Wann zum Jugendamt?
 
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Wann zum Jugendamt?

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(@Jean_)

Hallo,

ich hab mal eine Frage ab welchen Zeitpunkt man als Vater zum Jugendamt muss.

Muss man bereits vor der Geburt zum Jugendamt um die Vaterschaft anzuerkennen, oder muss man dies erst nach der Geburt machen?

Wann muss der werdende Vater die Geburtsurkunde für das Stammbuch abegeben und wer macht das, die Mutter des Kindes, oder der Vater?

Oder sollten Vater und Mutter gemeinsam diesbezüglich zum Jugendamt gehen?

Gruß
Jean


Zitat
Geschrieben : 10.03.2011 23:09
(@jenpa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo

Ich würde gemeinsam mit der Mutter hingehen. Wenn ihr nicht verheiratet seid würde ich auch das gemeinsame
Sorgerecht eintragen lassen.

jenpa


..dem Kind beide Eltern

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2011 09:50
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Muss man bereits vor der Geburt zum Jugendamt um die Vaterschaft anzuerkennen, oder muss man dies erst nach der Geburt machen?

Die Vaterschaft kann vor der Geburt und muss spätestens nach der Geburt anerkannt werden.

Wann muss der werdende Vater die Geburtsurkunde für das Stammbuch abegeben und wer macht das, die Mutter des Kindes, oder der Vater?

Was meinst Du mit Stammbuch? Das Stadtamt Bremen z.B. unterscheidet zw. "Familienbuch" und dem "Stammbuch der Familie". Wikipedia kennt auch noch den Begriff des Familienstammbuches, welches allerdings dem "Stammbuch der Familie" entsprechen soll.

PS: Ich bin der Auffassung, eine Vaterschaft sollte erst nach Feststellung derselben durch einen Vaterschaftstest anerkannt werden. Vielleicht denkst Du darüber mal nach. Und dann sollten beide ET zum JA marschieren und dabei eine Erklärung zur gemeinsamen Sorge abgeben.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2011 13:34
(@Inselreif)

Hi Jean,

die Vaterschaftsanerkennung kannst Du (wenn es dabei keine länderspezifischen Besonderheiten gibt?) beim Standesamt machen.
Beide Eltern brauchen Ausweis und Geburtsurkunde - alternativ eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch (wenn eine Ehe mit wem anderem besteht / bestand).
Da die Mutter der Vaterschaftserklärung für deren Wirksamkeit zustimmen muss, geht ihr am Besten gleich gemeinsam hin. Ansonsten muss sie gesondert hin.

Dann geht ihr für die GSR-Erklärung zum zuständigen Jugendamt und nehmt neben den Ausweisen die erstellte Urkunde über die Vaterschaftserklärung mit. Bei einer vorgeburtlichen Erklärung wird noch der Mutterpass benötigt.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2011 14:38
(@diskurso)
Registriert

Hallo Jean_

es ist möglich, beim Jugendamt beide Urkunden zugleich zu erhalten: Vaterschaftsanerkennung UND gemeinsame Sorgerechtserklärung.
Den Weg zum Standesamt kannst Du Dir daher sparen.

Nach vielen Erfahrungen würde ich Dir raten (falls die Mutter o. das Jugendamt dagegen spricht) Vaterschaftsanerkennung NUR bei gleichzeitiger gemeinsamer Sorgerechtserklärung !
Sollte die Mutter Dich nicht sofort! an der elterlichen Sorge beteiligen wollen, wirst Du auch Deine Vaterschaft nicht anerkennen ...
Das erpart Dir später sehr viel Ärger und finanzielle Aufwendungen, natürlich nur falls Du die Absicht hast, für Dein Kind ein gleichberechtigter Elternteil zu sein und alle wesentlichen Entscheidungen über das Leben des Kindes nicht allein der Mutter überlassen zu wollen.


AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2011 15:18
(@Jean_)

Hallo,

erstmal danke für die schnellen Antworten.

und das geht einfach so, dass man die Vaterschaft nur dann anerkennen kann, wenn man gleichzeitig das gemeinsame Sorgerecht bekommt?

Vaterschaftsanerkennung und gemeinsames Sorgerecht geht beides beim Jugendamt zu beantragen, ohne das man auf das Standesamt muss?

Gruß
Jean


AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2011 15:35
(@Inselreif)

Hi,

und das geht einfach so, dass man die Vaterschaft nur dann anerkennen kann, wenn man gleichzeitig das gemeinsame Sorgerecht bekommt?

Nein. Erst muss die Vaterschaft anerkannt sein, bevor das GSR errichtet wird. Und die Vaterschaft nur unter einer Bedingung anzuerkennen oder deswegen anschliessend anzufechten, das geht nicht.
Aber letztlich wäre es sehr dreckig, wenn die KM mit Dir zusammen hingeht um beide Urkunden zu errichten und bei der zweiten Urkunde dann plötzlich Nein sagt.

Vaterschaftsanerkennung und gemeinsames Sorgerecht geht beides beim Jugendamt zu beantragen

Ja. Aber es gibt Jugendämter, die Dich für die Vaterschaftsanerkennung zum Standesamt weiterschicken, weil sie keine Lust dazu haben.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2011 15:52
(@diskurso)
Registriert

Erst muss die Vaterschaft anerkannt sein, bevor das GSR errichtet wird.

Stimmt.

Und die Vaterschaft nur unter einer Bedingung anzuerkennen oder deswegen anschliessend anzufechten, das geht nicht.

Falsch, natürlich geht das. Er muss es nur machen.

Aber letztlich wäre es sehr dreckig, wenn die KM mit Dir zusammen hingeht um beide Urkunden zu errichten und bei der zweiten Urkunde dann plötzlich Nein sagt.

Genau darum geht es doch. Heute schon an morgen denken  😉

Also lieber Jean_:
Frage einfach die KM freundlich, wie sie über eurer gSR denkt.
Falls sie klar und deutlich zustimmt, wird es vermutlich auch kein Problem geben - nicht jede Mutter handelt egoistisch.
Falls die Mutter jedoch anfängt, rumzudrucksen:
Beim JA unterschreibst Du die Vaterschaftsanerkennung, behältst diese aber in Deiner Hand (beide Urkunden - für jeden Elternteil eine).
Dann sprichst Du sogleich die gSR-Urkunde an.
Falls die Mutter sich weigern sollte, zerreist Du die Vaterschaftsanerkennung einfach wieder.

Du kannst Dich auch vorher weigern, die Vaterschaftsanerkennung zu unterzeichnen, wenn die KM schon vorher das gSR ablehnt.
Warum solltest Du ein Kind anerkennen, über dessen Leben ausschließlich die KM bestimmem will ?
Du hast dann eben große Bedenken, ob es sich überhaupt um euer gemeinsames Kind handelt ... 😉


AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2011 16:28
(@Inselreif)

Hi diskurso,

Falsch, natürlich geht das. Er muss es nur machen.

Also mal sorry. Er kann natürlich eine Urkunde aufsetzen lassen, in der irgend was drinsteht. Diese Urkunde ist dann aber keine Vaterschaftsanerkennung.
Eine bedingte Vaterschaftsanerkennung gibt es von Gesetzes wegen nicht, 1594 III BGB. http://dejure.org/gesetze/BGB/1594.html

Falls die Mutter sich weigern sollte, zerreist Du die Vaterschaftsanerkennung einfach wieder.

dann zerreisst er eben die beiden Abschriften und die Mutter lässt sich vom Urkundsbeamten eine weitere Ausfertigung der beim Jugendamt hinterlegten Urkunde geben...

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2011 20:15
(@Jean_)

Hallo,

Danke für die Antworten.

@ Diskurso du schreibst

>>Beim JA unterschreibst Du die Vaterschaftsanerkennung, behältst diese aber in Deiner Hand (beide Urkunden - für jeden Elternteil eine).
Dann sprichst Du sogleich die gSR-Urkunde an.
Falls die Mutter sich weigern sollte, zerreist Du die Vaterschaftsanerkennung einfach wieder.<<

Man unterzeichnet also zwei Urkunden, eine für die Mutter und eine für den Vater, sollte die Mutter dann nicht zustimmen, -> dann die Anerkennung zerreisen? (an Ort und Stelle)?

@ Diskurso
des Weiteren schreibst du:
>>Du kannst Dich auch vorher weigern, die Vaterschaftsanerkennung zu unterzeichnen, wenn die KM schon vorher das gSR ablehnt.
Warum solltest Du ein Kind anerkennen, über dessen Leben ausschließlich die KM bestimmem will ?
Du hast dann eben große Bedenken, ob es sich überhaupt um euer gemeinsames Kind handelt ...<<

Aber wenn ich die Anerkennung nicht unterzeichne, hab ich ein Kind, aber irgendwie auch nicht, und das macht mich schon traurig. Sie hatte mir geschrieben, dass sie es nicht möchte, dass wir das GSR haben, da sie dann nicht allein entscheiden kann und für viele Sachen meine Zustimmung benötigt.

Aus diesem Grund war ich auch schon irgendwo glücklich als du in deinem Schreiben vom 11.03.  geschrieben hattest, dass man nur die Vaterschaft anerkennen sollte, wenn man auch die GSR bekommt, sonst nicht.
Aber das geht ja dann nur, wenn man die Anerkennung "im letzten Moment" zerreist, oder?

Obwohl:

Sie hatte in einem schreiben an mich angedeutet, dass sie nicht weiß ob das Kind von mir ist (kurz nach unserer Trennung), irgendwie glaub ich ihr das aber nicht. Das hatte sie nur geschrieben, weil sie Sauer über die Trennung war. Aus diesem Grund möchte ich auch einen Vaterschaftstest machen lassen, das steht auch schon zu 99% fest.

Grüße
Jean


AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2011 20:27




(@Jean_)

@ Inselreif

Also geht das nicht so einfach mit dem "zerreisen"?

Warum wird es den Männern eigentlich so schwer gemacht?
Irgendwie ist doch meist so ein kleines Kind aus liebe entstanden und dann hat man als Kindsvater weniger Rechte als die Kindsmutter.


AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2011 20:31
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Die Diskussion ist doch müssig. Um die Vaterschaftsanerkennung wirst Du nicht herumkommen, völlig unabhängig, ob es zu einer Sorgeerklärung kommt oder nicht. Lediglich die Kosten hier tendieren zw. 0€ und bis zu einigen tausend (inkl. gerichtl. Vaterschaftsfeststellung).

Worüber sich also Gedanken machen? Dazu ist noch genug Zeit, wenn etwas schief gelaufen ist.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2011 20:39
(@bagger1975)

Hallo Jean,

das hier:

Sie hatte mir geschrieben, dass sie es nicht möchte, dass wir das GSR haben, da sie dann nicht allein entscheiden kann und für viele Sachen meine Zustimmung benötigt.

ist typisch. Ich kenne es aus eigener Erfahrung und habe jetzt endlich das GSR und die Welt ist deswegen für KM nicht untergegangen.

Die mitgeteilte Haltung der KM ist schlicht nicht akzeptabel, entspricht nicht dem Kindswohl und deswegen ist der beschriebenen Vorgehensweise von @diskurso zuzustimmen.

Du hast im anderen Fall keine Beteiligungs-/Informationsrechte ggü. Kiga, Ärzten, Behörden, später Schule etc., und glaube mir, es ist bitter, nicht einmal ein Erziehungsgespräch im Kiga führen zu dürfen.

Andersherum betrifft das GSR nur die sog. "großen Entscheidungen". Alltagsangelegenheiten bestimmt der Elternteil, bei dem sich das Kind gerade aufhält.

Und wenn der KM bei Alleinsorge einmal etwas passiert, kommt Kind ggfs. in eine Pflegefamilie. Verklicker der KM einmal, ob sie das wirklich will.

Aus vorgenannten Gründen sollte das GSR von Anfang an für Dich mit auf der Agenda stehen und da würde ich mich an Deiner Stelle auch nicht einlullen lassen. Klare Kante fahren!

Viele Grüsse  


AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2011 20:42
(@Inselreif)

Hi,

nein, das mit dem Zerreissen klappt nicht.

Und wieso auch? Ich schliesse mich hier oldie an - die Frage wäre nur, ob Du Dir sicher bist oder nicht und ob Du das Anerkenntnis frühzeitig abgibst oder auf eine Aufforderung wartest.

Ich würde hier, so wie man Unterhalt und Umgang nicht vermengen darf auch nicht Anerkenntnis mit GSR vermengen. Entweder es ist Dein Kind und Du stehst auch dazu oder es ist nicht Deines.
Wobei natürlich die Aussicht auf gleichzeitige Beurkundung der gemeinsamen Sorge einer frühzeitigen Vaterschaftserklärung sicherlich förderlich wäre.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2011 21:11
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi

Wo ist das Problem, das sie nicht alleine entscheiden kann? Gehört Ihr das Kind alleine? Hast Du nix zu melden in der Beziehung?
Frag sie mal, ob sie schon mal was von Gleichberechtigung gehört hat! Überleg Dir, was Du dir gefallen lassen willst.

Gruß

Dantes
(der früher auch eher die Grenzen hätte aufzeigen sollen...)


AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2011 21:35
(@Jean_)

Wobei natürlich die Aussicht auf gleichzeitige Beurkundung der gemeinsamen Sorge einer frühzeitigen Vaterschaftserklärung sicherlich förderlich wäre.

Ich weiß aber nicht was richtig ist. Sie hatte mir geschrieben, das sie nicht weiß ob es von mir ist. -  Vielleicht war es von ihr bei unserem Streit nur eine affekt-Handlung- , doch bleibt immer eine Art von Ungewissheit bei mir haften.
Und wenn ich die Vaterschaft anerkenne, hab ich sicher zu einem späteren Zeitpunkt keine Aussicht mehr darauf diese anzufechten, sollte sich herausstellen, dass das Kind nicht von mir ist, oder wie seht ihr das?

Es tut mir leid, wenn ich euch mit den Fragen irgendwie belästige oder so, aber für mich ist das alles -Neuland-.

Nur warum möchten manche Frauen nicht GSR. Was für Einschränkungen oder -Ängste- haben Frauen dabei?

Gruß
Jean


AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2011 17:21
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

du hast zwei Jahre Zeit - ab dem Zeitpunkt zu dem du erfahren hast, dass das Kind evtl. nicht von dir, eine Auskunftsklage anzustreben. Solltest du diese Zweijahresfrist versäumen ist es vorbei.

Da du dies aber schriftlich hast würde ich an deiner Stelle einen Vaterschaftstest fordern. Den könnt ihr auch privat machen.

Davor würde cih an deiner Stelle gar nichts unterschreiben.

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2011 17:25
(@Jean_)

Das hört sich schonmal nicht gut an, somit hätte ich also seit Dezember 2010, 2 Jahre zeit um einen Test zu machen bzw. die Vaterschaft anzufechten. Hätte wirklich nie gedacht, dass es mir mal so gehen wird, an einen Test zu denken, um festzustellen, ob man der Vater ist.

Was kostet ein Vaterschaftstest?
Da muss man doch glaub ich um die 2000 Euro bezahlen, oder?


AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2011 17:34
(@bagger1975)

Hallo Jean,

zerbrich Dir nicht den Kopf darüber:

Nur warum möchten manche Frauen nicht GSR. Was für Einschränkungen oder -Ängste- haben Frauen dabei?

Meistens handelt es sich um rational nicht erklärbare Motive und meistens werden diese vorrangig getragen von egoistischen Besitzansprüchen eines Elternteils auf das gemeinsame Kind bzw. die Absicht allein bestimmen zu wollen...

Verstehen muss man es nicht. Die entscheidende Frage ist vielmehr, ob man diese einseitige Haltung des anderen Elternteils einfach hinnimmt oder eben Paroli im Sinne des gemeinsamen Kindes bietet.

Viele Grüsse


AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2011 17:42
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Praktisch alle Fragen rund um den Vaterschaftstest werden in diesem Unterforum diskutiert und beantwortet.
http://www.vatersein.de/Forum-board-43.html

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2011 17:54




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