Hi Romy,
Du musst die nicht nehmen, aber sie berechnen sein Einkommen einfach mit der III und tun so, als ob er sie tatsächlich hätte.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Guten Morgen Gemeinde!
Frage an LBM:
Wenn nun beide Ehegatten in zweiter Ehe noch Kindern aus erster Ehe unterhaltspflichtig sind, werden dann beider Einkommen auf Grundlage Stk III berechnet? Man muß ja mit jedem Blödsinn rechnen.
Grüße
Till
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Hallo Bronze,
wenn man von der üblichen Denkweise der deutschen Justiz ausgeht, würde ich sagen, ja!
Hier war, glaube ich, mal ein Fall in dem er an 2 Fronten gegen 2 Gerichte kämpfte und jedes sagte ihm, er möge das jeweils andere Gericht auffordern, seine Forderungen zu senken, damit dem eigenen Klienten mehr Unterhalt bliebe. Da ihm das natürlich nicht gelang, musste er in beiden Fällen entsprechend zuviel zahlen.
Wenn man jedoch der absolut schlüssigen Argumentation von Pappasorglos folgen würde, dürfte es diese Stkl. 3 Thematik beim KU gar nicht mehr geben, da man der Frau, wenn sie schon nach neuem U*recht verstärkt für ihr Einkommen selbst verantwortlich ist, den Steuervorteil aus der Ehe nicht nehmen dürfe. Auch das setzt aber logisches Denkvermögen und ein Gespür für Gerechtigkeit voraus, was beides jedoch von deutschen Richtern nicht erwartet werden kann.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
WARUM sollte ich als Ehefrau es akzeptieren müssen die Stkl V zu nehmen???
Das sehe ich ebenso. Zudem ja heftige Diskussionen von der Partei für Schwule, Lesben, Frauen und Solaranlagen das Steuerklassensystem insgesamt kritisiert wird und in Folge dessen die unsägliche St.-Kl. 5 abgeschafft werden soll.
Und genau damit würde ich ggf. argumentieren.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
