seiten = Du bist Vater eines Kindes!!! 🙂
Warum sind die JA damit meist nicht einverstanden mit dem gemeinsamen Sorgerecht?
Ob die einverstanden sind oder nicht oder irgendwo fällt ein Sack reis um.... naja....
wichtig ist, das, wenn du der Vater bist, Deine Ex bereit ist dir das GSR zuzusprechen.
Den Termin beim JA dann so kurz wie möglich halten, rein, unterschreiben, weg. Und Deine Ex nicht mit denen vom JA alleine lassen!!!!
Warum haben die KV so wenig Rechte? Ist man als KV weniger Wert?
Hier ist ein Grausen angebracht .-)
Ich denke die KM wird mehr als überfordert, sowohl Beruflich als auch Privat, sein und das Kind meist ihren Eltern geben.
oder zum Vater??
Ich hab es schriftlich von der KM dass sie nicht weis, ob ich der Vater bin und das sie es, vor ein paar wochen noch wollte, das wir das gemeinsame Sorgerecht eintragen lassen wollen. - Zählt das irgendwie?
Das einzige was zählt ist Abwarten ob Du der Vater bist.
Diesen Wisch kannst Du imho in den Korb mit dem Tretdeckel oben drauf ablegen.
grüßle
jo
abwarten, abwarten...
Ich muss der Mutter Unterhalt bezahlen? ich dachte immer man muss dem Kind Unterhalt zahlen - also 317,00 Euro bzw. abzügliche des kindergeldes 225,00 Euro.
Hallo Jean,
Ja, du musst auch der Mutter Unterhalt zahlen. Bis 2008 nur solange, bis das Kind 3 Jahre alt war. Seit 2008 bist du mit den Verheirateten gleichgestellt. Ein Ende der Unterhaltspflicht ist nicht vorhersehbar. Erst wenn es keine Kindsbezogenen Gründe mehr gibt, bist du da raus.
ADHS Kind braucht unbedingt die Ganztagsbetreuung der Mutter, ergo hat der Vater zu zahlen.
Deine Ex Freundin, sodenn sie nicht offiziell und angemeldet arbeitet hat einen Mindesanspruch von derzeit € 770/Monat. Dazu der KU und evtl. Mehrbedraft zum KU (Zahnspange, anteiliger Mehraufwand für Ganztagsbetreuung im KiGa, Klassenfahrten, etc..)
Ach ja, die Krankenversicherung der Holden ist ja auch noch fällig.
Nach Abzug relevanter Kosten bleiben dir max. € 950 / Monat (auf dem papier) - hiervon kannst du Miete, Strom, Essen und den Umgang und die Urlaube mit deinem Kind zahlen. Außerdem kannst du hierfür Rücklagen für defekte Elektrogeräte bilden. Willkommen im Leben.
Die KM geht sofort nach der Geburt wieder arbeiten.
Ich weiß nicht, ob sie mir das KInd ´gibt´sie ist irgendwie besitzergreifend.
Wie soll ich es verhindern? - dass die KM allein mit jemanden vom JA spricht, vielleicht hat sie ja auch schon mit dem JA gesprochen.
Das schritliche von ihr zählt nicht?
Das kann ich mir nicht vorstellen. Weist du das genau, dass das nicht zählt?
Gruß
Jean
@ iLikeGanja
das verschlägt mir jetzt irgendwie die Sprache.
Also das mit dem 950,00 Euro Freibetrag wusste ich, - d.h. wenn ich sagen wir 1500,00 netto hätte - ginge alles weg bis auf die 950,00 Euro? - wenn die KM keinen Job hätte. ??
Ich hab mit der KM keine Ehe geführt, wieso bin ich ihr dann zum Unterhalt verpflichtet, wenn sie keinen Job hat?
Gruß
Jean
Hi Jean,
das GSR erfolgt zur Zeit nur mit Zustimmung der KM, d.h. egal was sie Dir
erzählt oder auch mal niedergeschrieben hat, zählt nichts, wenn sie es
sich anders überlegt. Das kann auch noch auf dem Jugendamt erfolgen.
Da machst Du gar nichts. Die Mitarbeiter "klären" viele Mütter gerne über
den weitreichenden Schritt ihrer Machtabgabe auf, in der Intension, dass
das ASR bei der Mutter bleibt.
Zur Zeit kannst Du dann nur noch vors Familiengericht gehen (Dies ist nur
durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 20.06.2010 möglich).
Aber dies ist zunächst zweitrangig. Auch die Sache mit dem Unterhalt.
Der Unterhalt an die Mutter endet in aller Regel nach drei Jahren.
Mach Dich jetzt nicht verrückt.
Fokussiere darauf, sauber die Vaterschaft zu klären. Dann wird man
weitersehen.
LG,
Mux
Das schritliche von ihr zählt nicht?
Das kann ich mir nicht vorstellen. Weist du das genau, dass das nicht zählt?
Ich hab schon ganz andere schriftliche Dinge mit auf den Kriegsschauplatz gebracht. Wenn es darum geht bedürftige arme alleinerziehende Mütter zu übervorteilen, ist alles andere Nebensache.
Dass sie nicht weiss, ob du der Vater bist, spielt mal überhaupt keine Rolle! Warum auch. Ihr seid ja nicht verheiratet. Sie kann sich schwängern lassen wann und von wem sie will. Kann sie im Übrigen auch ohne konsequenzen, wenn ihr verheiratet seid.
Ihre Äußerung, dir das GSR geben zu wollen spielt auch keine Rolle. Sie kann es sich ja anders überlegt haben. Ein JA wird da gar nichts unternehmen. Die vertreten ausschließlich die Partei, bei der das Kind wohnt.
Wenn sie es nicht freiwillig macht, dann geht es nur und ausschließlich über das Familiengericht. Und genau dann wäre es sinnvoll, wenn man im Vorfeld eben NICHT allzuviele Fässer beim JA aufgemacht hat - keinen Stress mit der KM provoziert hat - sonst heisst es schnell vor Gericht, die Eltern seien nicht kommunikationsfähig und dem Wohle des Kindes wäre am besten Rechnung getragen, wenn es kein GSR gibt.
ok
mal sehen wie es weitergeht.
es beunruhigt mich dennoch - irgendwie -.
was ist das für ein Urteil vom Bundesverfassungsgerichtes vom 20.06.2010?
Gruß
Jean
moin Jean,
was ist das für ein Urteil vom Bundesverfassungsgerichtes vom 20.06.2010?
lies was Mux geschrieben hat. Das ist zweitrangig!
Mach dir jetzt noch keinen Kopp um ungelegte Eier .-) ääähh..... na ja.... so lautet der Spruch ja nu mal 🙂
abwarten, auch wenns schwer fällt.
grüßle
jo
Hallo,
in den nächsten tagen ist es soweit, und meine ExFreundin bekommt unser Kind.
Nun ist meine Frage wie ich mich dann verhalten soll, sagt sie mir dann wann wir zum JA müssen? - Bzw. wann müssen wir dort überhaupt hin?
Wie verhalt ich mich bei der Vaterschaft, es steht noch nicht mal fest, ob ich der KV bin. - Sollt ich dann überhaupt, bevor ich mir nicht sicher bin, ob ich der KV bin, mich mit der KM treffen, um das Baby mal zusehen, bei einem Treffen wird bestimmt ihr neuer Freund auch dabei sein wollen - wie kann ich es umgehen, dass er nicht dabei ist? - Oder wie trete ich ihm gegenüber?
Ich weiß, es sind vielleicht komsiche Fragen, aber im Moment weiß ich nicht, wo mir der Kopf steht.
Es wäre schön, wenn ihr mir sagen könnt, wie ich mich jetzt ,,verhalten,, soll.
Gruß
Jean
Hi
Ich kann Mux nur wiederholen.
Mach Dich jetzt nicht verrückt.
Fokussiere darauf, sauber die Vaterschaft zu klären. Dann wird man
weitersehen.
Auf deutsch. Wenn das Kind geboren ist versuchst Du die KM zu überzeugen, dass Du eine Vaterschaftsfeststellung willst. Alles andere ergibt sich dann. Und mit dem Next musst Du dabei nicht reden - würde ich mir wohl auch verkneifen. Und nein, das sind keine komischen Fragen. Ich empfinde, das ist völlig verständlich. 😉
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
wie ich bereits in diesem Thread http://www.vatersein.de/Forum-topic-23530.html Thread bereits mitteilte, konnte ich leider nicht ehr aus zeitlichen Gründen schreiben.
Doch nun ist sämtliche Unklarheit weg und ich bin der Vater, was mich sehr freud :).
Bestimmt wird es einige Schwierigkeiten mit der KM in Zukunft geben, aber die hat ja sicher auch fast jeder von Euch durch. Wie ich bereits in dem anderen Thread erwähnte, hatte ich einen Termin beim JA und dieser verlief bei der Amtsberaterin ziemlich gut, sie teilte mir ziemlich viele Informationen mit und nach einem weiteren Termin wurde dann der Test auf dem JA bei der Beraterin durchgeführt.
Vergangene Woche erhielt ich dann das Egebnis und ich kann euch nur sagen, es war wirklich ein eigenartiges Gefühl den Brief zu öffnen, und als ich das Ergebnis sah freute ich mich sehr :).
Doch kommen nun weitere Fragen auf mich zu, welche ich mir nicht beantworten kann und hoffe, dass ihr mir
helfen könnt.
Denn ich habe gehört, dass ein Dokument dabei sein wird, auf welchem steht, dass das JA bei mir Pfänden darf, wenn ich den Unterhalt nicht zahlen kann/sollte. Stimmt das, existiert solch ein Dokument tatsächlich? Wenn ja, muss man es unterschreiben?
Wieviel Dokumente sind überhaupt zu unterschreiben?
Grüße und schönen Sonntag
Jean
Moin Jean,
Denn ich habe gehört, dass ein Dokument dabei sein wird, auf welchem steht, dass das JA bei mir Pfänden darf, wenn ich den Unterhalt nicht zahlen kann/sollte. Stimmt das, existiert solch ein Dokument tatsächlich? Wenn ja, muss man es unterschreiben?
dabei handelt es sich um einen >>>Unterhaltstitel<<< - und ja: Den muss man unterschreiben; Dein Kind - vertreten durch seine Mutter - hat ein recht darauf. Andererseits hast Du ja vermutlich auch einen Mietvertrag unterschrieben - und auch dort gibt es die Möglichkeit, dass ein Vermieter Dich pfändet oder sogar aus der Wohnung klagt, wenn Du nicht bezahlst. EIn Titel bedeutet also einfach ein Stück finanzielle Sicherheit für Dein Kind.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Servus Jean!
Zu dem Unterhaltstitel kämen noch hinzu:
Anerkennung der Vaterschaft (die wirst Du wohl auch unterschreiben müssen, damit anschliessend der Unterhaltstitel unterzeichnet werden kann),
Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge und damit verbunden des gemeisnames Aufenthalstbestimmngsrecht (ABR). Dies solltest Du mit KM besprechen und für Dich einfordern, dann mit ihr die Sorgerechtserklärung unterzeichnen.
Lies Dir bitte in diesem Zusammenhang nochmal diskursos Antwort #4 in durch. 😉
Güßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Achso, also sind es drei Unterschriften, Anerkennung der Vaterschaft, Unterhaltstitel und die Unterschrift für das Sorgerecht?
Die KM möchte jedoch das Alleinige Sorgerecht, wenn ich dem zustimme, hab ich dann überhaupt jemals noch die Chance das gemeinsame Sorgerecht oder das alleinige Sorgerecht zu bekommen?
Und wie ist das mit dem Unterhaltstitel, die können einen dann alles bis auf 950,00 EUro Pfänden? oder wie ist das dann?
Viele Grüße
Jean
Hallo Jean,
Die KM möchte jedoch das Alleinige Sorgerecht, wenn ich dem zustimme, hab ich dann überhaupt jemals noch die Chance das gemeinsame Sorgerecht oder das alleinige Sorgerecht zu bekommen?
da musst Du nicht zustimmen, denn die KM hat das ASR kraft Gesetzes. Sie muss zustimmen, wenn Du das GSR haben willst. Gibt sie Dir die Zustimmung nicht, dann musst Du klagen.
Und wie ist das mit dem Unterhaltstitel, die können einen dann alles bis auf 950,00 EUro Pfänden? oder wie ist das dann?
Nein, sie können den Betrag pfänden, den Du tituliert hast, wenn Du nicht zahlst.
Die Vaterschaft anerkennen, wenn Du sicher bist, den Titel erst mal mitnehmen, in Ruhe prüfen (hier zur Diskussion stellen) und dann ggf. zeichnen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Also ich kann die Vaterschaftsurkunde, also die Vaterschaftsanerkennung vor Unterschrift mitnehmen? Um sie mir in Ruhe durchzulesen?
tituliert wäre dann also der Betrag, lt. Düsseldorfer Tabelle bis zu einem Nettolohn von 1500,00 Euro 317 Euro, abzügliche des Kindergeldes, dann 225,00 Euro?
Entschuldigt, wegen der vielen Fragen, aber naja, das ist irgendwie voll Neuland für mich und ich kenn mich damit absolut nicht aus. :exclam: :exclam: